Radfahren in Schenefeld


  • Zumindest einmal wird ein Gerichtsverfahren notwendig sein, wenn es absehbar besser werden soll. Jedenfalls würde ich davon ausgehen. Die Zeitspanne zwischen Fristablauf und Klageeinreichung sollte kurz gehalten werden.

    Das sehe ich ähnlich.
    Sachstand 11.02.2015: noch keine Antwort der zuständigen Behörde auf meine Widersprüche in der Hauptstraße.

    Was ist jetzt vorzubereiten, wenn ich klagen möchte?

  • Ziemlich fadenscheinige Argumente der CDU-Schenefeld.
    1. Absatz: Die GRÜNEN sind rücksichtslos und KFZ-Verkehr ist grundsätzlich Wirtschaftsverkehr. Aha.

    2. Absatz: "Die bisherige Regelung hat sich trotz der beengten Verhältnisse seit Jahrzehnten bewährt."
    Das Frauenstimmrecht gab es in der Schweiz erst ab 1971. Hat sich wohl bis dahin auch bewährt.

    "Es gibt keinen Grund, [...] für eine Gruppe vier unvermittelbare Möglichkeiten anzubieten (Langsame Radler, schnelle Radler, Kinder auf Rädern bis 8 Jahre und Kinder bis 10 Jahre)"
    Wie auf ein Mal aus der Abschaffung des Fahrbahnverbots für Radfahrer gleich 4 Optionen entstehen. Erstlaunlich. Ein Klares Argument für Shared Space. Weniger ist mehr :D

    3. Absatz: "ohne Not plötzlich Verkehrsteilnehmer „gemixt“ werden" Also so wie hier kurz vor Beginn der Blankeneser Chaussee, wo Fußgänger, Kinder, Renter, Hunde, Katzen, Rollstuhlfahrer, Rennradfahrer usw. beidseitig auf gemeinsame Fuß- und Radwege gepfercht werden.

  • Nicht, dass mein Bild von CDU Politikern bisher sonderlich gut gewesen wäre, aber das ist wirklich ein neuer Tiefpunkt. Mein absolutes Highlight ist dieser Satz am Ende:

    Zitat

    Wer außer auf Straßen mit ohnehin geringer Grundgeschwindigkeit (30er Zonen) ohne Not langsame und pendelnde Radfahrer auf die Fahrbahn bringt, muss sich nicht wundern, wenn dadurch unfallträchtige Aggressionen entstehen.

    Hätt er unfallträchtige Situationen geschrieben, hätte ich zumindest die Intention noch nachvollziehen können, aber so ist der Satz gerade von einem Fahrlehrer wirklich unfassbar. Bei wem durch die bloße Anwesenheit von Radfahrern Aggressionen entstehen, der sollte nicht von Lokalpolitiker beschützt, sondern möglichst zeitnah aus dem Straßenverkehr entfernt werden. Eigentlich auch unverständlich, wie solche Menschen überhaupt in den Besitz eines Führerscheins kommen konnten, wo Kraftfahrzeugführer doch "per Ausbildung und Prüfung gründlichst auf die Verkehrsteilnahme vorbereitet werden, während die Fahrradfahrer nur in unzureichendem Maße jemals mit Begriffen wie. Gefahrenlehre, Gefühle beim Fahren, Sozialverhalten im Straßenverkehr u.v.A.m. konfrontiert wurden".

  • Da musste ich jetzt direkt einen Kommentar zu schreiben:

    Na, das passt ja wieder mal:

    "allein für eine Gruppe [...] Langsame Radler, schnelle Radler, Kinder auf Rädern bis 8 Jahre und Kinder bis 10 Jahre" schön wie "eine Gruppe" nicht einen halben Satz später plötzlich zu viert ist?

    " vier unvermittelbare Möglichkeiten" - welche wären das denn? Und was wäre daran "unvermitteltelbar"? Ich kann hier beim besten Willen nur *drei* Möglichkeiten erkennen: Fahren auf dem Gehweg (bis 8/10), Fahren auf dem Radweg (ab 8) und fahren auf der Fahrbahn. Das Sie hier das Fahren auf dem Gehweg bis zehn wohl auch noch als "unvermittelbare" Möglichkeit extra aufführen kann da nur noch als bodenlose Unverschämtheit bezeichnet werden, da *das* von Ihren Parteikollegen eingeführt wurde um die Kinder vor Ihren "per Ausbildung und Prüfung gründlichst auf die Verkehrsteilnahme" ausgebildeten Kraftfahrzeugführern zu schützen.

    "Die bisherige Regelung hat sich trotz der beengten Verhältnisse seit Jahrzehnten bewährt." Gewiß. EIn paar hundert Tote + tausende Verletzte jedes Jahr sind ein deutliches Zeichen für eine "bewährte Regelung".
    Andersherum stimme ich Ihnen allerdings zu: die Propaganda das sich Unfälle *trotz* und nicht *wegen* des Radweges ereignen hat sich tatsächlich außerordentlich bewährt.

    "von denen die Kraftfahrzeugführer per Ausbildung und Prüfung gründlichst auf die Verkehrsteilnahme vorbereitet werden während die Fahrradfahrer nur in unzureichendem Maße jemals mit Begriffen wie. Gefahrenlehre, Gefühle beim Fahren, Sozialverhalten im Straßenverkehr u.v.A.m. konfrontiert wurden." Der war gut. Wieviele Fahrradfahrer *ohne* Führerschein kennen Sie denn so? (Tipp: etwa 60 Mio Deutsche besitzen eine Fahrerlaubnis.)

    " Ein solider Bordstein ist und war schon immer wichtiges Element, um den Kfz-Verkehr vom Radverkehr zu trennen." Falsch. Ein solider Bordstein sorgt lediglich dafür das der Radfahrer an der nächsten Einfahrt vom Autofahrer ruhigen Gewissens umgenietet werden kann da er ja "nicht gesehen" wurde. Oder wollen Sie mir jetzt erzählen das die Blankeneser Chaussee kilometerlang mit durchgehend hohen Bordsteienn versehen ist?

    "Wer außer auf Straßen mit ohnehin geringer Grundgeschwindigkeit (30er Zonen) ohne Not langsame und pendelnde Radfahrer auf die Fahrbahn bringt, muss sich nicht wundern, wenn dadurch unfallträchtige Aggressionen entstehen." Komisch, grad vorher war der Autofahrer noch mit "gründlichst auf die Verkehrsteilnahme vorbereitet " gebauchpinselt worden. Aber danke das Sie nach mehreren Absätzen endlich auf Ihren Kernpunkt kommen: der aggressive Autofahrer. Da gebe ich Ihnen allerdings vollumfänglich recht.

    Mal sehen ob der freigeschaltet wird...

  • Nicht, dass mein Bild von CDU Politikern bisher sonderlich gut gewesen wäre, aber das ist wirklich ein neuer Tiefpunkt.

    Schau Dir das Photo an: der Mann ist Rentner. Plus "in da Partei".

    Der *weiß* einfach was Sache ist. Kann ich mir so richtig vorstellen wenn ihm jemand mit der BaSt oder anderen Untersuchungen kommt: abwinkende Handbewegung + abwehrendes, die-haben-keine-Ahnung "Ah, die!"

  • ...plötzlich Verkehrsteilnehmer „gemixt“ werden" Also so wie hier kurz vor Beginn der Blankeneser Chaussee...


    Die beidseitige Anordnung des VZ 240 ist juristisch nichtig, weil man physikalisch nicht in der Lage ist, auf beiden Gehwegen gleichzeitig zu fahren. Sie ist also unwirksam und man kann getrost auf der Fahrbahn fahren.

    Ich weiß jetzt nicht, ob die Schenefelder Landstraße auf dem Foto eine innerörtliche Straße ist oder nicht. Innerorts muss ein "gemeinsamer Fuß- und Radweg" eine Mindestbreite von 2,50 Meter haben, außerorts 2 Meter. Der hier dürfte kaum breiter als ein Meter sein. Die Anordnung verstößt also gleich mehrfach gegen geltendes Recht! Wie üblich wollten ignorante Betonköpfe lediglich Radfahrer von der Fahrbahn fernhalten, damit "der Verkehr" nicht gestört wird.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Das ist das mit Abstand dümmste, ignoranteste und vorgestrigste Hetzpapier, das ich in den letzten 20 Jahren gelesen habe!
    Der Autor stellt öffentlich unter Beweis, dass er weder Ahnung von StVO und VwV-StVO hat, noch dass er auch nur im Geringsten akzeptieren will, dass die Mehrzahl der Menschen sich NICHT mit dem Auto fortbewegt und dieselben Rechte als Verkehrsteilnehmer hat. Ein widerlicher, sturer, ideologisch verblendeter und abstoßender Mensch - was natürlich lediglich meine persönliche, unmaßgebliche Meinung wiedergibt...

    Wäre ich Nutzer dieser Straße, würde ich dieses Pamphlet als Kriegserklärung betrachten und entsprechende Schritte enleiten.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov


  • Sorry..., hab' die Sache nicht so ganz verfolgt. Was hast Du bis jetzt unternommen und wann war das?

    Widersprüche gegen die RWBP. Eingangsbestätigung am 21.11.2014
    "Zwischenbescheid" mit "Bitte noch etwas Geduld, wir wollen da mal im gesamten Kreis PI die Radwege prüfen" im Januar.

    Sprich: meine Widersprüche wurden noch immer nicht beschieden.
    Ich wollte heute nochmal per e-mail nachfragen und an die Frist erinnern. der von @FlotteLotte gepostete Artikel aus dem Abendblatt lässt nämlich diesbezüglich eine schöne Nachfrage zu.

  • Sprich: meine Widersprüche wurden noch immer nicht beschieden.


    Drei Monate haben sie Zeit, wobei ich das nicht ganz so eng sehe. Ein paar Wochen gebe ich meist zu...
    Bei Deiner Nachfrage würde ich explizit darauf hinweisen, dass es keineswegs nur um subjektive Wahrnehmungen des "Runden Tisches" geht, sondern um die Einhaltung sämtlicher Vorgaben der VwV-StVO bezüglich der Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht. Das wichtigste Parameter ist § 45 Absatz 9 StVO. Es geht um eine nachzuweisende (zumindest sehr glaubhaft zu machende) deutlich erhöhte Gefahrenlage aufgrund besonderer örtllicher Verhältnisse. Erst wenn eine solche tatsächlich vorliegt, muss man sich Gedanken über Radwegbreite und Ähnliches machen. Kurz gesagt: Der Behörde muss unmissverständlich klar sein, dass Du Klagen wirst, wenn der Bescheid in Bezug darauf keine deutliche Aussage beinhaltet.

    Hast Du Fotos von der Stelle oder einen Google-Link?

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Ein paar Wochen gebe ich meist zu...

    Hm, dafür sehe ich keine Veranlassung. Das Herumgeeiere deutet vielmehr darauf hin, daß der Straßenverkehrsbehörde die Rechtswidrigkeit der Anordnungen bekannt ist, sie diese aber noch ein wenig behalten möchte.
    Einschläge kurz nach Fristablauf erleichtern und beschleunigen den Fortgang bei der Beseitigung weiterer RWBP in Zukunft.

    Aber die entscheidende Frage ist noch nicht beantwortet: Was benötigt @DMHH zur Klageeinreichung? Ich habe das noch nie durchgezogen und weiß es deshalb nicht.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Hm, dafür sehe ich keine Veranlassung. Das Herumgeeiere deutet vielmehr darauf hin, daß der Straßenverkehrsbehörde die Rechtswidrigkeit der Anordnungen bekannt ist, sie diese aber noch ein wenig behalten möchte.


    Ja..., da ist was dran... Es gibt in der Tat keinen Grund, länger als drei Monate zu warten. Vielleicht bin ich einfach nur zu großzügig.. ;)

    Was @DMHH benötigt? Eigentlich nur die Gewissheit, keinen Formfehler zu begehen - und rund 450,- Euro, die er ein, zwei Jahre (oder für immer...) entbehren kann. Wenn er so etwas noch nie gemacht hat, möge er mir eine PM unter "Konverstionen" schreiben. Wäre hier zu lang...

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Wäre hier zu lang...

    Das ist doch das schöne an einem Forum und gerade an diesem Thread: Musterfälle. Alle können quasi live dabei sein, beispielhaft nachlesen, wie es laufen könnte, wo Gefahren lauern, was man beachten sollte, was benötigt wird (Geld, Anwälte, Gutachten, Personalausweise?) und daraus lernen.

    Kurz: Nein, wäre hier nicht zu lang. Wer es nicht lesen mag, soll weiterklicken...

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Der Autor stellt öffentlich unter Beweis, dass er weder Ahnung von StVO und VwV-StVO hat, noch dass er auch nur im Geringsten akzeptieren will, dass die Mehrzahl der Menschen sich NICHT mit dem Auto fortbewegt und dieselben Rechte als Verkehrsteilnehmer hat. Ein widerlicher, sturer, ideologisch verblendeter und abstoßender Mensch - was natürlich lediglich meine persönliche, unmaßgebliche Meinung wiedergibt...

    Dieser Mensch prüft übrigens in Hamburg Fahrlehrer.

  • ich würde das auch gerne öffentlich nachvollziehbar gestalten.
    Oder steht die Befürchtung im Raum, dass die Beklagten dann schon vorher wissen, was Sache ist?

    -> Die zuständige Behörde wird hier die RWBP nicht aufheben. Denn wenn sie das wollten, hätten sie es längst getan
    -> Ich will klagen. Ich will / werde es auch nicht bei diesem einen Widerspruch belassen

    Fotos gibts auf der ersten Seite des Threads.