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ZitatStVO
Neufassung 2013
Mit der am 6. März 2013 erlassenen Neufassung der StVO (BGBl. I S. 367), der ersten seit 1970, wurde der Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Zitiergebot (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG) der Novelle von 2009 behoben.[8] Die Regelungen sind am 1. April 2013 in Kraft getreten.
Was war denn da falsch, dass man es beheben musste?
Wer sind, aus Radfahrersicht nur natürlich (sonst öffne ich womöglich einen Fass ohne Boden), die Verlierer der Novelle 2013, die heute in Kraft ist ist?
Gruss