Einbahnstraße mit Benutzungspflichtigem Radweg in Gegenrichtung

  • Hallo,

    Ahrensburg, Hamburger Straße.

    Wir fahren vom Rondeel Richtung Süden.

    Sieht für mich aus, wie eine Freigegebene Einbahnstraße.

    Benutzungspflichtiger Radweg, nicht benutzbar.

    Darf ich auf die Fahrbahn?

    a) Ortsunkundig

    b) wenn ich weiß, dass gaaaaaanz am Ende ein Schild "Einbahnstraße" OHNE "Radfahrer frei" steht

    Premium-Radweg geht weiter...

    Wird enger, bis hier immer noch kein "Einbahnstraße" zu sehen.

    Klar müsste ich irgendwann auf den Radweg zurück, aber auch hier kann der ja blockiert sein. (Oder man ist mit nem Fahrradanhänger unterwegs...)

    Ätschibätsch! Ampelkreuzung ohne jegliche Regelung für mich! Der Pfeil ist auf meiner Seite, die Behörde nicht...

    Wer genau hin schaut sieht ein Schild "Einbahnstraße", aber auch erst hier. Wenn man nicht an der Engstelle mit einem entgegen kommenden Auto zusammen gestoßen ist.

    Und nu?

  • Benutzungspflichtiger Radweg, nicht benutzbar.

    Darf ich auf die Fahrbahn?

    a) Ortsunkundig

    b) wenn ich weiß, dass gaaaaaanz am Ende ein Schild "Einbahnstraße" OHNE "Radfahrer frei" steht

    Ich würde in beiden Fällen ja sagen.

    Einen Regelungsgehalt entfaltet ja eigentlich nur das Zz unter der Spardose 267, unter dem 220 ist es ja nur ein Hinweis ... Hätte man ab dem 241 die Fahrbahn der Einbahnstr. nicht mehr freigeben wollen, hätte man dort das 267 ohne Zz wiederholen müssen ...

  • Und nu?

    Also, an der Kreuzung gilt eindeutig rechts vor links, wenn Du auf der Fahrbahn fährst. Nun ist noch interessant zu wissen, ob der Signalgeber, welcher nicht im Bild zu sehen ist, nur das Fußgängersymbol beinhaltet oder eine Kombistreuscheibe hat. Oder gibt es dort sogar eine separate Fahrradampel? Wie auch immer, Möglichkeit zwei und drei gelten eh nur dann, wenn Du auf dem Hochbord daherkommst.