Folgendes ist passiert: Ein Auto überholte ein Auto an einem Fußgängerüberweg, das seinerseits einen Fahrradfahrer überholte. Ich habe die Situation erst bemerkt, als alle drei nebeneinander waren. Das Manöver hätte leicht schief gehen können. Ich frage mich, welche Bußgeldtatbestände hier erfüllt sein könnten:
- Für das mittlere Auto:
- Seitenabstand 30€
- nicht wesentlich schneller als der Überholte 80€ + 1P
- Überholen am Fußgängerüberweg 80€ + 1P
- Für das äußere Auto
- Seitenabstand 30€
- Überholen am Fußgängerüberweg 80€ + 1P
- bei unklarer Verkehrslage 100€ + 1P
- ggf. noch Geschwindigkeitsüberschreitung
Ich frage mich, wie das Überholen eines Überholenden abgedeckt wird. Da der äußere Überholer nicht weiß, wie das mittlere Auto sich verhalten wird, fällt es wohl unter unklare Verkehrslage oder? Anders wird sowas wohl nicht abgedeckt oder übersehe ich etwas?
Abseits von der Bußgeldfrage: Wie hätten der Radfahrer und das mittlere Auto handeln sollen? Ich glaube, als Radfahrer hätte ich gebremst, damit das mittlere Auto mich nicht erwischen würde, sollte es absichtlich oder aus Schreck nach rechts einscheren. Als mittleres Auto hätte ich den Überholvorgang abgebrochen (bzw. erst gar nicht gestartet), sobald das äußere Auto nicht mehr hinter mir ist. Das ist natürlich auch schlecht alles in so kurzer Zeit abzuschätzen. Man will ja auch keinen Auffahrunfall provozieren. Je mehr ich darüber nachdenke: Das ist einfach eine Scheißsituation, die die Koordination von drei Verkehrsteilnehmern in einer unbekannten Situation erfordert, damit keinem etwas passiert.