Indirektes Linksabbiegen

  • Ein bisschen unbekannt ist ja § 9 Abs. 2 StVO:

    Zitat

    Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

    Der ADFC hat sich auch schon mal daran abgearbeitet, aber mir stellen sich da doch noch ein paar Fragen:

    1. Wie verfahre ich, wenn es zwar eine Aufstellfläche zum indirekten Linksabbiegen innerhalb einer ampelgeregelten Kreuzung gibt, aber keinen für den Radverkehr gültigen Signalgeber, weil ich aus der Aufstellfläche heraus nur den Signalgeber für Fußgänger sehen kann oder sich der Signalgeber für den Fahrverkehr hinter mir befindet?
    2. Wie verfahre ich analog zu Punkt 1, wenn es zwar einen möglicherweise gültigen Signalgeber für den Radverkehr in meinem Sichtbereich gibt, der aber mit einer Sichtblende abgeschattet ist? Der Grund für diese Abschattung ist ja regelmäßig, dass abbiegende Kraftfahrer ihre Entscheidung zur Rücksicht auf parallel querende Radfahrer und Fußgänger nicht von der Farbe des Signalgebers abhängig machen.
    3. Wie verfahre ich analog zu Punkt 1, wenn ich die Aufstellfläche aufgrund von Bauarbeiten oder ähnlichen Sperren nicht erreichen kann? Lasse ich den Signalgeber für den Radverkehr dann rechts liegen und biege „einfach so“ nach § 9 Abs. 2 S. 2 StVO ab?
    4. Muss ich zum indirekten Linksabbiegen im Sinne von „man sieht doch was gemeint ist“ auf das Hochbord einer querenden Straße auffahren, um abhängig von den dort sichtbaren Signalgebern für den Radverkehr die eigentliche Fahrbahn zu überqueren?
    5. Wie verfahre ich, wenn ich das indirekte Linksabbiegen in einer ampelregelten Kreuzung praktiziere, keinen für mich gültigen Signalgeber in der Aufstellfläche vorfinde und weiß, dass die einzelnen Fahrbeziehungen innerhalb der Kreuzungen getrennt, also teilweise konfliktfrei signalisiert werden?
    6. Und die Frage aller Fragen: Wird mir das AG Hamburg unter Umständen mit Verweis auf § 1 StVO ein Bußgeld für einen Rotlichtverstoß mit Gefährdung aufdrücken können?
  • Wie verfahre ich, wenn es zwar eine Aufstellfläche zum indirekten Linksabbiegen innerhalb einer ampelgeregelten Kreuzung gibt, aber keinen für den Radverkehr gültigen Signalgeber, weil ich aus der Aufstellfläche heraus nur den Signalgeber für Fußgänger sehen kann oder sich der Signalgeber für den Fahrverkehr hinter mir befindet?

    Wenn du erstmal in der Kreuzung drin bist, bist du drin. Dann kannst du dein Abbiegemanöver beenden, sobald es passt; du brauchst keine weiteren Signalgeber beachten. So hatte es zumindest mal die Polizei erklärt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass Radfahrer an der ersten Ampel in den geschützten Kreuzungsbereich einfahren und ihn auch ohne Beachtung weiterer Ampeln wieder verlassen dürfen. Ausnahmen gelten nur, wenn es Radfahrampeln gibt, die sich eindeutig an links abbiegende Radfahrer richten.

    Ist im Grunde wie beim Abbiegen mit dem Auto. Die warten ja auch nicht mitten auf der Kreuzung auf Fußgänger-Grün. Wenn die einmal über die Ampel sind, müssen sie auf der Kreuzung nur noch anhalten, wenn es eine Ampel explizit für ihren Fahrweg gibt.

    Demnach meine Meinung:

    1, 2, 3 und 5: Du darfst fahren, sobald Du niemanden aus dem Querverkehr behinderst.

    4: Ich bin mir nicht sicher, was Du mit "Hochbord" meinst: Radweg oder Gehweg? Grundsätzlich riskierst Du mit dem Befahren des Hochbords, dass Du den geschützten Kreuzungsbereich verlässt und vor dem erneuten Anfahren dann auf die entsprechende Ampel achten musst.

    6: Eigentlich nein.

    Das "Eigentlich" steht da nur aufgrund Deiner Erlebnisse mit dem AG :)

  • Wenn du erstmal in der Kreuzung drin bist, bist du drin. Dann kannst du dein Abbiegemanöver beenden, sobald es passt; du brauchst keine weiteren Signalgeber beachten. So hatte es zumindest mal die Polizei erklärt.

    So verstehe ich das auch, und der von Malte verlinke Artikel des ADFC Hamburg auch:

    [Bildunterschrift zu der beschriebenen Situation]

    Hier kann die Radfahrerin aus der Wartetasche heraus zuende abbiegen, wenn sich eine ausreichende Lücke im Verkehr ergibt

    In echt erfordert das an vielen Kreuzungen eine große Portion Mut -

    • man kann / darf / soll ja losfahren, wenn es geht, unabhängig von der parallel angebrachten Fussgängerampel.
    • Es bestätigt den anderen Verkehrsteilnehmern, dass Radfahrer ja eh alle fahren wie sie wollen, ohne auf Ampeln zu achten.
    • Fährt man nicht, steht man beim Umschalten der Ampel dem rechts-abbiegenden "richtigen" Verkehr im Weg
  • Wenn du erstmal in der Kreuzung drin bist, bist du drin. Dann kannst du dein Abbiegemanöver beenden, sobald es passt; du brauchst keine weiteren Signalgeber beachten. So hatte es zumindest mal die Polizei erklärt.

    So einfach ist es ja aber nunmal nicht. Beim Johannes-Brahms-Platz, beim Theodor-Heuss-Platz, beim berühmten Doppelknoten Alsterglacis, Neuer Jungfernstieg, Kennedybrücke und so weiter oder oben am Siemersplatz hat der Fahrbahn- und Rad- und Fußverkehr nicht nur zum Linksabbiegen mehrere Signalgeber, die nun sicherlich nicht „in einem Rutsch“ überfahren werden dürfen.

    Wenn ich auf so einer Aufstellfläche stehe und direkt neben oder vor mir ein solcher Signalgeber aufgestellt ist, gehe ich jedenfalls nicht davon aus, dass es sich um ein reines Service-Angebot handelt, das ich bei Bedarf ignorieren kann, wenn ich mich der Kreuzung und ihren Besonderheiten gewachsen fühle.

  • So einfach ist es ja aber nunmal nicht. Beim Johannes-Brahms-Platz,

    Das unten rechts ist ja sehr ähnlich zu der Führung, die von "Darmstadt fährt Rad" als niederländische Führung propagiert wird: Die Haltelinie für den Radverkehr von Süden nach Norden ist genau so platziert, dass der Radverkehr von Ost nach West nicht mehr durchkommt, wenn Radfahrer warten.

    Davon unabhängig: Wenn Du von Osten kommend mit dem Wunsch links abzubiegen die Aufstellfläche für Süd-Nord-Radfahrer erreichst, hast Du den geschützten Kreuzungsbereich verlassen und musst dort auf Grün warten.

    Interessant ist die Frage, ob Du auch vor dem Bordstein warten und dann nach eigenem Ermessen fahren darfst. Ich denke nicht.

  • Diese seltsamen Aufstellflächen zum indirekten Linksabbiegen sorgen ja offenbar immer wieder für Verwirrung: https://twitter.com/RadwegH/status/1131490425888542721

    In dem Video erwischt die Hamburger Polizei eine Radfahrerin beim Überfahren der roten Fahrbahnampel, während die seltsame Fahrradampel im Hintergrund noch grünes Licht zeigt, aber eben zum indirekten Linksabbiegen angedacht ist. Diesen groben Unfug kann man doch niemandem erklären.