• Würde man so wie ich es ja müsste, an der B2 Kreuzung/St2054 eben linksseitig kommen und bei der (Fußgänger-)Ampel die B2 auswärts wollen, müsste man korrekterweise auch absteigen, Ampel drücken, Fahrrad zur Insel schieben, Ampel drücken, Fahrrad zum Radwegbeginn schieben und dann Richtung Shell fahren um sich dort dann überfahren zu lassen.

    Nein, ein Radfahrer braucht niemals absteigen und sich einer anderen Verkehrsteilnehmergruppe anschließen. Habe ich bei Kraftfahrern auch noch nie erlebt.

    Die Einmündung B2/Augsburger Straße wird gemäß Radwegbenutzungspflicht linksseitig erreicht. Abbiegen nach rechts Richtung Shell-Tankstelle unter Beachtung der Fahrverkehr-Signalgeber. Man muss halt schon entsprechend weit vorher auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg anhalten, um den Signalgeber für den Fahrverkehr zu beobachten. Hier gilt jedoch der Signalgeber (gelb/rot) des freilaufenden Rechtsabbiegers. Ist oftmals ausgeschaltet. Oder gilt für mich als Rechtsabbieger die Ampel für den Geradeausverkehr? Nein? Also gilt die Beschilderung! Ich bin auf einer Vorfahrtstraße. Längsverkehr hat beim Abbiegen aber Vorrang. Querverkehr, welcher aus Richtung Mammendorf kommen und in Richtung Norden weiterfahren will, ist mir gegenüber jedoch wartepflichtig. Weiß er aber nicht, da er gültige Lichtzeichen hat!

    Am allerbesten vorher an der Kreuzung beim Penny-Markt, wo auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg ebenfalls nur die Lichtzeichen des Fahrverkehrs gelten, ab auf die Fahrbahn, um direkt rechts Richtung Shell abzubiegen. Quasi Pendant zum direkten Linksabbiegen.

    Oder die Klosterstraße zur Rotschwaige hoch, an der Kreuzung Schöngeisinger genau das selbe. Egal ob man gerade aus will oder sogar links abbiegen, müsste an auch kurz Geisterradl oder eben absteigen und über die Kreuzung schieben.

    Du meinst die Fürstenfelder Straße und in Verlängerung die Rothschwaiger Straße? Dort ist die erste Schlafampel am freilaufenden Rechtsabbieger nicht relevant, wenn sie ausgeschaltet ist. Und wenn sie eingeschaltet ist, auch nicht. Es handelt sich um eine reine Fußgängerampel. Die nächste Furt mit Fußgängerampel, welche die Schöngeisinger Straße überquert, gilt für Radverkehr ebenso wenig. Somit gelten im gesamten Kreuzungsbereich in der beschriebenen Richtung für Radfahrer die Signalgeber des Fahrverkehrs.

    Wie gesagt: Absteigen braucht nun wirklich kein einziger Radfahrer. Bei Ermangelung von Fahrradampeln (wozu auch Kombi-Streuscheiben zählen) ist die Rechtslage nunmal eindeutig. Nur leider weiß das so manche Straßenverkehrsbehörde nicht bzw. ignoriert dies aus unerklärlichen Gründen. Denn die geschilderten Situationen können unmöglich so gewollt sein.

    Und nun fragen wir an diesen Kreuzungen mal die Radfahrer. Ob die sich auskennen? Wie viel Prozent der Befragten weiß wohl die richtige Antwort und verhält sich StVO-Konform? Kein Wunder, wenn es immer heißt, Radfahrer würden sich nie an Regeln halten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Alf (6. Februar 2019 um 06:21) aus folgendem Grund: inhaltliche Optimierung

  • Nein, nein! Radfahrer haben sich in Fußgänger zu verwandeln und dann den dargestellten Eiertanz hinzulegen!

    Aber was mache ich, wenn ich ein Velomobil fahre? Aussteigen und schieben? Geht auch ziehen?

    Aber wenn Fußgänger für das Ignorieren einer roten Ampel nur 5 Euro blechen, während Radfahrer 60 Euro und einen Punkt aufgebrummt bekommen, dann können sie sich ja offenbar nicht in Fußgänger verwandeln ...<X

    Herr, schmeiß Hirn auf unsere Verwaltung runter ...

  • Hallo Alf,

    ich hab hier mal eine Skizze von der Klosterstraße/Schöngeisinger. Ich fahre gelb, als Ortskundiger. Aber wie verhält sich ein Radfahrer korrekt, der auf dem Radweg kommt und in die gleiche Richtung möchte wie ich? Mir fehlt da außer absteigen und schieben die Phantasie.

    k7jneb5r.png

  • Ja, diese Kreuzung kenne ich nur zu gut. Für alle Mitleser: Das ist in Fürstenfeldbruck. Hier kreuzen sich die Schöngeisinger Straße mit der Rotschwaiger Straße und der Fürstenfelder Straße.

    Für Deine Variante spricht, dass der benutzungspflichtige Radweg nicht in die Richtung führt bzw. weitergeführt wird, in die Du fahren willst. Daher wäre es legitim, diesen rechtzeitig zu verlassen. Aber wo? Denn der letzte abgesenkte Bordstein befindet sich nicht etwa am rechten Rand der Zeichnung, sondern schon 300 Meter vorher an der "echten" Klosterstraße. Kann gut sein, dass sich der ein oder andere Kraftfahrer durch Anwesenheit von Radfahrern auf der Fahrbahn provoziert fühlt, vor allem auch dann, wenn der Radfahrer an der Kreuzung links abbiegen will und sich daher links einordnet. Gerade im Berufsverkehr eine echte Herausforderung für alle Beteiligten. Die empörten Reaktionen von Kraftfahrern in der Fürstenfelder Straße kenne ich nur zu gut, obwohl Fahrbahnradeln streckenweise dort sogar legal ist.

    Was ist euch heute komisches auf dem Rad passiert?

    Wenn man jedoch auf dem gemeinsamen Radweg tatsächlich bis zur besagten Kreuzung vorfährt und geradeaus in die Rothschwaiger Straße weiterfahren möchte, landet man an der Fußgängerampel beim freilaufenden Rechtsabbieger. Ich glaube, dies ist eine Schlafampel, die meistens aus ist. Es wäre also vergleichbar, als ob dort gar keine Ampel stehen würde. Also kann man dort bedenkenlos queren und hat sogar gegenüber Rechtsabbiegern gem. § 9 (3) StVO eigentlich Vorrang. (Letztlich wohl durch den Richter zu entscheiden) Ist die dortige Fußgängerampel jedoch rot, wird es kompliziert. Denn der Signalgeber mit dem Fußgängersymbol richtet sich nicht an Radfahrer. Demnach ist es ebenfalls vergleichbar, als ob dort gar keine Ampel vorhanden wäre. Dumm nur, dass der rechts abbiegende Kraftverkehr weiterhin "nichts" hat. Es gibt dort nur gelb und rot. Ob man dann sein Recht auf Vorrang wirklich durchsetzen möchte, muss jeder selber entscheiden. Notfalls kann man ja doch anhalten und sich an § 10 StVO (Anfahren von anderen Straßenteilen) klammern. Dann ist man vielleicht nicht unbedingt im Recht, aber zumindest auf der sichereren Seite. Welcher Paragraph bei freilaufenden Rechtsabbiegern nun tatsächlich greift, muss man aus der Rechtssprechung ablesen, wenn es hier den welche gibt.

    Man kann die Sache aber auch noch von der anderen Seite sehen. Denn § 37 (2) Nr. 6 spricht davon, dass für den Radverkehr die Lichtzeichen des Fahrverkehrs gelten. Dies würde hier eigentlich greifen, da es keine separaten Fahrradampeln gibt, wozu übrigens auch Kombi-Steuscheiben (Fußgängersymbol gemeinsam mit Radfahrsymbol im selben Signalgeber) zählen würden. Also müsste der Radfahrer wie ein Kraftfahrer zunächst anhalten, wenn der freie Rechtsabbieger rot hat. Aber soll er etwa dann auch weiterfahren, wenn der freie Rechtsabbieger nichts hat??? Oder gilt nicht doch der Signalgeber für den Geradeausverkehr an der Hauptkreuzung? Dann muss der Radfahrer sich nämlich bereits weiter vorher schon auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg aufgestellt haben, um genau diese Geradeaus-Ampel zu beobachten. Zeigt sie rot, muss angehalten werden. Zeigt sie grün, kann weiter geradeaus gefahren werden. Paragraph 9 StVO lässt grüßen! Was dann die Kraftfahrampel am freilaufenden Rechtsabbieger signalisiert, ist dann ohne Belang. Bis hierhin überlebt?

    So, nun stehen wir also auf der ersten Verkehrsinsel und haben vor uns - tadaaa... - eine Fußgängerampel! Da die für und ja bekanntermaßen nicht relevant ist, gilt auch das dort angezeigte Rot oder Grün nicht. Spätestens hier gilt nun aber wirklich der Signalgeber des Fahrverkehrs. Da man diesen von dieser Stelle aber nicht sehen kann, hätte man - wie soeben beschrieben - bereits weiter vorher anhalten und diesen beobachten müssen. Ein Teufelskreis!

    Die Weiterfahrt über die eigentliche Kreuzung erfolgt dann entweder über die zweite Verkehrsinsel oder direkt auf der Fahrbahn links daneben. Denn hinter der Kreuzung wird die rechts neben der Fahrbahn befindliche Fläche ausdrücklich als Gehweg blau beschildert. Wo man nun also auf die Fahrbahn wechselt, ist Geschmackssache. Ich würde sagen, man muss zumindest bis zum Bordstein der Furt folgen, da man dies bei Wiederholung der Radweg-Blauschilder jenseits der Kreuzung ja auch so machen müsste. Spätestes hinter der zweiten Verkehrsinsel, also in Höhe des von rechts kommenden freilaufenden Rechtsabbiegers, fährt man auf der Fahrbahn weiter.

    Ich möchte mir hier die Ausführungen sparen, welche Probleme es mit sich bringt, wenn man an dieser Kreuzung links abbiegen möchte. Man hat dann nämlich feindliches Grün, denn Linksabbiger haben hier einen Richtungspfeil. Seinerseits links abbiegender Gegenverkehr hat aber gleichzeitig ebenfalls grün. Aber an dieser Stelle breche ich lieber ab...

    Das ganze Problem würde es nicht geben, wenn die beiden Fußgängerampeln mit dem Radfahrsymbol ergänzt würden. Zwar würde es das Problem mit dem Linksabbiegen nicht lösen, aber sehrwohl das Problem der Geradeausfahrer. Warum löst es das Problem mit dem links abbiegen nicht? Nunja, man darf dort Richtung Süden (links) die Fahrbahn benutzen. Und auf der Fahrbahn gelten nicht die Lichtzeichen der Furt, sondern wiederum ...

    Ich komme zu dem Ergebnis, dass Deine Variante eigentlich die momentan wirklich korrekteste und auch sicherste Methode darstellt, geradeaus und vor allem auch links abzubiegen. Man kann das ganze nämlich auch von der Seite betrachten, dass die Querung des ersten freilaufenden Rechtsabbiegers tatsächlich keine Radverkehrsführung in diese Richtungen darstellt, sondern nur in Gegenrichtung, also aus Richtung Süden in Richtung Norden. Daher ist auch nur in Gegenrichtung eine Kombi-Steuscheibe verbaut. Würde man den freilaufenden Rechtsabbieger - wie ich es beschrieben habe - queren, wäre man also Geisteradler, weil diese Furt fast parallel des Querverkehrs verläuft. Man kann es gut auf Deiner Zeichnung sehen. (Womit hast Du die eigentlich erstellt? Sieht professionell aus!)

    Ich stehe seit mehreren Jahren im Kontakt mit der Radverkehrsbeauftragten der Kreisstadt Fürstenfeldbruck und habe das Problem mehr aus ausführlich - auch grafisch und bildlich - dargestellt. Auch die Ortsgruppe des ADFC Fürstenfeldbruck ist informiert. Aber es hat sich bislang nichts geändert. Es wird entweder ignoriert, weil die Entscheidungsträger keine Ahnung haben oder aber meine Meldungen dringen gar nicht erst dorthin durch, weil die Radverkehrsbeauftragte keine Ahnung hat. Und über die Sinnhaftigkeit des ADFC braucht man an dieser Stelle auch nicht weiter berichten, wenn man mal beobachtet, über welche Wege und Straßenteile von denen geführte Radtouren denn so führen. Auf jeden Fall gibt es an dieser Kreuzung und auch an weiteren Kreuzungen noch weitere derartige Defizite, weil Radverkehr seit dem 1. Januar 2017 nunmal die Signalgeber des Fahrverkehr zu beachten hat, wenn es keine Fahrradampeln gibt.

  • Ist mit Inkscape gemalt, habe das schnell auf einem Foto vom BayernAtlas gemalt, wegen Copyright, bin mir nicht sicher, ob man da die Satellitenbilder hernehmen darf. Sind erstaunlich aktuell, habe ich mal bemerkt. Deutlich aktueller wie Google-Maps, zumindest für unsere Gegend.

    Ich denke es ist eben "erlaubt", den Radweg eben bei der Klosterstraße zu verlassen (Entschuldigung, ich habe die Fürstenfelder immer Klosterstraße genannt, das hat Dich sicher verwirrt) und dann die eher 400m bis uzr Kreuzung zu fahren, ist ja die letzte Gelegenheit.

    Wenn ich vom Kloster starte fahr ich gar nicht auf den Radweg, beim Kloster gibts kein Schild, dass ich müsste, und danach rentiert es sich nicht mehr wegen 50m. Die Fürstenfelder ist auf dem Abschnitt auch fast 6m breit, könnten problemlos zwei Autos neben einander fahren, da geht ein Radler nicht im Weg um.

    Ich bin ein großer Anhänger der Theorie, das man Radwege nur benutzen muss, die "straßenbegleitend" sind, also die gleichen Vorfahrtrechte und Pflichten genießen wie die Straße, der sie folgen. Und mit dieser Einstellung sehe ich unseren Landkreis eigentlich sehr positiv, denn es gibt praktisch keine längeren Radwege, die nach dem Gesichtspunkt straßenbegleitend wären. Außerorts kenn ich keinen, innerorts eigentlich nur die Schöngeisinger stadteinwärts.

    Praktisch an jedem Kreisl, vielen großen Kreuzungen, Brücken etc. sind die Radwege plötzlich zu Ende um dann auf der anderen Seite neu zu beginnen. Da ich ja oft länger der Straße folge wie diese Abschnitte, ist es mir leider nicht möglich, diese zu befahren.

    Alleine auf der Fürstenfelder Richtung Bahnhof wechselt die Radwegpflicht 3x.

  • Ich sag mal vorsichtig, die Gemeinde auf fehlende Schilder VZ240 aufmerksam zu machen, ist aber dem Radfahrer nicht besonders dienlich. Die Stärke der Gemeinde Emmering liegt ja gerade darin, die Radwegpflicht so auszuführen, dass man nicht auf Ihnen fahren muß.

  • Ich sag mal vorsichtig, die Gemeinde auf fehlende Schilder VZ240 aufmerksam zu machen, ist aber dem Radfahrer nicht besonders dienlich. Die Stärke der Gemeinde Emmering liegt ja gerade darin, die Radwegpflicht so auszuführen, dass man nicht auf Ihnen fahren muß.

    Um gegen eine Benutzungspflicht anzugehen, muss sie zumindest vorher korrekt per VZ angeordnet sein. Ist das geschafft, folgt der nächste Schritt.