Gesetz zur Verpflichtung von Radverkehrsanlagen bei Straßenbau?

  • Jemand™ hat die Behörde angeschrieben, nun steht der Musterentwurf (d.h. die finale Planung kann komplett anders aussehen!) im Netz:

    https://fragdenstaat.de/anfrage/sieger…orderelbbrucke/

    Es soll zwei Brücken geben mit jeweils 6 Richtungsfahrbahnen plus Standstreifen. Insgesamt 5 der 12 Fahrstreifen sollen aber scheinbar ungenutzt als Sperrfläche bleiben, wenn ich es richtig verstehe bis die Anbindung an Land entsprechend breit ist. Die Gesamtbreite der beiden Bauwerke soll um und bei 60-70m sein.

    An der südlichen Brücke soll ein gemeinsamer Zweirichtungs-Fuß- und Radweg entstehen, mit 4.15m Abstand zur Fahrbahn. Wie breit dieser Weg sein soll, steht scheinbar nicht im Text. Den Bildern nach zu urteilen aber ca. 4m. Reicht ja.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ist das nicht die A1 zwischen den AS Hamburg-Harburg und Hamburg-Stillhorn?

    Bei meinem letzten Hamburg-Besuch im Herbst habe ich mir die Süderelbbrücke mit daneben verlaufenden Radweg einmal angeschaut. Hier sind einige Impressionen:

  • Bei meinem letzten Hamburg-Besuch im Herbst habe ich mir die Süderelbbrücke mit daneben verlaufenden Radweg einmal angeschaut. Hier sind einige Impressionen:

    Toll ist's nicht, aber besser als nichts. Wird hoffentlich besser, wenn die Brücke irgendwann neugebaut wird.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.