Schon klar aber wenn ein Fahrrad beteiligt ist funktioniert das meist nicht mehr... (Beispiele: Vorrang an Engstellen, Überhohlen vor Roten Ampel oder allgemein drängeln)
Woche 45 vom 05. bis 11. November 2018
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Meistens geht es. Nur die unangenehmen Situationen fallen auf.
Außerdem: Wie willst du's sonst machen? Ampel lassen? Radweg außen um Kreisel rumbauen? Ist auch beides nicht so toll.
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Hallo,
Reißverschluss ist gut... hier werden in Richtung Kreisel die Autofahrer noch gerade knapp die Radfahrer überholen, um nicht hinter denen im Kreisverkehr zu sein. Platz für ausreichend Abstand ist fürs Überholen gar nicht vorhanden durch die Grünfläche in der Mitte. Die müsste eigentlich weg damit mehr Abstand beim Überholen gelassen werden kann. Und den Radfahrstreifen kurz vorm Kreisel in die Mitte der Fahrspur verschwenken. Und rot markieren damit auch jeder sieht dass Radfahrer vorgelassen werden müssen.
Aus dem Kreisel raus in Richtung Alster beginnt auch rechts der Radfahrstreifen obwohl Autos und Lkw zunächst nicht mit ausreichend Abstand überholen können und durch den Rechtsknick der Gegenverkehr wahrscheinlich auch nicht so gut eingesehen werden kann.
Schwierig zu lösen hier. Evtl. statt des Radfahrstreifens ein "Kopenhagener Modell" mit halb hohen Hochbordradweg. Und vorm Einfädeln des Radwegs vorm Kreisverkehr eine "Stufe" für die Fahrzeuge auf der Fahrbahn
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Gerade entdeckt:
https://www.rnz.de/nachrichten/he…rid,405686.html
Ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt bitte das Gleiche anwenden für alle Planer, die unzulässige Radwege anlegen lassen oder dafür eine Benutzungspflicht anordnen wollen.
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Malte
8. Januar 2019 um 18:53 Hat das Thema aus dem Forum Medienhinweise nach 2018 verschoben. -