Echt, ihr habt für KFZ freigegebene Fahrradstraßen, die nicht so weit zugeparkt sind, dass der linke Radling wieder in einem Dooringbereich fahren würde?
NDR 2: „Auto oder Fahrrad: Wem gehört die Straße?“
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In der Clemensstraße wurde sogar ein Sicherheitsbereich abmarkiert, damit man nicht mehr in der Dooringzone fährt. Dadurch wirkt die Straße optisch enger, was mir gut gefällt. Leider sind einige Radfahrer schon so (v)erzogen worden, dass sie versuchen innerhalb des schmalen Streifens zu balancieren. Leider habe ich aktuell kein Foto da
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Da ich jetzt grad keinen besser geiegneten Thread finde, packe ich es hierhin:
Wem gehört die Straße? Den Autrofahrern! Radfahrer werden nötigenfalls auf schmalste und abenteuerlichste Radverkehrsanlagen-Konstrukte verbannt.
Hier ein Beispiel aus Letter bei Hannover.
Der konkrete Fall ist jedoch nur der eine Aspekt, warum ich hier schreibe. Der Hinweis auf die Greenpeace-Fahrradwegemängelkarte von foobar hatte mich bewogen, dort Mängel einzutragen, von denen inzwischen auch schon mehrere geprüft und veröffentlicht wurden.
https://radwege.greenpeace.de/
Leider hat das greenpeace-Team nicht so recht bedacht, dass manchmal nicht der Radweg mangelhaft ist, sondern dass der Radweg überflüssig ist, oder die Benutzungspflicht der Mangel ist. Ich hab' deshalb mal im folgenden Foto die zur Verfügung stehenden Buttons reinkopiert, die Greenpeace anbietet. Leider fehlt ein Button für Benutzungspflicht aufheben oder Radweg in Fußweg umwandeln, der für Radverkehr freigegeben ist. Und es fehlt auch Tempolimit heruntersetzen, so dass Radverkehr auf der Straße stattfinden kann.
Habe deswegen bereits an Greenpeace geschrieben. Hier das Beispiel mit Foto auf dem auch ein openstreetview Ausschnitt drauf ist und die button-Auswahl der greenpeace Radweg-Mängelkarte. Ärgerlich an der Stelle in Letter: Selbst für einen Einrichtungs-Hochbordradweg wäre der Bürgersteig zu schmal. Und auf der anderen Straßenseite gibts nur den Bürgersteig, da darf man gar nicht mit dem Rad fahren weder auf dem Bürgersteig noch auf der Fahrbahn, weil ja die Benutzungspflicht auch dann gilt, wenn ein Zwei-Richtungsradweg nur auf einer Seite vorhanden ist. Und ist der auch noch zu klein.
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