Ich war zwar nicht gemeint, aber das schrieb ich doch schon weiter oben: Nummer aufschreiben und wegen Lärmbelästigung anzeigen.
APF, Du redest da wie der Beifahrer in einem polizeidienstlichen Auto : wenn ich auf dem Rad sitze und 30 km/h fahre kann ich mir gar nichts aufschreiben, die Behauptung ist Unfug und Blödsinn zumal Du, wieder ein Mal, auch selbst erschrocken bist, zuerst anhalten musst, und in einen Stift und Papier finden müsstest: Wenn wir fahren sind wir nackt in unserer ein-schichtigen Funktionsbekleidung die nicht ein Mal Taschen hat!
und wenn der Dosenfahrer merkt, dass ein Stunk sich aufbauscht, dann ist er in Null-Komma-Nichts weg, und der Nächste hinter ihm, der sowieso oft seiner Meinung war auch, und gibt ihm sozusagen Schutz, dass man sein Kennzeichen lesen kann! Du hast absolut gar nichts in der Hand, und wird 9 von 10 dieser §1-StVO-Schwerverletzenden (habe ich das nicht gut hingekriegt, keine Beleidigung hier auszusprechen (::) ?) laufen lassen müssen, auch, wenn die 9 anderen gerade diejenigen welchen waren, die sich am brutalsten benommen haben.
deshalb gibt es nur einen Weg:
sofort die Feststellung der Fakten und Aufnahme etwaiger Zeugen, in unserem Fall gibt es fast immer welche, mit Hilfe der Polizei herbeiführen, zumal das Polizeipräsidium von der Hauptstelle (ich bin praktisch Nachbar vom Polizeipräsidium! Nur ist das Polizeipräsidium "komischerweise" gar nicht zuständig: Das Polizeipräsidium kann sich leisten, an einer Grenze seines eigenen Zuständigkeitsbereich "zu hocken" und die Hilfesuchenden auf einer (zuständigen) Dienststelle zu verweisen, die mehrere Kilometer davon entfernt ist :-((( !) ganz in der Nähe ist.
ausserdem: wer 110 / 112 bemüht und im Unrecht war, braucht die Belehrung des Volks, Du, nicht zu befürchten: Die Polizei ist gross genug, um eventuell dagegen zu reagieren
tut mir Leid, so Deine Kraftfahrer-Restgefühle zu strapazieren: ich habe von der Polizei fast nie was zu befürchten!
ob Lärmbelästigung das Richtige Thema ist, weiss ich nicht. ich glaube sogar, eher gar nicht! lautet Hupen eines Radfahrers/Fussgängers ist wie Waffenbenutzung in meinen Augen! Im Gegensatz zum Kraftfahrer, der in einer heute noch mehr denn je (auch schallabgedichteten) Kabine hockt, ist der Radfahrer/Fussgänger da völlig ungeschützt! es ist
blanke, hochgradige, wie unnötige Gefährdung, die im Gesetz absolut verboten ist!