Mit Fahrrad über die rote Ampfel gefahren..

  • Hallo liebe Community,

    Ich hätte da eine kleine Frage an euch. Gestern auf dem Weg zur Uni hatte ich es ein wenig eilig und wollte nicht wieder zu spät kommen. Daher bin ich einfach über eine rote Ampel mit dem Fahrrad gefahren. So Pech wie ich auch manchmal habe, wurde ich dann von der Polizei erwischt. Soweit ich weiß, muss ich mit einem bußgeld rechnen. Die Polizisten meinten zu mir, dass ich nicht mit einem Punkt rechnen muss aber beim googeln habe ich herausgefunden, dass ich aber einen Punkt erhalte... https://bussgeld.org/fahrrad/rote-ampel/

    Nun bin ich verwirrt und weiß nicht genau was auf mich zu kommen wird.

    Ich habe zudem auch gelesen, dass wenn man in der Probezeit ist, sogar eine Verlängerung der Probezeit bekommen kann... zum Glück bin ich da schon raus.

    Meine Frage: Ist das schon mal jemanden passiert? Welche Konsequenzen hattest du?

    Immerhin gibt es einige Polizisten, die einen verschonen und es bleibt nur bei einer Mahnung...die hatten wohl einen schlechten Tag :cursing:X(

  • Polizisten kennen auch nicht alle Regeln. Es kommt auch immer auf die genaue SItuation an.

    Normal kostet das 60€ bzw. 100€ (> 1 Sekunde rot) und man kriegt nen Punkt.
    Aber es kann günstiger sein: bei Grünpfeil ohne Anhalten abgebogen -> 35€, Ampel war schon rot-gelb: 15€. Oder teurer: Ampel > 1sek rot + Unfall -> 180€ + 1P.

    Also geh nochmal genau in dich, schau dir die SItuation nochmal ganz genau an. Vielleicht hast du was wichtiges übersehen bzw. der Polizist.

    Vielleicht bist du auch bei Fußgänger-Rot gefahren? Fußgängerampeln gelten nicht für dich.

    Meine Erfahrung soweit: 2x (?) mündliche Verwarnung, 1x rausgeschrieben (Gericht überlastet, Mülleimer), 0x gezahlt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wusste gar nicht, dass eine Fußgängerampel nicht auf mich zutrifft aber es war schon eine Ampel für Autos,

    es war unter einer sekunde

    Kriege ich dafür jetzt einen Punkt?

  • es war schon eine Ampel für Autos

    Entschuldige bitte, aber es gibt keine Auto-Ampeln. Die Ampeln ohne Symbole sind für den "Fahrverkehr".


    es war unter einer sekunde

    Kriege ich dafür jetzt einen Punkt?

    Schau im Bußgeldkatalog nach: https://www.kba.de/DE/ZentraleReg…btkat_node.html

    Suche nach "Rotlicht".

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wusste gar nicht, dass eine Fußgängerampel nicht auf mich zutrifft

    In Ergänzung zu Gerharts Ausführungen, da die Grundlagen zu fehlen scheinen:

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    Und um Mißverständnisse auszuschließen, noch ein kurzer Blick zurück auf Nummer 5:

    Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild "Fußgänger" oder "Radverkehr" angezeigt.

    Lichtzeichen nur für Fußgänger ("nur zu Fuß Gehende") können also niemals für Radfahrer gelten.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

    Einmal editiert, zuletzt von Peter Viehrig (26. April 2018 um 13:58)

  • Entschuldige bitte, aber es gibt keine Auto-Ampeln. Die Ampeln ohne Symbole sind für den "Fahrverkehr".

    Nein, es gibt keine Einschränkungen bei der Gültigkeit der sinnbildlosen Lichtsignalanlagen. Unter den passenden Umständen sind sie auch für Fussgänger gültig.

    Die einzigen Ampeln, die sich explizit an Fahrverkehr richten, sind Radampeln.