Servus,
wie ich kürzlich gelesen habe, kann man von Beamten verlangen, für mündliche Verwaltungsakte nachträglich eine schriftliche Bestätigung mitsamt einer Begründung auszufertigen. Damit könnte man etwa Polizisten, die abgeschaffte, ausgedachte oder nicht anzuwendende Vorschriften durchsetzen wollen, dazu veranlassen, nochmal ins Gesetz zu gucken. Gegen entsprechende Bußgeldbescheide würde man natürlich stattdessen Einspruch erheben, hier meine ich mündliche Weisungen, die nämlich sogar dann zu befolgen sind, wenn die vermeinte Vorschrift gar nicht existiert.
Voraussetzungen für die schriftliche Bestätigung: Antrag unverzüglich gestellt (als Richtwert heißt es: ca. 7–14 Tage) und ein „berechtigtes Interesse“ (das angeblich in der Regel vorliegt). Die Einzelheiten sind per Landesrecht geregelt.
Lesestoff:
RA-Kanzlei Jasper Prigge: Lassen Sie sich eine polizeiliche Anordnung schriftlich bestätigen