Neues aus Stade

  • So sieht das am Ende des Kuhweidenweges aus, wenn man verkehrt herum in den Kreisverkehr fährt:

    Und so toll sieht man aus der dort einmündenden Straße Radfahrer, die nicht auf der Fahrbahn fahren.

    Aus dieser Richtung kommen auch Linienbusse

    Bei dem heutigen Gespräch mit dem Vertreter der Stadt Stade, dem Landkreis und der Polizei habe ich die Frage gestellt, ob es sicher sei, an dieser Stelle hinter dem Gebüsch verdeckt verkehrt herum in den Kreisverkehr zu fahren.

    Polizei: Nein

    Landkreis: Nein

    Stadt Stade: Ja

    Die Frage habe ich in der Runde gestellt, als es darum ging, dass der bisherige benutzungspflichtige Weg künftig mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] weiter auf der falschen Straßenseite benutzt werden darf.

    Ich habe daraufhin direkt in dem Gespräch angekündigt, eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Landkreis gegen die Verkehrsbehörde der Stadt Stade einzureichen.

  • Eine weitere Diskussion gab es um diese Kreuzung, wo sich für Radfahrer, die aus dem Heidbecker Damm kommend auf dem linksseitigen Bürgersteig fahren [Zeichen 240], auf der Mittelinsel die Vorfahrt ändert. Großes Staunen bei allen Beteiligten und immerhin Übereinstimmung, dass sich da was ändern muss.

    knallrote Furtmarkierung

    Vorfahrt gegenüber dem Fahrbahnverkehr au dem Klarenstrecker Damm

    Keine Vorfahrt gegenüber Fahrbahnverkehr, der aus der Carl-Benz-Straße geradeaus fährt.

    Nach rechts geht ein unabhängig geführter Geh- und Radweg über eine Brücke über die B73, so dass es sich hier um eine Hauptverbindung für den Radverkehr aus dem Industriegebiet Stade Süd handelt. Das Unfall-Gutachten gibt es aber gleich nebenan.

  • Warum nicht? Für den Radfahrer gilt doch ebenfalls die abknickende Vorfahrt, oder übersehe ich was? :/

    In der Straße gibt es aus der gezeigten Richtung gar keinen Radweg, sondern die Furt führt zu dem an dieser Stelle einmündenden unabhängig geführten Weg über die B73. Dieser Weg kann nach meinem Verständnis nicht an der Vorfahrtregelung der abknickenden Vorfahrtstraße teilnehmen.

    Hier: https://goo.gl/maps/oU26NyQ8XNL2

    Das ganze Konstrukt ist auch völlig unklar: Die Carl-Benz-Straße ist eine Einbahnstraße. Man darf also aus dem Heidbecker Damm gar nicht der abknickenden Vorfahrt folgen, sondern nur nach links in den Klarenstrecker Damm abbiegen. Aus dem Klarenstrecker Damm darf man nicht geradeaus fahren, sondern nur rechts abbiegen. Aus der Carl-Benz-Straße darf man links in den Heidbecker Damm abbiegen oder geradeaus in den Klarenstrecker Damm fahren. Wofür man dort eine abknickende Vorfahrt angeordnet hat, versteht kein Mensch.

    In der Carl-Benz-Straße und im Klarenstrecker Damm gibt es keinen Radweg, aber im Heidbecker Damm gibt es einen Zweirichtungs-Geh-/Radweg auf der westlichen Straßenseite, selbstverständlich mit [Zeichen 240]. Und dann kommt von Norden noch der unabhängige Weg genau an der abknickenden Vorfahrtstraße dazu. Das ist von vorne bis hinten alles völliger Humbug.

    *Edit: Ich verstehe auch nicht, warum die Carl-Benz-Straße überhaupt eine Einbahnstraße ist. Die ist breit genug, dass sich dort problemlos zwei LKW begegnen können. Es kann höchstens sein, dass man den Verkehr über die Gottlieb-Daimler-Straße kanalisieren möchte und damit vermeiden, dass es sich an der Einmündung der Carl-Benz-Straße in die Gottlieb-Daimler-Straße staut.

  • Die folgen aber doch dem Verlauf der Vorfahrtsstraße.

    Jaein. Sie queren mitten in dieser rechtsabbiegenden Vorfahrtstraße die Fahrbahn, womit sie den Vorrang des von rechts kommenden "Gegenverkehrs" beachten müssen. Wie Yeti schon schrieb: Auf Mittelinsel ändert sich der Vorrang. Wer soetwas anordnet, gehört eingesperrt, mindestens aber entlassen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ah. Jetzt wird mir das Problem klar. Ja. Dort kommt man mit Nachrang an die Kreuzung und überfährt auch den Klarenstrecker Damm mit Nachrang.

    Der linksseitig bis zu der Stelle fahrbahnbegleitende Radweg hat in meinen Augen dennoch Vorfahrt wegen der Beschilderung.

    Ich vermute, die Stelle soll dem Busverkehr Vorfahrt geben?

  • Die folgen aber doch dem Verlauf der Vorfahrtsstraße.

    Aus dem Heidbecker Damm kann man der Vorfahrtstraße nicht folgen, da man dann verkehrt herum in die Einbahnstraße fahren würde.

    Sieht man den unabhängig geführten Weg als eigenen Ast einer Kreuzung an, würde man beim Geradeausfahren aus dem Heidbecker Damm ja auch die Vorfahrt der von rechts aus der Carl-Benz-Straße kommenden Fahrzeuge beachten müssen. Die Tatsache, dass Radfahrer dort auf der falschen Straßenseite fahren müssen, ändert daran nichts, sondern macht es vor allem nur verwirrender.

    Eigentlich ein Wunder, dass dort nicht täglich was Schlimmes passiert, denn die Carl-Benz-Straße ist die Hauptroute für Müllfahrzeuge zur Deponie.

  • Dort kommt man mit Nachrang an die Kreuzung

    Nein, sondern mit Vorrang auf der nach rechts abbiegenden Hauptstraße auf einem linksseitigen Radweg. Man soll weiter linksseitig der Hauptraße folgen, quert dadurch zwangläufig den bevorrechtigten "Gegenverkehr".

    Der hat eindeutig Vorrang: 1. Bei gleichrangigen Straßen greift wieder rechts vor links. 2. Der auf der Hauptraße von rechts kommende Verkehr ist ja gleichzeitig der Gegenverkehr, der hätte auch Vorrang, wenn der Hauptstraßenverlauf nicht abböge. Wenn von diesem Gegenverkehr jemand nicht dem Hauptraßenverlauf in diesem Fall nach links folgt, sondern geradeaus in die Nebenstraße weiterfährt, hat er gegenüber dem Radfahrer auf seinem linksseitigen Radweg Vorrang.

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    Peter Viehrig

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  • Nein, sondern mit Vorrang auf der nach rechts abbiegenden Hauptstraße auf einem linksseitigen Radweg. Man soll weiter linksseitig der Hauptraße folgen, quert dadurch zwangläufig den bevorrechtigten "Gegenverkehr".

    Das verstehe ich nicht. Ich meinte, dass der Radweg von der Brücke mit Nachrang an diese Kreuzung stößt. Ob jetzt wegen des Bordsteins, oder des Stoppschildes(?)dort , oder rvl gegenüber der Einmündung von rechts.

    1. Bei gleichrangigen Straßen greift wieder rechts vor links.

    Bei den nachrangigen Straßen ja.

    Der auf der Hauptraße von rechts kommende Verkehr ist ja gleichzeitig der Gegenverkehr, der hätte auch Vorrang, wenn der Hauptstraßenverlauf nicht abböge. Wenn von diesem Gegenverkehr jemand nicht dem Hauptraßenverlauf in diesem Fall nach links folgt, sondern geradeaus in die Nebenstraße weiterfährt, hat er gegenüber dem Radfahrer auf seinem linksseitigen Radweg Vorrang.

    Dann biegt er erst Recht ab und muss den Radler durchfahren lassen. Wie bei jedem linksseitigen Radweg doch auch.

    Wenn man die abgeknickte Vorfahrt geradebiegt, haben wir hier eine Hauptstraße, von der drei Straßen wegführen. Für den Radler nach links. Für den Autofahrer nach rechts. Der einzig entscheidende Konfliktpunkt liegt an der 1. (für den Autofahrer dritten) Abzweigung, wo der Autofahrer von der Vorfahrtsstraße abbiegt, während der Radler dort dem Vorfahrtsstraßenverlauf noch folgt.

  • Das verstehe ich nicht. Ich meinte, dass der Radweg von der Brücke mit Nachrang an diese Kreuzung stößt. Ob jetzt wegen des Bordsteins, oder des Stoppschildes(?)dort , oder rvl gegenüber der Einmündung von rechts.

    Ok, Mißverständnis, ich meinte die Gegenrichtung, nämlich daß der Radfahrer auf diesem Bild von links auf einem linksseitigen Radweg kommt:

    https://radverkehrsforum.de/attachment/858…219-100229-jpg/

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    Peter Viehrig

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  • Woraus soll sich das denn ergeben? Sie haben Vorfahrt. Diejenigen, die die Vorfahrtsstraße verlassen, müssen sie durchfahren lassen.

    Radfahrer aus dem Heidbecker Damm verlassen ebenfalls die Vorfahrtstraße.

    Schauen wir mal nur auf den Fahrbahnverkehr:

    Gelb und grün haben Vorrang vor blau und grün außerdem vor rot. Das ist eindeutig und für blau und rot sogar mit [Zeichen 206] geregelt. Andere Konstellationen gibt es hier nicht wegen der Einbahnstraßenregelung.

    Jetzt kommen die Radfahrer dazu:

    Wenn blau (gestrichelt) vom Radweg nach links abbiegt, gelten die selben Regeln wie vorher für blau: Vorrang gegenüber rot, aber nicht gegenüber gelb. Blau verlässt wie gelb die Vorfahrtstraße, aber gelb kommt von rechts.

    Grau (gestrichelt) verlässt ebenfalls die Vorfahrtstraße auf den unabhängig geführten Weg und hat Vorrang gegenüber rot, aber nicht gegenüber gelb.

    Und jetzt stellen wir uns die ganze Situation in der Realität vor, wo nicht 5 Leute mit überdurchschnittlichen Kenntnissen der StVO das ganze mit Hilfe von Google Maps und Skizzen ausdiskutieren, sondern in der Situation richtig entscheiden müssen.

  • Das Stoppschild von unten ist neu und ändert alles. Bisher ging ich von einer ordnungsgemäßen Vorfahrtsstraßenbeschilderung in beide Richtungen aus.

    Da vorfahrtsregelnde Zeichen für den ganzen Straßenquerschnitt gelten, gilt natürlich Stopp für den von unten kommenden Radler, wobei er dann wohl rvl vor den von links kommenden hat und tatsächlich Nachrang vor den von rechts kommenden.

  • Und dann können wir gleich an der nächsten Kreuzung weitermachen :)

    Hier: https://goo.gl/maps/GfzMjPFYMwM2

    Da verläuft immer noch der Zweirichtungs-Geh-/Radweg auf der westlichen Seite.

    Ein Radfahrer, der von Norden nach Süden auf diesem Radweg fährt, hat Vorrang gegenüber Fahrzeugen aus der Rudolf-Diesel-Straße und gegenüber allen Fahrzeugen, die in die Rudolf-Diesel-Straße fahren. Egal, ob aus der Gottlieb-Daimler-Straße geradeaus oder die aus dem Heidbecker Damm von Süden kommend nach links abbiegen oder von Norden kommend nach rechts.

    Ein Radfahrer, der in Gegenrichtung von Süden nach Norden auf diesem Weg fährt, hat Vorrang gegenüber Fahrzeugen von links aus der Rudolf-Diesel-Straße, gegenüber Fahrzeugen, die aus dem Heidbecker Damm abbiegen (egal ob von Norden entgegen kommend oder aus der selben Richtung nach links abbiegend), aber nicht mehr gegenüber Fahrzeugen, die von rechts aus der Gottlieb-Daimler-Straße geradeaus in die Rudolf-Diesel-Straße fahren.

    Aber wir haben eine rote Furtmarkierung, bei der jeder Radfahrer gefühlt Vorrang hat. Komplizierter geht es fast nicht mehr...

    Edit: Bild von der Ecke Heidbecker Damm / Rudolf-Diesel-Straße in Richtung Gottlieb-Daimler-Straße

    Aus der Rudolf-Diesel-Straße in Richtung Gottlieb-Daimler-Straße

  • Vielen Dank für die Skizzen, die Regelung ist in der Tat noch absurder und konfuser, als ich ohnehin dachte.

    Stimmt, das Bild aus der Richtung hatte ich noch vergessen. Das STOP-Schild hat man aber auch extra weit vor die Kreuzung gestellt, damit es nicht so auffällt...

    Ebenso fallen die Radfahrer nicht mehr so auf, die wegen der Verschwenkung hinter dem Zaun verschwinden.