Ob die Stickoxidgrenzwertnummer vor dem Verfassungsgericht Bestand haben kann?
Beiträge von timovic
-
-
Bin der Tage noch mal dort vorbei gekommen und habe die Gelegenheit genutzt mehrere Bilder zu machen. Der Radverkehr wird dort nicht auf schwer sichtbare Baken zugeleitet, die mit der Metallkante auf den Radler zeigen. Ich habe die Bilder gemacht, während ich auf dem Fahrradstreifen neben der freien Rechtsabbieger-Fahrspur gefahren bin, die von der Karmarschstraße auf den Friederikenplatz führt. Allerdings halte ich das ganze Kreuzungsdesign für dringend erneuerungsbedürftig. Es ist eine der vielen Kreuzungen, die immer noch aus der Zeit stammt, als Hannover die autogerechte Stadt werden sollte. Immerhin hat man die Situation für Radfahrer durch den Fahrradstreifen auf der Fahrbahn schon etwas verbessert. Früher gab es dort, wenn ich mich richtig erinnere, einen Hochbordradweg auf dem heute noch vorhandenen Hochbord, auf dem inzwischen Gras gewachsen ist. (Bild 2)
Doch, wenn man rechts vom Hochbord kommt.
-
Dieses "Schritt fahren" sieht man in München relativ oft - keine Ahnung, weshalb man Radfahrer hier für Pferde hält.
-
Abbiegeverbote hat es in (West) Deutschland nie gegeben. Das einzige Schild, das in diese Richtung geht (und daher für mich auch ungewöhnlich aussieht) ist das Wendeverbot.
Die DDR kannte jedoch auch Abbiegeverbote.
-
Noch besser, als ein neues Verkehrszeichen einzuführen für Wege ohne Benutzugnspflicht, wäre es natürlich, wenn man neue Verkehrszeichen für Radwege mit Benutzugnspflicht einführen würde. Die heutige Situation haben wir ja nur deshalb, weil man nach 1997 einfach alle alten Schilder stehen lassen hat. Würde man neue Verkehrszeichen für benutzungspflichtige Radwege einführen, dann wäre überall, wo man die alten Schilder einfach stehen lässt, die Benutzungspflicht aufgehoben und die Behörden müssten für jeden benutzungspflichtigen Weg eine neue Anordnung schreiben. Man könnte dann auch gegen jedes neue Schild sofort klagen. Vielleicht würde dann die eine oder andere Verkehrsbehörde etwas gründlicher darüber nachdenken, wo sie benutzungspflichtige Wege anordnet.
Mein Gedanke ist, die Bedeutung der aktuellen Verkehrszeichen anzupassen. Das funktioniert natürlich nur, wenn man eine Benutzungspflicht komplett abschafft. Ich pers. sehe darin auch keinerlei Sinn oder irgendeinen positiven Effekt. Alle Flächen auf denen Radfahrer fahren dürfen, werde mit dem entsprechenden Lollie gekennzeichnet. Dann gibts auch kein Rätselraten mehr darüber, ob Fläche x jetzt ein Radweg ist oder nicht.
-
Ich hätte ja an Maltes Stelle auch wenig Sorge, dass ein Polizist ihn bei Nutzung des linksseitigen Schutzstreifens (?) wegen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot belangt. Malte, frag doch mal bei der StVB nach!
-
Das ist zwar grundsätzlich richtig, unterstellt aber, dass der gemeine VT weiß, dass etwa halbhüftiges Gehwegparken nicht nur für Fahrschulautos verboten ist. Oder der 5-m-Raum bei Kreuzungen und Einmündungen, 15 m vor und hinter Bushaltestellenschild etc. pp.
Zusätzliche Haltverbotsschilder schaffen da eventuell Klarheit.
Bedeutet aber auch eine positive Konditionierung der Kfz-Führer. Es wird dann eben überall geparkt, wo nicht explizit ein Verbotsschild steht. So kennt doch jeder den spruch eines ertappten Gehwegparkers "Warum , hier steht doch nirgends ein Halteverbot!?".
-
Was du meinst ist eine "halbe" Ampel, die nur Gelb und Grün für Rechtsabbieger zeigt. In Maltes Fotos ist aber eine komplette Ampel für die Rechtsabbieger zu sehen, diese sperrt die mittels Pfeil angezeigten Fahrtrichtungen unabhängig von einer anderen Ampel.
-
Ich habe mal eine Frage zu Radwegfurten. In der VwV-StVO steht zu §9, Absatz 2, II.
Wie verbindlich ist diese Formulierung "...sind Radwegfurten stets zu markieren" aus juristischer Sicht? Müssen Radwegfurten im Zuge von Vorfahrtstraßen vorhanden sein oder ist das auch nur eine weiche "Empfehlung"?
Ist jede markierte Furt eine Radwegefurt? Oder gibt es auch Fußgängerfurten? Das folgende Bild zeigt eine Kreuzung mit rechts-vor-links Regelung in einer Tempo-30 Zone mit einer Furtmarkierung, die zwei gegenüberliegende Gehwege verbindet, die nicht für den Radverkehr freigegeben sind.
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass dem Radverkehr an mehr als 5m abgesetzten Radwegen die Vorfahrt durch ein kleines VZ 205 zu nehmen ist? Aus meiner Sicht sollte doch eine Furtmarkierung vorhanden sein, wenn Radfahrer Vorfahrt haben (und auch nur dann).
Wenn es nach mir ginge:
1. Unzulässig
2. Unzulässig
3. Unzulässig
-
Die Nebenfahrbahn dort gehört ja auch analog zur Schwere-Reiter zur Fahrradstraße gemacht.
-
Weil die Fotos so schlecht sind? Es geht da vom Hochbord runter auf einen Streifen nicht näher definierter Art, meines Erachtens ein Teil einer Fahrbahn.
Nein, weil du von einem Sonderweg Rad auf einen Sonderweg Bus fährst und der Bus nach rechts abbiegt. Beeindruckend auch, dass man diesen Quatsch gleich zweimal geplant hat.
-
Ich sehe da keinen §10.
-
Poller, Gitter, Ketten usw. verbinde ich immer mit der autogerechten Stadt aus den 60er und 70er Jahren.
-
Die PM der Polizei bringt auch keine Klarheit. Wenn da wenigstens stünde, woher die Vermutung „Als sich der Bus auf gleicher Höhe mit der Radfahrerin befand, soll die 48-Jährige nach links gelenkt haben.“ stammt (Businsassen?), wäre deutlich mehr Licht im Dunkeln.
Mit ziemlicher Sicherheit vom Busfahrer.
-
Eben, die Poller gibt es nur wegen der Ignoranten (und selbst Poller sind kein Allheilmittel: Bilder aus Dortmund). Die bei – wie auch immer gestalteten – Bordsteinen nötigen Alternativen standen ja in den weiteren Sätzen …
Poller sind einfach nur eine technische Lösung für ein menschengemachtes Problem, welches es nicht geben müsste bzw. im heutigen Maße gäbe, wenn man die illegalen Aktivitäten konsequent und nachhaltig ahndete.
Aber was soll der Bordstein für einen Vorteil zu einer weißen Linie haben? Ich sehe eigentlich nur Nachteile. Teuer, unflexibel, genauso überfahrbar wie eine Linie, spezielles Räumgerät nötig, meist schlechtere Oberflächenqualität auf solchen Wegen, verführt zu abstrusen Wegeführungen...
-
Zur Ausgestaltung von PBL: Wenn dann bitte so wie in Kopenhagen, also mit Bordsteinen.
Ein Bordstein bringt aber nunmal keinen unbeparkten Radweg. Das ist doch der einzige "Sinn" dieser Poller.
-
Der Fußweg ist daneben.
Es handelt sich um die Promenade, eine mit und beschilderte Straße rund um die Innenstadt, die täglich von bis zu 22 000 Radfahrern benutzt wird.
https://traffics.codeformuenster.org/:
Jede Straße, mit dieser Verkehrsbelastung dirch KFZ wäre so beschildert:. Sinnvollerweise und ohne jegliche Diskussion.
In Münster steht dort für den Radverkehr direkt(!) neben(!) einem Fußgängerüberweg (wie man auf Bild 1/6 gut sehen kann).
Es hat hier eine lange Tradition, dass der "Appell an gegenseitige Rücksichtnahme" (einseitig an die Adresse der Radfahrer) eine sinnvolle Radinfrastruktur ersetzt.
Gruß
Christoph
Ich war letztes Jahr erstmals in Münster und habe mir das natürlich mal angesehen. Was ein Unfug! Da auch das Fußgängeraufkommen recht hoch ist, hält der Querverkehr natürlich ständig an. Und dann fahren auch all die Radfahrer mit rüber. Da gehört eine Aufpflasterung hin, Vz205 für den Querverkehr und Vorfahrt für den Radverkehr.
-
Es gibt doch einige Untersuchungen, die zeigen, dass das Mehr an Radfahrern fast komplett aus ehemaligen ÖPNV-Nutzern & Fußgängern stammt.
-
ich will nicht sagen, dass ich das für unmöglich oder falsch halte - ich möchte nur erwähnen, dass Sender<->Empfänger oft nicht über das selbe reden. So kann die Aussage "solche Radwege (gemeint: mit Schild) müssen benutzt werden" beim Fahrschüler zu "solche Radwege (rot gepflastert) müssen benutzt werden" mutieren
Vollkommen egal, weil der Fahrlehrer es in jedem Fall versäumt hat zu erklären, dass Maßregelung nicht Aufgabe des Kraftfahrers ist.
-
Ich weiß nicht, ob das Meldeportal "RADar!" hier bekannt ist...:
https://www.radar-online.net/landkreis-fuerstenfeldbruck/
Eine Vielzahl der "Beschwerden" stammt von mir. Teils wird sogar reagiert, z. B. bei Beschilderungen, jedoch keine Benutzungspflicht aufgehoben.
Der ganze Weg FFB-Puchheim ist ja schon abgegrast...