Beiträge von timovic

    Laut Marcus Grahnert gibt es ab Mitte Juli eine neue Nacht-ICE-Verbindung zwischen München und Hamburg; Richtung Norden ICE 1688, Richtung Süden ICE 1689.

    Es handelt sich wohl um einen ICE-T, der um 6:13 Uhr in Lüneburg vorbei kommt und mich, sofern ich denn irgendwann im nächsten Jahr mal wieder ins Bureau kommen sollte, um 6:43 Uhr in Hamburg abliefert.

    Ein interessanter Gedanke in diesem Zusammenhang: Damit wird zwar das nächtliche Platzangebot auf dieser Strecke vergrößert, allerdings fährt der ICE später ab, kommt früher an und flankt auf diese Weise den parallel verkehrenden Nightjet aus der Fahrplanauskunft. Den findet man künftig wohl nur noch, wenn man weiß, dass es ihn gibt und in der Fahrplanauskunft „schnellste Verbindungen anzeigen“ und „ICE“ und „IC/EC“ abwählt.

    Kürzlich in einem Eisenbahn-Nerd-Magazinvon solchen Nacht-ICEs gelesen. Das sind wohl Einrückfahrten, die man seit einiger Zeit auch mit Fahrgästen unternimmt.

    Diese PR-Show des ADFC geht mir gehörig auf die Nerven. Klar will man nun (nach den aufmerksamkeitswirksamen Erfolgen der Radentscheide) auch etwas Gehör und möchte natürlich schicke Visualisierungen (z.B. aus "Darmstadt") von umgebauten Kreuzungen (egal, ob da eine solide Studienlage existiert oder nicht) veröffentlichen. Macht sich halt viel besser als aktiv den längst ausgeuferten MIV zurückzudrängen. Da kann man nichts zeigen und es gibt nur miese Presse.

    Wenn man dann tödliche Fahrradunfälle an genau solchen Konstrukten in den Niederlanden verlinkt...wird nicht reagiert.

    Entweder schaut der LKW-Fahrer aktiv nach Radfahrern und Fußgängern - dann sieht er sie an jedem Kreuzungsdesign, oder er schaut eben nicht. Dann ist die Gestaltung der Kreuzung eh egal.

    https://www.kreisbote.de/lokales/fuerst…045141.amp.html

    Ich hab vor Jahren genau einmal diese "Alternativ-Route" zur (hervorragend glatten, für Autos gedachten) Dachauer Straße benutzt. Danach hab ich mir echte Sorgen gemacht, ob mein Fahrrad vielleicht viereckige Reifen hat und ich mein Gestell im Krankenhaus wieder einrichten lassen soll? Der Claudia Gessner mags ja gefallen, wenn sie völlig durchgeschüttelt und durchgerüttelt in Emmering ankommt. Ich fahr lieber auf einer einigermaßen glatten Straße.

    Mehr als ein Jahr für 2 Schilder und etwas Farbe ist also "schnellstmöglich". Puh.

    Ich hatte letztes Jahr einen Volvo XC90 als Mietwagen in den USA (gibt ja keine Kombis dort zum Mieten...). Der hatte auch alle verfügbaren Assistenzsysteme, autonomes Fahren Level 1 oder 2. Ich habe natürlich alles ausprobiert. Was ich gelernt habe: Man muss die Einschränkungen der Systeme kennen! Ansonsten verunfallt man definitiv. Problematisch wird in Zukunft sicher werden, dass die Fahrer eben nicht die Umgebung beobachten und eingriffbereit sein werden. Die Verlockung sich zurückzulehnen ist einfach zu groß. Ohne Blackbox sehe ich für komplett autonomes Fahren auch keine Chance.

    Hier mal ein Link zur US-Bedienungsanleitung des XC90 (US, weil ich nicht genau weiß, ob das deutsche Modell zulassungsbedingt weniger/andere Assistenten hat), ab Seite 272 geht es los mit den Assistenzsystemen. Die wichtigsten Punkte sind jeweils die Limitierungen.

    Was gut funktioniert: Das "Verfolgen" eines anderen Fahrzeugs, auch bis zum Stillstand. Sofern das vorausfahrende Fahrzeug nicht plötzlich ausschert (z.B. wegen Stauende). Das erkennen die Systeme nämlich nicht. Auch stehende Fahrzeuge an Ampeln werden nicht erkannt. Da muss man manuell abbremsen.

    Automatisches Lenken geht nur auf Straßen mit vollständigen Markierungen. "Weichziele" werden nur sporadisch erkannt...

    Meine Lieblingsbeispiele dafür, dass (getrennte) Radwege nicht automatisch viel Radverkehr erzeugen: Almere (NL) und Milton Keynes (GB). Beides Planstädte ähnlicher Größe, beide mit mehr oder weniger separierten Verkehrswegen ausgestattet, trotzdem will in Milton Keynes der Radverkehr nicht so recht zünden...

    Ich z.B. möchte gerade ein MTB kaufen (Hardtail) und bin eher so baff erstaunt, dass es schon fast aufwändig ist, ein Modell zu finden, dass deutlich über 1300,- EUR kostet und dabei nicht semi-custom aufgebaut ist. Da haperts jetzt bei mir nur noch an der Unsicherheit, ob ich wiiiirklich ungetestet und ungefahren so ein MTB in den internetwarenkorb legen sollte.:/

    Santa Cruz, Rocky Mountain?

    Zur Frage der Baulasten:

    Mein Bruder wohnt in Niedersachsen (Verden) an der Bundesstraße 215, die gerade innerorts neu gemacht wird. Dabei wird neben der Fahrbahn neu ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt. Ich hab gefragt, ob mit Benutzungspflicht oder ohne. Natürlich mit (da ist Verden nicht besser als z.B. Stade), und da ist mein Bruder auch froh drum. Ein reiner Gehweg müsste nämlich von den Anliegern bezahlt werden, ein Geh- und Radweg nicht.

    Das wird natürlich spannend, wenn man die BNP dann umgehend wegklagt...

    Schon ein alter Hut - aber im Big Apple sind die "bike lanes" wohl mindestens genauso beschissen wie in Hamburg? ;)

    https://www.youtube.com/watch?v=Ehh8ZdIMMj4

    Insgesamt einfach viel zu viele Menschen auf viel zu wenig Raum. Wär auch mal interessant zu wissen, ob die Nutzung der Fahrbahn dort verboten ist oder nicht? Ich würde mir das jedenfalls kein 2. Mal antun...

    Fahrbahn ist verboten. Was nach meinen US-Erfahrungen eine sehr seltene Beschilderung ist.

    Der Nachteil: Für Fahrräder gilt dasselbe. Als wir uns Fahrräder ausliehen wurden wir sofort darauf hingewiesen unsere Räder nur in dafür gekennzeichneten Bereichen abzustellen, da wir sonst "abgeschleppt" werden würden.

    Letzteres ist wirklich so. Was mich persönlich genervt hat: Sobald Gehwege existieren, werden diese zum Radfahren benutzt. Keine Ahnung, eventuell ist das auch Pflicht, ich weiß es nicht, aber es hat hart genervt.

    Gerade an dieser Stelle in München hätte man den optischen Eindruck leicht ändern können. Die Ecke da sieht auch verkehrsdurchströmter aus (auf dem Foto) als sie in Wirklichkeit ist. Folgt man der Straße bildlinks erreicht man nach kurzer Zeit ein Vz250 mit Ausnahmen für Linienbusse und Radler (ev. auch Taxi, da bin ich gerade nicht sicher). Man hätte hier also auch den "Wendeverkehr" (die Spur direkt oberhalb des Tunnelportals) optisch als Hauptrichtung herausarbeiten können, so dass das Folgen der Trappentreustr. geradeaus durch ein Rechtsabbiegemanöver eingeleitet würde.

    ABER: Das Münchner Beispiel zeigt eine Straße mit mehreren Autoverkehrsspuren und breitem Mittelstreifen https://www.tz.de/muenchen/stadt…n-10358941.html , so dass es naheliegt einen Zweirichtungsradweg für den Radverkehr anzubieten. Und deshalb die Absonderung.

    "Nach Angaben des Elternsprechers hat die zuständige Polizeiinspektion klargestellt, dass der Radweg rechtlich als Teil des Gehweges zähle und daher der Zebrastreifen hier nicht gelten könne." Ahjaaaaa.

    Interessant! Im Prinzip schreiben sie in dem Artikel aber bereits, dass die Regelung nicht funktioniert. Wenn man als Radfahrer ohnehin anhalten muss, weil man sich nicht auf seine Vorfahrt verlassen kann, dann kann man auch gleich absteigen. Oder man wartet, bis die Fahrbahn frei ist oder dass der Fahrbahnverkehr freiwillig wartet. Dann braucht man auch nicht abzusteigen

    Natürlich wünschen sich Radfahrer freie Fahrt, aber ich halte diese Kombination für gefährlich.

    Dass das Zeichen 350 nicht gemeinsam mit anderen Verkehrszeichen stehen soll, dient doch auch in erster Linie der Sicherheit der Fußgänger, damit diese die volle Aufmerksamkeit haben. Die VwV-StVO ist selten so eindeutig formuliert wie in diesem Fall: Das Zeichen 350 darf nicht in Kombination mit anderen Zeichen aufgestellt werden.

    In der Umsetzung in Werne ist dann dazu auch noch das [Zusazzeichen 1000-32] falsch platziert, weil es dann wenigstens über das [Zeichen 205] gehörte und nicht unter das Z350. So wird das Z350 auch noch von den anderen beiden, eigentlich zusammenhängenden Zeichen "eingerahmt". Das ist Murks!

    Unmittelbar an wartepflichtigen Einmündungen müssen FGÜ nicht per Schild markiert werden. "Auf Fußgängerüberwege wird mit Zeichen 350 hingewiesen. In wartepflichtigen Zufahrten ist dies in der Regel entbehrlich." VWV zu §26 StVO

    Eine Regelung, die Radfahrern beim Wechseln der Straßenseite abseits von Knotenpunkten und Ampeln Vorrang gibt, existiert nicht.

    Natürlich existiert sowas. Dafür gibt es vorfahrtregelnde Beschilderungen. Das aktuell dem Radverkehr zugewandte Vz205 müsste man hierzu nur um 90° drehen und um die entsprechende Positivbeschilderung ergänzen. Und optimalerweise wird noch eine Furt und eine Wartelinie markiert. Und dann würde man sehen, dass auch Kraftfahrer einen Scheiß um Regeln geben... :S