Beiträge von Fahrbahnradler

    Das ist mal eine Geldstrafe. Ich wüsste jetzt zu gerne, wie sich diese zusammensetzt: 10€ für's Befahren des Radweges, 20€ für den angefahrenen Gärtner, 899.970€ für die Beleidigung des Polizisten?

    120 Tagessätze. Also ersatzweise 4 Monate Knast.

    Übrigens ja auch noch anfängliches Leugnen des Sachverhaltes.

    Ja, so sind sie, die "Leistungsträger" ...

    Ob die Autofahrerin einen Helm trug, wird leider nicht erwähnt, obwohl die Nicht-Helmtragerei der Radfahrerin zum Aufhänger stilisiert wird. Nach dem Motto: Wie könnt ihr nur? WIR sind hier mit Autos unterwegs und können nicht auf jeden Dödel achten! Deshalb schützt euch gefälligst! Ihr blöden Penner!

    https://www.rosenheim24.de/rosenheim/poli…m-90466858.html

    Außerdem:

    Zitat

    Sie trug keinen Fahrradhelm und erlitt leichte Verletzungen im Brust- bzw. Armbereich.

    Was hat der fehlende Fahrradhelm damit zu tun?

    Habe ich schon einige Male von vertrauenswürdigen Usern in anderen Foren lesen müssen: Autofahrer mit Beifahrer räumt Radfahrer ab. Beide sagen falsch gegen diesen aus, _er_ wird verurteilt - traurig, aber wahr.

    Das Wort "überzeugen" hat etymologisch dieselbe Herkunft wie "überbieten" oder "übertreffen". Wer mehr Zeugen aufbieten kann, gewinnt. Einige Gerichte scheinen immer noch dieser archaischen Sichtweise nach, anstatt rechtsstaatliche Methoden anzuwenden: Spurensicherung, Sachverhaltsaufklärung auch durch Sachverständige, Vereidigung unter Hinweis auf die Folgen einer Falschaussage unter Eid, ...

    Dein Ansprechpartner heißt Bernhard Rieder:

    bernhard.rieder@oebb.at

    Ich habe ihn, genau wie den Personenverkehrs-Chef Kurt Bauer, als sehr ehrlichen und kompetenten Gesprächspartner kennengelernt. Also eine ganz andere Unternehmenskultur und Kultur im Umgang mit Kunden als bei der Deutschen Bahn. Frag also einfach, warum das nicht geht. Möglicherweise liegt es an italienischen Sicherheitsbestimmungen.

    Ich muss allerdings auch dazusagen, dass die ÖBB generell mit der Fahrradmitnahme fremdeln, das zeigte sich schon im Oktober 2016, als sie das Übernahmekonzept präsentierten. Da fragte jemand aus unserem Kreis den ÖBB-CEO Andreas Matthä, warum keine Radmitnahme vorgesehen sei. Darauf war er nicht wirklich gefasst und konnte es eigentlich nicht begründen. "Wir haben das nicht so im Fokus" ist keine Begründung - und das im Land des Donau- und des Drauradweges und vieler anderer Routen.

    Ansonsten hilft nur das alte WM-Lied von 1990 "Wir sind schon übern Brenner, wir sind schon fast in Rom ..."

    Konkret: Ich bin in Verona gelaufen, und in Venedig bin ich gelaufen und Boot gefahren. Ich wüsste gar nicht, wie ich in Venedig hätte Radfahren wollen ... alle 20 Meter eine Brücke mit Treppen und alles viel zu schmal ...

    That's totally easy :) wie der Finanzmathematiker sagt:

    - Der Milliardär zahlt auf die 1.000.000 Mehreinnahmen 52% Steuern = 520.000 Euro

    - Die Pflegekraft zahlt auf die 1.000 Euro Mehreinnahmen 23% = 230 Euro. Alle 1000 Pflegekräfte zahlen insgesamt also "nur" 230.000 Euro

    Jetzt frag mal den Scholzi, was ihm am Ende lieber ist :)

    Ein Milliardär zahlt 52 % Steuern auf das, was oben draufkommt? :D

    Wenn es normales Einkommen wäre und er nix gegenrechnet: 47,475 %.

    Wenn es Kapitaleinkünfte sind und er nix gegenrechnet: 26,375 %.

    Wie gesagt, "wenn" ...

    Er kann es ja auch in eine Stiftung packen und "verschwinden" lassen.

    Tja, das Pensionärs-Pärchen, das mit seinem neuen VW-E-Auto zum Ferienappartement im südfranzösischen Montepllier fahren wollte, dabei mehr Zeit als geplant brauchte sich deshalb offiziell bei A. Scheuer beschwert hat, hat offenbar ganz andere Probleme als die Gewerbetreibenden, die den finanziellen Ruin als Schreckgespenst inzenieren.

    https://www.businessinsider.de/wirtschaft/mob…h-frankreich-i/

    Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Ich spars mir für einen der Gewerbetreibenden auf, der verhindert, dass rechtswidrige Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten können. :)

    Der Businessinsider meint übrigens, 26 Stunden seien unerwartet wenig gewesen, denn "ganze" an dieser Stelle bedeutet "nur".

    Zitat

    Denn die Rentner brauchten für die eigentlich 790 Kilometer lange Fahrt ganze 26 Stunden.

    Davon abgesehen, gäbe es eine wunderbare Möglichkeit, um da mit einem E-Auto hinzukommen, selbst ohne Ladestationssuche: Aber leider hat die Deutsche Bahn die Autoreisezüge abgeschafft - die hätten von Hamburg und Frankfurt aus Avignon und Narbonne angesteuert. Wir hatten gefragt, ob man die vielleicht in Zukunft mit Ladestationen bestücken möchte - keine Antwort.

    Es hat ja hier auch niemand Zweifel daran, dass das Verhalten ordnungswidrig war.

    Es wird auch nicht ausgeschlossen, dass hier eine strafbare Handlung vorliegt. Sie ist aber nicht nachweisbar.

    Wäre eine solche stinknormale Ordnungswidrigkeit (er hat halt zu eng überholt) strafbar, dann bräuchte man keine Bußgeldbescheide mehr.

    Warum verweigert die Staatsanwaltschaft die gerichtliche Überprüfung, ob die strafbare Handlung nachweisbar ist?

    Die StA hat im vorliegenden Fall so argumentiert, wie der Verteidiger des Kampffahrers argumentieren könnte, wenn er skrupellos genug ist.

    Bei 315c StGB sehe ich

    b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

    erfüllt. Und die Videoaufnahmen sind so eindeutig, dass man sich über

    "grob verkehrswidrig und rücksichtslos"

    eigentlich gar nicht mehr streiten muss. Von einer StA hätte ich erwartet, dass sie schreibt, die Einlassungen des Sprinterfahrers seien als haltlose Schutzbehauptungen einzustufen.

    Übrigens ist 315c auch dann erfüllt, wenn es sich um Fahrlässigkeit handelt - einzig die Höchststrafe liegt dann bei zwei, nicht bei fünf Jahren.

    Aber es wäre eben auch in einer Gerichtsverhandlung zu klären gewesen, ob die Handlungen des Sprinterfahrers auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen.

    Was diese Justiz immer wieder beharrlich ignoriert: Da steht "Gefährdung" - und eben nicht, dass die Verletzung oder der Tod des Opfers eingetreten sein muss.

    "Versetzung gefährdet" heißt nicht "durchgefallen".

    "Der Erfolg ist gefährdet" heißt nicht "wir sind gescheitert".

    "Sie haben jemanden in Gefahr gebracht" heißt nicht "sie haben jemanden umgebracht".

    Nicht unbedingt überraschend, und die Mathematik des Artikels finde ich auch etwas seltsam - aber hey, es kommen Fahrräder drin vor.

    https://www.derstandard.de/story/20001256…ima-als-e-autos

    Ah, meine Lieblingsmathematik nach dem Motto: "Die Zugspitze ist dreimal niedriger als der Mount Everest" / "Ein ICE 2 ist zweimal kürzer als ein ICE 1"

    Warum schaffen die es nicht, "halb so viel", "ein Zehntel" und so weiter zu schreiben?

    Vermutlich wird man in 20 Jahren auch den Klimaforschern vorwerfen, dass sie uns die ganze Zeit nichts vom Klimawandel erzählt haben.

    Yep - das kenne ich von Stuttgart 21: da werfen manche mediale Claqueure der Immobilienmafia (S21 ist ja kein Verkehrsprojekt, sondern ein "Stadtentwicklungsprojekt", genau wie Altona/Diebsteich) doch tatsächlich den S21-Gegnern vor, diese hätten schon früher was sagen sollen. Historische Wahrheit ist aber, dass die sich schon gerührt haben, als das erste Anträgle in den Stuttgarter Gemeinderat eingebracht wurde.