Ohne den Artikel gelesen zu haben wegen Paywall, aber die Lappalie dürfte doch eher das parken auf dem Radweg sein.
Der Prozess ist aber nicht wegen des Falschparkens geführt worden, sondern weil die Autofahrerin gewalttätig geworden ist.
Man kann natürlich - wie offenbar das Abendblatt - das Blockieren eines Radweges als Lappalie einstufen (oder vielleicht den Hinweis der Radfahrerin auf die Blockade?), aber dann sollte man als Qualitätsmedium schreiben, dass die Autofahrerin wegen einer Lappalie ausgerastet ist.
So entspricht die Konstruktion des Abendblattes dem, was man hier in der Boulevardpresse öfters liest: "Keine Fahrkarte dabei - 6 Monate Knast" oder "12.000 Euro wegen falschem Ticket" ... und wenn man dem Clickbait gefolgt ist, liest man, dass bei der wegen der fehlenden/falschen Fahrkarte fälligen Identitätsfeststellung herauskam, dass die Person polizeilich gesucht wurde, weil noch eine Haftstrafe oder eine Geldstrafe ausstand.