Wenn man die unbeleuchteten Hindernisse trifft: sicherlich.
Beiträge von Fahrbahnradler
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Mails an die Coburger Neue Presse ("Freie Fahrt für das Rad") und die "Mobilitätsregion Coburg" sind raus.
Mit Landmaschinen wird dieser Weg am Feldesrand ja wohl nicht benutzt, oder?

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Polizei, Äußerung 1:
ZitatDer Lkw-Fahrer sei auf den Gehweg gefahren, um an dem Bus vorbeizukommen. Dort habe er dann die Fußgänger erfasst.
Polizei, Äußerung 2:
ZitatEin Polizeisprecher wies Theorien in sozialen Medien mit deutlichen Worten zurück, wonach es sich um eine vorsätzliche Tat handeln könnte. »Wir gehen ganz fest von einem Verkehrsunfall aus.«
Also das Vorbeifahren auf dem Gehweg war keine Absicht? Obwohl auch untersucht wird, ob es sich um einen »Fahrfehler« handelte?
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Interessante Passage bei Herrn Brockmann:
ZitatAuch ich fahre lieber auf einem breiten Fahrstreifen, der Radfahrern vorbehalten ist, als im Mischverkehr zusammen mit Autos. Doch wie gesagt: Wenn es um Fahrradunfälle geht, befinden sich Unfallschwerpunkte selten auf freier Strecke. Kreuzungen, Einmündungen, Grundstücksein- und -ausfahrten: Das sind die neuralgischen Stellen. Keinen einzigen Konflikt dieser Art bekomme ich durch Radfahrstreifen gelöst.
Subjektiv versus objektiv. Ihm ist es zumindest bewusst, dass dort, wo er "lieber" fährt, die Unfallgefahr höher ist.
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Ah, und dann der grafische Trick, beim Balkendiagramm die neuen Fahrzeuggattungen Pedelec und S-Pedelec unten reinzusetzen anstatt oben anzuflanschen - so fällt nicht auf, dass der knallrote Balken für "Fahrrad ohne Motorunterstützung" immer kürzer wird.
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https://www.spiegel.de/auto/e-bike-bo…twitter#ref=rss
Jemand mit Zugriff auf den Artikel hier? Mitte des Jahres hatte mich Holger Dambeck (Autor des Artikels) angerufen und wir haben über Methodik und Schlussfolgerungen aus meiner Unfalll-Datenbank auf radunfaelle.wordpress.com gesprochen. Die Spiegelredaktion hatte eine eigene Auswertung auf Basis der Opendata vom Unfallatlas am Laufen.
Die Rad-Opferzahl wird übeigens 2023 um ca. 10% sinken…
Immerhin steht in der URL neben der Einbeziehung einer neuen Fahrzeuggattung ("E-Bike") ja schon der Hauptgrund: "und schlechte Infrastruktur".
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das Piktogramm kann auf Grund des straßenverkehrsrechtlichen Ausschließlichkeitsgrundsatzes einfachrechtlich schon keine Verbotswirkung entfalten.
Da komme ich jetzt mal mit "man sieht doch, was gemeint ist", um die Ecke.
Wenn rechts vom Breitstrich "BUS" aufgepinselt ist, dann geht der gemeine Autofahrer davon aus, dass dieser Bereich "nur für Busse" da ist. Wenn an der Mautstation, am Zolldurchlass, am Autobahnrastplatz oder an der Tankstelle Bilder von Pkw oder Lkw mit Pfeilen hängen, dann wird auch davon ausgegangen "die einen hier lang, die anderen da lang".
Macht sich da irgendjemand hinter dem Lenkrad Gedanken über juristische Feinheiten wie im obigen Satz?
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https://www.n-tv.de/regionales/nie…le24619456.html
Wenn jetzt neben irgendwelchen Lastenrad Dullis auch noch Schiffe unsere Autoparkplätze besetzen


Kein Problem, wir bezeichnen das Ding einfach als Sturmflut-untaugliches Vehikel (SUV) - und die sind auf Parkplätzen immer willkommen.
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Hövding: Hersteller des Airbag-Helms fürs Rad ist insolventEin Airbag für Radfahrende, frisurschonend wie ein Schal getragen: Damit ist es wohl bald vorbei, der Hersteller Hövding ist Geschichte. Grund ist das…www.spiegel.de
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https://www.wuppertaler-rundschau.de/stadtteile/hec…t_aid-103794833
Triggerwarnung, sensible Inhalte. Hier werden Zwangsmaßnahmen an einem notparkenden Auto vollzogen."Aber da kommt man doch noch dran vorbei"!
Wenn der so auf Fahrradspuren oder Gehwegen geparkt hat, kam bestimmt noch nie ein Abschlepper ... Aber kaum muss der richtige Verkehr (c) mal das erleben, was das Gewürm dauernd vorfindet, geht der Skandal ab.
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Der ganze Artikel ist halt der übliche "Fahrt mit dem Auto oder sterbt!"-Tenor.
Warum nicht das ganze positiv formulieren? "Deutsche Straßen sind so sicher wie noch nie, es gibt jedoch Möglichkeiten, das persönliche Restrisiko zu minimieren, von einem unaufmerksamen Autofahrer übersehen zu werden."
... legale Möglichkeiten ...

manche effektiven Alternativen zur helltönenden Glocke sind ja nicht erlaubt ...
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Es gibt übrigens bei der Entfernungspauschale sehr wohl eine Deckelung. Und zwar bei 4.500 Euro jährlich.
Diese Deckelung wird aber aufgehoben, sobald man ein Kfz benutzt.
So steht es in § 9 Absatz 1 Ziffer 4 EStG.
Zitatein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt
Dieser Satz müsste ehrlicherweise heißen "soweit der Arbeitnehmer behauptet, dass er einen eigenen ..."
Wieso Deckelung bei 4.500 Euro? Ganz einfach - das ist der Preis der "schwarzen Mamba":
BahnCard 100, 2. Klasse: unbegrenzt reisen und profitierenMit der BahnCard 100 profitieren Sie von exklusiven Vorteilen und reisen bundesweit unbegrenzt.www.bahn.deMan kann 4.500 Euro auch durch 225 Arbeitstage teilen und kommt auf 20 Euro pro Tag. Das entspräche bei durchgehend 30 Cent pro km einer einfachen Entfernung von 67 Kilometern; dank der Erhöhung auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer sind es derzeit 57 einfache Entfernung.
Wer 100 km pendelt (also zum Beispiel Hamburg-Kiel), kann bei Autobenutzung täglich 36,40 Euro ansetzen, bei 225 Tagen im Jahr sind das 8.190 Euro.
Fährt der Mensch Bahn, wird bei 4.500 Euro gedeckelt. Das ergibt, sofern überhaupt Steuern gezahlt werden, eine Steuerersparnis von 630 bis 2.025 Euro. Da bleibt nach 12*49 Euro D-Ticket noch ein bisschen was übrig.
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Das wäre eine Revolution.
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https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009475.pdf
Frage:
Zitat13. Wie viele und welche Bahnhöfe in Deutschland (bitte nach Ländern, ggf. Landkreis und Größenkategorie differenziert aufschlüsseln) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils über
a) einfache Fahrradstellplätze,
b) Fahrradparkhäuser oder überdachte Unterstellmöglichkeiten,
c) Ladepunkte für E-Bikes,
Antwort:
ZitatFahrradabstellanlagen an Bahnhöfen sind Teil des ruhenden Verkehrs.
Aha. Und was heißt das in der Praxis?
ZitatDer Bund hat eine Zuständigkeit für Bahnhöfe ausschließlich im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, das eine Förderung ausschließlich der Schieneninfrastruktur des Bundes (und von Bahnhöfen, soweit diese betriebsnotwendig für das Funktionieren dieser Infrastruktur sind) erlaubt. Die Zuständigkeit für die Fahrradinfrastruktur, wie z. B. die Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser, fällt daher grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Demzufolge liegen der Bundesregierung keine eigenen Kenntnisse vor. Nach Auskunft der DB AG können die seitens der DB Station&Service AG bekannten Fahrradabstellanlagen und -stellplätzen inkl. Stellplätzen mit gesichertem Zugang je Bundesland der Anlage 5 entnommen werden.* Eine systemische Auswertung von Ladepunkten für E-Bikes wird nach Auskunft der DB AG nicht geführt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9475 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Bundesland Anlagen Hochrechnung Stellplätze dv. Stellplätze mit gesichertem Zugang Bayern 1.573 98.435 4.433 Nordrhein-Westfalen 1.613 70.622 26.430 Niedersachsen 956 51.568 15.118 Schleswig-Holstein 306 18.604 3.312 Brandenburg 388 26.115 1.597 Hamburg 309 9.673 1.485 Sachsen 430 9.441 434 Baden-Württemberg 1.878 59.146 7.718 Bremen 66 5.627 3.520 Sachsen-Anhalt 147 5.552 837 Thüringen 115 3.066 50 Hessen 1.056 24.098 2.272 Rheinland-Pfalz 419 12.214 1.204 Berlin 841 19.697 26 Saarland 50 695 35 Mecklenburg-Vorpommern 236 5.515 290 Summe 10.383 420.068 68.761 68.761 Stellplätze gesichertem Zugang - ich bin beeindruckt. Das sind ja fast doppelt so viele wie an den Bahnhöfen von Amsterdam und Utrecht zusammen ... und das bei nur der 65-fachen Einwohnerzahl ...
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Gerechter wäre natürlich, wenn die sagen würden: "pro Kopf gibt es 4.000 Euro Energiepauschale, egal wo ihr wohnt, egal was ihr macht".
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Kuscheljustiz.
Die aber von den einschlägigen Medien nicht entsprechend skandalisiert wird. Und da die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, wäre doch mal der Regierende und seine Verkehrssenatorin zu fragen, ob sie der Staatsanwaltschaft den Auftrag gegeben haben, einen notorischen Gesetzesbrecher ("prall gefüllte Akte in Flensburg") für das Inkaufnehmen der Tötung eines Menschen quasi straffrei davonkommen zu lassen - denn das was der bekommen hat, entspricht doch eher dem Umnieten einer Laternenpfahls
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Stimmt schon. Aber die Option mal eben 2 km rückwärts zu fahren, um die Beschilderung zu überprüfen, bevor die Situation aufgelöst wird, hatte er eben auch nicht.
Ob er sich auf eine Abklärung vor Ort über Google Maps o.ä. wohl eingelassen hätte?

Hat sich dann so verhalten wie die meisten anderen Verkehrsteilnehmer, die man auf Fehlverhalten anspricht. Menschlich, aber nicht unbedingt professionell.
In einer idealen Welt würde er jetzt persönlich zurückmailen, sorry, hab's überprüft, lag verkehrt, nächstes Mal bin ich schlauer.
Alter Witz:
Streit zwischen Bürger und Vertreter der Obrigkeit. Bürger: "Aber nehmen Sie doch Vernunft an!" - "Ich bin Beamter, ich darf nichts annehmen!"
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https://www.rbb24.de/panorama/beitr…usruestung.html
Falschparker touchiert Ordnungsdienst. Ordnungsdienst verletzte sich dabei, trug keinen Helm.Ich gebe zu, ich habe nach dem Datum gesucht, ob da der 1. April steht.
Die haben die Warnweste vergessen. Und den Schutz für untenrum, wegen Besuchs illegaler Bordelle.
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Eine dreiarmige Verkehrsanlage als Radfahrerhölle. Da hängt ja nicht mal ein Hinweis, wie Radfahrer bitte "geradeaus" fahren sollen, was hier baulich als Linksabbiegen angelegt ist. Kein
als Warnhinweis für Kfz-Führer, dass dort möglicherweise Radler den
verlassen, weil er nicht da hinführt, wo sie hinwollen.Und ich kann mir allzu lebhaft vorstellen, dass der Lkw-Fahrer weit ausgeholt hat, ohne darauf zu achten, dass "von rechts" ein Radfahrer kommt.
Aber ohne Zeugen und ohne Dashcam ist das alles Spekulation.
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Wie groß ist eigentlich der Abstand zwischen dem Pfosten des Schildes und der Hecke? Warum hängt da kein Schild »nur 1,20 m«?