Also ich finde es bemerkenswert, dass der Sixt-Mieter sich quasi vor laufender Kamera um Kopf und Kragen redet. Das Geständnis geht über den Sender: ich habe verboten geparkt, das weiß ich, das mache ich immer so, ich will vorne eine Lücke für die Fußgänger lassen, deswegen platziere ich eine messerscharfe Metallplatte quer über den Radstreifen.
Da sollte es meiner Ansicht nach nicht mit Owi und fahrlässiger Körperverletzung getan sein - was ist mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr?
Ich habe es mal erlebt, dass ein Autobesitzer per Fernbedienung, als er noch gar nicht zu sehen war, die Heckklappe seines querparkenden Kombis/SUVs aufgeklappt hat ... zum Glück war ich weit genug weg.
Der Polizist war tatsächlich missverständlich. Ich vermute, dass er gemeint hat: Es darf nicht sein, dass ein Falschparker einen Radfahrer zum Verlassen des Radweges zwingt. Aber ich vermute auch, dass viele seine Aussage interpretieren als: "da muss man als Radfahrer eben absteigen und schieben, man darf nicht in die Autokolonnen einzufädeln versuchen".
Interessant fand ich, dass bei der überfahrenen Radlerin das Gerüst auf der Radspur nicht thematisiert wurde. Wie war denn da die Verkehrsführung?
Die bauliche Anlage dieser "Radinfra" wäre mehr als eine Bemerkung wert gewesen. Mamma mia - das rot Bemalte ist ja offenbar die Dooring-Zone, und wer sein Leben liebt, fährt links davon!