Beiträge von Fahrbahnradler

    Ich weiß, das hat nur am Rande überhaupt mit Verkehr und gar nichts mit Radverkehr zu tun. Trotzdem

    https://youtu.be/mIxjcsBIm6k?feature=shared


    Guten Rutsch

    erinnert mich an eine sehr alte Karikatur: ... im Vordergrund zwei Leute mit üblichen Raketen ... sagt der eine "tolles Silvester" ... im Hintergrund sieht man einen riesigen Leuchteffekt ... sagt der andere "ja, und die Nachtschicht im AKW feiert auch mit" ...

    (wie gesagt, sehr alt, irgendwann zwischen Harrisburg und Tschernobyl)

    Polizei, Äußerung 1:

    Zitat

    Der Lkw-Fahrer sei auf den Gehweg gefahren, um an dem Bus vorbeizukommen. Dort habe er dann die Fußgänger erfasst.

    Polizei, Äußerung 2:

    Zitat

    Ein Polizeisprecher wies Theorien in sozialen Medien mit deutlichen Worten zurück, wonach es sich um eine vorsätzliche Tat handeln könnte. »Wir gehen ganz fest von einem Verkehrsunfall aus.«

    Also das Vorbeifahren auf dem Gehweg war keine Absicht? Obwohl auch untersucht wird, ob es sich um einen »Fahrfehler« handelte?

    Interessante Passage bei Herrn Brockmann:

    Zitat

    Auch ich fahre lieber auf einem breiten Fahrstreifen, der Radfahrern vorbehalten ist, als im Mischverkehr zusammen mit Autos. Doch wie gesagt: Wenn es um Fahrradunfälle geht, befinden sich Unfallschwerpunkte selten auf freier Strecke. Kreuzungen, Einmündungen, Grundstücksein- und -ausfahrten: Das sind die neuralgischen Stellen. Keinen einzigen Konflikt dieser Art bekomme ich durch Radfahrstreifen gelöst.

    Subjektiv versus objektiv. Ihm ist es zumindest bewusst, dass dort, wo er "lieber" fährt, die Unfallgefahr höher ist.

    https://www.spiegel.de/auto/e-bike-bo…twitter#ref=rss

    Jemand mit Zugriff auf den Artikel hier? Mitte des Jahres hatte mich Holger Dambeck (Autor des Artikels) angerufen und wir haben über Methodik und Schlussfolgerungen aus meiner Unfalll-Datenbank auf radunfaelle.wordpress.com gesprochen. Die Spiegelredaktion hatte eine eigene Auswertung auf Basis der Opendata vom Unfallatlas am Laufen.

    Die Rad-Opferzahl wird übeigens 2023 um ca. 10% sinken…

    Immerhin steht in der URL neben der Einbeziehung einer neuen Fahrzeuggattung ("E-Bike") ja schon der Hauptgrund: "und schlechte Infrastruktur".

    das Piktogramm kann auf Grund des straßenverkehrsrechtlichen Ausschließlichkeitsgrundsatzes einfachrechtlich schon keine Verbotswirkung entfalten.

    Da komme ich jetzt mal mit "man sieht doch, was gemeint ist", um die Ecke.

    Wenn rechts vom Breitstrich "BUS" aufgepinselt ist, dann geht der gemeine Autofahrer davon aus, dass dieser Bereich "nur für Busse" da ist. Wenn an der Mautstation, am Zolldurchlass, am Autobahnrastplatz oder an der Tankstelle Bilder von Pkw oder Lkw mit Pfeilen hängen, dann wird auch davon ausgegangen "die einen hier lang, die anderen da lang".

    Macht sich da irgendjemand hinter dem Lenkrad Gedanken über juristische Feinheiten wie im obigen Satz?

    https://www.wuppertaler-rundschau.de/stadtteile/hec…t_aid-103794833


    Triggerwarnung, sensible Inhalte. Hier werden Zwangsmaßnahmen an einem notparkenden Auto vollzogen.

    "Aber da kommt man doch noch dran vorbei"!

    Wenn der so auf Fahrradspuren oder Gehwegen geparkt hat, kam bestimmt noch nie ein Abschlepper ... Aber kaum muss der richtige Verkehr (c) mal das erleben, was das Gewürm dauernd vorfindet, geht der Skandal ab.

    Der ganze Artikel ist halt der übliche "Fahrt mit dem Auto oder sterbt!"-Tenor.

    Warum nicht das ganze positiv formulieren? "Deutsche Straßen sind so sicher wie noch nie, es gibt jedoch Möglichkeiten, das persönliche Restrisiko zu minimieren, von einem unaufmerksamen Autofahrer übersehen zu werden."

    ... legale Möglichkeiten ... ;)

    manche effektiven Alternativen zur helltönenden Glocke sind ja nicht erlaubt ...

    Es gibt übrigens bei der Entfernungspauschale sehr wohl eine Deckelung. Und zwar bei 4.500 Euro jährlich.

    Diese Deckelung wird aber aufgehoben, sobald man ein Kfz benutzt.

    So steht es in § 9 Absatz 1 Ziffer 4 EStG.

    § 9 EStG - Einzelnorm

    Zitat

    ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt

    Dieser Satz müsste ehrlicherweise heißen "soweit der Arbeitnehmer behauptet, dass er einen eigenen ..."

    Wieso Deckelung bei 4.500 Euro? Ganz einfach - das ist der Preis der "schwarzen Mamba":

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    Man kann 4.500 Euro auch durch 225 Arbeitstage teilen und kommt auf 20 Euro pro Tag. Das entspräche bei durchgehend 30 Cent pro km einer einfachen Entfernung von 67 Kilometern; dank der Erhöhung auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer sind es derzeit 57 einfache Entfernung.

    Wer 100 km pendelt (also zum Beispiel Hamburg-Kiel), kann bei Autobenutzung täglich 36,40 Euro ansetzen, bei 225 Tagen im Jahr sind das 8.190 Euro.

    Fährt der Mensch Bahn, wird bei 4.500 Euro gedeckelt. Das ergibt, sofern überhaupt Steuern gezahlt werden, eine Steuerersparnis von 630 bis 2.025 Euro. Da bleibt nach 12*49 Euro D-Ticket noch ein bisschen was übrig.

    https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009475.pdf

    Frage:

    Zitat

    13. Wie viele und welche Bahnhöfe in Deutschland (bitte nach Ländern, ggf. Landkreis und Größenkategorie differenziert aufschlüsseln) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils über

    a) einfache Fahrradstellplätze,

    b) Fahrradparkhäuser oder überdachte Unterstellmöglichkeiten,

    c) Ladepunkte für E-Bikes,


    Antwort:

    Zitat

    Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen sind Teil des ruhenden Verkehrs.

    Aha. Und was heißt das in der Praxis?

    Zitat

    Der Bund hat eine Zuständigkeit für Bahnhöfe ausschließlich im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, das eine Förderung ausschließlich der Schieneninfrastruktur des Bundes (und von Bahnhöfen, soweit diese betriebsnotwendig für das Funktionieren dieser Infrastruktur sind) erlaubt. Die Zuständigkeit für die Fahrradinfrastruktur, wie z. B. die Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser, fällt daher grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Demzufolge liegen der Bundesregierung keine eigenen Kenntnisse vor. Nach Auskunft der DB AG können die seitens der DB Station&Service AG bekannten Fahrradabstellanlagen und -stellplätzen inkl. Stellplätzen mit gesichertem Zugang je Bundesland der Anlage 5 entnommen werden.* Eine systemische Auswertung von Ladepunkten für E-Bikes wird nach Auskunft der DB AG nicht geführt.

    * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9475 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

    BundeslandAnlagenHochrechnung Stellplätzedv. Stellplätze mit gesichertem Zugang
    Bayern1.57398.4354.433
    Nordrhein-Westfalen1.61370.62226.430
    Niedersachsen95651.56815.118
    Schleswig-Holstein30618.6043.312
    Brandenburg38826.1151.597
    Hamburg3099.6731.485
    Sachsen4309.441434
    Baden-Württemberg1.87859.1467.718
    Bremen665.6273.520
    Sachsen-Anhalt1475.552837
    Thüringen1153.06650
    Hessen1.05624.0982.272
    Rheinland-Pfalz41912.2141.204
    Berlin84119.69726
    Saarland5069535
    Mecklenburg-Vorpommern2365.515290
    Summe10.383420.06868.761

    68.761 Stellplätze gesichertem Zugang - ich bin beeindruckt. Das sind ja fast doppelt so viele wie an den Bahnhöfen von Amsterdam und Utrecht zusammen ... und das bei nur der 65-fachen Einwohnerzahl ...

    Kuscheljustiz.

    Die aber von den einschlägigen Medien nicht entsprechend skandalisiert wird. Und da die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, wäre doch mal der Regierende und seine Verkehrssenatorin zu fragen, ob sie der Staatsanwaltschaft den Auftrag gegeben haben, einen notorischen Gesetzesbrecher ("prall gefüllte Akte in Flensburg") für das Inkaufnehmen der Tötung eines Menschen quasi straffrei davonkommen zu lassen - denn das was der bekommen hat, entspricht doch eher dem Umnieten einer Laternenpfahls