Beiträge von Fahrbahnradler

    Hab leider kein Foto davon.... in der Umgebung der Marathonstrecke in HH stehen "lustige" Schilder:

    Rechteckiges Zusatzzeichenschild enthält (in etwa, könnte auch "Anwohner" oder "Bewohner" gewesen sein, und Laufstrecke statt Marathonstrecke):


    Was soll das bedeuten? Ich rate jetzt einfach mal: Die Straße ist jetzt für Fahrzeuge gesperrt und am 26.04.2015 für Anlieger frei, die müssen dann aber auf freilaufende Marathonis achten.

    Als ehemaliger Anwohner einer Straße, durch die der Marathonlauf geht, kann ich die Auflösung liefern:

    »Die Einfahrt in diese Straße ist am 26.04.2015 für Fahrzeuge gesperrt. Anlieger sind jedoch von diesem Verbot befreit. Grund: die Straße stößt in ein paar Dutzend oder ein paar Hundert Metern auf die Marathonstrecke.«

    Und diese Strecke selber ist durch Barrikaden, Flatterbänder, Fressbuden, NDR-Bühnen und jede Menge Angehörige (»Papa, lauf, noch zehn Kilometer!«) radikal dicht.

    Die zuständige Straßenverkehrsbehörde gehört zur Wasserschutzpolizei -- vielleicht erklärt das ja, warum sie Radfahrer und Fußgänger übern Zaun und durchs Gebüsch schicken möchte. Vielleicht kommt da der nächste Bach?

    Dreh das Schild um 45 Grad im Uhrzeigersinn, und du erahnst, was gemeint sein könnte. Hier eine ältere Aufnahme derselben Stelle:

    Offenbar das südseitige Hochbord des Veddeler Damms ein benutzungspflichtiger Rad-/Fußweg gewesen sein. Und als man erkannt hat, dass es links von der Ampel nur noch Gestrüpp gibt, hat man aus »Pfeil links und Pfeil rechts« einfach »Pfeil rechts« gemacht, um zu zeigen, dass es den nach rechts liegenden Abschnitt betrifft.

    Vermute ich einfach mal.

    Aber streng genommen bedeutet das Schild auf Deinem Foto doch, dass man hier das Hochbord nur in Richtung Westen, also linksseitig mit dem Rad befahren muss. In Richtung Osten, also rechtsseitig, darf man es nicht befahren. ;)


    Ansonsten benutze ich selbstverständlich Radwege, nicht nur zu meiner eigenen Sicherheit, sondern auch weil ich dem Verkehr nicht unnötig im Weg sein will.

    Wir halten fest: Für MLR gehört ein Radfahrer nicht zum Verkehr. Fußgänger übrigens auch nicht, denn die will er ja umnieten, wenn er auf einem im Dooringbereich verlaufenden 1,20-Meter-Streifen wegen einer sich öffnenden Autotür nach rechts ausweicht, weil da ja genügend Platz ist. Pech für den Fußgänger, der dort gerade läuft, wo der Radfahrer nicht fahren darf ...
    Gegenüber Kfz ist MLR also devot, während er gegenüber Fußgängern sich als Kampfradler geriert. Nach oben buckeln, nach unten treten.

    Ich habe dort vergeblich einen Radweg gesucht. Kann mir jemand helfen . . .
    Kann es sein, dass dort gar keine Radwege existieren?

    Richtig. Es handelt sich um einen Gehweg. Auf gut Schwäbisch: Trottwa. (von frz. le trottoir); vom Wortstamm sind übrigens auch "trotten" und "Trottel" abgeleitet. Man könnte also jemanden, der auf einem Trottoir Rad fährt, als Trottel bezeichnen ;)

    Von einer Pflicht ist mir nichts bekannt, und ich möchte auch nicht ausprobieren, ob man womöglich trotz Gummi stürzt, denn ein Höhenunterschied ist ja immer noch da. Es wäre sicherlich von der Frau schlauer gewesen, Schlenker zu machen (unter Beachtung des übrigen Verkehrs ...), aber mich stört an der Meldung, dass einfach auf die Beschilderung verwiesen wird, ohne darauf einzugehen, dass vielleicht nicht der Stand der Technik verbaut wurde.

    Wo siehst Du da den Bezug zum Gehweg?
    Das Zusatzzeichen befreit die Rad fahrenden von den Beschränkungen des Vz 310 (Ortstafel), man darf mit dem Rad also weiter so fahren wie außerhalb geschlossener Ortschaften.

    Welche Beschränkungen für Rad Fahrende wären das? Tempo 50 scheidet ja schon mal aus. ;)

    Aber ich gebe dem Franken zu bedenken, dass diese Ortstafel an der Grenze zweier Bundesländer steht. Ich war lange nicht mehr am Reinbeker Redder, aber ich tippe mal drauf, dass in Schleswig-Holstein blaue Lollis herumstehen, welche die Rad Fahrenden dazu zwingen, den - asphaltierten und auf Fahrbahnniveau befindlichen - Bereich zwischen breiter weißer Linie und Grasnarbe zu befahren. Exakt an der Landesgrenze ändert sich die bauliche Anlage: Es erhebt sich plötzlich eine Bordsteinkante, und damit muss geklärt werden, was auf diesem entstandenen Gehweg erlaubt ist und was nicht.

    Bahnnetzbetreiber haftet nicht immer für Sturz auf Gleisen
    Ein Bahnnetzbetreiber muss auf spezielle Gefahren im Bereich eines Bahnüberganges nicht hinweisen. Jedem Verkehrsteilnehmer müssen die Gefahren beim Überqueren der Schienen bekannt sein. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg.

    Nach Informationen der Deutschen Anwalthotline stürzte eine Fahrradfahrerin auf einem Bahnübergang. Dieser verlief in einem spitzen Winkel zur Straße, sodass die Fahrerin beim Überqueren mit dem Reifen in eine der Spurrillen abrutschte. Sie machte die ungewöhnliche Breite der Rillen für ihren Sturz verantwortlich und forderte 8.000 Euro Schmerzensgeld vom Unternehmen. Dieses weigerte sich jedoch, dem Anspruch nachzukommen. Der Bahnübergang sei mangelfrei und für jeden Verkehrsteilnehmer schon von Weitem als Gefahrenquelle erkennbar.

    Das Oberlandesgericht Naumburg lehnte die Klage der Radfahrerin ab. „Der Bahnnetzbetreiber ist seiner Verkehrssicherungspflicht ausreichen nachgekommen, da der Bahnübergang den Vorschriften entsprechend beschildert war“, erklärt Rechtsanwalt Thorsten Modla von der Deutschen Anwaltshotline die gesetzliche Grundlage. Eine zusätzliche Warnung sei nicht notwendig gewesen. Denn die Fahrweise muss grundsätzlich immer den Straßenverhältnissen entsprechend angepasst werden. Jedem Verkehrsteilnehmer muss bekannt sein, dass sich aus Zugschienen insbesondere für Zweiradfahrer bestimmte Gefahren ergeben können. Im vorliegenden Fall hätte die Frau zur Not absteigen und schieben müssen, um einen Unfall zu vermeiden. (kb)

    Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 20.10.2014, Az.: 12 U 38/14


    Hmmm. Und dabei gibt es spitzwinklig verlaufende Bahnübergänge, bei denen Gummi in den Rillen liegt.

    Von den Schildern reden wir ja - aber der Punkt ist, dass die einen Zusatz mit einer zeitlichen Beschränkung haben. Und wie ich jetzt gelernt habe, ist bei diesem Schild eine zeitliche Einschränkung nur zulässig, wenn man das Schild außerhalb der Einschränkungszeit nicht sieht. An den »großen« Einfahrten in diese unechte Einbahnstraße mit wechselnder Fahrtrichtung befinden sich die Schilder zeichen-267.png in einem Kasten und werden weggedreht, wenn man reinfahren darf. Aber an den vielen kleinen Kreuzungen und Einmündungen zwischendrin steht obiges Schild als Blechliesel mit Zusatz.