Beiträge von Fahrbahnradler

    Der Radfahrer wird also geleitet ... wie muss man sich das vorstellen? Werden da Bordsteine versetzt, so dass man gefahrlos vom Hochbord auf die Fahrbahn kann?

    Und zum letzten Absatz: Weil Schulkinder und unsichere Radfahrer nicht auf der Fahrbahn radeln sollen, müssen alle anderen auch auf das Hochbord? Wie wäre es mit "Gehweg, Radfahrer frei"? Dann können die Unsicheren und die Kiddies im Schritttempo hinter den Fußgängern herdackeln, und alle anderen können auf der Fahrbahn entlangfahren.


    Ursächlich war wohl unangepasste Geschwindigkeit. Wenn ich an einer Bushaltestelle einen Bus sehe, habe ich so zu fahren dass ich Ein-/Aussteigende weder Gefährde noch ihnen den Vorrang nehme. Dann müssen Fahrradfahrende eben auch mal etwas langsamer fahren oder 10 Sekunden warten, genauso wie KFZ-Führende langsamer fahren müssen wenn sie z.B. einen Fahrradfahrer mal für 10 Sekunden nicht überholen können.

    Was, wenn der "unmotivierte Poller" ein unmotiviertes Kind gewesen wäre?

    Merkwürdig finde ich aber, dass das auf dem Bild "der Poller" sein soll, während im Artikel steht, dass "der Poller" im Januar 2015 (Vorfall war im Dezember 2014) ausgetauscht wurde


    Im Artikel steht nicht, dass Fahrgäste ein- oder ausstiegen. Es könnte sein, dass sie dort einfach nur warteten.
    Der "Radweg" ist auf Street View als nicht benutzbar erkennbar.

    Wo findet man diese Aussage denn? Falls in irgendeiner Zeitung, so ginge ich ja bei Syberg davon aus, dass der entsprechende Redakteur die Wortwahl etwas geglättet hat, um sie dem allgemeinen Leser verständlicher zu machen.

    Auf der Website des ADFC. Es ist deren eigene Pressemitteilung.


    Gewünscht: Mehr Radwege, weniger Tempo
    Syberg: „Wenn sogar die Intensiv-Radfahrer sagen, dass sie sich mit dem Rad auf der Straße nicht sicher fühlen, dann schrillen bei uns die Alarmglocken. Denn wir wissen aus internationalen Studien, dass die gefühlte Sicherheit der entscheidende Faktor ist bei der Frage: Steige ich aufs Rad oder ins Auto. Wer mehr Radverkehr will, muss hier ansetzen.“ Geeignete Maßnahmen wären: Geringeres Verkehrstempo – also mehr Tempo-30-Zonen – und mehr komfortable und klar erkennbare Radwege.


    Ich denke schon, dass der Unterschied bekannt ist. Allerdings hat der Unterschied Straße vs. Fahrbahn im alltagsgebrauch leider keinen Eingang gefunden bzw. wird als Synonym betrachtet. Daher ist es verständlich und in Sachen Pressearbeit (die sich immer auch und gerade an die Allgemeinheit richtet) vielleicht auch nötig, von "Straße" zu reden. :)

    Hm. Ich finde eher, man sollte der falschen Wortwahl entgegenwirken. Vor allem als Lobbyist. Und das Wort Fahrbahn ist ja kein exotischer Ausdruck wie »Lichtsignalanlage« oder »Personenvereinzelungsanlage«, bei denen man mit »Ampel« und »Drehkreuz« besser hinkommt.

    Es geht ja auch um das psychologische Problem, dass ein Radfahrer, der auf dem Hochbord fährt, von vielen Autofahrern nicht als Straßenbenutzer wahrgenommen wird, was sich bei Abbiegesituationen rächt. Denn wenn die Straße am Bordstein endet - wie kann es dann dieser Radfahrer wagen, einfach so von außen in den Straßenraum einzudringen und den Autofahrer beim Fahren zu stören? Das ist ja fast so wie ein Kind, das unbedacht auf die Stra.. – halt: auf die Fahrbahn - tritt.

    »Syberg: „Wenn sogar die Intensiv-Radfahrer sagen, dass sie sich mit dem Rad auf der Straße nicht sicher fühlen, dann schrillen bei uns die Alarmglocken."«

    Wenn der Bundesvorsitzende des ADFC den Unterschied zwischen Straße und Fahrbahn nicht kennt und die Rambo-Autofahrer dadurch belohnen will, dass er die Radfahrer weg von der Fahrbahn haben will, dann schrillen bei mir die Alarmglocken.

    Ansonsten habe ich den Eindruck, dass bei diesem subjektiven Test die Ansprüche der Radfahrer an ihre jeweilige Stadt unterschiedlich entwickelt sind.

    Ich stelle mir gerade vor, die Fahrbahnen sähen so aus wie die Radwege laut diesem Urteil aussehen dürfen. Was gäbe das für einen Aufschrei! Und dann ein Gericht, welches sagt: »Ihr müsst die B5 nach Bergedorf nicht befahren, ihr könnt auch die A 26 nehmen.«

    In meiner Heimat haben die Schwarzen mit solchen Wahlmethoden keine Probleme (gehabt), 60 bis 70 % zu holen. In Ba-Wü und Bayern gelten "seit ewig" Kumulieren und Panaschieren. Stadtrat mit 40 Sitzen? Man hat 40 Stimmen und darf jedem Kandidaten maximal 3 Stimmen geben! Da wählt man dann beispielsweise 10 CDUler mit je 3 Stimmen und dazu noch 5 FDPler* mit 2 Stimmen. Die Wahlzettel sind so groß wie Wohnzimmertische.

    * Die Rechtschreibkorrektur macht aus "FDPler" immer "FDJler". Muss sich da Frau Suding Sorgen machen?

    Aus dem jüngsten Bokelmannschen Urteil geht hervor, dass er im "Widerspruch" nicht primär die Aufhebbung der Benutzungspflicht, sondern den fachgerechten Ausbau von Radverkehrsanlagen fordert. Was genau ist der Vorteil dieser Taktik?

    Ich würde sagen, das ist den Örtlichkeiten geschuldet. Auf dem Ring 2, vor allem auf der Raserstrecke am Stadtpark, würde selbst ich zusehen, dass ich hinter die Bande komme. Ich weiß, wie dort gerast wird, und normales Linksabbiegen wäre ein Himmelfahrtskommando.
    Insofern ist der Jahnring ein gutes Beispiel für die Konstellation »Besondere Gefahrenlage dürfte wohl vorliegen - und was macht die Behörde damit«?
    Hier offenbart sich jetzt das Hamburger Elend der Behörde und auch dieses Gerichts. Auf einer Strecke, auf der den Autos sechs Spuren durch die Pampa geschlagen wurden (vor 50 Jahren war das eine Nebenstraße zwischen Park und Kleingärten), den begleitenden Radweg als »nicht verkehrserheblich« zu erklären und den Radfahrern wegen Unfähigkeit und Unwillen der Behörden (wuchernde Hecken, falsch parkende Autofahrer, kein Räumdienst) Umwege zuzumuten, ist leider typisch, wobei das Gericht ja durchaus die Erkenntnis besitzt, dass hier eine Art selbsterfüllende Prophezeiung vorliegt: Wenn die Behörde den Radweg für nicht verkehrserheblich hält (weil es von Frühjahr bis Herbst schöner ist, auf breiten Parkwegen joggenden Menschen hinterherzuradeln als neben der Fahrbahn eine ein Meter schmale Holperpiste zu benutzen) und keinen Winterdienst vornimmt, dann radeln da wenige Leute, womit sich wunderbar beweisen lässt, dass man diesen Radweg nicht notwendig braucht.
    Bemerkenswert finde ich die Auffassung, dass ein Meter locker ausreiche, denn links daneben gebe es ja noch den Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn. Den solle man auch beradeln, wenn von rechts das Gestrüpp hereinwuchert. (Leider stehen auf diesen 1,15 Metern »Sicherheitsstreifen« gelegentlich Laternenmasten herum.)
    Ansonsten lese ich aus dem Urteil auch heraus: Wenn Radfahrer nicht konsequent jeden anzeigen, der sie an einer Kreuzung beim Abbiegen gefährdet hat, der vor ihnen eine Autotür aufgerissen hat oder der einen Unfall verursacht hat, bei dem auf den ersten Blick »ja doch nix passiert ist« (Sturz bei Vollbremsung, aber Rad und Knie erscheinen noch heil), dann wird sich da nie was ändern.
    Dann gibt es noch was für die Freunde des Winterradelns. Das Gericht setzt Autofahrer und Radfahrer von der Berechtigung ihrer Ansprüche her gleich. Beide hätten »keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch darauf«, dass ihre Pisten »jederzeit benutzbar sind«. Das mag sein. Aber auf der Fahrbahn erfolgt die Räumung je nach Wichtigkeit nach ein paar Stunden oder ein paar Tagen - bei Radwegen kann die Unbenutzbarkeit schon mal drei Monate andauern, wie auf hamburgize sehr eindrücklich zu sehen ist. Also wäre dieses Urteil doch eine schöne Vorlage für die Aufforderung an die Behörden, die Radwege genauso schnell zu räumen wie die Fahrbahn.

    Vorsicht: Der Straßenzug Herbert-Weichmann-Straße/Sierichstraße ist keine »Einbahnstraße«, weder morgens in die eine noch abends in die andere Richtung. In meinem Stadtplanungs-Seminar vor zig Jahren wurde uns beigebracht, dass dort jede/r aus einer Grundstückseinfahrt aus in jeder Richtung bis zur nächsten Kreuzung fahren darf und erst ab dort die Schilder mit VZ 267 »Verbot der Einfahrt« zu beachten hat. Sprich: Ich muss jederzeit damit rechnen, dass mir einer - auf der linken Spur - entgegenkommt.

    „Mit 1,6 Promille kann man noch fahren“
    Rechtsmediziner Thomas Daldrup legt eine überraschende Studie zu Fahrradfahren und Alkohol vor. Im Gespräch erklärt er, warum das Ergebnis einer früheren Untersuchung widerspricht und es keine Obergrenze braucht.

    ...
    Aber erstaunlicherweise konnten unsere Teilnehmer zum Teil noch ziemlich gut Rad fahren. Das heißt zum Beispiel, dass niemand vom Rad gestürzt ist. Und da waren Slalomfahrten dabei, enge Kurven und Personen, die den Teilnehmern in den Weg gelaufen sind.


    Die »junge Welt« lästert: »Auch »Slalomfahrten« galt es zu absolvieren; Gerüchten zufolge sollen die Betrunkenen gerade in dieser Disziplin hervorgestochen sein.«

    Ansprechen lies der Fahrer des Audi sich nicht, aber etwa 600 Meter weiter, auf Höhe der
    Tischbeinstrasse weiter hat er mich dann hupend und mit hohem Tempo überholt obwohl ich
    völlig korrekt auf dem benutzungspflichtigen Radstreifen fuhr. Ich habe mich dabei sehr
    erschreckt.

    Oh - dann kommt ja noch Körperverletzung hinzu! Dein Adrenalinspiegel ist gestiegen. Es gab schon Fälle, da haben Autofahrer, denen auf der Autobahn ein Drängeln mit akustischer und Lichthupe in den Kofferraum gekrochen ist, mit diesem Argument - Stress, gesteigerter Puls - geklagt.

    Stehen da vielleicht noch Fahrzeuge auf "legalen" Parkplätzen zwischen Fahrbahn und den für gemeinsame Nutzung vorgesehenen Flächen? So wie am "Klassiker", der Langenhorner Chaussee in einer nicht ganz unbekannten größeren norddeutschen Stadt? Dann würde ich die Dooringzone mit anführen. Vielleicht gibt's auch noch eine Bushaltestelle?


    Und dann würde ich darauf verweisen, dass Radfahrer auf solchen Wegen Schritttempo fahren sollen, um jegliche Gefährdung von Fußgängern auszuschließen. Es ist aber gerichtsnotorisch, dass der Zwang zum Schritttempo eine unzumutbare Verkehrsbehinderung ist:


    Autofahrer müssen mit Schritttempo durch Pfützen fahren und aufpassen, dass Fußgänger trocken bleiben - so ist die langläufige Meinung. Falsch gedacht. Wie ein Gerichtsurteil nun erneut bestätigte, herrscht keine Schritttempo-Pflicht bei der Durchfahrt von Pfützen. Von Autofahrern kann bei Regenwetter nicht verlangt werden, Pfützen nur mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren, um Fußgänger vor einer "Dusche" zu schützen. Wie das Landgericht Itzehoe nach Mitteilung der D.A.S. entschied, bedeuteten Bremsmanöver vor Pfützen eine zu große Unfallgefahr – und permanentes Schritttempo im Stadtverkehr sei eine zu große Verkehrsbehinderung.
    Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung fordert zwar von allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Darüber, welche Rücksichtnahme im Einzelfall verlangt werden kann, wird jedoch oft gestritten – auch vor Gericht.
    Der Fall: Ein Ehepaar war zu Fuß durch Büsum gelaufen, als neben ihnen ein PKW ohne seine Geschwindigkeit zu verringern durch eine große Pfütze fuhr. Beide erhielten eine großzügige "Dusche" mit Schmutzwasser. Für die Reinigung ihrer Kleidung fielen Kosten von 39,60 Euro an. Diesen Betrag verlangte das Paar vom Autofahrer als Schadenersatz. Begründung war, dass die Kleidung nicht verschmutzt worden wäre, wenn der PKW-Fahrer Schritttempo gefahren wäre.
    Das Urteil: Das Landgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts und entschied zu Gunsten des Autofahrers. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläuterte, war dieser dem Urteil zufolge nicht verpflichtet gewesen, bei Annäherung an eine Pfütze Schritttempo zu fahren. Bremsmanöver oder Langsamfahren wegen einer Pfütze würden im Stadtverkehr die Gefahr von Auffahrunfällen für nachfolgende Fahrzeuge unverhältnismäßig erhöhen. Auch ohne nachfolgende Fahrzeuge könne im Stadtverkehr kein Langsamfahren wegen Pfützen verlangt werden – denn dann müsse bei Regen praktisch im gesamten Stadtgebiet ständig Schritttempo gefahren werden, um jedes Naßspritzen von Fußgängern auszuschließen. Diese könnten sich ganz einfach gegen Wasserspritzer bei feuchtem Wetter schützen, so der Beschluss des Landgerichts Itzehoe: Durch geeignete Kleidung.
    (Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 24.02.2011, Az. 1 S 186/10)


    (Kleine Nebenbemerkung: Das Gegenstück zum Fahrradhelm haben wir jetzt also gemäß Itzehoer Landrecht auch bei Fußgängern: Anglerstiefel, Friesennerz, Taucherhelm. Wer anders auf die Straße geht, ist selber Schuld.)

    Für mich liest sich das so, als sei der Autofahrer aus der Sankt-Anna-Straße gekommen, wollte die Maximilianstraße queren und weiter in die Adelgundenstraße. Die Radfahrerin fuhr die Maxstraße gen Osten lang auf dem Radfahrstreifen (Streetview ist veraltet!).
    Die Maxstraße war durch Kraftstauzeuge blockiert, der Autofahrer hat sich also die nächstbeste Lücke dort gesucht.
    Die Radfahrerin hatte also Vorfahrt und brauchte nicht damit rechnen, dass plötzlich ein Auto vor sie fährt.

    Fraglich ist aber noch, ob die Radfahrerin in der richtigen Richtung unterwegs war; nach Wortlaut im Artikel nicht. Aber das ist für die Vorfahrt unerheblich.

    "Der Unfall war für mich nicht vermeidbar" bei missachteter Vorfahrt? Vielleicht habe ich ja doch was falsch verstanden.


    Ich sehe da keine Ampel.
    Aber die Lektion »Ich muss damit rechnen, dass bei Autostau Radfahrer trotzdem noch durchkommen« hat er hoffentlich gelernt.

    @Forumteilnehmer

    Danke. 19.15 Uhr wäre natürlich zu früh, da hoffe ich, mit einigen gemütlich bei einem Bier zu sitzen. :) Da suche ich mir lieber ein Nachtquartier und fahre am Sonntag zurück.
    Das will alles organisiert sein. Deshalb wäre es gut, wenn beim nächsten Stammtisch gleich ein Samstag im Februar ins Auge gefaßt würde, wenn es da noch klappen soll. Ansonsten eben März, der wäre ja auch in Ordnung.

    6:28 ab Hamburg Hbf, 8:35 an Berlin Hbf. 29 Euro. Wer verpennt, kann weiterfahren bis Budapest. ;) Wird dann aber teurer.