Beiträge von Fahrbahnradler

    Gleiches für alle anderen Hauptstraßen mit Fakeradwegen ohne B-Zwang (Lerchenfeld, Wartenau, Landwehr, Maienweg), ja sogar Langenhorner Chaussee, wo sich fast alle Radlerauf den Gehwegen tummeln und dort keine Fahrradstaffel kontrolliert.

    Ich fand die Standortwahl bei der vom NDR dokumentierten Linksfahrerkontrolle (Link und Artikel auf Hamburgize) auch sehr bemerkenswert: Man kommt über Kilometer hinweg auf einer sehr schönen Piste (Thadenstraße) aus Altona, kann geradeaus über den Neuen Pferdemarkt bis an die Budapester Straße, auf deren anderer Seite eine funkelnagelneue Radspur (Neuer Kamp, Feldstraße) weiter in dieselbe Richtung führt. Man muss nur an der Budapester um 50 Meter nach links versetzen. Diese 50 Meter sind aber nicht für beide Richtungen freigegeben, obwohl die Piste dort im Vergleich zu manchen Trassen, die Hamburg als zweirichtungs-benutzungspflichtig ausschildert, geradezu Chaussee-artige Ausmaße hat.

    Heute gegen 13:30 seeeeehr entspanntes Fahren von Süd nach Nord. Es sind jede Menge Schilder aufgestellt worden: "30" und "Fahrradstraße", dazu eine Geschwindigkeitsmessanlage. Der VW-Bus vor mir brachte sie auf 33, ich nur auf 21, und ein LKW (Straßenbau-/Schilderaufstellfirma) blieb die ganze Strecke brav hinter mir. Geht doch!

    ... und vielleicht kann man sich auch mal in folgende Szenerie hineinversetzen:

    Auf einer zweispurigen Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Tempolimit 120 km/h fahren rechts LKW mit 70 km/h, manche als Kolonne, manche mit so großem Abstand, dass man da ganz kurz einscheren könnte.
    Man überholt mit »Strich 110«, also mit 103 bis 105 km/h. Hinter einem kommt einer, der wohl gerne 120 km/h fahren möchte.
    Frage: Ab welchem Abstand der rechts fahrenden LKW ist man verpflichtet, einzuscheren? Ab welchem Abstand würde man selber einscheren?
    Hinweis: Als Autofahrer kann ich in den Spiegeln meistens sehen, wie viele Autos hinter mir hängen, ob es also nur um einen Überholer geht oder ob da 20 ankommen. Als Radfahrer kann ich das nicht.

    Das nehme ich an. Und ehrlich: Polizisten billige ich das für die Ausübung ihres Dienstes auch zu, im Gegensatz zu Radwegparkern für den Frühstückskaffee in Uniform.

    Ein bißchen, ja... ;) Wenn wir in allen größeren Orten auch in den Randbezirken solche Fahrradstreifen der Polizei hätten - auch nachts - , sähe ich das wahrscheinlich nicht mehr so gelassen. Momentan aber wünsche ich dem Projekt einfach nur guten Erfolg und eine große Vorbildfunktion.

    Das billige ich Polizisten auf Streife nicht zu. Da müssen sie sich genauso an die Verkehrsregeln halten wie die Kollegen im Peterwagen (z. B. Höchstgeschwindigkeit, Ampeln, kein Blaulicht oder Martinshorn, kein Fahren auf der Gegenspur). Sobald sie im Einsatz sind, ändert sich das: bei der Verfolgung der Rotlichtradler, der Taschendiebe, beim Stoppen der Abbiegerambos und so weiter.

    Ich habe noch ein paar schöne Ampeln an der allseits beliebten Langenhorner Chaussee:





    Die meisten haben keine Fußgängerquerung (manche haben das hinter der Einmündung, aber nicht auf Höhe der Ampel).

    War bei der Auskunft irgendwo von einer Haltelinie die Rede? Im RBB-Beitrag haben die Polizisten darauf verwiesen. Das würde ja heißen: wenn da eine Haltelinie hingepinselt ist, muss ich anhalten, egal wo die Ampel steht; ist da keine, darf ich durchfahren, natürlich ohne Kampfgänger umzunieten.


    Wir hatten die Stelle schon mal in diesem Forum debattiert.

    Und es verlangt ja wohl niemand, dass ich auf der Nordseite

    bei roter Fahrbahnampel anhalte, wenn ich diesen entzückenden, hinter das Gebüsch führenden Radweg benutze ...

    Und ich dachte immer in Deutschland hätten wir Rechtsverkehr... <X


    Na ja, mit Einschränkungen. Auf Kreuzungen wird normalerweise voreinander* abgebogen, das ist sozusagen »Linksverkehr« ;)

    * Das gab es schon in der DDR, als in der BRD noch »umeinander« abgebogen werden musste. Als dann die BRD auf die Überschneidung der Fahrlinien verzichtete, durfte natürlich nicht gesagt werden, dass man von der DDR gelernt hatte, nein, man nannte es »amerikanisches Abbiegen«.

    Und Tante Vicky weiß:
    Das tangentiale (auch amerikanische) Linksabbiegen an Kreuzungen wurde von den Besatzungsmächten nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland eingeführt und war zuerst in der DDR in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben. 1992 wurde es auch in die gesamtdeutsche Straßenverkehrsordnung (für den Regelfall) als verpflichtend aufgenommen. Tangentiales Abbiegen bedeutet, dass zwei sich gegenüberstehende linksabbiegende Fahrzeuge voreinander abbiegen.

    Na, das sind ja leuchtende Vorbilder für das Nebeneinanderfahren (fast immer), für das Fahren in der Dooringzone (01:50, 22:55) und für das Fahren auf dem Gehweg (09:35 - Reifen ist direkt an bzw. auf der Trennung von Rad- und Gehweg so dass die rechte Hälfte des Rades in den Luftraum ragt).
    Und der DPD hat nur eine mündliche Ermahnung für die Blockade des Schutzstreifens bekommen? Wow.
    Fußgänger, die auf dem Radweg latschen, werden nicht angehalten und verwarnt (18:05).

    Aber sehr schön: Polizist erklärt klar und deutlich, warum Fahrbahnradeln besser ist als Radwegradeln (18:25).

    Okay, dann schiebe ich ein Fahrrad neben mir her, und mein Kumpel geht zu Fuß, aber statt eines Bretts hat er einen Trolleykoffer bei sich. Dann geht er links und ich rechts, natürlich auf gleicher Höhe, denn wir wollen uns unterhalten ... Alles ein bisschen doof mit diesen scheinbar auto-optimierten Regeln.

    Die Ampel zeigt Grün, also trete ich ordentlich in die Pedale. Doch im nächsten Moment muss ich in die Eisen gehen. Fast wäre ich unter der Sternbrücke in einen rechtsabbiegenden VW Golf gescheppert – der Mann am Steuer achtet nur auf die Fußgänger. Mich hat er nicht gesehen.