Beiträge von Fahrbahnradler
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Der hat für meinen Geschmack viel zu enge Radien an den Ein- und Ausfahrten - und die sind auch noch ziemlich schmal. Also wenn da ein Rad mit Anhänger aus dem Kringel raus will, während ein Long John einfahren will ...
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Du warst noch nicht in einem neuen Aldi, oder?
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Sehe ich bei dem mittleren Bild nicht hinten auf der rechten Seite ein Blauschild?
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Berlin strengt sich an, die Flugkapazitäten irgendwann zu erweitern - und gleichzeitig wird die Fahrradmitnahme in Fernzügen weiter eingeschränkt:
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Ich hatte gerade 10 Minuten Zeit für eine Mail an das PK in Buxtehude:
Guten Tag,
zum Unfall an der „Aldi-Ampel“ in der Stade Straße schreibt das Wochenblatt:»Das WOCHENBLATT hat bei Polizeisprecher Rainer Bohmbach nachgefragt. Das sei kein Unfallschwerpunkt in Buxtehude, sagt er. Das Problem: Diese Ampel sei eine Signalanlage für Fußgänger. Bedeutet: Radfahrer müssten eigentlich anhalten und auf die andere Seite schieben. Das macht aber fast kein Radfahrer.«
Auf dem Foto im Wochenblatt ist deutlich zu sehen, dass es sich um einen Signalgeber für Radfahrer und Fußgänger handelt. Die Darstellung, Radfahrer müssten dort eigentlich anhalten und schieben, ist folglich falsch - sie ist allerdings dazu geeignet, dass noch weniger Autofahrer als bisher der Meinung sind, auf Radfahrer achten zu müssen. Damit macht sie die Ecke noch gefährlicher.
Dann fällt auf, dass keine Schilder zu sehen sind, die darauf hinweisen, dass es sich um einen Zweirichtungsradweg handelt.
Außerdem ist zu erkennen, dass der Belag auf dem Hochbord unterschiedlich ist und somit ein baulich erkennbarer Radweg vorhanden ist. Dann darf aber nicht VZ 240 beschildert werden. Ebensowenig dürfte die rot markierte Furt nur die Hälfte der Breite des Überwegs umfassen, denn bei VZ 240 müssten rechtsseitig fahrende Radfahrer unter Ausnutzung der gesamten Breite des Hochbordes rechts fahren.
Die gesamte bauliche Anlage deutet also darauf hin, dass in Blickrichtung mit VZ 241-31 und in Gegenrichtung mit VZ 241-30, jeweils mit Zusatzzeichen 1000-33, hätte beschildert werden müssen, um den offensichtlich erwünschten Effekt, die Radfahrer nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem Hochbord zu haben, zu erreichen.
Aber genau dieser offenbar erwünschte Effekt ist das eigentlich Gefährliche an dieser Ecke. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese innerorts entgegen aller Empfehlungen angeordnete linksseitige Radwegbenutzungspflicht unter den gegebenen Umständen zulässig ist und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.
Abschließend möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Hätte die Ampel kein Fahrradsymbol in der Streuscheibe, dann wäre sie in der Tat nur eine Signalanlage für Fußgänger. Radfahrer hätten sich somit - seit dem 1.1.2017 - nach der Fahrbahnampel zu richten. Keinesfalls besteht die Pflicht, in solch einer Situation abzusteigen und zu schieben.
Ich hoffe, dass Ihre Dienststelle die Irrtümer richtigstellt, für die Entfernung der falschen Beschilderung sorgt und sich dafür einsetzt, dass die gefährliche Radwegführung aufgehoben wird und Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen. -
Bei dem anderen Drogenabhängigen, dem mit dem Holzklotz, hat man seinen Zustand nicht strafmildernd berücksichtigt ...
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Aber auf Google Earth sind noch Rechtsabbiegepfeile auf der Fahrbahn zu sehen. Seit wann steht denn das komische Schild?
Und warum soll man da nicht rechts abbiegen? Links neben der Busspur ist doch eine Fahrbahn!
Mich wundert auch, dass die Höhenbegrenzung auf 4 m nur für die Busspur markiert wurde. Links besteht also keine Gefahr, gegen die Brücke zum Bahnhof zu krachen?
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Zm Vergleich: wenn es sich bei den Opfern um Autoinsassen handelt ...
»Das Betonstück durchschlug die Windschutzscheibe des Fahrzeugs und landete auf dem nichtbesetzten Beifahrersitz. Die Fahrerin blieb unverletzt und behielt die Kontrolle über den Wagen. Sie erlitt aber einen Schock. Die psychischen Nachwirkungen wie Angstanfälle und Schlaflosigkeit dauern noch immer an.«
»Der Steinwurf war nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt versuchter Mord. Der Tatbestand der Heimtücke habe vorgelegen. Der Jugendliche habe die Fahrer aus Sensationslust bewusst schocken oder verletzten wollen. Tödliche Folgen habe er einkalkuliert.«
»Am Ostersonntag hatte ein Mann damals einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen. Der Klotz durchschlug die Windschutzscheibe eines Autos und tötete eine Frau vor den Augen ihres Mannes und ihrer beiden Kinder. Ein Gericht verurteilte den Täter im Mai 2009 wegen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu lebenslanger Haft.
Im Februar 2000 töteten drei Schüler bei Darmstadt zwei Frauen mit einem mehr als acht Kilogramm schweren Brocken und einem Pflasterstein. Das Urteil: Sieben bis achteinhalb Jahre Haft. Fünf Jahre zuvor warf ein 20-Jähriger einen 20 Kilogramm schweren Feldstein von einer Brücke in Brandenburg auf einen Lastwagen - und tötet den Beifahrer. Der Täter wurde zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt.« -
Die Polizei war vermutlich damit ausgelastet, rote Karten für Reflektorreifen zu verteilen und auf roten Rückstrahlern den Buchstaben Z zu suchen, oder?
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In Stuttgart testet DHL diese Dinger.
Das »Gürteltier« soll besser auf Radwege passen (»fits better on bike paths«)?
- Width: 86 cm
- Turning circle: 5,8 m
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DPD testet in Hamburg bald zudem ein dänisches Fahrzeug mit Elektroantrieb namens TRIPL. Zwar fasst es längst nicht so viele Pakete wie ein Lieferwagen, dafür ist es umweltfreundlich und radwegtauglich. – Quelle: ©2017
Das Fahrzeug hat ein Versicherungskennzeichen.
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Malte, dein Schlagwort greift zu kurz für die FB-Kommentare. Da sind auch ganz vernünftige und bedenkenswerte Dinge dabei.
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Fahrrad-Pläne: Hamburg startet Millionenkampagne
Das Bild finde ich witzig: Geisterradler mit Hipster-Bart. Aber wenn's denn hilft...
Ich habe das Abendblatt angemailt. Das Bild wurde prompt ausgetauscht. Jetzt wird ein Schutzstreifen als »Radweg« bezeichnet.
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Kinderboulevard - baulich angelegt wie eine Zielgerade bei der Formel 1.
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Fahrrad-Pläne: Hamburg startet Millionenkampagne
Das Bild finde ich witzig: Geisterradler mit Hipster-Bart. Aber wenn's denn hilft...
Aber mit Helm! Das ist die Hauptsache!
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Es gibt jetzt einen Grund mehr, bei Autos auf Radwegen die 110 zu rufen:
Anschließend sollen beide Täter laut Zeugenaussagen in ein dunkles Auto eingestiegen sein, der in unmittelbarer Nähe auf einem Radweg vor dem Supermarkt abgestellt war. – Quelle: ©2017
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Der Tisch befindet sich hinter einer Klappe im Gang, senkrecht an der Außenwand. Das hilfreiche und qualifizierte Personal
hätte sicherlich auf Deinen Wunsch hin das Teil gerne aufgestellt.
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Was mir auffällt:
... wodurch die 31-jährige Deutsche eine schwere Kopfverletzung erlitt ...
... Der 22-jährige Deutsche erlitt leichte Schürfwunden ...
und die anderen Unfälle:
... befuhr ein 66-jähriger Russe ...
... Der 47-jährige Deutsche wurde ebenfalls schwer verletzt ...
... Der 8-jährige Beifahrer des 47-Jährigen ... [staatenlos?]
... befuhr ein 31-jähriger Deutscher ...
... wobei der aus Saudi Arabien stammende Fußgänger ...Die Mopo hat sich dann erfolgreich bemüht, den für Straftaten geltenden Pressekodex bei diesen Unfällen einzuhalten:
Focus.de hingegen hat die Wörter "Russe" und "Saudi-Arabien" hingegen sogar verlinkt, damit man gleich sieht, was Russen und Saudis sonst noch so anstellen.
Und es gibt ein weiteres Detail, das zum Grübeln anregt:
Nach ersten Erkenntnissen befuhr ein 31-jähriger Deutscher mit seinem Renault Clio die Straße "An der Alster" in Richtung stadtauswärts, als der 33-jährige Fußgänger unvermittelt aus Sicht des Pkw-Fahrers von links kommend die Fahrbahn betrat und diese überquerte.
Es kam zu einer frontalen Kollision, wobei der aus Saudi Arabien stammende Fußgänger über den Renault hinweg gegen einen weiteren Pkw (VW Touran) auf der rechten Fahrbahn geschleudert wurde und anschließend auf die Fahrbahn stürzte.
Hierbei erlitt er schwere Verletzungen und wurde nach notärztlicher Erstversorgung in ein Krankenhaus eingeliefert und dort stationär aufgenommen. Es bestand keine Lebensgefahr.
Für die Dauer der Unfallaufnahme, zu der ebenfalls ein Sachverständiger hinzugezogen wurde, waren beide Fahrstreifen in Richtung Mundsburg voll gesperrt.Auch wenn die Hausnummer nicht genannt ist: Die Straße ist vier- bis sechsspurig. Ein »von links kommender« Fußgänger muss vorher zwei Fahrspuren der Gegenrichtung überquert haben. Ist das »unvermittelt«? Hat der Autofahrer gebremst? Im Text heißt es nicht »konnte trotz Vollbremsung einen Zusammenstoß nicht vermeiden«.