Beiträge von Fahrbahnradler

    Doch dann wird's richtig frostig, wie Robert Scholz, Metereologe beim Deutschen Wetterdienst Hamburg, im Gespräch mit der MOPO erklärt: „In der Nacht zu Sonntag fallen die Temperaturen auf bis zu minus sechs Grad, in Hamburg müssen Fußgänger und Autofahrer deshalb mit Glätte auf Straßen und Fußwegen rechnen.” – Quelle: https://www.mopo.de/29437014 ©2018

    Na, da bin ich aber froh, dass ich als Radfahrer offenbar nicht mit Glätte rechnen muss, schon gar nicht auf Radwegen.

    Früher hatten Autos Türen, die sich nach vorn öffneten. Vermutlich weil das Ein- und Aussteigen als bequemer empfunden wurde.

    Deine Quelle nennt den wahren Grund:

    Minimierte Produktionskosten: Alle Türen an der B-Säule

    Schau Dir mal das Ford Model T an. Da sind die Türen dort angeschlagen, wo die größte Stabilität ist. Vordertüren vorne, hintere Türen hinten.

    Ein ehemaliger Redakteur der »Titanic« verfasst jedes Jahr im »Neuen Deutschland« einen kulturellen Jahresrückblick. Diesmal:


    Zitat

    Drei Tage später steht ein »Da für Dich«-Mobil mitten auf der Fahrradspur der Heinrich-Heine-Straße und blockiert mir den Weg zum Alex. Daneben stehen eine Polizistin und ein Polizist. Ich kriege einen Schreck. Machen sie ihre Drohung jetzt wahr? Kommen sie mich holen? Als ich auf die Fahrbahn ausweiche und das Mobil überhole, sehe ich, dass das Wachtmeisterpärchen dahinter gemütlich Zigaretten pafft. Für sowas sind also die hohen Wannen da.

    Zitat

    Noch einmal auf dem Fahrrad von Ostberlin in den Westen. Am Alex: Eine Berliner Regierungskarosse und ein Wagen der französischen Botschaft stehen auf dem Radweg. Ich will die Chauffeurin des Botschaftswagens zur Rede stellen, aber sie kurbelt noch nicht einmal das Seitenfenster herunter, sondern zeigt immer nur nach hinten, auf den Wagen mit Berliner Kennzeichen und (ausgeschaltetem) Blaulicht. Leipziger Straße, kurz bevor es an der Ecke Friedrichstraße eng wird (kein Fahrradweg), überholen mich Lastwagen mit fünfzehn Zentimetern Abstand. Am Potsdamer Platz latschen dann gemächlich Fußgänger über den Radweg, die aus ihren Heimatstädten offenbar das Prinzip Radweg nicht kennen. Oder sind für sie Fahrradfahrer sowieso nur arme Tröpfe, denen Aufmerksamkeit nicht gebührt?
    Die Fahrradampel an der Ecke Potsdamer Straße springt fünf Sekunden vor der Autoampel auf Rot, damit die Autos bequem rechts abbiegen können. Merke: Es gibt keine fahrradfreundlichen Ampelphasen in Berlin, nur denen, die mit ihren Karren den flanierenden Teil der Menschheit vergiften, wird es so bequem gemacht wie es nur eben geht. Auf der Potsdamer Straße zwischen Lützowstraße und Kurfürstenstraße ein Mercedes-Fahrer, der auf der Bus- und Fahrradspur versucht, den Verkehr rechts zu überholen. Als ich ihn ausbremse und über die Schulter anschreie: »Du hast auf dieser Spur nichts zu suchen«, versucht er mich von der Fahrbahn zu hupen. Auf der Grunewaldstraße dann wieder kein Radweg, erneut ziehen ein paar LKW im Minimalabstand an mir vorbei. Und auf dem Rückweg dann alles noch einmal in der Wiederholung.
    Am Ende meines herrlichen Deutschlandaufenhalts bin ich wie immer froh, überlebt zu haben. Ich bewundere die Menschen, die das ganze Jahr hier wohnen. Manche werden sogar alt. Keine Ahnung, wie sie das anstellen.

    https://www.neues-deutschland.de/artikel/107468…haf-krault.html

    Für unser Straßen- und Wegenetz, egal wie es denn aussieht und wen es bevorzugt, zahlen also am Ende alle. Der Autofahrer möglicherweise sogar weniger, denn er kann seine Vorhalte- und Betriebskosten über die stattlich bemessene Pendlerpauschale einkommensteuerrechtlich geltend machen

    Einspruch. Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) von 30 Cent pro km einfachem Weg kann jede/r geltend machen, auch wer mit ÖPNV, ICE, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist. Wer für Öffentliche mehr bezahlt, bekommt diese höheren Kosten angerechnet.

    Die Ungerechtigkeit gibt es nur bei den Dienstreisen, also nicht dem täglichen Weg zur »ersten Tätigkeitsstätte«, sondern von dort aus zur Filiale, zu den Kunden, oder auch von zuhause aus zu Kunden usw.

    Dort dürfen bei Benutzung der Öffentlichen deren Kosten geltend gemacht werden, aber der Autofahrer darf für jeden gefahrenen km 30 Cent absetzen, der Benutzer anderer motorbetriebener Fahrzeuge 20 Cent - und seit 2014 ist die ohnehin schon geringe Pauschale für Fahrräder gestrichen (wogegen geklagt wird: BFH VI B 90/16), während andererseits den Autofahrern noch Zucker in den ... oh, schiefes Bild, Auspuff passt hier nicht, und Tank wäre fatal, also jedenfalls dürfen Vielfahrer die 30 Cent für alle km ansetzen. Vorher wurde bei 40.000 km wegen »offensichtlich unzutreffender Besteuerung« gedeckelt. (Man nehme einen Spezi, der mit seinem NICHT dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw 80.000 km jährlich abreißt - 24.000 Euro pauschale Betriebsausgaben mit bis zu 11.394 Euro Nachlass bei Einkommensteuer und Soli -, während man sich damit brüstet, dass die Karre nur 7 Liter Diesel auf 100 km verbraucht und alles andere als »Sowieso«-Kosten betrachtet.)

    So, Anzeige habe ich persönlich gestellt, samt zwei Beweisfotos.
    Mit dem Kollegen Nichtaufschreiber wird gesprochen, ich habe um Rückmeldung gebeten. Der Beamte, der meine Anzeige aufnahm, sagte, man habe Ermessensspielraum, man verfolge nicht jede Ordnungswidrigkeit.
    Nun ja.
    Danke für den Tipp mit dem »Mehr Poller?«, ich werde da mal jemanden ansprechen.

    Richtig ist, dass man legal nur als Fußgänger an dem Wagen vorbei kommt aber nicht als Radfahrer. Den Hinweis hätte ich mir wohl gegenüber der Polizei nicht verkneifen können.

    Den Hinweis habe ich gegeben. Das interessierte den Polizisten nicht. Daraufhin habe ich ihn gefragt, ob er wisse, mit welchem seitlichem Abstand ich an einem geparkten Fahrzeug vorbeizufahren hätte. Antwort. »Das muss ich erst ausmessen.«

    Heute, von 9:45 bis 11:15.
    9:50 Anruf bem PK 34 mit der Bitte um Streifenwagen.
    Einkaufen gefahren.
    10:25, so wird mir berichtet, war Streifenwagen da.
    10:50 vom Einkaufen gekommen, Handwerker immer noch da.
    Polizei angerufen. Den Streifenpolizisten an den Apparat bekommen.

    »Ich habe das gesehen und ich habe nach meinem Ermessen entschieden, keine Maßnahmen zu ergreifen. Sie kommen als Radfahrer dort vorbei.«

    Owi schicke ich raus.

    Was macht man am besten in Sachen »ich habe entschieden, den Rechtsbruch zu dulden«?

    Zitat von Thomas

    Ich halte dieses "die Autofahrer sollen was abgeben" schon im Ansatz für vollkommen verfehlt. Der einzelne Autofahrer besitzt ebensowenig irgendeinen Anspruch auf die Straßenfläche wie ein Radfahrer oder Taxifahrgast.

    Richtig, das wissen wir in Maltes Forum. Aber wir wissen auch, dass die Gegenseite anders denkt und meint, »Straßen« (also: Fahrbahnen, Seitenstreifen und manchmal auch die Radwege, wenn man parkenderweise »den Verkehr« nicht behindern will) würden den Autofahrern »gehören«.
    Diesen Anspruch und diese »Urangst« durchbricht man (hoffentlich), wenn man darauf hinweist, dass jeder Autofahrer, der gut und gerne auf Rad oder ÖPNV umsteigen kann und dies auch tut, Platz auf der Fahrbahn schafft, so dass die »Muss-Autofahrer« sogar bei Wegnahme einer Fahrspur besser vorankommen als bisher.

    Herr Schmidt macht am Anfang eine bemerkenswerte Verrenkung. Sinngemäß: Ja, es war ein Fehler, jahrzehntelang einseitig den Autoverkehr zu privilegieren. Aber aus genau diesem Grunde dürfen wir jetzt nicht eine gewisse Zeit lang die anderen Verkehrsarten privilegieren, sondern alle müssen sich vernünftig entwickeln können.

    Also kein »nachholender Ausgleich« durch nachgeholte Subventionen oder Streichung der verabreichten »Dopingmittel« (sprich: Umwidmung von Verkehrsflächen), sondern: schau'n mer mal.

    Bei seinen weiteren Ausführungen habe ich den Eindruck, dass man die so oder so sehen kann. Da können Radfahrer Honig draus saugen (»Er hat gesagt, dass ..., und das bedeutet ...«), aber auch Autofahrer (»Er hat den Status quo als Basis für Veränderungen und damit prinzipiell akzeptiert, und daher kann es nicht sein, dass wir Autofahrer als einzige was abgeben sollen.«)

    Ich hatte gerade 10 Minuten Zeit für eine Mail an das PK in Buxtehude:

    Guten Tag,


    zum Unfall an der „Aldi-Ampel“ in der Stade Straße schreibt das Wochenblatt:

    ...

    Gerade kommt die Antwort:

    Sehr geehrter Herr ...,

    herzlichen Dank für Ihre E-Mail.
    Vorweg gesagt, Sie haben natürlich Recht, dass die veröffentlichte Aussage unseres Polizeisprechers nicht ganz den vor Ort anzutreffenden Tatsachen entspricht.
    Das ist leider dem Umstand geschuldet, dass der Polizeisprecher viele Anfrage zu bearbeiten hat und nicht immer die geltenden örtlichen Regelungen "vor Augen" haben kann.
    Auch bei dem Telefonat in dieser Sache hatte er darauf hingewiesen, dass er die örtliche Regelung nicht genau kennt und hat beide Möglichkeiten hinsichtlich der Streuscheibe benannt. Dabei hat er für den Fall, dass nur das Fußgängersymbol dargestellt sein sollte, gesagt, dass Radfahrer rechtstheoretisch absteigen müssten, wenn sie denn das entsprechende Vorrecht (dann als Fußgänger) aufgrund des Grünlichtes auf dem Hochbord in Anspruch nehmen wollten.
    Diese Aussage halte ich für rechtlich haltbar, da dieses eine Alternative zur Beachtung der LSA-Regelung für den Fahrbahnverkehr darstellt.

    Zu Ihren weiteren Ausführungen kann ich Ihnen mitteilen, dass die Führung des Radverkehrs sich aufgrund von vorhandener Bebauung und Ausbau gelegentlich sehr schwierig gestaltet und Anpassungen an das vorhandene Regelwerk sowie an wissenschaftliche Empfehlungen (z.B. ERA etc.) deshalb nicht immer gelingen. Regulatorische Veränderungen von Radwegführungen stoßen da an Grenzen, wo diese Veränderungen ggfs neue Gefahrenpunkte erzeugen oder von den Verkehrsteilnehmern aus unterschiedlichen Gründen nicht angenommen werden. Natürlich spielen dabei auch begrenzte finanzielle Ressourcen eine Rolle.

    Für die hier genannte Örtlichkeit ergibt sich die Problematik, dass der Radverkehr aus dem Süden Buxtehudes (Apensener Straße) auf der linken Seite in den Bereich der Stader Straße einfährt, da an der Apensener Straße der rechtseitige Gehweg (VZ 239) aufgrund zu geringer Breite (mit Baumbewuchs) tatsächlich kein Radverkehr verkraften kann. Da für diesen Radverkehr eine Hauptzielrichtung der Bahnhof ist, müssten die Radfahrer dann 5 Fahrbahneinmündungen queren (4 davon LSA geregelt) um zum Bahnhof zu gelangen, mit entsprechenden Wartezeiten. Eine dieser Querungen ist zudem dadurch auffällig, dass sie sehr viele Rotlichtverstöße von Fußgängern und Radfahrern aufweist.
    Die Nutzung der linken Seite erfordert weniger Querungen, wobei hier nur zwei, Stader Straße und die hier relevante Einmündung zu Aldi, LSA geregelt sind.
    Die alternative Führung des Radverkehr auf der Fahrbahn wird für einige Bereiche Buxtehudes als zu gefährlich angesehen, u.a. auch von politischen Gremien, die über Verwaltungsmaßnahmen mitentscheiden können. Das gilt auch für den angesprochenen Bereich.
    Darüberhinaus wurden dort, wo der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden soll (beispielsweise Bahnhofstraße), diese Möglichkeit durch die Radfahrer nicht angenommen, sondern die alten, noch vorhandenen, Radwege ohne die VZ 237, 240 oder 241 benutzt, wie es § 2 StVO in Absatz 4 auch für rechte Radwege vorsieht.

    Die Regelung um die Aldi-Zufahrt ist zugegebenerweise unglücklich. Für die in der Zeitung abgebildete Fahrtrichtung (Richtung Bahnhof) ist der Geh-/Radweg nach dieser Einmündung durch VZ 240 geregelt, davor jedoch durch VZ 241, was sich eben durch die örtlichen Verhältnisse bedingt. Daher auch der unterschiedliche Belag an dieser Örtlichkeit. In der Gegenrichtung ist der Bereich zwischen Bahnhof und Aldi-Zufahrt als Gehweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" und ab Aldi-Zufahrt weiter in Richtung Süden mit VZ 241 geregelt. Es herrscht also Zweirichtungsverkehr auf diesem Radweg.

    Die Verkehrsbehördlichen Anordnungen sind Aufgabe der Hansestadt Buxtehude als Verkehrsbehörde, wobei die Polizei berät und mitwirken kann (so in Niedersachsen). Unter Einbeziehung eines vor einiger Zeit erstellten Radwegekonzeptes, versucht die Hansestadt Buxtehude das Radwegenetz der Stadt zu überarbeiten. Einige Regelungen wurden schon umgesetzt. Aber es müssen eben auch Erfahrungen damit gesammelt werden, um abzuwägen, welche Verkehrsführungen sich im Hinblick auf Verkehrssicherheit im Zusammenspiel mit der Effektivität von Maßnahmen eignen. Der hier relevante Straßenabschnitt wird weiterhin in Abständen, u.a. anhand der Unfallzahlen, durch die beteiligten Behörden überprüft. Dabei wird geprüft werden, wie sich die Verkehrsführung dort verbessern lassen kann, ohne dass es Sicherheitsdefizite gibt.

    Auch wenn ich mir bewußt bin, dass das hier aufgeschlagene Thema sehr komplex ist und sich darüber trefflich diskutieren lässt, hoffe ich, dass ich Ihnen die Sachlage hinreichend darstellen konnte.

    Um auch die Hansestadt Buxtehude als Verkehrsbehörde für die von Ihnen festgestellte Problematik im Bilde zu halten, habe ich diese als auch unseren Polizeisprecher in -cc- mit angeschrieben.
    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

    Mit freundlichen Grüßen

    Und jetzt berücksichtige noch den Effizienz-Faktor: Wetten, dass die Berichterstattung über die beschädigten Fahrzeuge der Kampfparker einen wesentlich höheren Effekt auf die Parkdisziplin ausübt als die alle Jubeljahre mal verteilten 5-Euro-Knöllchen der Polizei?