Ich hatte gerade 10 Minuten Zeit für eine Mail an das PK in Buxtehude:
Guten Tag,
zum Unfall an der „Aldi-Ampel“ in der Stade Straße schreibt das Wochenblatt:
...
Gerade kommt die Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail.
Vorweg gesagt, Sie haben natürlich Recht, dass die veröffentlichte Aussage unseres Polizeisprechers nicht ganz den vor Ort anzutreffenden Tatsachen entspricht.
Das ist leider dem Umstand geschuldet, dass der Polizeisprecher viele Anfrage zu bearbeiten hat und nicht immer die geltenden örtlichen Regelungen "vor Augen" haben kann.
Auch bei dem Telefonat in dieser Sache hatte er darauf hingewiesen, dass er die örtliche Regelung nicht genau kennt und hat beide Möglichkeiten hinsichtlich der Streuscheibe benannt. Dabei hat er für den Fall, dass nur das Fußgängersymbol dargestellt sein sollte, gesagt, dass Radfahrer rechtstheoretisch absteigen müssten, wenn sie denn das entsprechende Vorrecht (dann als Fußgänger) aufgrund des Grünlichtes auf dem Hochbord in Anspruch nehmen wollten.
Diese Aussage halte ich für rechtlich haltbar, da dieses eine Alternative zur Beachtung der LSA-Regelung für den Fahrbahnverkehr darstellt.
Zu Ihren weiteren Ausführungen kann ich Ihnen mitteilen, dass die Führung des Radverkehrs sich aufgrund von vorhandener Bebauung und Ausbau gelegentlich sehr schwierig gestaltet und Anpassungen an das vorhandene Regelwerk sowie an wissenschaftliche Empfehlungen (z.B. ERA etc.) deshalb nicht immer gelingen. Regulatorische Veränderungen von Radwegführungen stoßen da an Grenzen, wo diese Veränderungen ggfs neue Gefahrenpunkte erzeugen oder von den Verkehrsteilnehmern aus unterschiedlichen Gründen nicht angenommen werden. Natürlich spielen dabei auch begrenzte finanzielle Ressourcen eine Rolle.
Für die hier genannte Örtlichkeit ergibt sich die Problematik, dass der Radverkehr aus dem Süden Buxtehudes (Apensener Straße) auf der linken Seite in den Bereich der Stader Straße einfährt, da an der Apensener Straße der rechtseitige Gehweg (VZ 239) aufgrund zu geringer Breite (mit Baumbewuchs) tatsächlich kein Radverkehr verkraften kann. Da für diesen Radverkehr eine Hauptzielrichtung der Bahnhof ist, müssten die Radfahrer dann 5 Fahrbahneinmündungen queren (4 davon LSA geregelt) um zum Bahnhof zu gelangen, mit entsprechenden Wartezeiten. Eine dieser Querungen ist zudem dadurch auffällig, dass sie sehr viele Rotlichtverstöße von Fußgängern und Radfahrern aufweist.
Die Nutzung der linken Seite erfordert weniger Querungen, wobei hier nur zwei, Stader Straße und die hier relevante Einmündung zu Aldi, LSA geregelt sind.
Die alternative Führung des Radverkehr auf der Fahrbahn wird für einige Bereiche Buxtehudes als zu gefährlich angesehen, u.a. auch von politischen Gremien, die über Verwaltungsmaßnahmen mitentscheiden können. Das gilt auch für den angesprochenen Bereich.
Darüberhinaus wurden dort, wo der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden soll (beispielsweise Bahnhofstraße), diese Möglichkeit durch die Radfahrer nicht angenommen, sondern die alten, noch vorhandenen, Radwege ohne die VZ 237, 240 oder 241 benutzt, wie es § 2 StVO in Absatz 4 auch für rechte Radwege vorsieht.
Die Regelung um die Aldi-Zufahrt ist zugegebenerweise unglücklich. Für die in der Zeitung abgebildete Fahrtrichtung (Richtung Bahnhof) ist der Geh-/Radweg nach dieser Einmündung durch VZ 240 geregelt, davor jedoch durch VZ 241, was sich eben durch die örtlichen Verhältnisse bedingt. Daher auch der unterschiedliche Belag an dieser Örtlichkeit. In der Gegenrichtung ist der Bereich zwischen Bahnhof und Aldi-Zufahrt als Gehweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" und ab Aldi-Zufahrt weiter in Richtung Süden mit VZ 241 geregelt. Es herrscht also Zweirichtungsverkehr auf diesem Radweg.
Die Verkehrsbehördlichen Anordnungen sind Aufgabe der Hansestadt Buxtehude als Verkehrsbehörde, wobei die Polizei berät und mitwirken kann (so in Niedersachsen). Unter Einbeziehung eines vor einiger Zeit erstellten Radwegekonzeptes, versucht die Hansestadt Buxtehude das Radwegenetz der Stadt zu überarbeiten. Einige Regelungen wurden schon umgesetzt. Aber es müssen eben auch Erfahrungen damit gesammelt werden, um abzuwägen, welche Verkehrsführungen sich im Hinblick auf Verkehrssicherheit im Zusammenspiel mit der Effektivität von Maßnahmen eignen. Der hier relevante Straßenabschnitt wird weiterhin in Abständen, u.a. anhand der Unfallzahlen, durch die beteiligten Behörden überprüft. Dabei wird geprüft werden, wie sich die Verkehrsführung dort verbessern lassen kann, ohne dass es Sicherheitsdefizite gibt.
Auch wenn ich mir bewußt bin, dass das hier aufgeschlagene Thema sehr komplex ist und sich darüber trefflich diskutieren lässt, hoffe ich, dass ich Ihnen die Sachlage hinreichend darstellen konnte.
Um auch die Hansestadt Buxtehude als Verkehrsbehörde für die von Ihnen festgestellte Problematik im Bilde zu halten, habe ich diese als auch unseren Polizeisprecher in -cc- mit angeschrieben.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen