Ein Film von „CDU Steglitz-Zehlendorf TV“: Dahlemer Weg, der Vollpfosten Radweg von R2G
Ich sehe da genau drei Vollpfosten.
Ein Film von „CDU Steglitz-Zehlendorf TV“: Dahlemer Weg, der Vollpfosten Radweg von R2G
Ich sehe da genau drei Vollpfosten.
Mit ziemlicher Sicherheit vom Busfahrer.
Und »auf gleicher Höhe« heißt dann vermutlich »als sich mein rechter Außenspiegel ihrem Gepäckträger auf 5 Zentimeter genähert hatte«.
Gut, klares Hamburger Problem, dass alles durch den Hauptbahnhof muss. Mit dem Auto ist Langenhorner, Fuhle, Ring2 ja nur geradeaus und zu der Zeit auch frei.
Richtig. Solange ich »parallel« zur U-Bahn fahre, bin ich auch abends um 20 Uhr oder morgens um 5 Uhr nicht schneller. Aber Ohlsdorf-Horner Rennbahn ist zu der Zeit per Auto schneller als Ohlsdorf-Jungfernstieg mit der U-Bahn.
Ja, und das Hamburger Problem wird noch zementiert, äh: betoniert, mit der neuen U5, die von Nordost nach Nordwest nicht direkt, sondern - genau! - durch den Hauptbahnhof fährt.
In Hamburg durftest und darfst Du kein Haus ohne Parkplätze bauen, aber sechsspurige Schneisen durch die Botanik schlagen darf man, ohne dass eine U-Bahn drunter oder eine Stadtbahn in die Mitte muss. Luruper Chaussee, Kieler Straße, Bramfelder Chaussee, Ring 2, Ring 3, Steilshooper Allee ... Großwohnsiedlungen und Bürostadt ohne Schnellbahnanschluss ... man müsste die damals verantwortlichen Planer und Entscheider eigentlich noch nachträglich an einen Marterpfahl binden und auf die fetten Kreuzungen stellen.
Für den Rotlichtverstoß muss er auch die Fahrbahn nicht überqueren. Es reicht wenn er in sie einfährt.
Ja ha, aber mir geht es darum, dass im Urteil steht, er habe trotz Rotlicht »die Straße« überquert. Bis zur Bordsteinkante war alles legal, also auch das »Überqueren« des Gehweges und des »Radweges« auf dem durchgehend gepflasterten Radweg. Mangels Haltelinie kann nur der Bordstein maßgeblich sein. Und nicht vergessen: die angeblich maßgebliche Ampel steht auf der anderen Seite der Fahrbahn!
... fährt die Radfahrerin einfach nach links gegen den Bus ...
Ob sie einer sich plötzlich öffnenden Autotür ausweichen musste?
Darf man fragen, wo in etwa Start+Ziel liegen?
Langenhorn-Nord und Horner Rampe.
Nunja, überquert hat er den Rest der Straße auch
Aber ohne Rotlichtverstoß.
Oder Rad mit in die U-Bahn nehmen. Um 5 geht das ja noch. Ggfs. das Umsteigen vermeiden, indem man direkt zur richtigen Linie fährt.
Ich hatte das mal einige Zeit so gemacht; mit dem Rad zur Sternschanze (ca. 4km) anstatt bis Lutterothstraße (2km); dafür kein Umsteigen. Bis Harburg-Rathaus durch und dort den Rest mit'm Rad weiter.
Unschlagbare 35 Minuten von meiner Haustür in Lokstedt bis zur TUHH.
Das erste habe ich schon überlegt, lohnt sich aber nicht. Das macht nur aus 8 Minuten Fußweg 3 Minuten mit dem Rad. Umsteigen vermeiden ist nicht. Und die Bahn ist morgens so brechend voll, dass ich wahrscheinlich ständig angepöbelt würde. Da bin ich nämlich wegen des ständigen Wechsels von Ausstieg links und Ausstieg rechts schon ein Hindernis, wenn ich mit Rucksack dastehe.
Und mit dem Fahrrad wären die 16,4 km in einer halben bis dreiviertel Stunde erledigt.
Aber nicht bei meiner Kondition, mit 6 Kilo Gepäck und in Uniform mit Parka. Und bei Hamburgs Ampelschaltungen.
Wieso ist das falsch? Umfasst der geschützte Bereich der Ampel wirklich nur die Fahrbahn oder auch Radweg/Gehweg?
https://www.google.de/maps/@53.55833…!7i13312!8i6656
Malte kam von links und wollte nach rechts. Der geschützte Bereich ist Bordsteinkante - Bordsteinkante.
Ist denn der Radfahrer nicht sogar in seinem Recht auf rechtliches Gehör verletzt worden?
Due Urteilsbegründung hätte kaum besser sein können. Nicht ein Wort dazu, dass die Polizisten der Aufffassung waren, Du hättest anhalten können. Und auch kein Wort, dass Deine Geschwindigkeit unangemessen gewesen sein könnte.
Statt dessen ein Sachverhalt (24 km/h und 4 m), laut dem der Verstoß unvermeidlich war.
Stimmt, das fiel mir auch auf: nix von »zu schnell«. 24 km/h kann nicht unangemessen sein. Die Autos fahren da legal 50 km/h.
Die schreiben wirklich »die Alsterglacis«? Schreiben die auch »die Heiligengeistfeld«?
Okay, zur Sache. Mindestens 24 km/h sind mindestens 6,66 m/s. Bei »mindestens 4 m« warst Du höchstens 5 m von der Ampel entfernt, denn sonst hätten sie »mindestens 5 m« geschrieben. Das bedeutet: Bei 24 km/h und 4 m war die Ampel 0,6 Sekunden lang rot. Bei 24 km/h und 5 m war sie 0,75 Sekunden lang rot. Solltest Du schneller gefahren sein (was sagte nochmal der Tacho?), war die Zeit kürzer. Also: Weit unter einer Sekunde.
Zum Thema Vollbremsung, Bremsweg usw. hattest Du ja schon geschrieben.
Dann steht da ein Klopfer drin: »Auf die dortige Lichtzeichenanlage achtete er während der Anfahrt nicht.«
Wer hat das denn behauptet???
Außerdem steht kurz danach der logische Widerspruch: »... schaltete die Lichtzeichenanlage auf „rot“, was der Betroffene auch bemerkte.«
Ja was denn nun?
Ach ja: »Dennoch überquerte er die Straße.« - Nein, Du überquertest die Fahrbahn. Wenn das Gericht so etwas nicht auseinanderhalten kann ...
Ich würde in die Stellungnahme die Ergebnisse Deines Selbstversuches reinnehmen: Du hast versucht, so zu fahren, wie die Obrigkeit das wohl haben will, und hast festgestellt, dass dieses erratische Fahren lebensgefährlich ist.
Zitat von Hermann KnoflacherWann ist das Fahrrad in der Praxis das beste Fortbewegungsmittel?
Im städtischen Gebiet bei Entfernungen bis zu fünf oder sechs Kilometern ist das Rad oft schneller als ein öffentliches Verkehrsmittel. Abgesehen davon gilt: Der öffentliche Verkehr ist ab zwölf km/h das effizienteste Verkehrsmittel. Bis zu vier oder fünf km/h ist es der Fußgänger. Dazwischen liegt die Nische des Radverkehrs, der einen großen Teil der städtischen und auch der ländlichen Mobilität abdecken kann.
Heute selber erlebt - ich war ausnahmsweise mit dem Carsharing-Auto auf der Arbeit. Heimweg 16,4 km von Hoftor bis Haustür in Hamburg: 25 Minuten. Kurz bevor ich ankam, dachte ich beim Blick auf die Uhr: »Oh, ohne Auto würdest Du jetzt immer noch an der ersten Station auf die U-Bahn warten.«
8 Minuten Fußweg, 12 Minuten U-Bahn, 10 Minuten Umsteigen, 25 Minuten U-Bahn, 3 Minuten zum Fahrrad, 6 Minuten mit dem Fahrrad, macht 64 Minuten. Da die U-Bahn nur alle 20 Minuten fährt (wir sind in Hamburg und nicht in Wien, da wären es alle 5 Minuten) und einen Umweg macht, der die Strecke auf 24 km bringt (bei 14,2 km Luftlinie), geht das hoch bis 84 Minuten Wegezeit.
Das war morgens um fünf. Nachmittags in der Rush-Hour sähe es anders aus: U-Bahn alle 5 Minuten, Umsteigen am Jungfernstieg nur 3 bis 5 Minuten, dann wäre der »Umweltverbund« bei 57 bis 62 Minuten Wegezeit. Das Auto läge wahrscheinlich irgendwo zwischen 35 und 55 Minuten, je nach Staulage, wäre aber immer noch schneller als dieser HVV mit seinem jämmerlichen Schienennetz.
Als ob Schilder da was nützen würden ...
Böse schauender alter Mann ärgert sich über Radfahrer, die nicht an roten Fußgängerampeln halten
(*edit: Bild 3/6)
https://www.wn.de/Muenster/36691…r-Fahrradfahrer
*edit: Auch Bild 1/6 ist toll: Radschnellweg mit Schritttempo
Zitat»„Ich habe ein Problem mit Sonderregelungen für Fahrradfahrer“, sagte er unserer Zeitung bei einem Verkehrssymposium der Gewerkschaft der Polizei (GdP).«
Also weg mit den Blauschildern.
Ist die Anfrage schon raus, warum die B4 innerorts bei Tempo 50 gefährlicher sein soll als außerorts bei Tempo 100?
Ehrlich? Die Verkaufs- und Informationsplattform der Bahn ist super, und das sieht man immer dann, wenn die Mitarbeiter ausländischer Bahnen "ihre" Routen auf der DB-Webseite nachschauen (so zB gesehen in Litauen). Ich würde mir da eher eine vernünftige Integration mit anderen Buchungssystemen wünschen. Es kann doch nicht angehen, dass ich mit ein paar Klicks so etwas wie "München-Oslo" oder "München-Rom" als Flugticket buchen kann, aber für ein Bahnticket zig verschiedene Webseiten abfragen muss bzw. nur Teilstrecken buchen kann...
Du rennst bei mir/uns offene Türen ein:
https://back-on-track.eu/resources-for-…kets-in-europe/
Wir haben es dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages gesagt, dem EU-Parlament, der EU-Kommission, dem Schweizer Parlament ...
... und wir fragen gerade die Parteien zur Europawahl. Zwar nicht direkt nach der Fahrradmitnahme, aber nach Erleichterungen/Verbesserungen für den internationalen Bahnverkehr: