Beiträge von Fahrbahnradler

    Der Urheber verkauft alle seine Rechte an einen Verwerter und ist damit selbst aus der Sache raus. Der Verwerter nimmt dann dessen Urheberrechte wahr.

    Es muss doch allen klar sein, dass es ausschließlich um Verwerter geht und Urheber egal sind.

    Ja, aber Urheber bin ich trotzdem noch!

    "Yesterday" stammt von John Lennon und Paul McCartney, egal welche Plattenfirma mit der GEMA abrechnet.

    Urheberin des Logos von Nike ist Carolyn Davidson, egal ob die Firma ihr damals 2 Dollar pro Stunde für 17,5 Stunden Aufwand gezahlt hat, später noch 500 Aktien draufgelegt hat oder irgendwelche anderen Deals gemacht hat.

    Urheber des Zeichens "€" ist nicht die Europäische Kommission ...

    Und so weiter.

    Meine Texte werden von einem Verlag verbreitet, der dafür Seitenhonorar bezahlt und mich als Autor nennt. Jeder, der das kauft, sieht, dass ich der Urheber bin. Außerdem gibt es Tantiemen der VG Wort. Wenn ein Schulbuchverlag was davon drucken will, dann muss der Schulbuchverlag zu mir kommen, mein Einverständnis einholen und extra bezahlen.

    Im Heise-Artikel ist eine schöne Reaktion von Herrn Voss verlinkt:

    https://twitter.com/AxelVossMdEP/status/1096079281476648960

    Was ist denn das für eine Art der Auseinandersetzung?

    Der Typ hat sich offensichtlich viel bei Trump abgeschaut.

    Das Wort »Eigentumsrechte« finde ich sehr bezeichnend. Da geht es um »Urheberrechte« und »Verwertungsrechte« und den Widerspruch zwischen beiden ... und der redet von Eigentum ...

    Ja welches denn?

    Der Autor hat (hoffentlich) scheinbar keinen Führerschein?

    Soviel Blödsinn in einem Artikel. Von wegen "Stuttgarter Lösung" und "Bedeuttung des gelben Blinklichtes". Normalfall nach StVO! Steht mehr als deutlich im Gesetzestext und lernt jeder in der allerersten Fahrstunde. :|

    Steht sogar im Artikel:

    Zitat

    »Das Problem ist allerdings: Viele Autofahrer kennen die Regeln nicht. Nämlich Paragraf 9 der Straßenverkehrsordnung, der vorschreibt, dass Abbieger grundsätzlich warten müssen. Egal, ob mit oder ohne Ampel, egal ob mit oder ohne Gelbblinklicht. Wer nach rechts abbiegt, muss andere durchfahren lassen, also Stadtbahnen oder Radfahrer, „die auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren“.«

    Allerdings würde ich sagen, dass Autofahrer durchaus auf Fußgängerampeln achten. Manche allerdings nur dann, wenn sie einen bei Fahrbahn-Grün geradeaus fahrenden Radler empört auf das rote Ampelmännchen hinweisen ...

    Ein Kollege von mir macht gerade eine 14-stündigen Nahverkehrstrip mit Fahrrad im Gepäck von München über Nürnberg, Jena, Göttingen, Hannover, Uelzen, Hamburg nach Neumünster, weil alle alternativen InterCity-Verbindungen mit Fahrradmitnahme bereits ausgebucht gewesen wären.

    München 22:52 ab, Hamburg-Dammtor um 08:52 an war bereits ausgebucht?

    Betreiber: Österreichische Bundesbahnen
    Reservierungspflicht
    Fahrradmitnahme begrenzt möglich
    Fahrradmitnahme reservierungspflichtig

    Radwege ... vorhin erlebt: ich gehe auf dem Gehweg links, da ertönt weit hinter mir eine Hupe. Ich sehe einen Pkw, der einen auf der Fahrbahn radelnden Menschen eng überholt. Als das Auto fast auf meiner Höhe ist, mache ich zu ihm dieses Armheben, das als »Was soll das denn?« interpretiert werden kann. Der Typ (in den Dreißigern, schätze ich) hält, ich stelle die Frage, und er ruft mir zu:»Da ist doch ein Radweg, und der fährt auf der Straße!« Ich: »Da fährt er richtig!« Er: »Wann hast Du denn den Führerschein gemacht? Vor vierzig Jahren?« Und braust ab.

    Ach ja: Während unseres Dialogs radelt der zuvor überholte Senior rechts zwischen stehendem Auto und Bordstein durch, sodass der davonbrausende Radwegfan ihn wieder überholt. Diesmal ohne Hupe. Etwa 1 Meter Abstand.

    Das war doch ein Strafprozess? Also keine Schmerzensgeld sparen wollende Kfz-Haftpflicht beteiligt? Inwiefern spielt da die "Mitschuld" der Radfahrerin an ihren Schürfwunden überhaupt eine Rolle, wenn es darum geht, die Rücksichtslosigkeit des Unfallverursachers zu bestrafen? Es ist wirklich widerlich, wie sehr der § 254 BGB für victim-blaming zweckentfremdet wird...

    Warum sollte man als Richterin nicht auch Durchschnittsradfahrern eine "Mitschuld" für Kopfverletzungen andichten - nur weil da dieser BGH da mal was gegensätzliches geurteilt hatte? Autofahrer sollten sich genau überlegen, wen sie hin und wieder umfahren und ins Krankenhaus befördern. Bei Rennradfahrern bekommt man nämlich einen Rabatt; weil man denen immer noch vorwirft, sie seien an erlittenen Kopfverletzungen selber Schuld, wenn sie keinen "Helm" getragen haben.

    Moment mal:

    »„Die Radfahrerin hatte eine Mitschuld, aber es ist nicht so, dass Sie gar nichts dazu konnten“, sagte Beuting.«

    bezieht sich doch wohl auf den Sturz als solches:

    »Der Verteidiger fragte die 60-Jährige nach ihren Fahrgewohnheiten, denn die Frau gab an, das E-Bike damals erst seit zwei Monaten besessen zu haben. „Ich fuhr damit aber beinahe jeden Tag“, sagte sie. Die Herrschingerin, die sich in Weilheim nicht so gut auskannte, gab an, dass sie die B 2 bei näherer Ortskenntnis nicht genommen hätte.«

    Also Punkt 2 von Epaminaidos. Für mich klingt das wie: »Nur Idioten und Selbstmörder fahren auf der B2 Rad.« und »Wer sein Fahrrad beherrscht, wäre trotz Hupens nicht gestürzt.«

    Das erinnert mich an eine Studie der Universität Bordeaux über die positiven Effekte des Trinkens von Rotwein ...

    Spaß beiseite - ich finde es bemerkenswert, auf der Website der Uni diesen Ausbruch von Gehässigkeit und Niedermachen anderer zu lesen, wobei nicht eine einzige Zahl genannt wird, die den eigenen Ansatz untermauert:

    Was hindert die daran, ihre »scientific evidence« zu präsentieren? Also: erstens die Zahlen der Radfahrer vorher und nachher; zweitens repräsentative Erhebung unter denen, die vorher Rad fuhren und nachher nicht mehr, über die Gründe.

    Bei 32 Polizisten und nur 62 Verstößen verständlich. Aber warum brauchen die so viele Polizisten?

    Meine Vorstellung wären zwei vor der Kreuzung und drei dahinter. An den richtigen Kreuzungen erwischt man so jede zweite Ampelphase einen bei Rot. Macht dann ca. 3.000 € pro Stunde.

    Warum schafft das die Polizei nicht?

    Wer sagt denn, dass alle 32 Polizisten die vollen 6 Stunden da waren?

    Geile Ecke. Komme ich aus dem Weg hier und möchte in den Rehagen gibt es zwei Möglichkeiten.
    Absteigen und schieben. Oder die Straßenseite wechseln, 20 Meter fahre, wieder die Straßenseite wechseln.
    Macht in der Praxis wer?

    Du musst ja »nur« auf die Linksabbiegespur in der Straßenmitte. Es ist absurd, klar. Das zeigt dass da niemand mitdenkt.

    Das ist doch ganz einfach! Diese Verlängerung fahren, dann auf dem Ring3 zurück zum Brillkamp, dort an der Ampel die Seite wechseln, und dann weiter Richtung Poppenbüttel.

    Man muss als Radfahrer auch mal Umwege fahren und hat kein Anrecht auf direkte Verbindungen.

    Und immer schön mit reflektierender Kleidung und Helm fahren und das Pedelec auf Schritttempo drosseln!

    Jau. Und die Ampel hat - zumindest auf dem Foto von 2008 - kein Fahrradsymbol in der Streuscheibe, ich darf also auch dann rüber, wenn Ring 3 grün hat. Und die Ampelfurt verläuft sozusagen linksseitig des Brillkamps ...

    Wenn das Unfallopfer aus dem Waldweg kam - wie sieht es dann mit der B-Pflicht aus?
    https://www.google.com/maps/@53.64694…56!9m2!1b1!2i30

    Den Weg meine ich nicht, aber er ist ein schönes Beispiel dafür, dass die Blauschilder eigentlich für »dieser Weg ist nur für ... und nicht für Kfz« stehen und nicht für »Fußgänger/Radfahrer MÜSSEN diesen Weg benutzen und nicht die Trassen 10 oder 50 Meter nebenan«.