Beiträge von Fahrbahnradler
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Ein Autokennzeichen namens »KI LL xxx« ist Programm, oder?
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Zitat von http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Enge-Podbi-Radfahrer-duerfen-oft-nicht-ueberholt-werden
Abstandsmessungen und -kontrollen seien „Bestandteil der Polizeiarbeit. Sie werden regelmäßig vorgenommen“, teilt die Polizei mit.
Der Halleysche Komet kommt auch regelmäßig ...
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E-Bike-Fahrer kollidiert mit Fußgänger; Fahrer schwer verletzt.
Unklar ob Helm. Schuld wohl beim Fußgänger.
Wäre der Radfahrer auf der Fahrbahn gefahren, wäre der Unfall vermutlich nicht passiert. Unklar, ob's hier eine RWBP gibt.Foto von 2010: https://www.google.de/maps/@53.60191…!7i13312!8i6656
Damals hingen an der vorherigen Kreuzung Blauschilder.
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Das heißt also, bedingter Vorsatz "Er habe den Tod anderer billigend in Kauf genommen." reicht für die Verurteilung zum Mord.
Ich hoffe das Urteil wirkt sich dann auch noch auf die Raser aus Berlin aus, so dass die ebenfalls rechtskräftig wegen Mordes verurteilt werden.
Wobei der nicht aus Jux und Dollerei (= zum Angeben) gerast ist, sondern um sich der Entdeckung nach Begehung einer anderen Straftat zu entziehen.
Zitat von § 211 Absatz 2 StGB»Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.«
Das heißt, das Verdecken lag vor, es musste nur noch geklärt werden, ob auch das »um zu« vorlag, weil er ja nicht beschlossen hatte, genau diesen Menschen zu töten. Also der »bedingte Vorsatz«.
Bei den Protz-Rasern muss ja was anderes genommen werden: niedrige Beweggründe?
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Da war Parkverbot. Wirklich. Und wer nicht hören - oder sehen - will ...
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Mit der Hamburger Polizei, die ja als hanseatische Spezialität gleichzeitig die Straßenverkehrsbehörde stellt, hatten wir bei Straßenplanungen bereits mehrfach unsere liebe Not, gerade hinsichtlich der Einrichtung von Tempo-30-Zonen, die mit der Begründung abgelehnt wurden, dass man Kraftfahrern diese Geschwindigkeitsbeschränkung nicht begreiflich machen könne und keine Kapazitäten für Geschwindigkeitskontrollen vorhanden wären.
So ähnlich läuft das vor der Max-Traeger-Schule unweit meines ehemaligen Wohnortes jetzt mit einem Fußgängerüberweg. Der befindet sich in einer Tempo-30-Zone, dort gehört er laut den Richtlinien gar nicht hin, aber sowohl das Bezirksamt Eimsbüttel als auch PK 27 verstehen sich nicht unbedingt darauf, den Eltern den Sachverhalt verständlich zu machen: Kampf um einen Zebrastreifen
Dann kommt die Polizei mit so etwas um die Ecke:
Da könnte die Polizei als Straßenverkehrsbehörde ja mal tätig werden, denn es scheint hier ja um mehr zu gehen als eine gefühlte Sicherheitsproblematik der Schulkinder und Eltern; im Sichtbereich parkende Autos scheint es ja schonmal zu geben. Das ist im Bereich eines Fußgängerüberweges mindestens unschön, wenn nicht sogar eine Ordnungswidrigkeit.
Kommt zufällig jemand häufiger an dieser Stelle vorbei und könnte eine Einschätzung abgeben, wie es dort um die Verkehrssicherheit bestellt ist?
Vorschlag an die StVB: Engstelle draus machen, so dass kein Begegnungsverkehr möglich ist.
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Ein Film von „CDU Steglitz-Zehlendorf TV“: Dahlemer Weg, der Vollpfosten Radweg von R2G
Ich sehe da genau drei Vollpfosten.
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Mit ziemlicher Sicherheit vom Busfahrer.
Und »auf gleicher Höhe« heißt dann vermutlich »als sich mein rechter Außenspiegel ihrem Gepäckträger auf 5 Zentimeter genähert hatte«.
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Gut, klares Hamburger Problem, dass alles durch den Hauptbahnhof muss. Mit dem Auto ist Langenhorner, Fuhle, Ring2 ja nur geradeaus und zu der Zeit auch frei.
Richtig. Solange ich »parallel« zur U-Bahn fahre, bin ich auch abends um 20 Uhr oder morgens um 5 Uhr nicht schneller. Aber Ohlsdorf-Horner Rennbahn ist zu der Zeit per Auto schneller als Ohlsdorf-Jungfernstieg mit der U-Bahn.
Ja, und das Hamburger Problem wird noch zementiert, äh: betoniert, mit der neuen U5, die von Nordost nach Nordwest nicht direkt, sondern - genau! - durch den Hauptbahnhof fährt.
In Hamburg durftest und darfst Du kein Haus ohne Parkplätze bauen, aber sechsspurige Schneisen durch die Botanik schlagen darf man, ohne dass eine U-Bahn drunter oder eine Stadtbahn in die Mitte muss. Luruper Chaussee, Kieler Straße, Bramfelder Chaussee, Ring 2, Ring 3, Steilshooper Allee ... Großwohnsiedlungen und Bürostadt ohne Schnellbahnanschluss ... man müsste die damals verantwortlichen Planer und Entscheider eigentlich noch nachträglich an einen Marterpfahl binden und auf die fetten Kreuzungen stellen.
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Für den Rotlichtverstoß muss er auch die Fahrbahn nicht überqueren. Es reicht wenn er in sie einfährt.
Ja ha, aber mir geht es darum, dass im Urteil steht, er habe trotz Rotlicht »die Straße« überquert. Bis zur Bordsteinkante war alles legal, also auch das »Überqueren« des Gehweges und des »Radweges« auf dem durchgehend gepflasterten Radweg. Mangels Haltelinie kann nur der Bordstein maßgeblich sein. Und nicht vergessen: die angeblich maßgebliche Ampel steht auf der anderen Seite der Fahrbahn!
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... fährt die Radfahrerin einfach nach links gegen den Bus ...
Ob sie einer sich plötzlich öffnenden Autotür ausweichen musste?
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Darf man fragen, wo in etwa Start+Ziel liegen?
Langenhorn-Nord und Horner Rampe.
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Nunja, überquert hat er den Rest der Straße auch

Aber ohne Rotlichtverstoß.
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Oder Rad mit in die U-Bahn nehmen. Um 5 geht das ja noch. Ggfs. das Umsteigen vermeiden, indem man direkt zur richtigen Linie fährt.
Ich hatte das mal einige Zeit so gemacht; mit dem Rad zur Sternschanze (ca. 4km) anstatt bis Lutterothstraße (2km); dafür kein Umsteigen. Bis Harburg-Rathaus durch und dort den Rest mit'm Rad weiter.
Unschlagbare 35 Minuten von meiner Haustür in Lokstedt bis zur TUHH.
Das erste habe ich schon überlegt, lohnt sich aber nicht. Das macht nur aus 8 Minuten Fußweg 3 Minuten mit dem Rad. Umsteigen vermeiden ist nicht. Und die Bahn ist morgens so brechend voll, dass ich wahrscheinlich ständig angepöbelt würde. Da bin ich nämlich wegen des ständigen Wechsels von Ausstieg links und Ausstieg rechts schon ein Hindernis, wenn ich mit Rucksack dastehe.
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Und mit dem Fahrrad wären die 16,4 km in einer halben bis dreiviertel Stunde erledigt.
Aber nicht bei meiner Kondition, mit 6 Kilo Gepäck und in Uniform mit Parka. Und bei Hamburgs Ampelschaltungen.
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Wieso ist das falsch? Umfasst der geschützte Bereich der Ampel wirklich nur die Fahrbahn oder auch Radweg/Gehweg?
https://www.google.de/maps/@53.55833…!7i13312!8i6656
Malte kam von links und wollte nach rechts. Der geschützte Bereich ist Bordsteinkante - Bordsteinkante.
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Ist denn der Radfahrer nicht sogar in seinem Recht auf rechtliches Gehör verletzt worden?
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Due Urteilsbegründung hätte kaum besser sein können. Nicht ein Wort dazu, dass die Polizisten der Aufffassung waren, Du hättest anhalten können. Und auch kein Wort, dass Deine Geschwindigkeit unangemessen gewesen sein könnte.
Statt dessen ein Sachverhalt (24 km/h und 4 m), laut dem der Verstoß unvermeidlich war.
Stimmt, das fiel mir auch auf: nix von »zu schnell«. 24 km/h kann nicht unangemessen sein. Die Autos fahren da legal 50 km/h.
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Die schreiben wirklich »die Alsterglacis«? Schreiben die auch »die Heiligengeistfeld«?
Okay, zur Sache. Mindestens 24 km/h sind mindestens 6,66 m/s. Bei »mindestens 4 m« warst Du höchstens 5 m von der Ampel entfernt, denn sonst hätten sie »mindestens 5 m« geschrieben. Das bedeutet: Bei 24 km/h und 4 m war die Ampel 0,6 Sekunden lang rot. Bei 24 km/h und 5 m war sie 0,75 Sekunden lang rot. Solltest Du schneller gefahren sein (was sagte nochmal der Tacho?), war die Zeit kürzer. Also: Weit unter einer Sekunde.
Zum Thema Vollbremsung, Bremsweg usw. hattest Du ja schon geschrieben.
Dann steht da ein Klopfer drin: »Auf die dortige Lichtzeichenanlage achtete er während der Anfahrt nicht.«
Wer hat das denn behauptet???
Außerdem steht kurz danach der logische Widerspruch: »... schaltete die Lichtzeichenanlage auf „rot“, was der Betroffene auch bemerkte.«
Ja was denn nun?
Ach ja: »Dennoch überquerte er die Straße.« - Nein, Du überquertest die Fahrbahn. Wenn das Gericht so etwas nicht auseinanderhalten kann ...
Ich würde in die Stellungnahme die Ergebnisse Deines Selbstversuches reinnehmen: Du hast versucht, so zu fahren, wie die Obrigkeit das wohl haben will, und hast festgestellt, dass dieses erratische Fahren lebensgefährlich ist.