Da man auf SPON nicht mehr kommentieren kann, habe ich den »Feedback«-Button angeklickt:
Guten Tag,
Ihrem Autoblogger scheint gar nicht bewusst zu sein, dass er
1. einen Vorfahrtverstoß begangen hat - er ist abgebogen, ohne den geradeaus fahrenden Radverkehr durchzulassen;
2. den Schulterblick unterlassen hat - denn er hat den Radfahrer nur »aus dem Augenwinkel« wahrgenommen:
3. den Schulterblick nicht wegen eines Augenblicksversagens unterlassen - also »vergessen« - hat, sondern dass er ihn für unnötig hielt, denn der Anblick einer roten Fußgängerampel war für ihn offenbar gleichbedeutend damit, dass jetzt kein Radfahrer mehr fahren dürfe.
Selbst wenn der Radfahrer - Beleuchtung hin oder her - es noch geschafft hätte, an dem im Wortsinne rücksichtslosen Abbieger vorbeizukommen, wären das für Herrn Tanz 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg gewesen. (Und ein dringender Anlass für eine Nachschulung, denn dieses »die Fußgängerampel ist rot, also darf ich mit dem Auto einfach um die Ecke brettern« gehört zu den häufigsten Ursachen auch tödlicher Unfälle mit Radfahrern.)
Schade, dass die Diskussion geschlossen wurde, nachdem einige Foristen auf die Frage, welche Ampel denn gelte, hingewiesen haben.
Es würde SPON gut zu Gesicht stehen, auf die Rechtslage hinzuweisen, um diese einseitige, falsche Darstellung des Bloggers nicht in alle Ewigkeit im Netz stehen zu haben.