Beiträge von Fahrbahnradler

    Mit der Hamburger Polizei, die ja als hanseatische Spezialität gleichzeitig die Straßenverkehrsbehörde stellt, hatten wir bei Straßenplanungen bereits mehrfach unsere liebe Not, gerade hinsichtlich der Einrichtung von Tempo-30-Zonen, die mit der Begründung abgelehnt wurden, dass man Kraftfahrern diese Geschwindigkeitsbeschränkung nicht begreiflich machen könne und keine Kapazitäten für Geschwindigkeitskontrollen vorhanden wären.

    So ähnlich läuft das vor der Max-Traeger-Schule unweit meines ehemaligen Wohnortes jetzt mit einem Fußgängerüberweg. Der befindet sich in einer Tempo-30-Zone, dort gehört er laut den Richtlinien gar nicht hin, aber sowohl das Bezirksamt Eimsbüttel als auch PK 27 verstehen sich nicht unbedingt darauf, den Eltern den Sachverhalt verständlich zu machen: Kampf um einen Zebrastreifen

    Dann kommt die Polizei mit so etwas um die Ecke:

    Da könnte die Polizei als Straßenverkehrsbehörde ja mal tätig werden, denn es scheint hier ja um mehr zu gehen als eine gefühlte Sicherheitsproblematik der Schulkinder und Eltern; im Sichtbereich parkende Autos scheint es ja schonmal zu geben. Das ist im Bereich eines Fußgängerüberweges mindestens unschön, wenn nicht sogar eine Ordnungswidrigkeit.

    Kommt zufällig jemand häufiger an dieser Stelle vorbei und könnte eine Einschätzung abgeben, wie es dort um die Verkehrssicherheit bestellt ist?

    Vorschlag an die StVB: Engstelle draus machen, so dass kein Begegnungsverkehr möglich ist.

    Gut, klares Hamburger Problem, dass alles durch den Hauptbahnhof muss. Mit dem Auto ist Langenhorner, Fuhle, Ring2 ja nur geradeaus und zu der Zeit auch frei.

    Richtig. Solange ich »parallel« zur U-Bahn fahre, bin ich auch abends um 20 Uhr oder morgens um 5 Uhr nicht schneller. Aber Ohlsdorf-Horner Rennbahn ist zu der Zeit per Auto schneller als Ohlsdorf-Jungfernstieg mit der U-Bahn.

    Ja, und das Hamburger Problem wird noch zementiert, äh: betoniert, mit der neuen U5, die von Nordost nach Nordwest nicht direkt, sondern - genau! - durch den Hauptbahnhof fährt.

    In Hamburg durftest und darfst Du kein Haus ohne Parkplätze bauen, aber sechsspurige Schneisen durch die Botanik schlagen darf man, ohne dass eine U-Bahn drunter oder eine Stadtbahn in die Mitte muss. Luruper Chaussee, Kieler Straße, Bramfelder Chaussee, Ring 2, Ring 3, Steilshooper Allee ... Großwohnsiedlungen und Bürostadt ohne Schnellbahnanschluss ... man müsste die damals verantwortlichen Planer und Entscheider eigentlich noch nachträglich an einen Marterpfahl binden und auf die fetten Kreuzungen stellen.

    Für den Rotlichtverstoß muss er auch die Fahrbahn nicht überqueren. Es reicht wenn er in sie einfährt.

    Ja ha, aber mir geht es darum, dass im Urteil steht, er habe trotz Rotlicht »die Straße« überquert. Bis zur Bordsteinkante war alles legal, also auch das »Überqueren« des Gehweges und des »Radweges« auf dem durchgehend gepflasterten Radweg. Mangels Haltelinie kann nur der Bordstein maßgeblich sein. Und nicht vergessen: die angeblich maßgebliche Ampel steht auf der anderen Seite der Fahrbahn!

    Oder Rad mit in die U-Bahn nehmen. Um 5 geht das ja noch. Ggfs. das Umsteigen vermeiden, indem man direkt zur richtigen Linie fährt.

    Ich hatte das mal einige Zeit so gemacht; mit dem Rad zur Sternschanze (ca. 4km) anstatt bis Lutterothstraße (2km); dafür kein Umsteigen. Bis Harburg-Rathaus durch und dort den Rest mit'm Rad weiter.

    Unschlagbare 35 Minuten von meiner Haustür in Lokstedt bis zur TUHH.

    Das erste habe ich schon überlegt, lohnt sich aber nicht. Das macht nur aus 8 Minuten Fußweg 3 Minuten mit dem Rad. Umsteigen vermeiden ist nicht. Und die Bahn ist morgens so brechend voll, dass ich wahrscheinlich ständig angepöbelt würde. Da bin ich nämlich wegen des ständigen Wechsels von Ausstieg links und Ausstieg rechts schon ein Hindernis, wenn ich mit Rucksack dastehe.

    Due Urteilsbegründung hätte kaum besser sein können. Nicht ein Wort dazu, dass die Polizisten der Aufffassung waren, Du hättest anhalten können. Und auch kein Wort, dass Deine Geschwindigkeit unangemessen gewesen sein könnte.

    Statt dessen ein Sachverhalt (24 km/h und 4 m), laut dem der Verstoß unvermeidlich war.

    Stimmt, das fiel mir auch auf: nix von »zu schnell«. 24 km/h kann nicht unangemessen sein. Die Autos fahren da legal 50 km/h.

    Die schreiben wirklich »die Alsterglacis«? Schreiben die auch »die Heiligengeistfeld«?

    Okay, zur Sache. Mindestens 24 km/h sind mindestens 6,66 m/s. Bei »mindestens 4 m« warst Du höchstens 5 m von der Ampel entfernt, denn sonst hätten sie »mindestens 5 m« geschrieben. Das bedeutet: Bei 24 km/h und 4 m war die Ampel 0,6 Sekunden lang rot. Bei 24 km/h und 5 m war sie 0,75 Sekunden lang rot. Solltest Du schneller gefahren sein (was sagte nochmal der Tacho?), war die Zeit kürzer. Also: Weit unter einer Sekunde.

    Zum Thema Vollbremsung, Bremsweg usw. hattest Du ja schon geschrieben.

    Dann steht da ein Klopfer drin: »Auf die dortige Lichtzeichenanlage achtete er während der Anfahrt nicht.«

    Wer hat das denn behauptet???

    Außerdem steht kurz danach der logische Widerspruch: »... schaltete die Lichtzeichenanlage auf „rot“, was der Betroffene auch bemerkte.«

    Ja was denn nun?

    Ach ja: »Dennoch überquerte er die Straße.« - Nein, Du überquertest die Fahrbahn. Wenn das Gericht so etwas nicht auseinanderhalten kann ...

    Ich würde in die Stellungnahme die Ergebnisse Deines Selbstversuches reinnehmen: Du hast versucht, so zu fahren, wie die Obrigkeit das wohl haben will, und hast festgestellt, dass dieses erratische Fahren lebensgefährlich ist.

    Zitat von Hermann Knoflacher

    Wann ist das Fahrrad in der Praxis das beste Fortbewegungsmittel?

    Im städtischen Gebiet bei Entfernungen bis zu fünf oder sechs Kilometern ist das Rad oft schneller als ein öffentliches Verkehrsmittel. Abgesehen davon gilt: Der öffentliche Verkehr ist ab zwölf km/h das effizienteste Verkehrsmittel. Bis zu vier oder fünf km/h ist es der Fußgänger. Dazwischen liegt die Nische des Radverkehrs, der einen großen Teil der städtischen und auch der ländlichen Mobilität abdecken kann.

    Heute selber erlebt - ich war ausnahmsweise mit dem Carsharing-Auto auf der Arbeit. Heimweg 16,4 km von Hoftor bis Haustür in Hamburg: 25 Minuten. Kurz bevor ich ankam, dachte ich beim Blick auf die Uhr: »Oh, ohne Auto würdest Du jetzt immer noch an der ersten Station auf die U-Bahn warten.«

    8 Minuten Fußweg, 12 Minuten U-Bahn, 10 Minuten Umsteigen, 25 Minuten U-Bahn, 3 Minuten zum Fahrrad, 6 Minuten mit dem Fahrrad, macht 64 Minuten. Da die U-Bahn nur alle 20 Minuten fährt (wir sind in Hamburg und nicht in Wien, da wären es alle 5 Minuten) und einen Umweg macht, der die Strecke auf 24 km bringt (bei 14,2 km Luftlinie), geht das hoch bis 84 Minuten Wegezeit.

    Das war morgens um fünf. Nachmittags in der Rush-Hour sähe es anders aus: U-Bahn alle 5 Minuten, Umsteigen am Jungfernstieg nur 3 bis 5 Minuten, dann wäre der »Umweltverbund« bei 57 bis 62 Minuten Wegezeit. Das Auto läge wahrscheinlich irgendwo zwischen 35 und 55 Minuten, je nach Staulage, wäre aber immer noch schneller als dieser HVV mit seinem jämmerlichen Schienennetz.

    Böse schauender alter Mann ärgert sich über Radfahrer, die nicht an roten Fußgängerampeln halten

    (*edit: Bild 3/6)

    https://www.wn.de/Muenster/36691…r-Fahrradfahrer

    *edit: Auch Bild 1/6 ist toll: Radschnellweg mit Schritttempo

    Zitat

    »„Ich habe ein Problem mit Sonderregelungen für Fahrradfahrer“, sagte er unserer Zeitung bei einem Verkehrssymposium der Gewerkschaft der Polizei (GdP).«

    Also weg mit den Blauschildern.