Mit der Hamburger Polizei, die ja als hanseatische Spezialität gleichzeitig die Straßenverkehrsbehörde stellt, hatten wir bei Straßenplanungen bereits mehrfach unsere liebe Not, gerade hinsichtlich der Einrichtung von Tempo-30-Zonen, die mit der Begründung abgelehnt wurden, dass man Kraftfahrern diese Geschwindigkeitsbeschränkung nicht begreiflich machen könne und keine Kapazitäten für Geschwindigkeitskontrollen vorhanden wären.
So ähnlich läuft das vor der Max-Traeger-Schule unweit meines ehemaligen Wohnortes jetzt mit einem Fußgängerüberweg. Der befindet sich in einer Tempo-30-Zone, dort gehört er laut den Richtlinien gar nicht hin, aber sowohl das Bezirksamt Eimsbüttel als auch PK 27 verstehen sich nicht unbedingt darauf, den Eltern den Sachverhalt verständlich zu machen: Kampf um einen Zebrastreifen
Dann kommt die Polizei mit so etwas um die Ecke:
Da könnte die Polizei als Straßenverkehrsbehörde ja mal tätig werden, denn es scheint hier ja um mehr zu gehen als eine gefühlte Sicherheitsproblematik der Schulkinder und Eltern; im Sichtbereich parkende Autos scheint es ja schonmal zu geben. Das ist im Bereich eines Fußgängerüberweges mindestens unschön, wenn nicht sogar eine Ordnungswidrigkeit.
Kommt zufällig jemand häufiger an dieser Stelle vorbei und könnte eine Einschätzung abgeben, wie es dort um die Verkehrssicherheit bestellt ist?
Vorschlag an die StVB: Engstelle draus machen, so dass kein Begegnungsverkehr möglich ist.