Müssen Anwälte nicht in der Lage zu sein Gesetze zu lesen?
Auch der MDR ist peinlich - jede Richtigstellung seitens der Leser wird mit falschen und verdrehten Behauptungen angegriffen.
Müssen Anwälte nicht in der Lage zu sein Gesetze zu lesen?
Auch der MDR ist peinlich - jede Richtigstellung seitens der Leser wird mit falschen und verdrehten Behauptungen angegriffen.
In einem Rechtsstaat sollte es eigentlich Situationen wie die von Malte geschilderte überhaupt nicht geben.
Müssen es immer Verschwörungstheorien sein, die nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun haben?
Was ist daran VT? Dass die genannten Dinge stattgefunden haben oder dass sie hierzulande nicht als Terrorismus gelten?
Und immer dran denken: die Bombenangriffe der NATO-Staaten auf den Irak, Jugoslawien, Libyen ... und früher die Invasionen in Vietnam und Grenada und und und ... oder der Abschuss von Verkehrsflugzeugen durch CIA-Agenten fallen natürlich nicht unter Terrorismus.
Radinfrastruktur, wie ich sie brauche, muss auch mal das Befahren mit einem Lastenanhänger und vier Getränkekisten drauf ermöglichen. Damit scheiden aus:
- typische Hamburger Radwege, wegen schmal, holprig, zu enge Kurvenradien, kopfsteingepflasterte Passagen bei Grundstückseinfahrten; Berg und Tal bei Einmündungen mit Bordsteinkanten
- Strecken mit Umlaufsperren
- Strecken mit Sprunginseln, die schmaler als vier Meter sind
- Strecken, die auf Schotter durch den Wald führen
- Pisten, die zwar parallel zu Straßen verlaufen, aber Berg- und Talfahrten machen - das sind die Fälle, in denen die Landstraße plan im Einschnitt geführt wird, während der »begleitende« Multifunktionsweg den Hügel hinauf und wieder hinunter führt
- Streckenführungen mit drei Mal Hakenschlagen und linksrum um Kreuzungen
Übrig bleiben:
a) Fahrbahn
b) breite Radwege mit einem der Fahrbahn vergleichbaren Qualitätsstandard
c) sichere Radfahrstreifen
Gute Beispiele fallen mir da nur für a) ein ...
#framing
Kriegsberichterstattung. Oder Jagdszenen aus Niederdeutschland. Bemerkenswert auch, dass er erst heißt, es habe keinen Gegenverkehr gegeben, dann aber doch ein Radfahrer Opfer der Autofahrer wird.
Malte, Du hast es ja schon selber geschrieben: die DB hatte empfohlen, den ICE nach Lübeck zu nehmen. Basta. Rein und fertig. Egal wie lang die Schlange vor der Tür ist. Bei Ausnahmezustand geht alles.
Aus Sicht der DB waren doch damit alle Kieler »versorgt«, die sind doch nicht mehr davon ausgegangen, dass Kieler entgegen diesem Ratschlag in Hamburg bleiben und darauf warten, was noch alles passiert.
Die Schlagzeilen sind mal wieder nur Schlagzeilen. Im kompletten Antrag stehen u. a.:
- 1,5 Meter Überholabstand + Fahrspurwechsel (wenn möglich) in StVO aufnehmen
- Rechtsfahrgebot ändern/klarstellen (rechter Fahrstreifen, nicht rechts am Rand)
- Parkverbot an Kreuzungen: 5 m ab Gehwegrundung, nicht Schnittpunkt der Fahrbahnkanten
- Schrittgeschwindigkeit für abbiegende Lkw
- Einfahrverbote für Lkw, die Sicherheitsstandards nicht erfüllen (gemeint sind wohl fehlende Abbiegeassistenzsysteme)
- leichtere Einführung von T30 für alle Straßen innerorts durch Kommunen
- Bevorzugung umwelt-, klima- und gesundheitsfreundlicher Verkehrsarten
- grüner Pfeil für Radfahrende generell
- Einbahnstraßen generell für Radfahrende öffnen
- Einrichtung von Fahrradstraßen erleichtern
- Begegnungszonen
- Verkehrsversuche erleichtern
- deutlich höhere Bußgelder für Falschparken, Überholen ohne nötigen Seitenabstand, Behinderung nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer etc.
Das geht doch schon mal in die richtige Richtung. Mal sehen, was daraus wird bzw. wie und mit welchem Argumenten die einzelnen Punkte abgebügelt werden …
Leserbrief an die Berliner ist raus.
Ich habe eine Antwort bekommen, und sie ist teilweise gleichlautend:
Zitat von Polizeipräsidium RheinpfalzSehr geehrter Herr ...,die Pressemeldung gibt leidglich den objektiven Unfallhergang neutral wieder. Bei der Unfallaufnahme standen drei Verstöße gegen die StVO im Raum: ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, ein Vorfahrtsverstoß und ein Parkverstoß. Zusätzlich bestand noch der Verdacht einer Verkehrsunfallflucht. Alle festgestellten Verstöße werden nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung weitergeleitet. Die Entscheidung über die weitere Verfolgung erfolgt von dort aus. Die meisten Ihrer Fragen beziehen sich auf verfahrensrelevante Aspekte. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir keine weiteren Angaben zu einem laufenden Verfahren machen können. Zu Ihrer Frage bezüglich der eingehaltenen Abstände kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Fragen nicht pauschal beantwortet werden können. Gemäß der Kommentierung zur StVO kommt es immer auf den Einzelfall und auf die örtlichen Gegebenheiten an. In diesem Fall wird die Staatsanwaltschaft oder die Zentrale Bußgeldstelle nach Würdigung der Gesamtumstände darüber entscheiden.
Darauf nun wieder ich:
Zitat von FahrbahnradlerAlles anzeigenSehr geehrter Herr Klenk,
danke für Ihre Antwort. Allerdings ergibt sich ein Widerspruch zwischen dem Anspruch, »lediglich den objektiven Unfallhergang neutral« wiederzugeben, und dem Text der Meldung.
1. Sie schreiben, meine Frage »bezüglich der eingehaltenen Abstände« könne »nicht pauschal beantwortet werden«, da es »immer auf den Einzelfall und die örtliche Gegebenheiten« ankomme. Wie kann es dann aber sein, dass in der Pressemeldung »ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot« als Tatsache (»Da die Radfahrerin zu weit in der Straßenmitte fuhr«) und nicht als Verdacht (etwa: »nach Angaben der Pkw-Fahrerin …« oder »möglicherweise …« oder »die Staatsanwaltschaft prüft, ob …«) dargestellt wird? Die Pressemeldung besagt: »Die Radfahrerin hätte nicht dort fahren dürfen, wo sie fuhr.« Das kann aber frühestens als Ergebnis einer Beweisaufnahme oder gar eines Gerichtsverfahrens festgestellt werden, nachdem die Angaben der Radfahrerin geprüft und bewertet worden sind.
2. Sie schreiben, bei der Unfallaufnahme habe auch ein Vorfahrtsverstoß im Raum gestanden. Dieser ist offensichtlich von der Autofahrerin begangen worden, die in die Bismarckstraße einbog, obwohl die angestrebte Fahrlinie wegen der Radfahrerin nicht frei war. In der Pressemeldung steht davon nichts.
Beides sind Verstöße gegen den Anspruch, »den objektiven Unfallhergang neutral« wiederzugeben; beide Verstöße entlasten die Autofahrerin und belasten die Radfahrerin.
3. In der Pressemeldung stellen Sie Punkt 1 als Ursache (»Da die Radfahrerin …«) eines als zwangsläufig bezeichneten (» … musste ...«) Verhaltens der Autofahrerin dar. Da nach Ihren Worten aber auch ein Vorfahrtsverstoß der Autofahrerin im Raum stand, stellt sich um so mehr die Frage, warum es in der Pressemeldung nicht hieß »Da die Autofahrerin die Vorfahrt der Radfahrerin missachtete, musste sie nach rechts ausweichen …«.
Auch hier: eine Belastung der Radfahrerin, eine Entlastung der Autofahrerin - gerade so, als ob sie einem Geisterfahrer oder einem herabfallenden Dachziegel ausgewichen sei.
4. Ich hatte bereits die Frage gestellt, warum die Autofahrerin nicht angehalten hat, als sie die Radfahrerin erkannte, sondern versucht hat, sich zwischen der Radfahrerin und dem parkenden Auto hindurchzuquetschen. Ich nehme an, dass die Frage der Geschwindigkeit in solchen Fällen bereits im Rahmen des Vorfahrtsverstoßes geprüft wird (§ 8 Absatz 2 - mäßige Geschwindigkeit; ggf. Hineintasten). Damit kann aber das Ausweichens nach rechts beim Verfassen der Pressemeldung nicht als zwangsläufige Handlung dargestellt werden, sondern als eine von mehreren zu untersuchenden Handlungsoptionen; eine andere wäre die Vollbremsung gewesen.
5. Sie schreiben, es »bestand noch der Verdacht der Verkehrsunfallflucht«. Da Sie im vorhergehenden Satz bereits das Imperfekt verwenden, geht aus »bestand noch« nicht eindeutig hervor, ob es sich um einen bei Unfallaufnahme und Verfassen der Pressemeldung noch bestehenden, aber inzwischen ausgeräumten Verdacht handelt oder um den vierten Verstoß (drei gegen die StVO und einen gegen § 142 StGB), zu dem die StA noch Ermittlungen führt. Diese Ermittlungen müssen sich aber auch mit Absatz 5 des § 142 StGB befassen, konkret: ob die Radfahrerin überhaupt mitbekommen hat, dass es einen Unfall gab, an dem sie eine Beteiligte sein soll.
Lassen Sie mich noch erstens ergänzen, dass ich großes Verständnis dafür habe, dass Sie sich nicht konkret zu einem laufenden Verfahren äußern.
Zweitens: Ich bin kein Jurist, sondern Sprachwissenschaftler - mir fallen in Pressemeldungen wie dieser häufig Ungereimtheiten auf, die mit englischen Fachbegriffen wie »victim blaming« oder »framing« bezeichnet werden. Oftmals werden bei Zusammenstößen zwischen links abbiegenden Autofahrern und geradeaus fahrenden Radfahrern (Schutz-?)Behauptungen des Autofahrers als objektive Tatsachen hingestellt, geradezu typisch ist hier die »Blendung durch die tief stehende Sonne«, die als Entschuldigung für das Fehlverhalten des Autofahrers durchgeht, obwohl er sich mit der Angabe, er sei trotz fehlender Sicht (Blendung!) einfach weitergefahren und ohne Rücksicht auf den Gegenverkehr abgebogen, im Grunde um Kopf und Kragen redet. In vielen Fällen wird keine Unfallschilderung des verunfallten Radfahrers wiedergegeben - meist aus dem bedauerlichen Grund, dass das Opfer schwer verletzt abtransportiert wurde oder noch an der Unfallstelle verstarb. In solchen Fällen wäre es ein Gebot der Neutralität und Professionalität, Aussagen von Beteiligten als Aussagen zu bezeichnen, anstatt sie als objektive Wahrheit zu formulieren. Im Falle der von mir angesprochenen Pressemeldung ergibt sich ohne Aussagen der Radfahrerin das Bild »die Radfahrerin fuhr mitten auf der Straße, wo sie nicht hingehört, die Autofahrerin konnte gar nicht anders als das rechts geparkte Auto zu touchieren - und die Radfahrerin ist einfach abgehauen«. Was aber, wenn die Radfahrerin sagen würde: »die Autofahrerin kam um die Ecke gefegt, ohne zu gucken, und hätte mich beinahe erwischt; ich bin nicht in der Gosse gefahren, nicht mitten durch die Schlaglöcher und nicht mit dem Lenker auf Handbreitabstand von geparkten Autos, sondern auf der Fahrbahn mit dem gebotenen Sicherheitsabstand nach rechts; ich musste ihr ausweichen, weil sie nicht gebremst hat, und bin ziemlich erschrocken weitergefahren; dass sie anschließend einen Unfall gebaut hat, indem sie hinter mir ein Auto touchiert hat, habe ich nicht bemerkt«?
Ich kenn das auch von den Beschriftungen der Boxen an Lastenrädern.
Das könnte man auch an die Fernzüge der DB und die Nachtzüge der ÖBB malen: »Acht Flugzeuge weniger.«
Sorry, ich war eine Weile nicht hier (in diesem Forum) und habe deshalb hier noch nichts geschrieben.
Aber ich kann Deine Probleme und Deinen Frust sehr gut nachvollziehen. Mir fallen jetzt auf Anhieb 6 Stellen hier in der Gegend ein, wo es mir so ging dass ich mich plötzlich Sperrungen für den Radverkehr ausgesetzt sah (sei es
oder Kraftfahrstraße) und ich keinerlei oder nur völlig unbrauchbare Alternativroutenbeschilderung finden konnte. Glücklicherweise es hier meist deutlich dichter besiedelt, so dass ich dann üblicherweise doch irgendwie weiterkomme. Bin aber auch schon Kraftfahrstraße gefahren.
Ich hatte so ein mal in Südtirol, Vinschgau, abwärts, kurz vor einem Tunnel, und zwar nach der letzten Abzweigung in Richtung Dorf. Was sollte ich machen? Bin ich halt auf dem Rad mit 40 Sachen durch den Tunnel ...
Hasnains Frau und meine Frau kennen sich schon aus Schulzeiten. Mittlerweile arbeitet er für Spiegel Online in Wien und ist in Sachen Radverkehrsinfrastruktur sicherlich Besseres gewöhnt als in Freital. Die Familie hat schon lange kein Auto (noch nie?), dafür aber eine ansehnliche Fahrrad-Sammlung. Wir haben sie im Herbst 2017 mal in Wien besucht und haben uns zusammen mit dem Fahrrad die Stadt angesehen.
Sein Buch über »Karl-Heinz« ist großartig, ich habe teilweise Tränen gelacht, wenn er den Nazis seine Herkunft aus der Umgebung von Stade um die Ohren gehauen hat.
Da ist eben jemand von seiner Position überzeugt. Immerhin scheinen ja auch kritische Kommentare auf der Webseite freigeschaltet zu werden. Ich sehe es so, dass öffentliche Interaktion mit dem Betreiber schon etwas bringen kann, denn das lesen dann auch andere als der Betreiber.
Das ist auch meine einzige Hoffnung. Denn seine Repliken auf meine Hinweise haben wirklich was Religiös-Verbohrtes. Faktenresistenz sozusagen.
Aber sie trug einen Helm!
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/c…-a-1243471.html
ZitatHektische Lenkbewegungen mag das Muli ebenso wenig wie Bordsteinkanten. Diese führen mitunter dazu, dass der Fahrer abspringen muss, um die Fuhre zu stabilisieren. Besser, man umfährt solche Hindernisse - denn das Muli lässt sich nicht einfach mal während der Fahrt vorn hochreißen.
Ach deswegen finde ich auf der Seite nix mehr ...
Der Journalist und Autor Hasnain Kazim aus der Nähe von Stade war in der Nähe von Dresden unterwegs. Manches erinnert an die Nähe von Pirmasens.
http://www.spiegel.de/kultur/gesells…-a-1260330.html
Zitat… ich buchte die Bahntickets und nahm mein Faltrad mit, wie ich es immer mache, um nebenbei die jeweiligen Orte zu erkunden. … Schließlich: Tharandt. ... Von Dresden ist das nur 15 Kilometer entfernt, ich fahre also mit dem Rad. … In Freital verfahre ich mich. Dort, wo laut App ein Radweg sein soll, finde ich nur einen matschigen Feldweg. Ich frage ein junges Paar, das mit Baby im Kinderwagen durch den Ort spaziert. "Nee, da würde ich jetzt nicht durchfahren", sagt der Mann. Und die Frau: "Du hast aber ein niedliches Fahrrad."
Das kommt davon, wenn man Radschnellwege als »Fahrradautobahn« bezeichnet:
Sowas hätten wir in Hamburg auch gerne mal ...