Beiträge von Fahrbahnradler

    Der Text lässt erkennen, dass die nur in eine Richtung gedacht haben: dass der E-Scooter der schnellere Verkehr ist. Den umgekehrten Fall scheint es für die nicht zu geben.

    Übrigens: eine Fläche mit [Zeichen 240] ist nach meiner Auffassung kein »baulich angelegter Radweg«. Dann herzlich willkommen auf der Fahrbahn der Langenhorner Chaussee.

    Zitat

    Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h nur auf baulich angelegten Radwegen und Seitenstreifen gefahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden

    Auch hier: ein Weg mit [Zeichen 240]neben der Fahrbahn ist kein »baulich angelegter Radweg«, sondern eine zur Mischnutzung durch Fußgänger und Radfahrer vorgesehene Fläche ...

    Zitat

    Also muss man immer wenn ein Radfahrer schneller von hinten kommt, diesen vorbei lassen? Wie denn wenn der Radweg zu schmal zum überholen ist? Mit einem 20km/h Roller muss ich einen 25km/h Radfahrer vorbei lassen, aber nicht wenn ich mit 10km/h Rad fahre. Ist das Gleichberechtigung? Oder verstehe ich das falsch?

    Wenn von hinten Radverkehr mit 25 km/h kommt, musst Du Deine Geschwindigkeit auf 25 km/h erhöhen. ^^

    Der Artikel bietet auch alles, damit einem umgehend das Essen wieder hochkommt. Helm tragen, Achtung toter Winkel, fahr doch woanders lang, sowieso selber Schuld, ...

    In Anlehnung an die Dixie Chicks möchte ich sagen: »I am ashamed that the Innenminister und Schwiegersohn von Herrn Schäuble is from my hometown and Abiturjahrgang.« Zum Glück nicht von meiner Schule, sondern vom anderen math-nat-Gymnasium der Stadt. Aber sein Name war damals schon bekannt - er war in der Schüler-Union und der Jungen Union. Sein Daddy war einer der führenden Journalisten der Regionalzeitung, also bestens vernetzt und protegiert.

    Immer eine gute Idee.

    *Vor den Kopf klatsch *

    Jetzt weiß ich endlich, warum an den anderen fünfzehn Millionen Kreuzungen und Einmündungen Fußgänger (und Radfahrer) untergemangelt werden: Da fehlt einfach dieses Zusatzzeichen! Und wo das nicht hängt, braucht man nicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten - das ist doch die Botschaft, oder?

    Ich habe heute auf heise.de (ich weiß...) noch zwei Kommentare zum Thema gefunden. Es gibt ja jetzt ein Ausgewogenheitsgebot in der Presse:

    Pro und Kontra höhere Geschwindigkeiten.

    Was allgemein auffällt: Die Bedenkenträger mutmaßen viel über die Fahrstabilität, offenbar ohne etwas Vergleichbares je ausprobiert zu haben.

    Manchmal lohnt es sich, den Kommentar eines solchen Bedenkenträgers vom Ende her zu lesen:

    Zitat

    P.S.: Bei schönem Wetter fahre ich übrigens vorzugsweise Corvette, vereinzelt bis zu 250 km/h schnell, so lange das noch erlaubt ist. Wenn ich ausnahmsweise einmal mit meinem Fahrrad unterwegs bin, dann grundsätzlich mit Helm.

    <X

    59-Jährige fährt Frau und drei Kinder auf Zebrastreifen an

    Zitat von Stuttgarter Zeitung

    Die Mercedes-Fahrerin war gegen 17 Uhr auf der Karl-Kurz-Straße in Richtung Michelbach unterwegs. Die Autofahrerin sei vermutlich durch die tief stehende Sonne geblendet worden. Dadurch übersah sie eine erwachsene Frau, die zusammen mit drei Kindern die Straße am Zebrastreifen überqueren wollte.

    Fahrtrichtung Westsüdwest. Tatort: am Ausgang des Bahnhofs Schwäbisch-Hall Hessental (Strecke Stuttgart/Heilbronn-Nürnberg), gegenüber liegt die Bushaltestelle.

    Ich schreib' mal an die Zeitung, Stichwort: »entweder gefahren, ohne etwas zu sehen; oder: nicht auf den Verkehr geachtet«.

    »Ampel lehnt Bike-Flash in Hannover ab«

    Das Leben schreibt manchmal die schönsten Schlagzeilen. Im Text dann weiter:

    »Das sieht auch Elisabeth Clausen-Muradian von den Grünen so. Die „wirksamste Methode“ sei „ohnehin die Entkopplung der Ampelschaltungen“. Wenn der Geradeausverkehr Grün habe, müssten die Rechtsabbieger Rot haben. Das sei „die sicherste Methode, um Leben zu schützen“. Auch Wilfried Engelke (FDP) plädierte dafür, „die Ampelschaltungen zu entzerren“.«

    P.S.: Ich freue mich schon auf die Schlagzeile, wenn eine CDU/FDP/Grünen-Koalition Marihuana erlaubt: »Jamaika gibt das Kiffen frei«.

    Idealerweise wäre das so. Aber zumindest in Hamburg sind trotz der Fahrpreise zu Stoßzeiten die Busse und Bahnen überfüllt. Kostenloser ÖPNV würde das nur noch schlimmer machen. Außerdem ist immer zu befürchten, dass kostenloser ÖPNV den Radverkehr kannibalisiert. Ach, du kennst diese Argumente eh alle.

    ...

    Man kann das Thema drehen und wenden wie man will. Wenn man weniger KFZ will, dann wird es immer zuerst die treffen, die wenig Geld haben. Das finde ich grundsätzlich auch in Ordnung, aber für diese Menschen braucht es Alternativen. Z. B. einen gut ausgebauten ÖPNV. Oder Fahrrad oder E-Bike.

    ad 1:

    »Stoßzeiten« sind zum Beispiel auch die Zeiten zwischen 12 und 15 Uhr außerhalb der 5-Minuten-Teilstrecken der U-Bahn. Heute wieder erlebt: U-Bahn endet in Fuhlsbüttel-Nord. Schon in Ohlsdorf sieht man viele Leute auf dem Bahnsteig stehen, die gar nicht erst in diese Bahn einsteigen, weil sie weiter als bis Fuhlsbüttel-Nord müssen und lieber 5 Minuten auf die nächste Warten, um dort noch einen Platz zu ergattern. In Fuhlsbüttel-Nord bleiben etwa 98 Prozent der Aussteigenden auf dem Bahnsteig und warten. Die folgende, bis Norderstedt fahrende Bahn hat keine freien Sitzplätze mehr, die Wartenden verstopfen die Flächen zwischen den Türen, kaum einer geht in den Gang zwischen den Sitzen, denn ... an der nächsten Station, Langenhorn-Markt, steigen sehr viele wieder aus, u. a. weil sie von dort mit Bussen weiterfahren. Hamburg ist nicht bereit, den 5-Minuten-Takt nach Norden zu verlängern.

    ad 2:

    Ich hätte einen Vorschlag, wie man nicht immer zuerst die (Autofahrer) trifft, die (im Verhältnis zu anderen Autobesitzern) wenig Geld haben: man erlässt Fahrverbote nach Hubraum, PS, Gewicht oder Länge. Dann bleibt der Mercedes S 500 draußen, während der Fiat 500 noch fahren darf.

    "Wenn der Radverkehr gut läuft, haben die Autofahrer mehr Platz auf der Straße und können besser fahren."

    Irgendwie verstehe ich den Zusammenhang nicht.

    Ich schon: Wenn viele derjenigen Autofahrer, die aufs Fahrrad umsteigen können und wollen, dieses tun (weil das Angebot für sie verbessert wird), dann haben die verbleibenden Autofahrer mehr Platz.

    Gibt es auch in der Version: Wenn viele Leute auf Fahrrad oder ÖPNV umsteigen, dann brauchen sie nicht mehr so viele Parkplätze, und der Paketdienst findet freie Flächen seitlich und »muss« nicht mehr auf der Radspur parken.

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren.

    Ich bin kein studierter Jurist, aber Germanist und ehemaliger Betriebsrat, habe also zumindest mit Arbeitsrecht und diesen »muss«, »soll« und »kann« - Geschichten zu tun gehabt.

    »ist zu« = »muss«; das »stets« bekräftigt noch die Norm. Heißt: »Immer und überall, ohne Ausnahme«.

    Aber jetzt kommt der Germanist und weist darauf hin, dass es nicht heißt »... sind stets Radwegefurten zu markieren«, sondern »sind Radwegefurten stets zu markieren«. Sprich: Wenn es welche gibt, sind sie stets zu markieren.

    Ob es welche geben muss, geht aus diesem Satz nicht hervor. Welche Regelung greift da? Wo steht das was? (Ich bin zu faul zum Suchen ...)

    Zitat von http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Enge-Podbi-Radfahrer-duerfen-oft-nicht-ueberholt-werden

    Abstandsmessungen und -kontrollen seien „Bestandteil der Polizeiarbeit. Sie werden regelmäßig vorgenommen“, teilt die Polizei mit.

    Der Halleysche Komet kommt auch regelmäßig ...

    Das heißt also, bedingter Vorsatz "Er habe den Tod anderer billigend in Kauf genommen." reicht für die Verurteilung zum Mord.

    Ich hoffe das Urteil wirkt sich dann auch noch auf die Raser aus Berlin aus, so dass die ebenfalls rechtskräftig wegen Mordes verurteilt werden.

    Wobei der nicht aus Jux und Dollerei (= zum Angeben) gerast ist, sondern um sich der Entdeckung nach Begehung einer anderen Straftat zu entziehen.

    Zitat von § 211 Absatz 2 StGB

    »Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.«

    Das heißt, das Verdecken lag vor, es musste nur noch geklärt werden, ob auch das »um zu« vorlag, weil er ja nicht beschlossen hatte, genau diesen Menschen zu töten. Also der »bedingte Vorsatz«.

    Bei den Protz-Rasern muss ja was anderes genommen werden: niedrige Beweggründe?