Beiträge von Fahrbahnradler
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Süddeutsche Zeitung, Seite 1:
http://www.sueddeutsche.de/politik/verkeh…teure-1.4045402
Dazugeschaltet wird der Werbeaufruf, »Amazon-Lieferpartner« zu werden ...
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Ich habe den im Artikel erwähnten ACE-Pressesprecher angemailt und um Auskunft gebeten, ob die - auch von TSP-Lesern beanstandeten - Sätze von ihm oder vom Journalisten stammen. Außerdem habe ich ihn nach der baulichen Anlage der betroffenen Kreuzungen gefragt, insbesondere wie dort die Beampelung für Radfahrer aussieht - unter Verweis darauf, dass ich als ACE-Mitglied in der Mitgliederzeitschrift mehrfach erschreckende Unkenntnis des ACE über die Verkehrsregeln bezüglich Radfahrern festgestellt habe und mir vorstellen könnte, dass die Ehrenamtlichen die Fußgängerampeln gewertet haben, während der Radfahrer sich mangels Radfahrampel nach der Fahrbahnampel richtete.
Heute früh (Sonntagmorgen!!!) um 7:41 Uhr war die Antwort da.
ZitatAus der beigefügten PM des ACE vom 06.07.18 können Sie den Wortlaut meines Zitates entnehmen. Ich habe ausgeführt, daß 27 Prozent der Radfahrer nicht regelkonform gefahren sind, bei den Autofahrern waren es deutlich mehr. Die 10 Prozent "Rotlichtfälle" bei Radfahrern sind eine Teilmenge der Gesamtverstöße ( 27 Prozent ), sodaß die Aussage das Kontrollergebnis richtig wertet. Die verkürzte Aussage im TAGESSPIEGEL kann zu Irritationen führen, da die Aussage zu den Autofahrern nicht auf die Gesamtfehlerquote Bezug nimmt, sondern auf die 10 Prozent Rotlichtverstöße der Radfahrer. Dieses ist aus der beigefügten ACE-Pressemitteilung jedoch nicht zu entnehmen.
Und hier der Wortlaut der Presseerklärung. Ich hatte es geahnt: Es werden die Verstöße der Radfahrer aufgelistet, mit dem schlimmsten Radfahrerverstoß am Ende. Dann kommt »Und die Autofahrer sind noch schlimmer, denn ...« Und der TSP nimmt die Einladung zur Verkürzung dankend an.
Krass:
»Bei den Fahrradfahrern registrierten sie, wie häufig diese beim Queren der Kreuzung den Fußgängerüberweg anstatt der Straße nutzten bzw. ob sie trotz eines vorhandenen Radwegs auf der Straße fuhren.«
Von benutzungspflichtig steht da nix. Und »Straße« statt »Fahrbahn« ...
ZitatAktion für mehr Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr
ACE beobachtete das Verhalten von Rad- und AutofahrerInnen an Berliner Verkehrs-Hotspots
BERLIN (ACE), 6. Juli 2018. Radfahren ist schwer angesagt – ganz besonders in der Bundeshauptstadt, wo immer mehr Menschen das umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen und wo ein soeben verabschiedetes Mobilitätsgesetz dem Fahrrad hohe Priorität einräumt. Umso wichtiger wird die Beachtung des ersten Paragrafen der Straßenverkehrsordnung, nach dem die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Doch wie ist es darum in der Hauptstadt bestellt? Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Auto-Club, wollte es genau wissen. Im Rahmen der bundesweiten Clubaktion „Fahr mit Herz“ beobachtete er an zwei Berliner Verkehrs-Hotspots das Verhalten von Rad- und Autofahrern. „Kraft- und Radfahrer verhalten sich oft gleichgültig und egoistisch“, fasst Hans-Joachim Hacker, ACE-Sprecher Region Ost, das erschreckende Ergebnis zusammen.
An zwei Tagen war das ACE-Team im Einsatz: Am 26. Juni nahm es das Frankfurter Tor ins Visier, am 2. Juli die Kreuzung Greifswalder Straße / Danziger Straße. Berliner Abgeordnete unterstützten die Aktion: Susanne Kitschun, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, war am ersten Tag in Berlin-Friedrichshain dabei; Tino Schopf, Verkehrspolitischer Sprecher der Berliner SPD-Fraktion, begleitete den zweiten Einsatz amPrenzlauer Berg. Hans-Joachim Hacker erklärt das Vorgehen: „Wir haben – selbstverständlich anonym – die Verkehrsteilnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums beobachtet und ihr Verhalten notiert.“
Die ACE-Aktiven zählten, wie viele Autofahrer jeweils den zur Unfallprävention immens wichtigen Schulterblick vergaßen, die Vorfahrt missachteten, nicht blinkten und/oder mit dem Smartphone beschäftigt waren. Bei den Fahrradfahrern registrierten sie, wie häufig diese beim Queren der Kreuzung den Fußgängerüberweg anstatt der Straße nutzten bzw. ob sie trotz eines vorhandenen Radwegs auf der Straße fuhren. Weiter wurde in der Strichliste eingetragen, wie oft Radfahrer das Ampel-Rotlicht ignorierten, mit Kopfhörern fuhren oder das Handy bedienten.
Im Anschluss analysierte das ACE-Team, wie groß der Anteil derjenigen war, die sich fehlerfrei verhielten und wie häufig ein oder gleich mehrere Fahrfehler begangen wurden. „Unsere Verkehrskontrollen belegen ein erschreckendes Ausmaß von Verstößen gegen die Verkehrsregeln. Nur insgesamt 73 Prozent der Radfahrer verhielten sich fehlerfrei, 27 Prozent begingen mindestens einen oder mehrere Fehler. Besonders gravierend ist die Geringschätzung der Radfahrer gegenüber dem Rotlicht, rund 10 Prozent fuhren bei Rot“, so Hans-Joachim Hacker. Bei den Autofahrern sei die Fehlerquote noch höher gewesen: Hier sei vor allem der fehlende Schulterblick ins Gewicht gefallen, den rund die Hälfte vergaß. An alle Verkehrsteilnehmer appelliert Hacker daher, vorsichtig und rücksichtsvoll zu fahren.
„Rad- und AutofahrerInnen möchten gleichermaßen schnell und sicher ans Ziel kommen. Das klappt nur, wenn sich alle an die Verkehrsregeln halten und – wie auf der Karl-Marx-Allee – sichere Radfahrwege entstehen“, kommentiert Susanne Kitschun ihre Beobachtungen am Frankfurter Tor. „Bei der Aktion des ACE wurde mir nochmal deutlich, wie wichtig es ist, dass AutofahrerInnen auf den Schulterblick achten und mit Rücksicht fahren.“
Und Tino Schopf meint: „Es gibt solche und solche AutofahrerInnen, genauso wie es solche und solche RadfahrerInnen gibt. Um hier eine erfolgreiche Handhabe zu finden, braucht es stärkere Kontrollen sowohl von den Ordnungsämtern als auch der Polizei.“ In der Stadt finde derzeit ein Paradigmenwechsel dahingehend statt, die schwächsten Verkehrsteilnehmer, nämlich Fußgänger und Radfahrer, zu stärken. Der Ausbau von sicheren Fahrradwegen stehe ganz oben auf der Agenda, so Schopf weiter. Er lobt das Engagement des ACE für mehr Rücksichtnahme und Verkehrssicherheit: „Schon im letzten Jahr hat der ACE eine gute Aktion durchgeführt, bei der es um die Ablenkung der Verkehrsteilnehmer durch ihr Smartphone ging. Die Auswertungen all dieser Aktionen fließen in unsere Konzepte ein, wenn wir nach Möglichkeiten suchen, Verhaltensänderungen einzuleiten.“
Hans-Joachim Hacker nimmt die Politik beim Wort: „Jede Woche ereignen sich in der Hauptstadt zwei bis drei Fahrradunfälle. So geht es nicht weiter! In Berlin wird die Straßenverkehrsordnung von allzu vielen Menschen ignoriert, etliche fahren, wie sie wollen. Auf den Straßen wird zu wenig kontrolliert, der Senat muss dringend handeln. Wo bitte ist der Polizist, der an der Kreuzung steht und Verstöße mit 20 Euro ahndet?“
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Hier noch mal ein besonders schönes Beispiel des so genannten Framings, was ja als Fachbegriff spätestens seit dem Aufstieg der AfD und der Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten die Runde macht: Hälfte der Autofahrer schaut nicht beim Abbiegen
Ich habe den im Artikel erwähnten ACE-Pressesprecher angemailt und um Auskunft gebeten, ob die - auch von TSP-Lesern beanstandeten - Sätze von ihm oder vom Journalisten stammen. Außerdem habe ich ihn nach der baulichen Anlage der betroffenen Kreuzungen gefragt, insbesondere wie dort die Beampelung für Radfahrer aussieht - unter Verweis darauf, dass ich als ACE-Mitglied in der Mitgliederzeitschrift mehrfach erschreckende Unkenntnis des ACE über die Verkehrsregeln bezüglich Radfahrern festgestellt habe und mir vorstellen könnte, dass die Ehrenamtlichen die Fußgängerampeln gewertet haben, während der Radfahrer sich mangels Radfahrampel nach der Fahrbahnampel richtete.
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Ja, schon klar, aber die Kurve kann ich ja weiterhin schneiden, will der Poller so weit weg vom rechten Rand steht.
Okay, dann bleibt mir nur der dezente Hinweis, dass diese bauliche Anlage offensichtlich auf nordfranzösische und belgische Autofahrer ausgerichtet ist - und nicht auf Hamburger und Münchner.
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Die zugrunde liegende Idee ist in diesem Satz zu finden:
Muss nicht jeder, der begeistert einem Hobby nachgeht, ob Golfer, Angler oder Radler, sich den Gegebenheiten anpassen, die er vorfindet
Das Rad wird halt nicht als Verkehrsmittel, sondern als Hobby und Luxus angesehen. Die Kommentare sind allerdings ganz lesenswert.
So ist es. Wohingegen der Autofahrer sich bei seinem Ho - äh, hochwichtigen Tun - nicht den Gegebenheiten anpassen muss, die er vorfindet (Radweg, Gehweg, Parkverbot, Tempo 30 ...), sondern sich benehmen darf wie es ihm passt.
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Schönes Fundstück. Und siehe da: man beschwert sich darüber, dass geklingelt wurde - das führe zu Panikreaktionen. Tja, wie auf Radwegen mit umherlatschenden Fußgängern. Klingelt man, ist man Kampfradler. Klingelt man nicht, ist man erst recht Kampfradler.
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Wen oder was soll der Poller auf dem ersten Bild schützen? Da passt ein Auto doch auch bildrechts vorbei.
Ich vermute, es handelt sich um eine Einbahnstraße (siehe das am rechten Rand des Fotos = in Fahrtrichtung linke Straßenseite geparkte Auto), so dass man nur das Kurvenschneiden der einbiegenden Autos verhindern muss.
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der Artikel erscheint interessanter Weise in der Rubrik "Auto")
Die Rubrik heißt nur noch in der URL so. Der auf der Website sichtbare Name wurde vor kurzer Zeit - mit Bezug auf die vielen Proteste und die Veränderungen in der Art, sich fortzubewegen - auf »Mobilität« geändert.
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Den hat man in Belgien schon mal auf den Arm genommen, als er ein Musikinstrumentenmuseum oder sowas besuchte und dort das nach seinem Erfinder Adolphe Sax benannte Instrument (das Clinton übrigens spielen kann) ihm mit den Worten vorgestellt wurde: »This is an instrument of Sax.«
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Fahrbahnradler: Soll eine Straftat jetzt okay sein, nur weil nichts dabei passiert ist?
Als Rosa Parks am 1. Dezember 1955 in Montgomery, Alabama ihren Platz im Bus nicht räumte, beging sie damit eine Straftat. Ich nehme an, der Rest der Geschichte ist bekannt.
Dass wir hier als Bürger einer Republik sitzen und nicht etwa als Leibeigene für Fürsten schuften, verdanken wir vielen Straftaten.
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"inhalen" = überholen
Endlich weiß ich, was Bill Clinton meinte, als er sagte: »I didn't inhale«!
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Okay, das war jetzt aber nur Farbe, die Aktion von heute hingegen geht aber eindeutig zu weit. Hoffentlich kriegen die dafür richtig Ärger:
Wieso? Sind die AKWs etwa kaputtgegangen?
Oder soll man dafür Ärger bekommen, dass man beweist, dass AKWs unsicher sind?
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Ich frage mich gerade was der weiße BMW im ersten Bild vorhat? Unterhält der sich nur mit seinem Kollegen damit ihm der Stau nicht so lange vorkommt, oder will der alle überholen?
Gegenfrage: Warum fährt der schwarze BMW neben ihm so weit rechts? Mein Tipp: der will rechts abbiegen und hat geblinkt und sich eingeordnet.
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Dass der Bauzaun geöffent wurde und das Volk durch die Baustelle wanderte und fuhr, dafür können die ausführenden nun nichts.
Doch: Da steht das Schild. Fußgänger links vorbei, Radfahrer rechts davon.
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So, heute nochmal dieselbe Strecke.
Ich komme aus der Grindelallee und sehe ein Hinweisschild für Radfahrer: Richtung Innenstadt hier und sofort linksherum. Ein kleines Stück dahinter: Fußgänger Richtung Rothenbaumchaussee sofort links ab, Radfahrer noch ein Stück geradeaus und dann linksherum.
Ob mit dem »ein Stück geradeaus und dann linksherum« der kurze Weg zur rot markierten Furt nach links gemeint ist oder aber das Überqueren der großen Straße An der Verbindungsbahn/Edmund-Siemers-Allee, geht aus dem Schild nicht hervor. Zu erwarten wäre, dass ein einzelnes großes gelbes Umleitungsschild auftaucht, bevor ich mich entscheiden muss. Tut es aber nicht.
Würdet Ihr eigentlich vor der roten Ampel anhalten? Es ist keine Fahrradampel zu sehen. Nur der Ortskundige weiß, dass sie sich rechts hinter der Hausecke versteckt und er bis ganz nach vorne fahren darf ...
Wir nähern uns der Ampel zwischen Uni-Hauptgebäude und dem Hinterausgang Dammtorbahnhof, wo tagsüber Massenbetrieb an querenden Studierenden herrscht. Man sieht eine rote Fahrbahnampel und eine grüne Fahrradampel. Und irgendwann merkt man hoffentlich, dass die grüne Fahrradampel nur für sich rechts einsortierende Linksabbieger gilt ...
Jetzt wird es kniffelig. An dieser Haltelinie des Fahrradstreifens befindet sich keine Fahrradampel. Es gibt drei Fahrbahnampeln. Eine für Rechtsabbieger, eine zwischen den Fahrstreifen stehende zeigt nur geradeaus, und dann die links stehenden und hängenden Ampeln ohne Richtungsangaben. Es kommen folgende Schaltungen vor:
a) geradeaus rot und Rechtsabteilung rot
b) geradeaus rot und Rechtsabteilung grün
c) geradeaus grün und Rechtsabteilung rot
d) geradeaus grün und Rechtsabteilung grün
Ich vermute, dass ich bei a) an der Haltelinie stehenbleiben soll (da soll irgendwann mal eine Fußgängerfurt begehbar sein), und ich bin sicher, dass ich bei d) durchfahren darf.
Aber was mache ich bei b) und c)? Nur durchfahren, wenn ich in die angezeigte Richtung will? Oder in beiden Fällen durchfahren?
Auf diesem Foto sieht man, dass beide Alpen grün zeigen. Aber der Radfahrer vorne steht. Warum? Neben ihm ist eine Fahrradampel, die rot zeigt. Das bedeutet also: die Fahrbahnampel gelten nicht nur für die Fußgängerfurt, sondern für die gesamte Kreuzung. Aber derselbe Radfahrer, der sie offenbar direkt unterhalb der Ampel beachten soll (Haltelinie!), soll sie im Rest der Kreuzung nicht beachten! Denn er muss zum Halten gezwungen werden, weil ja die Rechtsabbiegerampel grün zeigt.
Und da steht man nun. Man möchte rechts abbiegen, was man wegen der Ampel (die gleich auf rot umspringt) nicht darf - weil ja links von einem die Autos mit der grünen Fahrbahnampel nach rechts abbiegen dürfen. Und weil Hamburg es nicht fertiggebracht hat, die beiden Richtungen auch für Radfahrer zu separieren.
Also steht man und wundert sich, dass ein Reisebus nach dem anderen mit seinen Hinterrädern über die linke Ecke der Radspurmarkierung radiert. Da hat offenbar niemand die Schleppkurve berücksichtigt. Was ist, wenn da ein Sattelschlepper abbiegen will?
Tja, und dann wird es grün. Dann fährt man los. Geradeaus und rechtsrum. Zwei Sekunden später wird die Fußgängerampel grün. Ihr könnt euch vorstellen, was dann zwischen Rechtsabbiegern und Fußgängern abgeht.
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»ZEIT ONLINE: Die großen Konzerne können einfach einen Anwalt anrufen, um die DSGVO umzusetzen. Aber kleinere Betreiber, gerade Blogger und Vereine, haben oft nicht das Geld und wissen nicht, wie sie alle Kriterien umsetzen sollen.
Jourová: Die sollen mir eine E-Mail schicken.
ZEIT ONLINE: Wir werden das genauso veröffentlichen.Jourová: Ja, ja. Machen Sie das.«
Meine Mail an die Dame ist gerade raus.
Jetzt kam die Antwort:
Brussels, 28/06/2018
JUST.C3
Subject: Your mail to Commissioner Jourová
Dear Mr ...,
thank you for your mail to Commissioner Jourová, who asked us to reply on her behalf. We
apologise for the delay in replying.
We appreciate your efforts to correctly implement the requirements of the General Data
Protection Regulation (GDPR) and take note of your concerns.
We would like to clarify that the GDPR does not substantially change the core principles of
the EU data protection legislation dating back to 1995 and which was the basis of the German
data protection law valid until 24 May 2018. Except if your core business is data processing
and/or dealing with sensitive data, and provided that you were already in compliance with the
previous legislation, you will not need to make major changes to your data processing
operations to comply with the GDPR.
The aim of the GDPR is to empower individuals and give them more control over their
personal data, because we witness growing threats coming from massive data breaches or
identity theft. But the GDPR is also designed with businesses in mind. It harmonises the rules
across the EU and gives more flexibility to controllers and processors processing personal
data due to accountability principle and the risk-based approach. It also contributes to the
confidence of customers and consumers.
For information on the General Data Protection Regulation, we recommend visiting the
website of the Directorate-General Justice and Consumers, which contains guidance for
citizens, businesses and other organisations as well as documents regarding the application of
the GDPR: https://ec.europa.eu/commission/pri…dataprotection/
2018-reform-eu-data-protection-rules en, and, in particular, the factsheet “Seven
steps for businesses to get ready for the General Data Protection Regulation“:
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https://ec.europa.eu/commission/sit…eet-business-7-
steps_en.pdf.
The monitoring and enforcement of the application of the GDPR is a task of the competent
national protection authority and of the courts. National protection authorities are also in
charge of providing advice on the application of the GDPR. We would therefore advise you to
consult them on specific questions you might have. Regarding the contact details of the
competent German data protection authorities, we would like to point you to the following
website: https://www.datenschutzwiki.
de/Aufsichtsbeh%c3%b6rden und Landesdatenschutzbeauftragte.
The national data protection authorities of the EU, regrouped in the European Data Protection
Board, have issued guidelines on key aspects of the GDPR:
http://ec.europa.eu/newsroom/artic…?item_type=1360.
We would like to point out that this information and guidance are intended to contribute to a
better understanding of EU data protection rules. This is intended purely as a guidance tool –
only the text of the General Data Protection Regulation (GDPR) has legal force. As a
consequence, only the GDPR is liable to create rights and obligations for individuals. This
guidance does not create any enforceable right or expectation.
The binding interpretation of EU legislation is the exclusive competence of the Court of
Justice of the European Union. The views expressed in this guidance are without prejudice to
the position that the Commission might take before the Court of Justice. Neither the European
Commission nor any person acting on behalf of the European Commission is responsible for
the use which might be made of the following information. As this guidance reflects the state
of the art at the time of its drafting, it should be regarded as a 'living tool' open for
improvement and its content may be subject to modifications without notice.
We hope that this information gives a first guidance to you in putting the General Data
Protection Regulation in practice.
Kind regards
Olivier Micol
Head of Unit
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Der Experte agitiert in der Morgenpost:
»Appell eines Unfall-Chirurgen: Radler, setzt gefälligst Helme auf!«
Eindringlichstes Beispiel:
»Ich erinnere mich noch gut an ein Kind, das beim Überqueren eines Zebrastreifens von einer Autofahrerin übersehen und erfasst wurde. Es flog durch die Luft und landete mit dem Kopf auf dem Asphalt. Dank Helm ist der Junge mit Schürfwunden und einem riesigen Schrecken davongekommen.«
Also Helmpflicht für Fußgänger, oder was?
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Ich bin da heute langgeradelt.
Erste Herausforderung: die Stelle mit der abgedeckten Fahrradampel. Ich fahre darauf zu, sehe aus der Ferne eine große rote (Fahrbahn-)Ampel und eine kleine grüne Ampel mit einem Fahrradsymbol. Oh, denke ich: es gilt die Fahrradampel, also habe ich grün. Dann sehe ich den winzigen Linkspfeil unter dem Grün. Aha, denke ich, durch den Linkspfeil gilt diese Ampel nicht für Radler, die geradeaus wollen. Also gilt für mich doch die große rote Fahrbahnampel. (Ohne Abdeckung hätte links neben dem grünen Radlerampelchen eine rote Radlerampel geleuchtet. Kann man aus 30 Metern erkennen, dass nicht die linke Ampel, sondern die 10 cm rechts davon hängende Ampel für Linksabbieger gelten soll?)
Zweite Herausforderung: Direkt vor dem Bahnhof hängt eine fette Fahrbahnampel, die für Rechtsabbieger rot zeigt. Die Fahrbahnampel geradeaus zeigt grün. An dieser Stelle hängt keine Fahrradampel. Also müsste diese Ampel für mich gelten und ich anhalten, weil ich zum Stephansplatz will. Wenn ich das tue, blockiere ich den gesamten Radfahrstreifen. Aber was ist das? 20 Meter weiter vorne ist eine Fahrradampel, direkt an der Kreuzung. Dann gilt also die für mich!!! Also ignoriere ich das Fahrbahnrot rechts.
Dritte Herausforderung: Diese Fahrradampel zeigt grün und hat keine Richtungspfeile, also gilt das Grün in alle Richtungen. Folglich biege ich rechts ab. Obwohl auch die parallelen Fußgänger in diesem Moment grün bekommen. Sehr wuselig.
Fazit: Nicht zu Ende gedacht und viel zuwenig Platz für Radfahrer. Nicht auszudenken, wenn da mal vier bis sechs Leute gleichzeitig rechts abbiegen wollen und stehenbleiben ...