Beiträge von Fahrbahnradler

    Ich habe den im Artikel erwähnten ACE-Pressesprecher angemailt und um Auskunft gebeten, ob die - auch von TSP-Lesern beanstandeten - Sätze von ihm oder vom Journalisten stammen. Außerdem habe ich ihn nach der baulichen Anlage der betroffenen Kreuzungen gefragt, insbesondere wie dort die Beampelung für Radfahrer aussieht - unter Verweis darauf, dass ich als ACE-Mitglied in der Mitgliederzeitschrift mehrfach erschreckende Unkenntnis des ACE über die Verkehrsregeln bezüglich Radfahrern festgestellt habe und mir vorstellen könnte, dass die Ehrenamtlichen die Fußgängerampeln gewertet haben, während der Radfahrer sich mangels Radfahrampel nach der Fahrbahnampel richtete.

    Heute früh (Sonntagmorgen!!!) um 7:41 Uhr war die Antwort da.

    Zitat

    Aus der beigefügten PM des ACE vom 06.07.18 können Sie den Wortlaut meines Zitates entnehmen. Ich habe ausgeführt, daß 27 Prozent der Radfahrer nicht regelkonform gefahren sind, bei den Autofahrern waren es deutlich mehr. Die 10 Prozent "Rotlichtfälle" bei Radfahrern sind eine Teilmenge der Gesamtverstöße ( 27 Prozent ), sodaß die Aussage das Kontrollergebnis richtig wertet. Die verkürzte Aussage im TAGESSPIEGEL kann zu Irritationen führen, da die Aussage zu den Autofahrern nicht auf die Gesamtfehlerquote Bezug nimmt, sondern auf die 10 Prozent Rotlichtverstöße der Radfahrer. Dieses ist aus der beigefügten ACE-Pressemitteilung jedoch nicht zu entnehmen.

    Und hier der Wortlaut der Presseerklärung. Ich hatte es geahnt: Es werden die Verstöße der Radfahrer aufgelistet, mit dem schlimmsten Radfahrerverstoß am Ende. Dann kommt »Und die Autofahrer sind noch schlimmer, denn ...« Und der TSP nimmt die Einladung zur Verkürzung dankend an.

    Krass:

    »Bei den Fahrradfahrern registrierten sie, wie häufig diese beim Queren der Kreuzung den Fußgängerüberweg anstatt der Straße nutzten bzw. ob sie trotz eines vorhandenen Radwegs auf der Straße fuhren.«

    Von benutzungspflichtig steht da nix. Und »Straße« statt »Fahrbahn« ...

    Hier noch mal ein besonders schönes Beispiel des so genannten Framings, was ja als Fachbegriff spätestens seit dem Aufstieg der AfD und der Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten die Runde macht: Hälfte der Autofahrer schaut nicht beim Abbiegen

    Ich habe den im Artikel erwähnten ACE-Pressesprecher angemailt und um Auskunft gebeten, ob die - auch von TSP-Lesern beanstandeten - Sätze von ihm oder vom Journalisten stammen. Außerdem habe ich ihn nach der baulichen Anlage der betroffenen Kreuzungen gefragt, insbesondere wie dort die Beampelung für Radfahrer aussieht - unter Verweis darauf, dass ich als ACE-Mitglied in der Mitgliederzeitschrift mehrfach erschreckende Unkenntnis des ACE über die Verkehrsregeln bezüglich Radfahrern festgestellt habe und mir vorstellen könnte, dass die Ehrenamtlichen die Fußgängerampeln gewertet haben, während der Radfahrer sich mangels Radfahrampel nach der Fahrbahnampel richtete.

    Die zugrunde liegende Idee ist in diesem Satz zu finden:

    Muss nicht jeder, der begeistert einem Hobby nachgeht, ob Golfer, Angler oder Radler, sich den Gegebenheiten anpassen, die er vorfindet

    Das Rad wird halt nicht als Verkehrsmittel, sondern als Hobby und Luxus angesehen. Die Kommentare sind allerdings ganz lesenswert.

    So ist es. Wohingegen der Autofahrer sich bei seinem Ho - äh, hochwichtigen Tun - nicht den Gegebenheiten anpassen muss, die er vorfindet (Radweg, Gehweg, Parkverbot, Tempo 30 ...), sondern sich benehmen darf wie es ihm passt.

    Wen oder was soll der Poller auf dem ersten Bild schützen? Da passt ein Auto doch auch bildrechts vorbei.

    Ich vermute, es handelt sich um eine Einbahnstraße (siehe das am rechten Rand des Fotos = in Fahrtrichtung linke Straßenseite geparkte Auto), so dass man nur das Kurvenschneiden der einbiegenden Autos verhindern muss.

    Den hat man in Belgien schon mal auf den Arm genommen, als er ein Musikinstrumentenmuseum oder sowas besuchte und dort das nach seinem Erfinder Adolphe Sax benannte Instrument (das Clinton übrigens spielen kann) ihm mit den Worten vorgestellt wurde: »This is an instrument of Sax.«

    Fahrbahnradler: Soll eine Straftat jetzt okay sein, nur weil nichts dabei passiert ist?

    Als Rosa Parks am 1. Dezember 1955 in Montgomery, Alabama ihren Platz im Bus nicht räumte, beging sie damit eine Straftat. Ich nehme an, der Rest der Geschichte ist bekannt.

    Dass wir hier als Bürger einer Republik sitzen und nicht etwa als Leibeigene für Fürsten schuften, verdanken wir vielen Straftaten.

    So, heute nochmal dieselbe Strecke.

    Ich komme aus der Grindelallee und sehe ein Hinweisschild für Radfahrer: Richtung Innenstadt hier und sofort linksherum. Ein kleines Stück dahinter: Fußgänger Richtung Rothenbaumchaussee sofort links ab, Radfahrer noch ein Stück geradeaus und dann linksherum.

    Ob mit dem »ein Stück geradeaus und dann linksherum« der kurze Weg zur rot markierten Furt nach links gemeint ist oder aber das Überqueren der großen Straße An der Verbindungsbahn/Edmund-Siemers-Allee, geht aus dem Schild nicht hervor. Zu erwarten wäre, dass ein einzelnes großes gelbes Umleitungsschild auftaucht, bevor ich mich entscheiden muss. Tut es aber nicht.

    Würdet Ihr eigentlich vor der roten Ampel anhalten? Es ist keine Fahrradampel zu sehen. Nur der Ortskundige weiß, dass sie sich rechts hinter der Hausecke versteckt und er bis ganz nach vorne fahren darf ...

    Wir nähern uns der Ampel zwischen Uni-Hauptgebäude und dem Hinterausgang Dammtorbahnhof, wo tagsüber Massenbetrieb an querenden Studierenden herrscht. Man sieht eine rote Fahrbahnampel und eine grüne Fahrradampel. Und irgendwann merkt man hoffentlich, dass die grüne Fahrradampel nur für sich rechts einsortierende Linksabbieger gilt ...


    Jetzt wird es kniffelig. An dieser Haltelinie des Fahrradstreifens befindet sich keine Fahrradampel. Es gibt drei Fahrbahnampeln. Eine für Rechtsabbieger, eine zwischen den Fahrstreifen stehende zeigt nur geradeaus, und dann die links stehenden und hängenden Ampeln ohne Richtungsangaben. Es kommen folgende Schaltungen vor:

    a) geradeaus rot und Rechtsabteilung rot

    b) geradeaus rot und Rechtsabteilung grün

    c) geradeaus grün und Rechtsabteilung rot

    d) geradeaus grün und Rechtsabteilung grün

    Ich vermute, dass ich bei a) an der Haltelinie stehenbleiben soll (da soll irgendwann mal eine Fußgängerfurt begehbar sein), und ich bin sicher, dass ich bei d) durchfahren darf.

    Aber was mache ich bei b) und c)? Nur durchfahren, wenn ich in die angezeigte Richtung will? Oder in beiden Fällen durchfahren?

    Auf diesem Foto sieht man, dass beide Alpen grün zeigen. Aber der Radfahrer vorne steht. Warum? Neben ihm ist eine Fahrradampel, die rot zeigt. Das bedeutet also: die Fahrbahnampel gelten nicht nur für die Fußgängerfurt, sondern für die gesamte Kreuzung. Aber derselbe Radfahrer, der sie offenbar direkt unterhalb der Ampel beachten soll (Haltelinie!), soll sie im Rest der Kreuzung nicht beachten! Denn er muss zum Halten gezwungen werden, weil ja die Rechtsabbiegerampel grün zeigt.

    Und da steht man nun. Man möchte rechts abbiegen, was man wegen der Ampel (die gleich auf rot umspringt) nicht darf - weil ja links von einem die Autos mit der grünen Fahrbahnampel nach rechts abbiegen dürfen. Und weil Hamburg es nicht fertiggebracht hat, die beiden Richtungen auch für Radfahrer zu separieren.

    Also steht man und wundert sich, dass ein Reisebus nach dem anderen mit seinen Hinterrädern über die linke Ecke der Radspurmarkierung radiert. Da hat offenbar niemand die Schleppkurve berücksichtigt. Was ist, wenn da ein Sattelschlepper abbiegen will?

    Tja, und dann wird es grün. Dann fährt man los. Geradeaus und rechtsrum. Zwei Sekunden später wird die Fußgängerampel grün. Ihr könnt euch vorstellen, was dann zwischen Rechtsabbiegern und Fußgängern abgeht.

    »ZEIT ONLINE: Die großen Konzerne können einfach einen Anwalt anrufen, um die DSGVO umzusetzen. Aber kleinere Betreiber, gerade Blogger und Vereine, haben oft nicht das Geld und wissen nicht, wie sie alle Kriterien umsetzen sollen.

    Jourová: Die sollen mir eine E-Mail schicken.
    ZEIT ONLINE: Wir werden das genauso veröffentlichen.

    Jourová: Ja, ja. Machen Sie das.«

    Meine Mail an die Dame ist gerade raus. ;)

    Jetzt kam die Antwort:

    Brussels, 28/06/2018

    JUST.C3

    Subject: Your mail to Commissioner Jourová

    Dear Mr ...,

    thank you for your mail to Commissioner Jourová, who asked us to reply on her behalf. We

    apologise for the delay in replying.

    We appreciate your efforts to correctly implement the requirements of the General Data

    Protection Regulation (GDPR) and take note of your concerns.

    We would like to clarify that the GDPR does not substantially change the core principles of

    the EU data protection legislation dating back to 1995 and which was the basis of the German

    data protection law valid until 24 May 2018. Except if your core business is data processing

    and/or dealing with sensitive data, and provided that you were already in compliance with the

    previous legislation, you will not need to make major changes to your data processing

    operations to comply with the GDPR.

    The aim of the GDPR is to empower individuals and give them more control over their

    personal data, because we witness growing threats coming from massive data breaches or

    identity theft. But the GDPR is also designed with businesses in mind. It harmonises the rules

    across the EU and gives more flexibility to controllers and processors processing personal

    data due to accountability principle and the risk-based approach. It also contributes to the

    confidence of customers and consumers.

    For information on the General Data Protection Regulation, we recommend visiting the

    website of the Directorate-General Justice and Consumers, which contains guidance for

    citizens, businesses and other organisations as well as documents regarding the application of

    the GDPR: https://ec.europa.eu/commission/pri…dataprotection/

    2018-reform-eu-data-protection-rules en, and, in particular, the factsheet “Seven

    steps for businesses to get ready for the General Data Protection Regulation“:

    2

    https://ec.europa.eu/commission/sit…eet-business-7-

    steps_en.pdf.

    The monitoring and enforcement of the application of the GDPR is a task of the competent

    national protection authority and of the courts. National protection authorities are also in

    charge of providing advice on the application of the GDPR. We would therefore advise you to

    consult them on specific questions you might have. Regarding the contact details of the

    competent German data protection authorities, we would like to point you to the following

    website: https://www.datenschutzwiki.

    de/Aufsichtsbeh%c3%b6rden und Landesdatenschutzbeauftragte.

    The national data protection authorities of the EU, regrouped in the European Data Protection

    Board, have issued guidelines on key aspects of the GDPR:

    http://ec.europa.eu/newsroom/artic…?item_type=1360.

    We would like to point out that this information and guidance are intended to contribute to a

    better understanding of EU data protection rules. This is intended purely as a guidance tool –

    only the text of the General Data Protection Regulation (GDPR) has legal force. As a

    consequence, only the GDPR is liable to create rights and obligations for individuals. This

    guidance does not create any enforceable right or expectation.

    The binding interpretation of EU legislation is the exclusive competence of the Court of

    Justice of the European Union. The views expressed in this guidance are without prejudice to

    the position that the Commission might take before the Court of Justice. Neither the European

    Commission nor any person acting on behalf of the European Commission is responsible for

    the use which might be made of the following information. As this guidance reflects the state

    of the art at the time of its drafting, it should be regarded as a 'living tool' open for

    improvement and its content may be subject to modifications without notice.

    We hope that this information gives a first guidance to you in putting the General Data

    Protection Regulation in practice.

    Kind regards

    Olivier Micol

    Head of Unit

    Der Experte agitiert in der Morgenpost:

    »Appell eines Unfall-Chirurgen: Radler, setzt gefälligst Helme auf!«

    Eindringlichstes Beispiel:

    »Ich erinnere mich noch gut an ein Kind, das beim Überqueren eines Zebrastreifens von einer Autofahrerin übersehen und erfasst wurde. Es flog durch die Luft und landete mit dem Kopf auf dem Asphalt. Dank Helm ist der Junge mit Schürfwunden und einem riesigen Schrecken davongekommen.«

    Also Helmpflicht für Fußgänger, oder was?

    https://www.mopo.de/hamburg/appell…e-auf--30707200

    Ich bin da heute langgeradelt.

    Erste Herausforderung: die Stelle mit der abgedeckten Fahrradampel. Ich fahre darauf zu, sehe aus der Ferne eine große rote (Fahrbahn-)Ampel und eine kleine grüne Ampel mit einem Fahrradsymbol. Oh, denke ich: es gilt die Fahrradampel, also habe ich grün. Dann sehe ich den winzigen Linkspfeil unter dem Grün. Aha, denke ich, durch den Linkspfeil gilt diese Ampel nicht für Radler, die geradeaus wollen. Also gilt für mich doch die große rote Fahrbahnampel. (Ohne Abdeckung hätte links neben dem grünen Radlerampelchen eine rote Radlerampel geleuchtet. Kann man aus 30 Metern erkennen, dass nicht die linke Ampel, sondern die 10 cm rechts davon hängende Ampel für Linksabbieger gelten soll?)

    Zweite Herausforderung: Direkt vor dem Bahnhof hängt eine fette Fahrbahnampel, die für Rechtsabbieger rot zeigt. Die Fahrbahnampel geradeaus zeigt grün. An dieser Stelle hängt keine Fahrradampel. Also müsste diese Ampel für mich gelten und ich anhalten, weil ich zum Stephansplatz will. Wenn ich das tue, blockiere ich den gesamten Radfahrstreifen. Aber was ist das? 20 Meter weiter vorne ist eine Fahrradampel, direkt an der Kreuzung. Dann gilt also die für mich!!! Also ignoriere ich das Fahrbahnrot rechts.

    Dritte Herausforderung: Diese Fahrradampel zeigt grün und hat keine Richtungspfeile, also gilt das Grün in alle Richtungen. Folglich biege ich rechts ab. Obwohl auch die parallelen Fußgänger in diesem Moment grün bekommen. Sehr wuselig.

    Fazit: Nicht zu Ende gedacht und viel zuwenig Platz für Radfahrer. Nicht auszudenken, wenn da mal vier bis sechs Leute gleichzeitig rechts abbiegen wollen und stehenbleiben ...