Beiträge von Fahrbahnradler

    Das ätzendste ist immer dieses von oben herab Gequassel. Muss man auch irgendwo in der Polizeischule lernen.

    Ja wo kämen wir denn da hin, wenn ein Polizist einräumen würde, sich irren zu können? Anarchie! Aufruhr!

    Mein Erlebnis diesbezüglich war, als mir vorgeworfen wurde, eine Fußgängerampel bei rot überfahren zu haben, weshalb ich am Unfall mit einer aus der [Zeichen 205]-Straße kommenden Fahrerin schuld sei. Ich wies die Polizisten darauf hin, dass das schon deswegen nicht sein könne, weil ich ja noch über die folgende Ampel gekommen sei, bevor ich mein Auto abstellte: sechsspurige Straße. Nein, sie wollten sich nicht aus meiner Fahrtrichtung die beiden Ampeln anschauen.

    Und dann habe ich gefragt, ob denn auch zu Protokoll genommen werde, dass der Typ, der mich als Zeuge gerade beschuldigt hatte, an der Bierdose hänge (vormittags). Daraufhin wurde ich angeblafft: »Sagen Sie mir nicht, wie ich meine Arbeit zu machen habe!« Ich habe mir dann weitere Bemerkungen verkniffen.

    Also ging die Chose vor Gericht. Ich wies akribisch anhand der Schaltpläne nach, dass der Tatvorwurf nicht stimmen konnte. Der Zeuge wurde an den Richtertisch gebeten, um auf dem Lageplan zu erläutern, was er gesehen haben wollte. Die Richterin prallte zurück: »Haben Sie getrunken?« Neinneinnein ...

    Und als dann die Unfallgegnerin ehrlicherweise aussagte, dass ich die zweite Ampel tatsächlich noch bei grün bekommen habe, war das Thema durch.

    Leider bin ich dadurch nicht mehr dazu gekommen, die auf ihre Aussage wartenden Polizeibeamten damit zu konfrontieren, wie sie ihre Arbeit machen. (Und damit Steuergelder verblasen und meine Zeit klauen.)

    Es gibt den Choral »Lobe den Herrn«.

    Es gibt Erich Mühsam »Gesang der Arbeiter«, der diesem Choral nachgebildet ist.

    Und nun gibt es ein diesem Gesang nachgebildetes Stück Poesie von Fritz Tietz im »Neuen Deutschland«:

    https://www.neues-deutschland.de/artikel/112381…-radfahrer.html

    Ich sag' mal so: Nicht alle Radfahrer sind gleich, und selbst ein und derselbe Radfahrer ist zu unterschiedlichen Anlässen in unterschiedlicher Mission unterwegs. Ich habe Radtouren in den Alpen gemacht, und zwar fast ausschließlich auf der Straße, 80 bis 120 km Tagesetappe und mit Tempo 70 die Pässe runter. Das einzige Stück Nicht-Straße, an das ich mich erinnern kann, war irgendwo zwischen Ascona und Bellinzona, wo einer dieser Schweiz-Radwege quer durch die Schwemmebene führte und deutlich kürzer war als die Straße um ein paar Ecken herum.

    (Ja, ich schreibe hier Straße, denn die Pisten hatten keine Geh- oder Radwege. Felswand, Asphalt, Mauer, Abgrund. Oder Graben, Asphalt, Graben.)

    Rennradfahrer auf Tour würden sich vermutlich genauso verhalten. Und Pirminator fühlt sich hierbei wohl.

    Auf der anderen Seite kommen dann die Genuss- und Familienradler. Die sehen das vor sich, was Nbgradler beschrieben hat, und sagen sich: »Da ist eine 3 Meter breite Asphaltpiste ohne Kfz zwischen Wiesen, die führt uns genau da hin, wo wir hinwollen. Die nehmen wir. Und nicht etwa die zwei- oder vierspurige Bundesstraße nebenan.« Das finde ich ebenfalls okay, und ich möchte dabei nicht als »ADFC-Torkelradler« bezeichnet werden. Blümchenpflücken während der Fahrt ist durchaus legitim.

    Praktisches Beispiel: Auf welcher Seite würdet ihr lieber fahren, wenn ihr im Rheintal zwischen Mainz/Rüdesheim und Koblenz bzw. in Gegenrichtung unterwegs seid? Auf der Seite zwischen Fahrbahn und Fluss, wo ihr jederzeit anhalten, absteigen und gucken könnt, oder auf der Seite zwischen Fahrbahn und Felswand? Selbst Auto- und Wohnmobilfahrer sagen doch in solchen Fällen: wir fahren da, wo wir rechts ran können.

    Sauer werde ich, wenn es keine »3 Meter breite Asphaltpiste ohne Kfz« gibt, sondern wenn es schmal, holprig, scherbenübersät oder voller Ackerkrume ist. Oder wenn dauernd ein Trecker ankommt.

    Oder - Beispiel Salzachtalradweg irgendwo zwischen Zell am See und Schwarzach - wenn der Radweg abschnittsweise steil den Berg hochgeht, weil die Verantwortlichen nicht bereit waren, ihn im Talgrund unter vernünftigen Bedingungen durch die Ortschaft oder knapp dran vorbei zu führen. Das ist die Extremversion dessen, was man sonst als »die Straße führt im Einschnitt horizontal durchs Gelände, der Radverkehr wird auf den parallelen Feldweg, der den Hügel mitnimmt, verbannt« vorgesetzt bekommt.

    Der ADFC schreibt mir dazu:

    Zitat
    Der Zuständige bei DB Fernverkehr hat mir geantwortet: „Das Rückfallkonzept sieht vor, dass bei geplanten und bei dispositiven Fahrzeugtauschen (ICE 1 statt ICE 4) für die Radfahrer die Abteile genutzt werden bzw. andere Lösungen gefunden werden. Liegen bei diesen Fahrzeugtauschen bereits Fahrradreservierungen vor, sollen dann auch die entsprechenden Lösungen angewandt werden, wenn der Kunde nicht im Vorfeld bereits informiert und umgebucht werden konnte. Wenn in Ihrem geschilderten Fall also bereits eine Fahrradreservierung vorlag, hätte hier auch das Rückfallkonzept greifen müssen. Warum es hier dann nicht angewandt wurde, kann ich ohne weitere Informationen im Moment nicht nachvollziehen.“

    Du hast nicht zufällig von diesen Leuten, die Du am 1.8. getroffen hast, irgendeinen Kontakt?

    Paragraph 5 Abs. 8 ist in Autofahrerkreisen praktisch unbekannt. Ebensowenig Paragraph 9 Abs. 3.

    Der durchschnittliche Autofahrer hat in der Fahrschule eben nur gelernt, dass rechts überholen ganz arg verboten ist.

    Mein Reden. Wenn in Fernsehsendungen Autofahrer zu Wort kommen, die sich über Radfahrer so aufregen: »Der hat mich noch überholt, obwohl ich doch rechts geblinkt habe!«, dann ist klar, wo der Fehler liegt. Und wenn dann in der Sendung nichts richtiggestellt wird ...