Beiträge von Fahrbahnradler
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Da fühlt man sich an ein Album der »Schroeder Roadshow« erinnert: Anarchie in Germoney.
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Außerdem können Kraftfahrer sonst nicht mehr aus dem Auto steigen, ohne sich die Hose bis zum Oberschenkel einzusauen.
Oder Fußgänger die Fahrbahn abseits der Kreuzungen überqueren.
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Keine Ahnung, wann du das Video zum 1. Mal gesehen hast. In der Urversion waren die Gesichter überhaupt nicht verpixelt.
So ist es. Und ich habe immer darauf gewartet, dass der Radler sagt: »Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass unter meinem Sitz eine Kamera mitläuft.«
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Das ätzendste ist immer dieses von oben herab Gequassel. Muss man auch irgendwo in der Polizeischule lernen.
Ja wo kämen wir denn da hin, wenn ein Polizist einräumen würde, sich irren zu können? Anarchie! Aufruhr!
Mein Erlebnis diesbezüglich war, als mir vorgeworfen wurde, eine Fußgängerampel bei rot überfahren zu haben, weshalb ich am Unfall mit einer aus der
-Straße kommenden Fahrerin schuld sei. Ich wies die Polizisten darauf hin, dass das schon deswegen nicht sein könne, weil ich ja noch über die folgende Ampel gekommen sei, bevor ich mein Auto abstellte: sechsspurige Straße. Nein, sie wollten sich nicht aus meiner Fahrtrichtung die beiden Ampeln anschauen.Und dann habe ich gefragt, ob denn auch zu Protokoll genommen werde, dass der Typ, der mich als Zeuge gerade beschuldigt hatte, an der Bierdose hänge (vormittags). Daraufhin wurde ich angeblafft: »Sagen Sie mir nicht, wie ich meine Arbeit zu machen habe!« Ich habe mir dann weitere Bemerkungen verkniffen.
Also ging die Chose vor Gericht. Ich wies akribisch anhand der Schaltpläne nach, dass der Tatvorwurf nicht stimmen konnte. Der Zeuge wurde an den Richtertisch gebeten, um auf dem Lageplan zu erläutern, was er gesehen haben wollte. Die Richterin prallte zurück: »Haben Sie getrunken?« Neinneinnein ...
Und als dann die Unfallgegnerin ehrlicherweise aussagte, dass ich die zweite Ampel tatsächlich noch bei grün bekommen habe, war das Thema durch.
Leider bin ich dadurch nicht mehr dazu gekommen, die auf ihre Aussage wartenden Polizeibeamten damit zu konfrontieren, wie sie ihre Arbeit machen. (Und damit Steuergelder verblasen und meine Zeit klauen.)
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https://www.google.de/maps/@46.23554…!7i13312!8i6656
So sieht der Hinweis auf in sehr spitzem Winkel verlaufende Gleise auf der Abfahrt vom Berninapass nach Tirano aus.
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Weil zumindest in jungen Jahren ein:
"Mama und Papa wollten dich eigentlich gar nicht haben, aber es gab da halt einen Unfall"
nicht gut ankommt.
Aber die Eltern haben sich doch nach dem »Unfall« gegen eine Abtreibung entschieden - also wollten sie das Kind haben!

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In Hannover ist es eher unüblich, aber in anderen "Straßenbahnstädten" ist es zum Teil ausdrücklich durch Piktogramme empfohlen: Das Radfahren zwischen den Schienen eines Straßenbahngleises.
Hier ein Link zu einem Bild aus Bremen: https://www.weser-kurier.de/cms_media/modu…ro-IMG_1202.jpg
Asphalt statt Kopfstein, sehr schön!
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Alles schon mal vor Gericht gewesen...
https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Geric…id31240192.html
Aber mit einem entscheidenden Unterschied:
ZitatDas gezielte Bespucken eines Fahrzeugs, dessen Eigentümer dem Täter bekannt ist, erfülle den Tatbestand der Beleidigung. Ziel des Täters sei es, den Fahrzeugbesitzer so in seiner Ehre herabzuwürdigen.
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Die haben aber nur die Werbeflotten der Autohersteller untersucht, nicht das klassische Car-Sharing mit festen Stationen.
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E-Roller sind Verkehrsmittel für Menschen, denen Fahrradfahren zu
anstrengend ist. Und Gehen auch. E-Rollern ist Schlurfen auf Rädern.
Nichts daran ist gesund, keine Kalorie wird verbrannt, man kann in aller
Seelenruhe verfetten.
...
Ich sag euch was: Wenn ihr unbedingt mit maximal belämmertem Gesichtsausdruck
zusammen mit tausend anderen Affen stehend mit Elektroantrieb
durch die Stadt gondeln wollt, dann nehmt doch einfach zur
Rushhour die U8!
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Es gibt den Choral »Lobe den Herrn«.
Es gibt Erich Mühsam »Gesang der Arbeiter«, der diesem Choral nachgebildet ist.
Und nun gibt es ein diesem Gesang nachgebildetes Stück Poesie von Fritz Tietz im »Neuen Deutschland«:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/112381…-radfahrer.html
ZitatAlles anzeigenRadler, erhebt euch und kämpft für die Radfahrerrechte!
Kämpft und erobert die Straße dem Zweiradgeschlechte!
Reif ist die Zeit.
Radler, erhebt euch zum Streit!
Legt an das Auto die Äxte.
...
Machet ein Ende der Not und dem Tod durch ihr
Grauen!
Freiheit den Radlern, den Straßen, den Städten,
den Auen!
Radfahrn versöhnt.
Radfahrn den Radler verschönt.
Lasst ihn die Zukunft erbauen.
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Ich sag' mal so: Nicht alle Radfahrer sind gleich, und selbst ein und derselbe Radfahrer ist zu unterschiedlichen Anlässen in unterschiedlicher Mission unterwegs. Ich habe Radtouren in den Alpen gemacht, und zwar fast ausschließlich auf der Straße, 80 bis 120 km Tagesetappe und mit Tempo 70 die Pässe runter. Das einzige Stück Nicht-Straße, an das ich mich erinnern kann, war irgendwo zwischen Ascona und Bellinzona, wo einer dieser Schweiz-Radwege quer durch die Schwemmebene führte und deutlich kürzer war als die Straße um ein paar Ecken herum.
(Ja, ich schreibe hier Straße, denn die Pisten hatten keine Geh- oder Radwege. Felswand, Asphalt, Mauer, Abgrund. Oder Graben, Asphalt, Graben.)
Rennradfahrer auf Tour würden sich vermutlich genauso verhalten. Und Pirminator fühlt sich hierbei wohl.
Auf der anderen Seite kommen dann die Genuss- und Familienradler. Die sehen das vor sich, was Nbgradler beschrieben hat, und sagen sich: »Da ist eine 3 Meter breite Asphaltpiste ohne Kfz zwischen Wiesen, die führt uns genau da hin, wo wir hinwollen. Die nehmen wir. Und nicht etwa die zwei- oder vierspurige Bundesstraße nebenan.« Das finde ich ebenfalls okay, und ich möchte dabei nicht als »ADFC-Torkelradler« bezeichnet werden. Blümchenpflücken während der Fahrt ist durchaus legitim.
Praktisches Beispiel: Auf welcher Seite würdet ihr lieber fahren, wenn ihr im Rheintal zwischen Mainz/Rüdesheim und Koblenz bzw. in Gegenrichtung unterwegs seid? Auf der Seite zwischen Fahrbahn und Fluss, wo ihr jederzeit anhalten, absteigen und gucken könnt, oder auf der Seite zwischen Fahrbahn und Felswand? Selbst Auto- und Wohnmobilfahrer sagen doch in solchen Fällen: wir fahren da, wo wir rechts ran können.
Sauer werde ich, wenn es keine »3 Meter breite Asphaltpiste ohne Kfz« gibt, sondern wenn es schmal, holprig, scherbenübersät oder voller Ackerkrume ist. Oder wenn dauernd ein Trecker ankommt.
Oder - Beispiel Salzachtalradweg irgendwo zwischen Zell am See und Schwarzach - wenn der Radweg abschnittsweise steil den Berg hochgeht, weil die Verantwortlichen nicht bereit waren, ihn im Talgrund unter vernünftigen Bedingungen durch die Ortschaft oder knapp dran vorbei zu führen. Das ist die Extremversion dessen, was man sonst als »die Straße führt im Einschnitt horizontal durchs Gelände, der Radverkehr wird auf den parallelen Feldweg, der den Hügel mitnimmt, verbannt« vorgesetzt bekommt.
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Früher(tm) gab es bei der Bahn noch Gepäckwagen an fast allen Bummelzügen.
Bis ins letzte Jahrzehnt auch in den Urlaubs-Express (Ex-D-)Zügen der DB. War prima: zum Beispiel Hamburg-Klagenfurt, Hamburg-Bozen, Dortmund-Klagenfurt, Dortmund-Bozen.
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Manchmal wird man direkt auf Großbritannien neidisch (auch mit dem Rad erlaubt):
Le Filtrage (Youtube).
Der Film ist doch hoffentlich Satire, oder? Kamikaze-Fahrerei (warum nicht gleich mit dem Wingsuit durch die Streben des Eiffelturms fliegen?) und pseudo-psychologische Rechtfertigung unter Berufung auf einen Vater, der mit Nachnamen Rindvieh heißt ...
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Manchmal geht es eben auch schief. Im EC 379 traf ich heute auf vier Radfahrer, die mit dem ICE 787 ab Hamburg weiter nach Würzburg fahren wollten. Das dumme war nur, dass sie im DB-Navigator ihre Verbindung nicht mehr fanden: Erst nach Abwahl der Checkbox „Fahrradmitnahme möglich“ tauchte der ICE 787 auf, obwohl der grundsätzlich mit einem ICE 4 geleistet werden sollte.
Ich fragte auf Twitter bei @DB_Bahn nach, ob in diesem ICE 1, um den es sich laut Wagenstandsanzeiger offenkundig handelte, wieder die vier Abteile im Wagen 1 zur Fahrradmitnahme freigegeben waren. Antwort: Nö.
Tja. In Hamburg haben die Vier noch versucht, auf eine andere Fernverkehrsverbindung mit Fahrradmitnahme umgebucht zu werden, aber das ist natürlich im Sommer mit vier Rädern ein aussichtsloses Unterfangen. Also geht es nun mit dem Nahverkehr nach Würzburg — mit ungefähr acht Stunden doppelt so lange, mit drei Umstiegen deutlich umständlicher als die Direktverbindung im ICE 787.
Als Bonus gibt es den Umstieg in Uelzen mit 13 Minuten Umstiegszeit mit dem in der Regel verspäteten Metronom, den aufgrund von Bauarbeiten außer Betrieb genommenen Aufzügen und dem superengen Hundertwasser-Bahnsteigtunnel inklusive. Wenn man dort gegen die Uhr verliert, kommt man insgesamt gleich noch zwei Stunden später am Ziel an.
Und die Bahn? Zuckt mit den Schultern. Die Fahrgäste hatten ihre Verbindung im Februar gebucht, damals war offenkundig ein ICE 4 vorgesehen. Das wurde dann im Laufe der Zeit still und heimlich geändert und nun steht man da mit dem ICE 1 ohne Fahrradmitnahme und… hat Pech gehabt?
Ich wüsste ja zu gerne, ob die Leute jetzt noch ihre Fahrgastrechte wahrnehmen und für die Verspätung fünfzig Prozent des Fahrpreises inklusive Reservierungen zurückbekommen, aber womöglich zieht sich die Bahn mal wieder darauf zurück, dass eine Beförderung von Fahrrädern halt nur so zum Spaß passiere und man im Zweifelsfall eben Pech gehabt hat.
Das war nun echt uncool.
Der ADFC schreibt mir dazu:
ZitatDer Zuständige bei DB Fernverkehr hat mir geantwortet: „Das Rückfallkonzept sieht vor, dass bei geplanten und bei dispositiven Fahrzeugtauschen (ICE 1 statt ICE 4) für die Radfahrer die Abteile genutzt werden bzw. andere Lösungen gefunden werden. Liegen bei diesen Fahrzeugtauschen bereits Fahrradreservierungen vor, sollen dann auch die entsprechenden Lösungen angewandt werden, wenn der Kunde nicht im Vorfeld bereits informiert und umgebucht werden konnte. Wenn in Ihrem geschilderten Fall also bereits eine Fahrradreservierung vorlag, hätte hier auch das Rückfallkonzept greifen müssen. Warum es hier dann nicht angewandt wurde, kann ich ohne weitere Informationen im Moment nicht nachvollziehen.“
Du hast nicht zufällig von diesen Leuten, die Du am 1.8. getroffen hast, irgendeinen Kontakt?
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Wir wissen's nicht. Die Polizei auch nicht. Deshalb ...
... formuliert die Polizei die Meldung so, als wisse sie, was passiert ist.
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Paragraph 5 Abs. 8 ist in Autofahrerkreisen praktisch unbekannt. Ebensowenig Paragraph 9 Abs. 3.
Der durchschnittliche Autofahrer hat in der Fahrschule eben nur gelernt, dass rechts überholen ganz arg verboten ist.
Mein Reden. Wenn in Fernsehsendungen Autofahrer zu Wort kommen, die sich über Radfahrer so aufregen: »Der hat mich noch überholt, obwohl ich doch rechts geblinkt habe!«, dann ist klar, wo der Fehler liegt. Und wenn dann in der Sendung nichts richtiggestellt wird ...