Was genau an dem Wort »Vorschrift« hat die Bürgermeisterin nicht verstanden?
Was soll man von einer Verwaltung halten, die »Straße« schreibt, wenn sie »Fahrbahn« meint?
Das Ganze widerspiegelt den Geist der Autofahrer, die Tempolimits, Regeln zum Blinken und Vorfahrtsregeln für unverbindliche Empfehlungen halten, die nach Lust und Laune mal eingehalten und mal ignoriert werden.
Aber wehe, ein Radfahrer hält blaue Schilder oder rote Ampeln für »Empfehlungen«.
Macht doch daraus eine Presseerklärung: »Stade: Vorschriften zum Schutz von Radfahrern sollen nicht gelten - sind damit Radwegschilder auch nur Empfehlungen?«