Beiträge von Fahrbahnradler

    Der ADFC schreibt mir dazu:

    Zitat
    Der Zuständige bei DB Fernverkehr hat mir geantwortet: „Das Rückfallkonzept sieht vor, dass bei geplanten und bei dispositiven Fahrzeugtauschen (ICE 1 statt ICE 4) für die Radfahrer die Abteile genutzt werden bzw. andere Lösungen gefunden werden. Liegen bei diesen Fahrzeugtauschen bereits Fahrradreservierungen vor, sollen dann auch die entsprechenden Lösungen angewandt werden, wenn der Kunde nicht im Vorfeld bereits informiert und umgebucht werden konnte. Wenn in Ihrem geschilderten Fall also bereits eine Fahrradreservierung vorlag, hätte hier auch das Rückfallkonzept greifen müssen. Warum es hier dann nicht angewandt wurde, kann ich ohne weitere Informationen im Moment nicht nachvollziehen.“

    Du hast nicht zufällig von diesen Leuten, die Du am 1.8. getroffen hast, irgendeinen Kontakt?

    Paragraph 5 Abs. 8 ist in Autofahrerkreisen praktisch unbekannt. Ebensowenig Paragraph 9 Abs. 3.

    Der durchschnittliche Autofahrer hat in der Fahrschule eben nur gelernt, dass rechts überholen ganz arg verboten ist.

    Mein Reden. Wenn in Fernsehsendungen Autofahrer zu Wort kommen, die sich über Radfahrer so aufregen: »Der hat mich noch überholt, obwohl ich doch rechts geblinkt habe!«, dann ist klar, wo der Fehler liegt. Und wenn dann in der Sendung nichts richtiggestellt wird ...

    Also gibt es wohl [Zeichen 301] oder [Zeichen 306] für die Fahrradstraße.

    Die Behörde formuliert das unklar:

    Zitat

    Sprecherin Meinecke versteht die Kritik nicht. "Als Fahrradstraße wird in der Gertigstraße automatisch Tempo 30 gelten, und sie bleibt eine Vorfahrtsstraße. Würden wir hier eine Tempo-30-Zone einrichten, müssten wie die Vorfahrtsregelung an jeder Einmündung ändern."

    Was die Elektrik angeht: die DB hat sicher keinen Bock, ihre Leitungen von "zwei Rasierer pro Wagen" auf "zwanzig Schnelllader pro Wagen" aufzubohren und damit das Fahrzeug neu beim EBA zulassen zu müssen.

    Bei Neufahrzeugen kann man natürlich anders planen.

    Ansonsten empfehle ich ein gesundes Selbstbewusstsein beim Umgang mit stänkernden "unbefugten Reisenden im Fahrradabteil" und dem Zugpersonal, anstatt klein beizugeben oder von vornherein zu denken "das wird ja eh nix".

    ADFC Bayern schreibt mir:

    Zitat
    das Entscheidende ist hier wohl: Der ICE4 wurde bei dieser Zugnummer nicht einmalig, sondern dauerhaft durch einen ICE1 ersetzt. Dass dennoch das Rückfallkonzept für diejenigen praktiziert werden sollte, die vor dieser Umstellung gebucht haben, sollte selbstverständlich sein, ist es aber wohl nicht. An dem Thema bin ich dran, das müsste sich auf Arbeitsebene klären lassen.

    Ich habe mal kurz bei »Pro Bahn« und dem »Deutschen Bahnkundenverband« angefragt.

    Antwort Pro Bahn:

    Zitat

    die betroffenen Radfahrer sollten auf jeden Fall ihre Fahrgastrechte wahrnehmen und mich ggf. auch informieren über die Ergebnisse der Antworten des ServiceCenters Fahrgastrechte

    Der DBV leitet einen Reisebericht weiter:

    Habe gerade den Artikel mit dem Zitat aus der Print-Ausgabe (mein voriger Beitrag) frei zugänglich im Netz entdeckt. Darin heißt es: "Die Grünen, Bündnispartner der SPD im Rat, forderten am Montag einen „Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik“. Die Stadtverbandsvorsitzende Gisela Witte sagte, die autogerechte Stadt gefährde andere Verkehrsteilnehmer. Ihre Forderungen gleichen denen von Hansmann: eigenständige und sichere Wege sowie eigene Ampelschaltungen für Radfahrer. Statistisch erwiesen sei jedoch, dass „Radschutzstreifen auf der Fahrbahn sicherer sind als Radwege neben der Fahrbahn“."

    https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…nger-macht-Sinn

    »Die Kreuzung von Lister Meile und Hamburger Allee: Für Autofahrer, die rechts abbiegen, ist die versetzte Fußgängerampel kaum einzusehen – sie erkennen nicht, ob die Fußgänger Rot oder Grün haben. Das schafft gefährliche Situationen. «

    Mit Verlaub, Frau Journalistin oder Herr Journalist, das ist Unfug. In der StVO steht nicht »wenn keine Fußgängerampel zu sehen ist, dürfen Autofahrer mit vollem Karacho rechts abbiegen«, sondern: »Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.«

    Die Polizeidirektion Kaiserslautern gibt Tipps, wie man mit E-Bikes sicher auf dem Gehweg radelt:

    Das Ding heißt übrigens Fahrbahn... :rolleyes:

    Apropos Schutzstreifen:

    Das hier

    • Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

    hat heute ein Zweiradfahrer auf der Fuhlsbüttler Straße so interpretiert, dass er mit seiner Harley rechts an der Autokolonne vorbeigebrettert ist.