Beiträge von Fahrbahnradler
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Manchmal geht es eben auch schief. Im EC 379 traf ich heute auf vier Radfahrer, die mit dem ICE 787 ab Hamburg weiter nach Würzburg fahren wollten. Das dumme war nur, dass sie im DB-Navigator ihre Verbindung nicht mehr fanden: Erst nach Abwahl der Checkbox „Fahrradmitnahme möglich“ tauchte der ICE 787 auf, obwohl der grundsätzlich mit einem ICE 4 geleistet werden sollte.
Ich fragte auf Twitter bei @DB_Bahn nach, ob in diesem ICE 1, um den es sich laut Wagenstandsanzeiger offenkundig handelte, wieder die vier Abteile im Wagen 1 zur Fahrradmitnahme freigegeben waren. Antwort: Nö.
Tja. In Hamburg haben die Vier noch versucht, auf eine andere Fernverkehrsverbindung mit Fahrradmitnahme umgebucht zu werden, aber das ist natürlich im Sommer mit vier Rädern ein aussichtsloses Unterfangen. Also geht es nun mit dem Nahverkehr nach Würzburg — mit ungefähr acht Stunden doppelt so lange, mit drei Umstiegen deutlich umständlicher als die Direktverbindung im ICE 787.
Als Bonus gibt es den Umstieg in Uelzen mit 13 Minuten Umstiegszeit mit dem in der Regel verspäteten Metronom, den aufgrund von Bauarbeiten außer Betrieb genommenen Aufzügen und dem superengen Hundertwasser-Bahnsteigtunnel inklusive. Wenn man dort gegen die Uhr verliert, kommt man insgesamt gleich noch zwei Stunden später am Ziel an.
Und die Bahn? Zuckt mit den Schultern. Die Fahrgäste hatten ihre Verbindung im Februar gebucht, damals war offenkundig ein ICE 4 vorgesehen. Das wurde dann im Laufe der Zeit still und heimlich geändert und nun steht man da mit dem ICE 1 ohne Fahrradmitnahme und… hat Pech gehabt?
Ich wüsste ja zu gerne, ob die Leute jetzt noch ihre Fahrgastrechte wahrnehmen und für die Verspätung fünfzig Prozent des Fahrpreises inklusive Reservierungen zurückbekommen, aber womöglich zieht sich die Bahn mal wieder darauf zurück, dass eine Beförderung von Fahrrädern halt nur so zum Spaß passiere und man im Zweifelsfall eben Pech gehabt hat.
Das war nun echt uncool.
Der ADFC schreibt mir dazu:
ZitatDer Zuständige bei DB Fernverkehr hat mir geantwortet: „Das Rückfallkonzept sieht vor, dass bei geplanten und bei dispositiven Fahrzeugtauschen (ICE 1 statt ICE 4) für die Radfahrer die Abteile genutzt werden bzw. andere Lösungen gefunden werden. Liegen bei diesen Fahrzeugtauschen bereits Fahrradreservierungen vor, sollen dann auch die entsprechenden Lösungen angewandt werden, wenn der Kunde nicht im Vorfeld bereits informiert und umgebucht werden konnte. Wenn in Ihrem geschilderten Fall also bereits eine Fahrradreservierung vorlag, hätte hier auch das Rückfallkonzept greifen müssen. Warum es hier dann nicht angewandt wurde, kann ich ohne weitere Informationen im Moment nicht nachvollziehen.“
Du hast nicht zufällig von diesen Leuten, die Du am 1.8. getroffen hast, irgendeinen Kontakt?
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Wir wissen's nicht. Die Polizei auch nicht. Deshalb ...
... formuliert die Polizei die Meldung so, als wisse sie, was passiert ist.
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Paragraph 5 Abs. 8 ist in Autofahrerkreisen praktisch unbekannt. Ebensowenig Paragraph 9 Abs. 3.
Der durchschnittliche Autofahrer hat in der Fahrschule eben nur gelernt, dass rechts überholen ganz arg verboten ist.
Mein Reden. Wenn in Fernsehsendungen Autofahrer zu Wort kommen, die sich über Radfahrer so aufregen: »Der hat mich noch überholt, obwohl ich doch rechts geblinkt habe!«, dann ist klar, wo der Fehler liegt. Und wenn dann in der Sendung nichts richtiggestellt wird ...
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Zeugenaufruf: Autofahrer überholt in Wedel 20 Rennradler. Die holen ihn ein und beschädigen sein Auto und sein Gesicht.
Ich kann weder der Polizeimeldung noch dem Artikel entnehmen, dass die Sachverhaltsdarstellung auf etwas anderes zurückgeht als auf die Behauptungen des Autofahrers.
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Also gibt es wohl
oder
für die Fahrradstraße.
Die Behörde formuliert das unklar:
ZitatSprecherin Meinecke versteht die Kritik nicht. "Als Fahrradstraße wird in der Gertigstraße automatisch Tempo 30 gelten, und sie bleibt eine Vorfahrtsstraße. Würden wir hier eine Tempo-30-Zone einrichten, müssten wie die Vorfahrtsregelung an jeder Einmündung ändern."
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... und wo denn frei? links oder rechts?
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Die billigste Methode, um die Benutzungspflicht aufzuheben
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Herr Gabriel scheint es nicht erkannt zu haben, wie ich SPON entnehme ...
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Was die Elektrik angeht: die DB hat sicher keinen Bock, ihre Leitungen von "zwei Rasierer pro Wagen" auf "zwanzig Schnelllader pro Wagen" aufzubohren und damit das Fahrzeug neu beim EBA zulassen zu müssen.
Bei Neufahrzeugen kann man natürlich anders planen.
Ansonsten empfehle ich ein gesundes Selbstbewusstsein beim Umgang mit stänkernden "unbefugten Reisenden im Fahrradabteil" und dem Zugpersonal, anstatt klein beizugeben oder von vornherein zu denken "das wird ja eh nix".
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Vielleicht hing da mal ein
über dem
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ADFC Bayern schreibt mir:
Zitatdas Entscheidende ist hier wohl: Der ICE4 wurde bei dieser Zugnummer nicht einmalig, sondern dauerhaft durch einen ICE1 ersetzt. Dass dennoch das Rückfallkonzept für diejenigen praktiziert werden sollte, die vor dieser Umstellung gebucht haben, sollte selbstverständlich sein, ist es aber wohl nicht. An dem Thema bin ich dran, das müsste sich auf Arbeitsebene klären lassen.
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Ich habe mal kurz bei »Pro Bahn« und dem »Deutschen Bahnkundenverband« angefragt.
Antwort Pro Bahn:
Zitatdie betroffenen Radfahrer sollten auf jeden Fall ihre Fahrgastrechte wahrnehmen und mich ggf. auch informieren über die Ergebnisse der Antworten des ServiceCenters Fahrgastrechte
Der DBV leitet einen Reisebericht weiter:
ZitatGerade eben aus der Schweiz zurück ein kleiner Bahnbericht. Der Nacht IC der DB von Basel nach Kiel war unsere Wahl. Die Tür zum Radabteil ließ sich nur von innen öffnen, die Klimaanlage im Waggon mit den Rädern war defekt und jeder Platz Person/Rad war besetzt. Bald roch es wie Puma.
Eine kleine Katze schrie fast pausenlos. In Frankfurt (Flughafen) um 03.30 Uhr hatte die Quälerei ein Ende. Mit letzter Kraft wurde die ganze Zuglänge auf den Bahnhof gezogen und dann war Schluss. Um 4 Uhr stand fest, dass nichts mehr geht. Als Ersatz wurde ein ICE bereitgestellt.
Zum "größten Bedauern" konnten die mit Rad aber nicht mit. Wir sollten zurück zum Hbf. Dort würde man bereits auf uns warten und weiterhelfen.
XXX war ganz enttäuscht, dass niemand auf uns wartete. In der DB-Schalter-Warteschlange haben wir uns dann mit den anderen Radlern ausgetauscht, deren gebuchte Züge ganz ausgefallen waren.
Es gab heute am Montag keinen einzigen freien Radstellplatz in den Fernzügen zwischen Frankfurt und Berlin. Wir sind dann mit 4 RE und 1 S-Bahn nach Hause gefahren. War auch spannend, da auch hier wegen Verspätungen die Umstiege immer etwas gefährdet waren. Mehr Zugfahrt konnte man für 35 € Sparpreis wirklich nicht verlangen.
Auf der Hinfahrt gab es auch einen Vorfall. Im ICE nach Hamburg hatte jemand ohne Reservierung sein Fahrrad an einen Stellplatz angeschlossen.
Alle Radstellplätze waren am Südkreuz dann belegt. Am Hauptbahnhof stieg ein Radler mit Reservierung ein und hatte deshalb keinen freien Stellplatz mehr.
Es wurden alle Fahrkarten + Reservierung geprüft.
Eine erste Ansage im Zug gemacht.
Bundespolizei gerufen.
Eine zweite Ansage gemacht mit der Drohung, dass Zug vorher nicht abfährt.
Ein Fahrgast hat dann vorgeschlagen, die Suchdurchsage auf Englisch zu machen.
Da der Zugbegleiter das nicht konnte, durfte es der Fahrgast machen.
Darauf erschien der Besitzer des Rades, der offensichtlich nicht deutsch verstand und nicht wusste das man Räder reservieren muss.
Nachdem er den Zug mit Rad verlassen hat, sind wir mit 30 Minuten Verspätung weiter gefahren.
Zum Glück hatten wir genug Umsteigepufferzeit in Hamburg.
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Hallo ,
es handelt sich um den IC 208, der von Basel SBB nach Kiel fährt.
Am 28.07. sind wir um 23.13 Uhr in Basel eingestiegen. Am 29.07. um 03.23 Uhr hätte der Zug in Frankfurt (M) Flughafen abfahren müssen. Ca. um 04.30 Uhr kam hier die letzte Durchsage, dass der Zug nicht mehr fährt und wir alle aussteigen sollen. Der IC208 hatte die Kennzeichnung für "hohe Auslastung" und war voll. Auch alle Radstellplätze waren belegt.
Kurz darauf fuhr der Ersatz-ICE auf dem gegenüberliegenden Gleis ein. Der war leer und sollte bis Kiel den IC208 ersetzen. Offensichtlich herbei gezaubert für die Fahrgäste des IC 208. Ein Fahrradabteil hatte dieser ICE nicht. Regulär nach Fahrplan fährt dort um diese Zeit kein ICE.
Gemäß Ansage durften die Fahrgäste mit Rad dort nicht einsteigen. Man hätte sicher improvisieren können und Bereiche in dem leeren ICE für Fahrräder finden können. Das war wohl nicht gewollt. In Frankfurt (M) sind also mindestens 10 Räder auf der Strecke geblieben. Aber bis Kiel hatten sicher noch diverse andere Radler Reservierungen für den IC208. Einen Ansprechpartner gab es in dieser Nacht nicht für uns.
Um 05.17 Uhr haben alle Radler die S9 nach Frankfurt Hbf. genommen. Weder am DB Info Stand noch am DB Service Schalter wurde nach einer Lösung gesucht. Konnten die auch mengenmäßig nicht leisten, da ja gleichzeitig die Radfahrer des ausgefallen IC nach Stuttgart Hilfe wollten.
Der Ratschlag war, bei den Zugbegleitern zu fragen. Das ist aber ein Risiko bei Umstiegen, der erste nimmt einen ggf. mit. In Osnabrück klappt das ggf. dann nicht mehr. Da erschien uns die Regionalbahn als die bessere Lösung.
Herzliche Grüße
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Habe gerade den Artikel mit dem Zitat aus der Print-Ausgabe (mein voriger Beitrag) frei zugänglich im Netz entdeckt. Darin heißt es: "Die Grünen, Bündnispartner der SPD im Rat, forderten am Montag einen „Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik“. Die Stadtverbandsvorsitzende Gisela Witte sagte, die autogerechte Stadt gefährde andere Verkehrsteilnehmer. Ihre Forderungen gleichen denen von Hansmann: eigenständige und sichere Wege sowie eigene Ampelschaltungen für Radfahrer. Statistisch erwiesen sei jedoch, dass „Radschutzstreifen auf der Fahrbahn sicherer sind als Radwege neben der Fahrbahn“."
»Die Kreuzung von Lister Meile und Hamburger Allee: Für Autofahrer, die rechts abbiegen, ist die versetzte Fußgängerampel kaum einzusehen – sie erkennen nicht, ob die Fußgänger Rot oder Grün haben. Das schafft gefährliche Situationen. «
Mit Verlaub, Frau Journalistin oder Herr Journalist, das ist Unfug. In der StVO steht nicht »wenn keine Fußgängerampel zu sehen ist, dürfen Autofahrer mit vollem Karacho rechts abbiegen«, sondern: »Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.«
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Die Polizeidirektion Kaiserslautern gibt Tipps, wie man mit E-Bikes sicher auf dem Gehweg radelt:
Das Ding heißt übrigens Fahrbahn...
ZitatGuten Tag,
ich habe einige Fragen zu Ihrer Pressemeldung.
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich? Ein »E-Bike« ist ein Motorrad mit Elektromotor (also eine »richtige Maschine« mit Nummernschild und ohne Pedale zum Treten). Handelt es sich um ein »Pedelec« (ohne Kennzeichen) oder ein »S-Pedelec« (mit Versicherungskennzeichen)?
Keines dieser Fahrzeuge darf auf einem »Gehweg« fahren. Ich wundere mich, dass Ihre Dienststelle es für zulässig zu halten scheint, dort zu fahren, und dazu auch noch Tipps gibt.
Wohin wollte der Biker vom Gehweg wechseln? Auf eine andere »Straße« oder auf die »Fahrbahn« derjenigen Straße, auf der er sich bereits befand?
Wollte der Biker aus eigenem Willen diesen zweifachen Wechsel vollziehen oder gingen dem vielleicht »Belehrungen« anderer Verkehrsteilnehmer voraus? Es ist schließlich nicht unüblich, dass Radfahrer, die wie in § 2 Abs. 1 StVO vorgesehen auf der Fahrbahn fahren, von Autofahrern angehupt, abgedrängt oder verbal bedroht werden, damit sie von der Fahrbahn verschwinden, selbst wenn jenseits der Bordsteinkante kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist.
Mit freundlichen GrüßenFahrbahnradler
ZitatSehr geehrter Herr Fahrbahnrader!
Tatsächlich haben sie bezüglich der korrekten Bezeichnung recht: Das Fahrzeug wäre als "Pedelec" richtig beschrieben gewesen. Dieser Begriff wird sich verstärkt im Sprachgebrauch der Allgemeinheit einfinden.
Der von ihnen ebenfalls bewertete präventive Hinweis sollte keine Beleuchtung der Rechtslage sein, sondern vielmehr nur den rein "technischen Umgang" mit dem Fahrzeug ansprechen.
Vielen Dank für Ihren Beitrag, der dazu führen wird, dass wir zukünftig die zu verwendenden Begriffe noch bewusster überprüfen werden!
Mit freundlichen Grüßen
N.N.
Leiter der Polizeiinspektion Lauterecken
Polizeipräsidium Westpfalz
Polizeiinspektion Lauterecken
Hauptstraße 19
67742 Lauterecken -
Wieso, ist doch ok,
Nö. § 5 Abs. 1 StVO.
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Apropos Schutzstreifen:
Das hier
- Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
hat heute ein Zweiradfahrer auf der Fuhlsbüttler Straße so interpretiert, dass er mit seiner Harley rechts an der Autokolonne vorbeigebrettert ist.