Meiner Erfahrung nach sind 95% der mit einem
versehenen fahrbahnbegleitenden Wege im Prinzip zum Radfahren ungeeignet. Die Umwandlung zu
kommt dann, wenn die Behörde das nicht eingestehen will, aber auch die angebliche außergewöhnliche Gefahrenlage beim besten Willen nicht mehr zu begründen ist. Die offizielle Wortwahl ist dann, dass man unsicheren Radfahrern die Möglichkeit geben will, auf dem Gehweg zu fahren, weil Radfahren auf der Fahrbahn nach Ansicht vieler Leute nur etwas für routinierte und abgebrühte Freaks ist.
Wir diskutieren gerade hierüber:
Derzeit immer noch in dieser Richtung
auf der linken Straßenseite. Seitens der Verwaltung kam der Vorschlag, wenigstens das angeordnete Geisterradeln aufzuheben und die Benutzungspflicht in dieser Fahrtrichtung auf der rechten Seite anzuordnen, die Benutzungspflicht in Gegenrichtung bestehen zu lassen. Der rechtsseitige Gehweg ist aber zum Radfahren aus meiner Sicht genauso ungeeignet wie der linksseitige und weder links noch rechts mit dem Fußgängerverkehr verträglich.
Ist das Ding eigentlich vorher benutzungspflichtig? Auf Google Earth Pro sehe ich rechtsseitig einen roten Streifen, der vorher hinter einer Bushaltestelle geführt wird. Dann kommt die Gabelung zur Thuner Straße. Hat die dortige Ampel eine Wirkung auf den Radverkehr auf dem roten Streifen? Und soll man da ernsthaft 20 Meter weiter anhalten und auf Kombi-Grün warten? Was würde die Polizei machen, wenn die Ampel in der Harsefelder auf Rot steht und man sieht, dass die Kombiampel grün ist? Die Stadt hat doch hier sehr deutlich gemacht, dass der Radverkehr nicht die Regeln der Fahrbahn teilen soll.