Wenn ich mich richtig erinnere, wurde der Text von § 27 StVO vor einigen Jahren geändert, von "bilden einen (geschlossenen?) Verband" zu "dürfen einen geschlossenen Verband bilden". Also: die werden nicht mehr automatisch durch ihre Anzahl zum Verband, sondern durch eine Willensbildung. Und das scheint mir der Kunstgriff zu sein, mit dem ein Verbandsführer als quasi "per definitionem" ins Spiel gebracht wird - "wenn ihr behauptet, einen geschlossenen Verband gebildet zu haben, dann setzt das voraus, dass ihr einen Führer habt".
Das sehe ich zwar nicht so (die 16+ Leute könnten fröhlich sagen: "Wir lehnen das Führerprinzip ab, wir entscheiden basisdemokratisch"), aber da scheinen manche anders zu denken.
Was ist, wenn der Verband als "belgischer Kreisel" fährt? Gibt es dann alle paar Sekunden/Minuten einen anderen "Führer", nämlich den jeweiligen im Wind fahrenden Menschen?