Und der "gesteckte rechtliche Rahmen" soll eine Anweisung sein, dass außerhalb der Kölner Innenstadt und Deutz beim Gehwegparken generell keine Behinderung vorliegt, die ein Einschreiten rechtfertigt?
Außerhalb der Innenstadt und Deutz -> Wenig Fußgänger -> Keine Behinderung, wenn noch 80 cm Gehweg übrig bleiben (manche reden auch von 100 cm). Dann können Rollstuhlfahrer dort langfahren. Begegnen müssen sich keine, da es außerhalb der Innenstadt/Deutz wenig Fußgänger gibt
(120.000 von 1.000.000 leben dort)
Letztlich geht es mir aber gar nicht um die zweifelhafte Begründung, sondern um die Tatsache, dass es eine solche Weisung an die Mitarbeiter gibt und die Bürger sich darauf verlassen. Ändert man das ohne weitere Kommunikation, kann ich schon den Unmut verstehen, aber:
Viel schlimmer wäre es, wenn man 80 Tage lang beobachtet und dann jedem der Falschparker 80 Knöllchen über je 55 Euro zuschickt, weil die jeden Tag nach der Arbeit dort falsch parken. Das wäre richtig fies. Aber gewinnbringend: 80 Falschparker mal 80 Tage mal 55 Euro = 352.000 Euro