viertens „wenn mit parallelem Rad- bzw Fußverkehr gerechnet werden muss“ (IMO bei (roter Furt-Ampel & neben dem LKW physisch gar kein Platz für ein Fahrrad) nicht erfüllt, denn wenn man immer und überall mit allem Unsinn rechnen müsste, dann wären die sehr konkreten Einschränkungen im VO-Text obsolet und der Gesetzgeber hätte sie weggelassen und stattdessen einfach pauschal „Abbiegen nur mit Schritttempo“ für alle vorgeschrieben).
Sehe ich anders. Einmal gibt es z.B. hier in Köln große Kreuzungen, an denen baulich verhindert wird, dass Fußgänger rübergehen. Inzwischen meist Tempo 50, früher auch gerne Tempo 70. Da wäre es Quatsch wenn LKWs mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen.
Polizei, ADAC und der Fahrlehrerverband sprechen auch von fast immer, z.B.:
Zitat
Grundsätzlich muss innerorts beim Rechtsabbiegen mit geradeausfahrenden Radfahrern und querenden Fußgängern gerechnet werden. In der Regel muss deshalb mit Schrittgeschwindigkeit abgebogen werden. Nur wenn die baulichen Gegebenheiten und die gesamte Verkehrssituation ein Vorkommen von Radfahrern und Fußgängern ausschließen, kann davon abgewichen werden.
Juratexte verweisen auf Hentschel, da habe ich aber keinen Zugriff. Angeblich soll es dort ähnlich interpretiert werden.
Ganz grundsätzlich sehe ich das so:
LKWs müssen Fußgängern und Radfahrern Vorrang gewähren, also quasi anhalten. Die Schrittgeschwindigkeit ist also eigentlich gar nicht notwendig. Sie dient nur in dem Fall, dass jemand einen Fehler macht, nicht direkt jemand tot ist. Fehlerquellen gibt es zwei: Der LKW-Fahrer und der Fußgänger/Radfahrer. Demnach müsste der LKW-Fahrer mit seinem eigenen Fehler rechnen, aber nicht mit dem Fehler eines Fußgängers?