Solche Aussagen einer Anwältin hinterlassen auf meiner Hirnrinde nur ein großes Fragezeichen. Bei anderen Delikten spricht man von "Intensivtätern", wenn die Taten immer wieder begangen werden, aber im Straßenverkehr scheint es ein Gewohnheitsrecht zu geben, Ordnungswidrigkeiten begehen zu dürfen, wenn die Polizei nicht vorher ausdrücklich darauf hinweist, wann es mal alibimäßig kontrolliert wird.
Das kommt darauf an, wie es gemeint ist. Hier in Köln wird es in Randbezirken offiziell geduldet. Wenn es in einem Bereich nicht mehr geduldet wird, wird rechtzeitig vorher darauf hingewiesen. Es geht dann nicht um eine einmalige Kontrolle, sondern eher um ein "ab jetzt hier gar nicht mehr".
In meiner Nachbarschaft gab es nach ca. 15 Jahren endlich mal eine Straße, besser gesagt, ca. 100m, auf denen der Gehweg komplett von Autos befreit wurde. Ich habe mich artig bei der Stadt Köln bedankt und darum gebeten mit einer bestimmten weiteren Straße das gleiche zu machen. Jetzt ein paar Monate später sind die Gehwege auch in der ersten Straße wieder komplett zugeparkt.
Klar gibt es die StVO, aber wenn die Stadt offiziell sagt, wir verteilen hier keine Knöllchen, hat das auch eine gewisse Signalwirkung.