Beiträge von hugo790
-
-
-
Grundsätzlich stimme ich mit der Einschätzung der Polizei überein. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist diese Vorschrift nur fürs Überholen. Wenn es zum Unfall kommt, urteilen die Gerichte zwar auch entsprechend, aber wie sieht es denn ohne Unfall aus, wenn es nur um eine Owi geht?
Ein ganz krasses Beispiel sind Autobahnbrücken ohne Standspur: Da fahren LKWs mit weniger als 1,5m Abstand an mir, auf dem Radweg, vorbei. Pauschal darf der Abstand also nicht gefordert werden, da dort keine Gefahr besteht (dank Leitplanke).
Ich sehe dabei noch ein anderes Problem: Wer ist denn bei Verschwenkungen dafür zuständig, den Abstand einzuhalten? Beim Ende eines Radwegs der Radfahrer, weil er auf die Fahrbahn einfährt. Aber wenn der Radweg gar nicht endet, sondern nur näher an die Fahrbahn rangeführt wird?
Muss der LKW von 70 km/h in den Stillstand bremsen, wenn ausserorts auf dem Zweirichtungsradweg ein Radfahrer entgegenkommt und er nicht auf die Gegenfahrbahn ausweichen kann? Oder muss der Radfahrer auf die linke Seite des Radwegs fahren?
Über ein Urteil, bei dem es um keine Gefährdung/Unfall, sondern nur um eine einfache Owi ging, wäre ich dankbar. Egal wie es ausgefallen ist.
-
Hast du mal versucht mit Menschen, die die AFD wählen zu sprechen oder gar zu diskutieren? Da ist alles verloren
Du meinst es ist vollkommen egal, was ich tue, ich bekehre sie nicht? Dann kann ich ja weiterhin mit ihnen zusammenarbeiten, solange es meinen Zielen dient.
-
Genau so sollte es meiner Meinung nach gemacht werden. Es ist in meinen Augen nicht albern auch auf Sachebene mit denen nicht zusammenzuarbeiten.
In meinen Augen muss man zusammenarbeiten: Bereits gemeinsam zu einer Sitzung zu gehen, dort Anträge vorzulesen und darüber abzustimmen, ist bereits eine Art von Zusammenarbeit. Auch eine Idee der AfD zu nehmen und 1:1 als Antrag einzureichen, ist eine Zusammenarbeit.
Verstehe ich dich richtig?
Wenn der AfD-Mann sagt hier ist ein Missstand, darf der SPD-Mensch diese Worte als Antrag einreichen -> Keine Zusammenarbeit.
Wenn der AfD-Mann den Missstand mit einem Antrag beheben will, darf der SPD-Mensch nicht zustimmen -> Sonst wäre es eine Zusammenarbeit
ZitatSie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Das Gewissen aller Vertreter aller Parteien sagt denen also, dass es wichtiger ist einen Antrag der AfD abzulehnen, als das zu tun, was a) die Mehrheit will und b) eine Gefahr für Leib und Leben reduziert.
Gegen das Volk zu entscheiden, weil die anderen die Demokratie abschaffen wollen, hat auch was von Ironie.
Wo endet eigentlich für dich die mögliche Zusammenarbeit mit einem AfD-Menschen? Kaufst du in einem Laden nicht mehr ein, wenn dort ein AfD-Wähler arbeitet? Würdest du dein Kind auf eine andere Schule schicken, wenn der Lehrer AfD wählt? Dürfen bei einer RvL-Kreuzung AfD-Wähler vor dir fahren, wenn sie von rechts kommen? Oder ist das alles okay, aber wenn eine Gefahrenquelle beseitigt werden soll, darf der Vorschlag nicht von der AfD kommen. Die Gefahrenquelle hatte absolut nichts mit Demokratie, Ausländerfeindlichkeit oder Gewalt zu tun.
Und last but not least: Eine sachliche Zusammenarbeit wurde jahrelang ausgeschlossen. Wie hat sich das denn auf die Wählerzahlen ausgewirkt? Hat das Prinzip funktioniert und die AfD ist jetzt viel kleiner als vorher?
-
In Köln gab es ähnliches: Jemanden von der AfD fällt ein Problem bei einem Radweg auf, das die Unfallwahrscheinlichkeit erhöht. Er stellt einen Antrag, der Antrag wird von allen anderen Parteien abgelehnt. Einen Monat später stellt die SPD den gleichen Antrag und die anderen Parteien stimmen zu.
Ich finde das Vorgehen albern und gefährlich. Es ist den anderen Parteien wichtiger irgendeinen Schein zu wahren, als eine Gefahrenstelle zu beseitigen.
-
Meine Frau und ich sind auch mit dem Tandem zum Standesamt gefahren. Ein paar Meter entfernt gingen wir danach essen, anschliessend mit dem Tandem zurück und in die Sauna. Es muss nicht immer groß sein, uns hat es gefallen.
-
Besonders finde ich bei dem Urteil auch, dass bereits das Überholen von normalen Fußgängern ausreicht, um "schneller als Schrittgeschwindigkeit" zu beweisen. Da könnten sich hier mal ein paar Polizisten in den VBB stellen.
-
Nein, es geht ums Benutzen. Du darfst eine Brotdose von links nach rechts legen und du darfst auch dein Handy von links nach rechts legen. Solange du es nicht benutzt, ist es ein Gegenstand wie jeder andere auch.
-
Gegenüber Fußgängern möglicherweise schon

-
In Köln wird an Kreuzungen auch nur alles zugeparkt, weil die Autofahrer die komplizierten Regeln nicht verstehen! Und ich dachte, weil es keine Sau interessiert, nie Knöllchen verteilt werden und das Gehwegparken in "Randbezirken" offiziell vom Ordnungsamt toleriert wird. Jetzt nochmal die Regeln komplizierter zu machen, kann den Kraftfahrzeug Fahrenden nicht zugemutet werden. Ist das denn was die Intelligenz betrifft ebenfalls eine sehr heterogene Masse?
Ich hätte ein Foto machen sollen. Direkt nachdem ich das geschrieben habe, sah ich ein Fahrzeug vom Straßen und Verkehrsamt der Stadt Köln in zweiter Reihe auf einer Radverkehrsanlage parken. Der Fahrer war im nächsten Imbiss.
Echt kompliziert diese Regeln zum Parken. So kompliziert, dass nicht mal die vom Amt sie verstehen. Ich meine die Radfahrer können ja aussenrum fahren und die zugeparkten hupen. Das hört der bestimmt. Und wenn nicht, er ist ja nicht ewig weg. Ausserdem muss er ja irgendwo parken.
-
Mir ging es erstmal nur um die Begründung.
Aber in Köln geschehen bei freien Rechtsabbiegern regelmässig tötliche Unfälle, hier ist z.B. eine gefährliche Stelle:
https://www.google.de/maps/@50.92542…m/data=!3m1!1e3
Klar, es ist nur 50 erlaubt und in der Luftbildaufnahme ist ca. 1-2 Meter Grünschnitt gemacht worden, damit man einen Radfahrer (bei 18 km/h) wenigstens 0,4 Sekunden vor dem Unfall sieht. Genau da hätte ich mir gewünscht, dass LKWs (und PKWs) nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.
(Mit dem Rad fahre ich dort natürlich auf der Fahrbahn, aber als Jogger könnte ich dort regelmässig vor einen LKW laufen.)
-
Zum Abstand: Nicht nur "in der Regel" soll eingeführt werden. Man darf den Abstand auch bei mäßiger Geschwindigkeit und entsprechender Vorsicht unterschreiten. Was mäßige Geschwindigkeit ist, steht da leider nicht. Aber die Begründung: Die Polizei soll nicht in der Lage sein zu kontrollieren.
Wieso ist auf Kraftfahrstraßen nicht mit Fußgängern beim Abbiegen zu rechnen?
In Köln wird an Kreuzungen auch nur alles zugeparkt, weil die Autofahrer die komplizierten Regeln nicht verstehen! Und ich dachte, weil es keine Sau interessiert, nie Knöllchen verteilt werden und das Gehwegparken in "Randbezirken" offiziell vom Ordnungsamt toleriert wird. Jetzt nochmal die Regeln komplizierter zu machen, kann den Kraftfahrzeug Fahrenden nicht zugemutet werden. Ist das denn was die Intelligenz betrifft ebenfalls eine sehr heterogene Masse?
-
Das Urteil ist interessant. Mich würde die dazugehörige Anordnung einmal interessieren. In Köln ging der Richter davon aus, dass es zwei Anordnungen gab, eine für die linke und eine für die rechte Straßenseite. Die Stadt selbst konnte dazu nichts sagen, da keine Unterlagen auffindbar waren. Demzufolge war der Richter der Meinung, dass eine der zwei Anordnungen nichtig ist.
Das Ergebnis ist dennoch identisch: Wenn eine nichtig ist, kann und muss die andere befolgt werden. Die Fahrbahn ist tabu.
-
Einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ohne Benutzungspflicht gibt es in Deutschland nicht, weil ein solcher nicht ausgeschildert werden kann.
Und wenn es keine Fahrbahn gibt? *duckundrenn*
(Der Hintergrund ist, dass in 30er Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege sein dürfen, aber hier in Köln die Blauschilder stehenbleiben, wenn es keine Fahrbahn gibt, da es dann auch keine Benutzungspflicht gibt.)
-
Das weiss ich nicht. Ich kenne den Ort nicht und weiss nicht, ob z.B. der Weg am Bach im Normalfall eine Abkürzung für Fußgänger darstellt oder "nur" ein längerer schönerer Weg. Deswegen das "solange". Eine gewisse Portion Ironie steckte auch in meiner Aussage, weil ich nicht weiss, ob die soweit denken, dass die Fußgänger jetzt auf der Fahrbahn rumlaufen.
Muss man als Autofahrer nicht immer damit rechnen, dass irgendwas/irgendwer auf der Fahrbahn ist? Wenn es ausserorts keinen Gehweg gibt, können auch Fußgänger dort entlang laufen. Trotzdem ist auf solchen Strecken oft Tempo 100 erlaubt.
-
Solange man keine Fußgänger verbietet, sondern nur dafür sorgt, dass sie auf der Fahrbahn laufen, was solls

-
Klingt für mich auch so. Das hat in einem anderen Fall auch schonmal für eine Verurteilung (wegen fahrlässiger Tötung) gereicht, trotz Vorfahrt.
-
Aber man musste unbedingt noch dazu schreiben, das das Fahrrad schwarz war? Die Kleidung des Radfahrers wurde nicht erwähnt, welche Farbe hatte die? Oder bin ich zu empfindlich und sehe überall den Versuch irgendwie dem Radfahrer zumindest zwischen den Zeilen eine Teilschuld zu geben?
Man kannte wohl am Anfang die Identität des Radfahrers nicht. Vielleicht wurde es deswegen erwähnt? Aus dem ca. 60-Jährigen wurde erst ein 76-Jähriger, dann ein 67-Jähriger und nun wieder ein 76-Jähriger (in einem anderen Beitrag). Qualitätsjournalismus in Reinform.
-
https://www.ksta.de/koeln/chorweil…utiert-33734866
Ein LKW biegt ab, wo er nicht abbiegen darf. In genau solchen Situationen hatte ich meine letzten Beinahe-Unfälle.