Beiträge von hugo790

    Meine Vermutung:
    Im ersten Foto meine ich zu erkennen, dass das Auto auf der linken Seite beschädigt ist. Demnach wäre der Radfahrer von links gekommen. Das Rad ist tief, fliegt deswegen nach links, dreht sich. Der Radfahrer ist hoch, fliegt deswegen über die Motorhabe und wird Meter weit in die Luft geschleudert.

    Zu Pokemon-Go-Zeiten hielt mich als Fußgänger in Köln mal ein Polizist an, weil ich mein Handy in der Hand hielt. Wenn ich so schnell wie der Radfahrer vor mir bin, darf ich das nicht! Er hat meine Personalien aufgenommen und Post angekündigt. Die kam aber nie.

    Radfahrer haben auch keine Tachopflicht und trotzdem gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen für sie.

    Früher waren die Lifte weniger leistungsfähig. Es wurden zumindest in meinem Stammgebiet (Sölden) immer bessere Lifte gebaut. Dadurch immer weniger m² Pistenfläche pro Skifahrer.

    Früher fuhren Pistenraupen tagsüber zwischen den Skifahrern. Das geht gar nicht mehr. Die fahren fast ausnahmslos nur noch vor/nach den Liftzeiten.

    Ich selbst fühle mich bei 80 km/h beim Skifahren pudelwohl, mein Sohn mit 9 Jahren ebenfalls. Sobald es (laut GPS) an die 100 km/h geht, wird es mir zu wackelig. Meinen letzten Sturz mit 80 km/h habe ich sehr gut weggesteckt: Klar tut alles weh, wirklich alles, aber ich konnte aufstehen, weiterfahren, auch die restlichen Tage vom Skiurlaub. Beim Fahrrad undenkbar.
    Man darf halt mit nichts zusammenstoßen!

    Ich lese aus der Grafik, dass die Quote der Kopfverletzungen trotz deutlich gestiegener Helmtragequote unverändert ist. Es scheint also typische Kopfverletzungen zu geben, gegen die Helme nichts nutzen (hat M. Schumacher nicht auch einen Helm getragen?).

    Wie heißt es so schön? Helme verhindern keine Unfälle. Ich würde also mindestens eine zweite Statistik mit der Schwere der Kopfverletzungen daneben sehen wollen. (Wenn es mich groß interessieren würde, was es beim Skifahren nicht tut. Grundsätzlich wäre ich aber tendenziell erstmal gegen eine Pflicht. Einige Skischulen haben btw. diese Pflicht bereits seit Jahren.)

    Skihelme sind ja bei >90% freiwilligem Tragen schon wirkungslos (siehe Abbildung), und daran wird sich demnach auch mit Pflicht nichts mehr ändern können.

    Beim Skifahren trage ich Helm, weil ich dachte er hilft. Ohne das mit Zahlen/Fakten für mich untermauert zu haben. Grund ist, dass beim Skifahren schwere scharfkantige Ski getragen werden. Die können gerne mal gegen den Kopf fliegen, leider schon gesehen. Das waren keine fatalen Unfälle, aber Platzwunden oder Schnittverletzungen durch die Kanten. Auch ich habe schon einen Ski gegen den Helm bekommen. Ohne Helm wäre das eine kleinere Verletzung gewesen, die wohl in keiner Statistik gelandet wäre.

    Deine Grafik zeigt keinen Nachweis, dass Skihelme helfen, aber auch keinen, dass sie es nicht tun. Die schwere der Verletzungen ist, finde ich, auch zu beachten. Zudem: Im Winter beim Skifahren ist es kalt. Mit Helm ist man beim Wetter besser geschützt, die Brille sitzt perfekt und wenn es arg kalt ist, rutscht ein Schal über dem Mund nicht.

    Danke. Jetzt habe ich vor meinem geistigen Auge einen Rentner, der mit seinem Auto in den Laden fährt und der Inhaber sagt "kostenloser Sehtest: Nicht bestanden". Oder hat er dann bestanden?

    Auch wenn sowas niemand geplant aufsich nehmen wollte, einen psychischen Nachhall haben Nachrichten wie die von der Erziehungsmaßnahme → Radfahrerfreie Bahn bestimmt.

    Sehe ich auch so. Eine harte Strafe + viel Polizeipräsenz, Kontrollen (Geschwindigkeit+Abstand), Verurteilung von (absichtlichen) Gefährdern (ohne Unfall!) hätte eine ganz andere Wirkung.

    Ich finde über die Suche nichts, es ist schon etwas her, aber ist diese Urteil hier im Forum schon aufgetaucht?
    Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein

    Kurz: Hier nimmt ein Auto dem Radfahrer im Kreisverkehr die Vorfahrt. Der Autofahrer muss eine Gefahrenbremsung machen und bleibt mit dem Heck auf dem Schutzstreifen stehen, aber so, dass der Radfahrer noch daran vorbeigekommen wäre. Der Radfahrer fuhr angeblich 30 und hat es nicht rechts vorbei geschafft, er hat gegen das Rechtsfahrverbot verstoßen und ist relativ weit links auf dem Schutzstreifen gefahren. Der Autofahrer stand eine Sekunde vor dem Zusammenstoß. 35% Haftung für den Radfahrer.


    Den Satz finde ich komisch, denn das heißt ja Radfahrer müssen immer und überall langsam fahren, weil sie ständig von Autofahrern übersehen werden:
    Zur Überzeugung des Gerichts nach § 286 Abs. 1 ZPO konnte der Kläger aber nachweisen, dass der Beklagte gegen § 3 Abs. 1 S. 1-2 StVO verstoßen hat, indem er seine recht hohe Geschwindigkeit hätte verringern und überprüfen müssen, ob der Kläger ihn sehen würde, dies aber nicht tat.

    Die Kernfrage ist doch aber weiterhin: wie bekommt man diese faktisch richtige Aussage in die Köpfe der Radfahrer, bei denen dort steht:

    "Fahrbahn ist gefährlich, erst recht für Kinder!"

    ?(

    Keine Ahnung. Ich wurde mal vom Ordnungsamt angepflaumt, weil ich mit meinem Sohn auf einem Schutzstreifen fuhr. Zuvor hat das Ordnungsamt bei 4m zwischen den Schutzstreifen trotz Gegenverkehr überholt. Ja, war gefährlich, erst recht für meinen Sohn. Der OA-Mitarbeiter sah zu 100% die Schuld bei mir, weil ich meinem Sohn sowas zumute.

    Die Aussage muss also nicht nur in die Köpfe der Radfahrer.

    Geradeausfahrer fahren rechts auf dem Radweg weiter. Bin mir nicht 100% sicher, aber ich meine die kleine Fahrradampel hat Linkspfeile in den Streuscheiben.

    Linkspfeile wenn man geradeaus fahren weiter? Denn die Straße geht nur geradeaus und nach rechts.
    Du siehst, wir rutschen im Gespräch schon von rechts abbiegen und geradeaus auf links abbiegen und geradeaus.

    Welche Ampel gilt denn dann an der zweiten Haltelinie, wenn ich rechts abbiege und in der Streuscheibe ein Linkspfeil ist? Die Ampel hinter mir, die ich gar nicht mehr sehe?

    Mueck Hm, wenn die Ampel ausfällt, zählt ja nur das Schild (was auch sonst). Dann hat der Radfahrer, der geradeaus fährt Vorrang gegenüber den KFZ, die rechts abbiegen, oder?

    In anderen Städten hat man sich über dieses Thema tatsächlich mal Gedanken gemacht

    Da hätte man sich besser keine Gedanken machen sollen. Einmal, es geht minimal nach links und ein kleines bisschen mehr nach rechts. Wenn man auf der Vorfahrtstraße ist und geradeaus grün zeigt (die Ampel oben), könnte man als Ortsfremder auch mal das Schild abknickende Vorfahrt übersehen. Ich sag nicht, dass die Ampel nicht gültig ist, aber es ist nicht intuitiv und meiner Meinung nach fehleranfällig.

    Wo ich aber rechtlich nicht klar komme:
    Welche Ampel gilt für die zweite Haltelinie auf dem Radweg? Die zweite Radfahrer-Ampel oder die Streuscheibe nach links (aka geradeaus). Hat ein Radfahrer, der "geradeaus" will, drei Ampeln mit drei Haltestellen hintereinander? Welche Kombinationen gibt es da in der Praxis?

    Ich bin vor 26 Jahren aus der Gegend weggezogen, aber bei uns gab es damals eine Regel:
    Ab dem Ortsschild "Erlangen" immer auf der Fahrbahn fahren. Alles andere bereut man! Jedes Mal!

    Edit: Ich habe mich noch gefragt, warum dort ein 254er hängt. Beim Radweg geradeaus scheint behördliches Geisterradeln angeordnet zu sein: Da steht ein Umleitungsschild entsprechend auf dem Radweg und ein Radfahrer kommt entgegen. Man wird da tatsächlich von einem Radweg auf der rechten Seite unter einer Unterführung durchgeschickt und landet auf der linken Seite. Natürlich ohne Hinweis auf Gegenverkehr. Statt Gedanken machen wäre da echt 08/15 sinnvoller.

    Ullie Du musst mir das nicht abnehmen. Aber ich habe bereits vor der Theorie-Prüfung die StVO komplett durchgelesen. Das war damals schon mein Weg zu lernen anstatt diese ganzen Bilder/Multiple-Choice-Fragen mir anzuschauen.

    Beim Rest verstehe ich dich gerade nicht. Ich habe keine Ahnung, was genau du damit sagen willst. Ein Versuch vielleicht:
    Wenn die Straßenverkehrsbehörden sich nicht an die Vorschriften halten, ist es dem Verkehrsteilnehmer gar nicht möglich sich an die Vorschriften zu halten.
    Das gilt nicht nur bei der StVO, auch z.B. bei den Steuergesetzen:
    Die sind so kompliziert und aufwendig, dass es nicht mal die Telekom schafft, sich zu 100% daran zu halten. Die Folge sind falsche Rechnungen. Die hefte ich ab und wenn das Finanzamt bei mir kontrolliert, werden die durchgewunken. Die Folge ist, niemand macht da ein Faß auf!

    Übertragen auf den Straßenverkehr:
    Der Gesetzgeber schreibt Tausende von Vorschriften, die Behörde kann nicht alle umsetzen und ordnet Mist an, die Bürger verstoßen dagegen und die Polizei schaut weg.

    Könnten Sie bitte mal aufhören, jedes Thema zu kapern? Hier geht es um fehlerhafte oder fehlende Baustellenbeschilderungen

    Sorry, war mein letzter Beitrag an Ullie hier.

    Dieser Ausdruck geschützter Bereich kam von Yeti. Ich habe ihn aufgegriffen

    Ja, den Eindruck hatte ich, dass du einen Begriff aufgeschnappt hast und in deinem Sinn verwendest. Das ist ein Begriff, der von vielen Anwälten, in Urteilen und auch bei Wikipedia im Artikel "Ampel" häufig auftaucht. Man sollte ihn dann auch so verwenden, wie es alle tun.

    Ich weiß ja nicht, ob du bereits die StVO und die VwV-StVO schon einmal komplett gelesen hast.

    Ja, mehrfach.

    Ich will den Begriff benutzen, um die Haltlinie zu erläutern, die in Hannover an vielen Stellen benutzt wird, um den Schutzbereich zu erweitern, so dass zum Beispiel ein Fußgängerüberweg auch im Bereich der Radwegquerung gilt:

    Sorry, bitte mach das Faß nicht neu auf und insbesondere nicht in der von dir gewohnten Form, siehe:
    Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

    Dort steht so viel Wahres und in das Zitat da oben ist schon schwer verständlich, wenn nicht sogar falsch. Denn grundsätzlich erweitert die Haltelinie nicht den geschützten Bereich. Sie zeigt an, wo man halten muss.

    Zitat

    Aber: Gilt die Radverkehrampel auch für den Radverkehr auf der Fahrbahn?


    Hast du die StVO und VwV-StVO einmal komplett gelesen? Dann erübrigt sich diese Frage.

    Du verdrehst diese Vorstellung vom "Einhalten aller Regeln" geradezu ins Gegenteil und behauptest, man müsse gegen Verkehrsregeln verstoßen.

    Ja, das tue ich und dazu stehe ich. Beispiele habe ich genannt. Sollen all diese Radfahrer am Rhein die Polizei anrufen und um eine Weisung bitten? Oder umkehren in der Hoffnung, dass auf dem Rückweg kein 250er steht? Was mache ich wenn ich wegen einer Baustelle über eine Sperrfläche fahren muss? ChatGPT spricht bei meiner Bias von "kompletter Verkehrslähmung", wenn sich alle zu 100% an alle Verkehrsregeln halten. Auf der einen Seite, auf der anderen auch von viel weniger Unfällen und viel größerer Sicherheit.