Beiträge von hugo790

    Randnotiz: Jogger haben keine Vorfahrt, weil sie nicht fahren und hätten in der Situation warten müssen..

    Ich habe es bislang so verstanden, dass der Abbiegende warten muss:

    (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

    -> Sie haben Vorrang.

    Der rechte Fahrstreifen wird zum Standstreifen. Der Standstreifen wird zum Radfahrweg. Auf allen Autobahnen gilt grundsätzlich Tempo 80 max.

    Nein! Du killst damit den ganzen Spaß.

    In den USA bin ich mit dem Rad auf den Highways gefahren. Das Speedlimit für Trucks war dort je nach Staat/Strecke ca. 55-65 mph, also rund 88 bis 105 km/h. Je näher man den Trucks ist, desto mehr Fahrtwind bekommt man ab. WIMRE konnte man mit ca. 30 km/h ohne Treten auf der Ebene dahin rollen, wenn man ganz links auf dem Standstreifen fuhr.

    Das Spiel ging die ganze Zeit so, dass ich immer weiter nach links gefahren bin, um den LKWs möglichst nahe zu sein. Die wollten aber einen gewissen Abstand, also fuhren die auch weiter links. Wie in einer Treppenform fuhr ich von LKW zu LKW ein Stück weiter links und nach 5-6 LKWs musste ich wieder ganz nach rechts und 1-2 LKWs "warten". Man kam ultra schnell voran und abgesehen von den Ein und Ausfahrten gab es quasi kein gefühltes Risiko.

    Respekt, wer hat den die Container verschoben?

    Dahinter ist ein Recyclingcenter. Das steht eigentlich eher in der Kritik, weil es dort regelmäßg brennt, seit einigen Jahren, zuletzt 02/2025, 05/2025 und 10/2025. Bis zu 100 Tonnen sollen dann brennen und die ganze Nachbarschaft ist eingeäschert. Ich wohne Luftlinie 600 Meter entfernt und habe je nach Wind verbranntes Zeug im Hausflur. Mückenplagen gibt es dort auch regelmäßig. Insofern sind ein paar verschobene Container wohl das geringste Übel. Bzw. wurden die überhaupt verschoben oder ist einfach zwischen Container und Mauer ein Baum/Strauch gewachsen?

    Wie es dem Verteilerkasten geht, weiß ich gar nicht. Vielleicht bin ich da später oder morgen nochmal.

    Da sollte halt zumindest sinngemäß stehen, dass bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit grundsätzlich der Rückgriff erfolgt.

    Und wenn das dann da steht und es nicht gemacht wird (auch grundsätzlich lässt Ausnahmen zu), was dann?
    Nach dem Motto: Weil die aktuellen Vorschriften nicht eingehalten werden, brauchen wir eine weitere Vorschrift, in der steht, dass sie einzuhalten ist!

    -> nein. nein, Falschparken stellt nicht per se ein Verkehrsrisiko dar. Es ist lästig, es ist behindernd - aber nicht direkt ein Verkehrsrisiko...

    Sehe ich anders.
    Bei einem Haus in Sichtweite starb ein Mensch, weil die Feuerwehr wegen einem Falschparker nicht anfahren konnte.
    Auf meinem Arbeitsweg gab es zwei tödliche Unfälle, bei denen Falschparker die Sichtbeziehung störten. Man könnte natürlich argumentieren das Feuer oder die abbiegenden KFZ waren Schuld, aber die Falschparker leisten ihren Beitrag.

    Aber wenn man so eine Erfahrung mal gemacht hat, dann wird man so einem System so schnell nicht mehr vertrauen.

    Erinnert mich gerade an Gurtverweigerer, weil irgendwann mal jemand im See gestorben ist, weil er durch den Gurt nicht schnell genug aus dem Auto kam.

    Ein neues System muss nicht zu 100% fehlerfrei sein. Es ist schon dann sinnvoll, wenn es signifikant weniger Unfälle/Verletzte/Tote gibt.

    Theoretisch nein, praktisch ja, wie am Hochbord. Da muss man in Köln schon mal aufpassen, dass man vom Außenspiegel vom Bus nicht am Kopf getroffen wird.
    Donnerstag wurde ich von ca. 10 Polizei-Bullis doch recht eng überholt: Rechts auf dem Radweg stand das Wasser, links war er trocken. Protected Bike Lane eben. Da bin ich teilweise freiwillig durchs Wasser gefahren, weil es mir zu eng war.

    Wie konnte ich nur jahrzehntelang Zeichen 241 falsch verstehen:

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    geisterradler

    Ich bin da zwiegespalten. Manche Lastenräder/Pedelec (ohne Kennzeichen) haben um die 350 kg Gesamtgewicht. Theoretisch sind auch 450 kg möglich, wobei man dann natürlich weder bergauf noch Bordstein rauf/runter fahren kann. Für mich sind das teilweise Autos in einem rechtlichen Gewand eines Pedelec.
    Wenn so ein Gefährt auf einem benutzungspflichtigen kombinierten Geh/Radweg mit 25 km/h fährt, hat man als Fußgänger schon deutlich mehr Respekt als vor einem "normalen" Radfahrer.

    Mir ist aufgefallen, dass alkoholfreie Biere angeboten werden, die noch einen sehr geringen Restalkoholgehalt haben (so um die 0,3%) und andere Biere auf denen angegeben ist, dass sie 0,0% Alkohol enthalten. Ob das etwas mit den Gesetzes-Bestimmungen für den Verkauf in anderen Ländern zu tun hat?

    Wegen den Gesetzen in anderen Ländern muss das sowieso produziert werden können, aber auch in Deutschland hat man damit eine größere Zielgruppe: Schwangere, Religiöse, Suchterkrankte, Kinder.
    Da muss jeder Hersteller eben abwägen, ob die größere Zielgruppe auch die höheren Produktionskosten rechtfertigt, oder gar zweigleisig fahren.

    (Ich kenne das alles nur von Bekannten, ich trinke weder Bier noch Alkohol.)

    Ich denke man darf hier den Radweg nicht mit Benutzungspflicht verwechseln. Für den Radweg im Bestand gibt es wohl keine Rechtsgrundlage eine Verbreiterung zu fordern. Aber ggf. eine Abschaffung der Benutzungspflicht.

    Konkret zur Mülheimer Brücke: Der Radweg geht vorher nachts rechts weg. Für mich ist der sowieso nicht fahrbahnbegleitend und jede Diskussion über Benutzungspflicht hinfällig . Ein paar hupende Autofahrer sehen das gerne anders.

    Passend zur Brücke gibt es von gestern einen Artikel, mit einem Bild, wie es 13 Jahre nach obigem Video ausschaut. Da kam doch das ein oder andere Schild dazu. Erstmal sollen 110.000€ für ein Gutachten ausgegeben werden: Was passiert, wenn man auf 2 KFZ-Spuren pro Richtung nur eine macht?
    Spoiler: Es gibt bereits ein Gutachten, dass der Verkehr zusammen bricht, wenn eine der anderen Kölner Brücken nicht um eine Fahrspur erweitert wird!

    Mülheimer Brücke: Gutachten kann in Auftrag gegeben werden
    Das Vorhaben hat bereits im Vorfeld für eine kontroverse Diskussion gesorgt: Ein Gutachten soll untersuchen, wie es sich auf den Verkehr auswirkt, wenn auf der…
    www.rundschau-online.de