gruselig. bis sich erste aufs Maul legt bei Glatteis oder so.
Mein erster Gedanke war:
Gruselig, dass die Infrastruktur in einem Zustand ist, dass Bürger auf die Idee kommen, so etwas machen zu müssen.
gruselig. bis sich erste aufs Maul legt bei Glatteis oder so.
Mein erster Gedanke war:
Gruselig, dass die Infrastruktur in einem Zustand ist, dass Bürger auf die Idee kommen, so etwas machen zu müssen.
gibt's da auch Text zu? Oder ist das einfach eine Bildergalerie? da fand ich thingsonbikelanes unterhaltsamer
Geht es um diese Blitzer, die alle seit Jahren nicht mehr funktionieren?
Ja. Im Video ist auch eine Geisterfahrerin zu sehen.
die Straße muss ja als Kraftfahrstraße gewidmet sein
Wieso? Als die Maut eingeführt wurde, wurden die Kölner Kraftfahrstraßen explizit von der Mautpflicht ausgenommen, weil sie nicht entsprechend gewidmet waren.
Inzwischen wurde die Stelle entschärft. Aber von rechts nach links:
Gehweg, Radweg, Kraftfahrstraße
Der Radweg wird zu einem Mini-Radweg, damit man auf der Kraftfahrstraße parken kann, um den Blitzer zu warten. Nach dem Blitzer ging der Radweg wieder ein Stück nach links.
Aktuell steht soweit ich weiß dort nur noch eine Blitzer-Attrappe und der Radweg ist durchgängig.
Widmungsbehörde
Ich habe bestimmt ein halbes Jahr versucht herauszufinden, wer für Widmungen zuständig ist. Da sollte es ein Register geben. "Das müsste mal angelegt werden" war wohl die ehrlichste Rückmeldung einer Mitarbeiterin der Stadt.
Besser in Köln. Wir haben Kraftfahrstraßen mit Radwegen!
Ich bin wegen einer Baustelle einer Umleitung gefolgt. Fester Wegweiser nach links, temporärer nach links. Dort dürfen aber erst nur Anlieger durch und ca. 100m später nur Fahrzeuge der Land- und Wasser-Wirtschaft. Ignoriert man beide Verbotsschilder, kommt man zurück auf den Rheinradweg. Und ich muss sagen, da fahren Abends echt viele Autos (meist Pärchen) zum Rhein. Bis zu der Baustellenumleitung dachte ich, das wäre erlaubt.
Ich bin mir bei deinem Beitrag nicht ganz sicher, ob du dir wünschst, dass diese Regelungen für Elektro-Tretroller (Teilnahme nur für Modelle mit Allgemeiner Betriebserlaubnis) auf das Fahrrad übertragen wird?
Mein Beitrag diente nur dazu den etwas theoretischen Fall "Darf ich ein Formel-1-Auto ohne Straßenzulassung einfach so kaufen" in den praxisnahen Fall "Darf ich einen E-Scooter ohne Straßenzulassung einfach so kaufen" umzuwandeln. Die Antwort lautet in beiden Fällen aktuell "ja" und das ist denke ich auch in Ordnung so.
Unabhängig davon wünsche ich mir keine Allgemeine Betriebserlaubnis-Pflicht fürs Fahrrad.
Es soll ein Gutachten über die echten Kosten (inkl. Gesundheit, Klima etc.) über den Autobahnausbau geben
Das Problem ist halt, dass man ihnen das negativ auslegen kann, wenn Sie dort einen Unfall veursachen. Der Anwalt, der die Gegenseite vertritt wird nämlich wissen, was das Verkehrszeichen bedeutet und sich nicht dafür interessieren, was Sie da reininterpretiert haben, oder was die Verkehrsbehörde dachte, damit angeordnet zu haben.
Wenn dem so ist, wäre das wirklich hart. Ein Beispiel von hier:
Die Radwegbenutzungspflicht wird auf einer Straße aufgehoben, wegen Stress zwischen Radfahrern und Fußgängern. Die Stadt Köln hängt mittig über dem ehemaligen Radweg ein Zeichen 254 auf und verkündet zusätzlich per Schild und Presseartikel, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren müssen.
Genau genommen dürfen sie das wegen dem Zeichen 254 nicht. Meinst du wirklich, da bekommt der Radfahrer alleine deswegen im Falle eines Unfalls eine (Teil-)Schuld? Kann man da nicht mit Nichtigkeit (weil nicht so angeordnet) kommen? Also das Schild ist so angeordnet, aber der Sinn dahinter keinesfalls.
... ist vom 250 eh nicht betroffen ... *duck&renn*
Ich habe lange über das Wort nachgedacht und kam nach einer Google-Suche zu dem Schluß, dass es hier auch passt. Nicht wortwörtlich, aber sinngemäß.
Eine Fahrt zum Einzelhändler wäre aber ein Anlieger ...
Ja und nein. Wenn man den Einzelhändler kennt und explizit zu dem fährt ja. Aber die Laufkundschaft fehlt.
Aber wie und auf welcher Rechtsgrundlage kann dort Autofahrern verwehrt werden, von der Autobahn abzufahren, auch wenn sie dort nicht direkt ihren Zielort haben? Das ist Österreich und da mag es vielleicht eine solche Regelung geben, die das irgendwie ermöglicht. In der StVO sehe ich eine solche Möglichkeit aber gar nicht.
Ich denke schon, dass das grundsätzlich über Anlieger frei lösbar wäre.
In meiner alten Heimat sind viele Leute durch den Ort gefahren, es wurde eine Umgehungsstraße gebaut. Dann gab es auf der häufiger Stau und die Leute sind wieder durch den Ort gefahren. Danach wurde ein Durchfahrtsverbot mit Anlieger frei hingestellt, dauerhaft. Rein formal muss man nun auf der Umgehungsstraße bleiben, auch wenn dort Stau ist.
Klar haben sich dann die Einzelhändler beschwert. Aber irgendwas ist ja immer.
Noch mehr Fragen drängen sich auf:
Wenn ein Autofahrer meint, ich muss auf dem parallel verlaufenden Radweg fahren, der weit weg ist, rufe ich scherzeshalber manchmal zurück er muss auf der Autobahn fahren, die natürlich ebenfalls parallel läuft und recht weit weg ist.
Ich hätte nicht gedacht, dass ich das irgendwann mal ernsthaft antworten kann.
Willst du Sportvereine verpflichten, als Fahrradhändler tätig zu werden?
Radsportler zwingen, in Vereine einzutreten, um sich ein Fahrrad ohne Sicherheitsausstattung zu kaufen, wo sie doch auch einfach eins mit kaufen können und diese dann abmontieren?
In Köln durfte man eine Zeit lang nur im See schwimmen, wenn man eine Mitgliedschaft im Triathlon-Verein nachweisen konnte.
Für Waffen (und Drogen) gibt es separate Gesetze, die den Besitz allgemein verbieten und Ausnahmen vorsehen (Waffenbesitzkarte, Rezept oder Forschungszwecke). Den Gedanken das auf Fahrräder zu übertragen, finde ich mehr als gewagt.
Wie ist das eigentlich bei PKW geregelt? Kann ich zum Beispiel einen Formel1-Rennwagen ganz normal als Privatmensch kaufen? Ich habe es noch nie versucht.
Denk doch eine Nummer kleiner:
Ein E-Scooter mit 25 oder 30 km/h. Den kannst du auch einfach so kaufen und damit auf Privatgrundstücken rumheizen.
Es geht darum, dass der Begriff "Vollausstattung" irreführend ist, wenn ein Fahrrad, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, dafür aber offenkundig nicht voll ausgestattet ist.
Ich habe mir zuletzt vor ca. 10 Jahren ein neues Rad gekauft, ein MTB von Canyon. Da bekam ich eine Tüte mit Rückstrahlern, Speichenreflektoren etc. mit. Pedale hatte das Rad nicht, irgendwo war noch der Hinweis wegen Licht und Klingel, dass die extra besorgt werden müssen.
Klar, in der Werbung, auf der Webseite und beim Probefahren war alles ohne diese "Extras".
Fast jede Werbung ist irreführend. Bei den PKWs sind es die leeren Straßen. Teilweise mit Hinweis, dass die extra abgesperrt wurde und Rennfahrer am Steuer sitzen.
WEnn man das nun auf dem Gehweg aufstellt mit der verordnungswidrigen Meinung, dass es dort gelten würde:
betrifft das
- Kinder vor dem vollendeten 8. / 10. Lebensjahr?
- deren StVO-mäßigen Begleitpersonen?
Ich dachte Kinder zählen nicht als Radfahrer. Dürften die dann durch den Tunnel aus dem Beispiel vorher fahren?
Ich habe es jedenfalls schon gebracht bei einem direkt vor einer Streife vom Rad zu springen, joggend das Rad zu schieben und nach der nächsten Kreuzung wieder aufzuspringen. Hält den Verkehr natürlich viel mehr auf als einfach durchzufahren, dafür ist es legal und zeigte den Polizisten die Unsinnigkeit der Anordnung. Die Polizei macht hier ja "nebenbei" die Verkehrsschauen.
Leider ist die Qualität schlechter als gedacht. Auf der Tafel steht "Auffahrt gesperrt".
Eigentlich wollte ich dazu schreiben:
"Ich sehe was, was du nicht siehst, und das ist gesperrt"
Der Radweg ist dadurch seit mindestens einer Woche gesperrt. Wenigstens hat mich die Streife im Gegenverkehr nicht wegen Verstoß gegen die Benutzungspflicht angehalten
Es ist auch nicht nur die Auffahrt gesperrt, sondern auch der Radweg von der Auffahrt, der Radweg rechts neben der Auffahrt und die Fahrspur links neben der Auffahrt. Man fährt hier also zwischen den Straßenbahnschienen: