Beiträge von hugo790

    geisterradler

    Ich bin da zwiegespalten. Manche Lastenräder/Pedelec (ohne Kennzeichen) haben um die 350 kg Gesamtgewicht. Theoretisch sind auch 450 kg möglich, wobei man dann natürlich weder bergauf noch Bordstein rauf/runter fahren kann. Für mich sind das teilweise Autos in einem rechtlichen Gewand eines Pedelec.
    Wenn so ein Gefährt auf einem benutzungspflichtigen kombinierten Geh/Radweg mit 25 km/h fährt, hat man als Fußgänger schon deutlich mehr Respekt als vor einem "normalen" Radfahrer.

    Mir ist aufgefallen, dass alkoholfreie Biere angeboten werden, die noch einen sehr geringen Restalkoholgehalt haben (so um die 0,3%) und andere Biere auf denen angegeben ist, dass sie 0,0% Alkohol enthalten. Ob das etwas mit den Gesetzes-Bestimmungen für den Verkauf in anderen Ländern zu tun hat?

    Wegen den Gesetzen in anderen Ländern muss das sowieso produziert werden können, aber auch in Deutschland hat man damit eine größere Zielgruppe: Schwangere, Religiöse, Suchterkrankte, Kinder.
    Da muss jeder Hersteller eben abwägen, ob die größere Zielgruppe auch die höheren Produktionskosten rechtfertigt, oder gar zweigleisig fahren.

    (Ich kenne das alles nur von Bekannten, ich trinke weder Bier noch Alkohol.)

    Ich denke man darf hier den Radweg nicht mit Benutzungspflicht verwechseln. Für den Radweg im Bestand gibt es wohl keine Rechtsgrundlage eine Verbreiterung zu fordern. Aber ggf. eine Abschaffung der Benutzungspflicht.

    Konkret zur Mülheimer Brücke: Der Radweg geht vorher nachts rechts weg. Für mich ist der sowieso nicht fahrbahnbegleitend und jede Diskussion über Benutzungspflicht hinfällig . Ein paar hupende Autofahrer sehen das gerne anders.

    Passend zur Brücke gibt es von gestern einen Artikel, mit einem Bild, wie es 13 Jahre nach obigem Video ausschaut. Da kam doch das ein oder andere Schild dazu. Erstmal sollen 110.000€ für ein Gutachten ausgegeben werden: Was passiert, wenn man auf 2 KFZ-Spuren pro Richtung nur eine macht?
    Spoiler: Es gibt bereits ein Gutachten, dass der Verkehr zusammen bricht, wenn eine der anderen Kölner Brücken nicht um eine Fahrspur erweitert wird!

    Mülheimer Brücke: Gutachten kann in Auftrag gegeben werden
    Das Vorhaben hat bereits im Vorfeld für eine kontroverse Diskussion gesorgt: Ein Gutachten soll untersuchen, wie es sich auf den Verkehr auswirkt, wenn auf der…
    www.rundschau-online.de

    Überall sind die Gehwege deutlich kürzer, dafür steiler und gefährlicher!

    Noch zwei Sachen:
    - Die steilen Gehwege führen dazu, dass Leute mit Kinderwagen oder Rollstuhl häufig den Radweg nutzen, weil es zu steil ist!
    - Dann will die Stadt das ganze verbreitern: Das ganze wurde von der Stadt verschmälert, um eine zusätzlich Fahrspur für die KFZs zu schaffen. Nachdem ich versucht habe gegen den schmalen Geh/Radweg vorzugehen (per Klage), hat die Stadt das ganze einfach als außerorts deklariert, damit die Mindestmaße nicht so stark unterschritten werden! Vor Gericht tat die Stadt einfach so, als wäre die Breite "Gott gegeben" und nicht änderbar. Das waren iirc 1,4m für einen gemeinsamen Geh/Radweg.

    Deswegen triggert mich der Artikel doch ein bisschen, auch wenn es lang her ist.

    Ich bekomme die Krise bei diesem Artikel:

    Hohes Unfallrisiko: Radler kracht im Dunkeln gegen Drängelgitter auf Kölner Severinsbrücke
    Die Fahrradrampen zur Severinsbrücke sind teilweise zu steil und gefährlich. Vor allem in der Dunkelheit kann es zu Unfällen kommen.
    www.ksta.de


    Ich korrigiere mal:

    Zitat

    Radler kracht im Dunkeln gegen Drängelgitter auf Gehweg der Kölner Severinsbrücke


    Nicht irgendein Radler. Ein Rechtsanwalt auf dem Weg zur ksta-Weihnachtsfeier. So ein Zufall!

    Zitat

    Für Carsten Brennecke kommt der Vorschlag der Bezirksvertretung Innenstadt, die Radwege zur Severinsbrücke endlich sicherer zu machen, zu spät.


    Wie gesagt, er verunglückte auf dem Gehweg.

    Zitat

    Brennecke, ein erfahrener und umsichtiger Radfahrer


    Halt ein Gehwegradler.

    Zitat

    Brennecke folgt dem Radweg, der einen Rechtsknick macht


    Auf dem Bild ist ein Links-Knick zu sehen. Links=Fußgänger+steil+Drängelgitter, Rechts=Radweg + flacher + länger

    Zitat

    Das Hindernis vor ihm, ein rechtwinkliges Drängelgitter auf dem unbeleuchteten Weg, das er links umfahren müsste, nimmt er erst im letzten Moment wahr. Es ist völlig verrostet, die Reflektorfarbe ist abgeblättert. „Ich hatte keine Chance, auszuweichen.“


    Keine Ahnung wie Drängelgitter auf Gehwegen mit Reflektoren ausgestattet sein müssen.

    Zitat

    „Ich kann den Sinn dieses Hindernisses nicht erkennen“, sagt er. „Vielleicht glaubt die Stadtverwaltung, das sei eine gefährliche Stelle, an der man langsamer fahren sollte.


    Erwähnte ich schon, dass er Rechtsanwalt ist? Es ist eine Stelle an der Radfahrer gar nicht fahren sollten! An allen Auffahrten bei dieser Brücke sind an den Gehwegen Drängelgitter, um die Radfahrer dazu zu bringen, auf dem Radweg zu fahren! Überall sind die Gehwege deutlich kürzer, dafür steiler und gefährlicher!

    Hier ist das Schild:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl


    Gegenrichtung:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    maps.app.goo.gl


    Apropo Gegenrichtung aka Geisterfahrer bzw. Geisterfahrer auf Gehweg:

    Zitat

    Wenn man von oben den Weg mit dem Rad herunterfährt und davor kracht, könnte das tödlich enden.


    Ja, wenn man als Geisterfahrer unterwegs ist und dann eine Abkürzung über einen Gehweg nimmt, dabei bergab ordentlich schnell fährt, kann das tödlich enden. BTW auch ohne Drängelgitter, nämlich wenn ich unten vorschriftsmäßig auf dem Radweg fahre. Radfahrer müssen bei der Brücke immer die rechte Seite nutzen und das ist gut so!
    Am Ende wird wenigstens aufgelöst:

    Zitat

    Das Drängelgitter diene „der Absicherung des Fußverkehrs“, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage mit. Der Radweg habe eine eigene Führung. Das wird durch Schilder und eine durchgezogene Linie auf dem Boden verdeutlicht.


    Mimimi geht aber weiter:

    Zitat

    Tagsüber sind die Schilder, teilweise verdreckt oder mit Aufklebern versehen, auch zu erkennen. In der Dunkelheit eben nicht.

    So einfach ist das nicht:

    Wechsellichtzeichen nach rechts würde ich also als ausdrückliche Aufhebung des §9 (3) auslegen. Und deshalb ja, das ist feindliches Grün.

    interessant, wobei dann aber der Satz mit "Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an..." überflüssig wäre, oder?

    Es steht ja sogar explizit da:
    1An Kreuzungen bedeuten:
    Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".
    2Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen

    Wie auch immer, da darf sich dann der Autofahrer mit der Stadt rumschlagen. Oder gibt es einen Fall bzw. Meinung, dass der Radfahrer Schuld ist, wenn er bei Fahrbahn-Grün geradeaus fährt?

    Ist das feindliches Grün?

    Gute Frage. Da Autofahrer streng genommen beim rechts Abbiegen auf die Radfahrer achten müssen, würde ich eher nein sagen.

    Es wurde offensichtlich versäumt, in die Fußgängerampel ein Kombisignal zu verbauen.

    Kurz hinter der Haltelinie für Radfahrer sieht man rechts daneben noch den alten Ampel-Mast. Der ist leer geräumt. Haltelinie weg + Streuscheibe ändern wäre wohl der Standard.

    Ich muss zugeben, ich habe mich beim ersten Anblick geirrt. Hier meine Gedanken dazu:

    Der Radfahrer hat Vorrang, wegen §9:
    "(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren."

    Der Autofahrer hat keinen Vorrang, §37. Das habe ich in der Fahrschule anders gelernt, aber in der StVO steht tatsächlich die Einschränkung "links" und "hinter":
    "Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann."

    Trotzdem bleibt es ein Verstoß gegen die VwV StVO zu §37:
    "Pfeile in Lichtzeichen
    1.
    Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden."

    -> Die Stadt darf es so nicht anordnen, aber wenn es so existiert, hat der Radfahrer Vorrang. (Meine Meinung)

    PS: Die zwei Radfahrer im Bild fahren über die Haltelinie und halten dann bei Fußgänger-Rot. Der Radweg hat eine Gesamtlänge von 78 Metern. Davor und danach fährt der Radfahrer auf der Fahrbahn.

    Das dachte ich mir hier auch:

    Zitat

    Das Löschfahrzeug [...] konnte die Straße später nur mit Mühe wieder verlassen. Die Fahrerinnen, deren Autos den Einsatz behinderten, wurden ermittelt. Als sie aufgefordert wurden, ihre Fahrzeuge zu entfernen, zeigten sie laut Feuerwehr wenig Verständnis für die Situation.

    Was ist da in der Zwischenzeit passiert? Ansprache der Fahrer, die sagen nö und dann muss die Feuerwehr halt schauen, wie sie weg kommt?

    Dann müssen wir ja nur das komplette BIP (ca. 4,5 Billionen) für Verkehrssicherheit ausgeben, um bei 1,5 Milliarden pro Verkehrstoten Vision Zero zu erreichen (bei ca. 3000 Verkehrstoten pro Jahr). Ein Auto würde dann auch nur 150.000€ mehr kosten.

    Natürlich nur bei 100% Effizienz. Google meint:
    Totwinkel-Assistent -> 14% weniger Spurwechsel-Unfälle
    Notbremsassistent-Assistent -> 43% weniger Auffahr-Unfälle
    Spurverlassenswarner -> <20% weniger Spurverlassen-Unfälle

    Die Umsetzung selbst könnte auch interessant sein:
    Nach einem Unfall ist ein Radfahrer neben der Tür (oder der Sensor spinnt). Das Auto brennt. Der Fahrer will raus, aber die Tür blockiert.

    hm. Ja, den Ansatz kann ich nachvollziehen. Aber ich bin mir nicht sicher, was die Konsequenz sein sollte, wenn(!) es eine Ermessensausübung gab. Wenn also in der Akte zur VAO eine ganze Seite Abwägung verschiedener Führungsformen zu finden ist. Ergebnis der Abwägung war: RWBP in beide Richtungen ist sicherer als Führung auf Fahrbahn, weil nur ganz wenige Einmündungen, die mit wenig Verkehr, Vorfahrt achten steht dran, Furtmarkierung in rot...

    Erfahrung aus meinen Gerichtsverfahren:
    Am Anfang hat der Verwaltungsrichter schlampig begründet meine Klage abgelehnt. Es gab eine Revision, das Urteil wurde gekippt. Die erwartete Konsequenz war, dass ich meine nächste Klage gewinne. Dem war aber nicht so. Er (bzw. dann seine Vorgesetzte) hat sehr ordentlich und lang begründet meine Klage abgelehnt. Eine Revision wurde dann gar nicht zugelassen.
    Obwohl beide Verfahren sehr ähnlich waren.

    Davon unabhängig gibt es für einiges meines Erachtens keine Ermessensentscheidung. Wie das Zusatzzeichen, das auf Radfahrer von rechts hinweist, über dem Vorfahrt achten. Niemand kann da vernünftig begründen, warum man das weglässt.

    Zum Thema hocheffiziente Verbrenner:

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