Ich hab gerade was interessantes gegen RA-Unfälle gesehen:
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…der Spiegel da…
Ich hab gerade was interessantes gegen RA-Unfälle gesehen:
…der Spiegel da…
kann aber gar nicht sein, weil es sich um einen Reisebus gehandelt hat, der nicht Teil des HVV und auch kein Taxi ist. Und die dürften da gar nicht rechts abbiegen
Und warum hat ein aktueller Lion's Coach keinen Abbiege-Assistenten? Der Aufkleber hilft auch nix, wenn keine Zeit zum reagieren bleibt.
Von den Dingern gibt es ja tatsächlich so einige.
Gab – der ist auch weg!
Nur eben zu flott, so dass Autofahrer versuchen über die Abbiegespur zu überholen – da rächt sich, dass das alles nur unmotiviert auf die Straße gedübelt wurde. Und "erst rechts dann links" wäre in der Theorie auch möglich, wird aber in der Praxis hier eher zum Sturz führen.
Und diesen Müll hält man für eine angemessene Querungshilfe? Alleine diese unmotiviert auf die Straße gedübelten Verkehrsinseln – und der Rest ist genauso hingerotzt.
Stimmt, das ist mir gar nicht aufgefallen. Wobei es aber noch genügend Kreuzungen gibt, an der die Haltlinien auf der gleichen Höhe aufgemalt wurden.
Richtig; wie zum Beispiel in Lüneburg beim Rewe hinten. Ich überlege immer noch, ob ich die in den Mängelmelder eintrage oder mal hoffe, Herrn Pusch persönlich irgendwo zu erwischen.
Achso, ja: In OpenStreetMaps sind auch die Daten für die Geschwindigkeit drin. Irgendwo hatte ich dann mal diesen Link gefunden, wo man die auswerten kann:
…die Seite ist je nach Rechner teilweise reichlich zäh.
Schlimmer noch: Die Haltelinie für Rechtsabbieger IST dort 6 Meter (!) hinter der des Radverkehrs und wurde entsprechend bei weitem überfahren.
Die Frage wäre wohl nicht, ob die Stadt es durchsetzen kann, sondern ob sie es überhaupt versucht. Nach dem OSM-Daten finde ich im gesamten Stadtgebiet nirgends Strecken-30 (nur 30-Zonen), nicht einmal da, wo es auch ohne Kurort-Status kein Problem wäre.
Das hier ist vor dem Haupteingang der Diana-Klinik:
Wohlgemerkt, da ist rechts Krankenhaus, links Kurtherme – trotzdem darf man da mit 50 durch und der Zebrastreifen ist die einfachste Ausführung. Vor Krankenhäusern braucht 30 aber keine tiefe Begründung, nichtmal ohne "Kurort"-Status und selbst bei 50 kann man Fußgängerüberwege mit Verkehrsberuhigung (Aufpflasterung und/oder Mittelinsel) bauen.
Ich wollte gerade fragen, was will man mit dem Versuch denn jetzt herausfinden.
Wie laut die Bus-Fahrgäste jetzt auf die "Scheiß Radfahrer" schimpfen, die wirklich auf die Idee kommen, das da zu benutzen? Oder wie gut man fliegt (übrigens auch als Fußgänger), wenn die Furt nicht auf die Absenkung zielt?
Das die Radfahrer weiter links fahren, ist bei der Breite jedenfalls nicht überraschend – zumal, wenn die Autofahrer offenbar die Memo mit dem Tempolimit auch noch nicht bekommen haben.
Woran erkennt denn der rechtsseitig Radelnde, dass ihm ab dieser Stelle jemand legal entgegenkommen darf?
Das kann ihm genauso egal sein, wie einem Autofahrer die Benutzungspflicht daneben - es ist nämlich nicht seine Aufgabe, andere Radfahrer zu erziehen. Wenn also einer kommt, kommt eben einer – ob legal oder nicht, macht keinen Unterschied.
Was davon der Radweg ist, ist ebenfalls klar: Wie überall in Hannover "das schwarze zwischem dem roten". Zwar untypisch, aber doch eindeutig.
Ich hätte allerdings den Zweirichtungs-Teil verbreitert und an dieser Stelle mit einer Linie um die Ecke "beendet" – das wäre eindeutiger als die Zweckentfremdung eines Umleitungs-Schildes. Ähnlich wie hier, wobei die Markierungen leider nur noch zu erahnen sind:
Die Leute mit Stellplatz und Garage versteh ich nicht, mir wärs recht, wenn keiner vor meinem Grundstück parken könnte.
Das raff ich jetzt auch nicht – ich hätte erwartet, dass die Leute, die selbst am Straßenrand parken das vehement verteidigen, während es die anderen Gruppen deutlich störender empfinden.
Ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten, dass die Verkehrsbehörden überall dort, wo sie eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer auf der Fahrbahn festgestellt haben (oder meinen, festgestellt zu haben) und die RVA nicht den baulichen Anforderungen der VwV-StVO genügt, sogar T30 auf der Fahrbahn anordnen müssen, um diese besondere Gefahr zu reduzieren. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Behörde ab dem Moment, wo man diese Option ins Spiel bringt, auf einmal keine besondere Gefahr mehr sieht.
Dafür müsste aber erstmal überhaupt eine sinnvolle Definition von "besonderer Gefahr" her – bisher geschieht dies aber ausschließlich nach der Verkehrslast, während die Unfallstatistik eher sogar das Gegenteil vermeldet: "da wird schon keiner kommen" ist nämlich die größte Gefahr überall im Straßenverkehr. Bei hoher Verkehrslast führen Radwege (so halbwegs sinnvoll ausgeführt…) hingegen dazu, dass man sich nicht gegenseitig im Weg steht: Die Autos können schneller zur nächsten rotem Ampel fahren und wenn sie sich da dann alle selbst im Weg stehen, kann man mit dem Rad in Ruhe vorbeizuckeln.
Ich denke man kann davon ausgehen, das Senioren weniger und kürzer fahren. Insofern scheitn es mir, dass sie beim Unfallgeschehen niht deutlich unterpropotional vertreten sind.
Man sieht ja, dass sich die Zahl der Unfallbeteiligten mit dem Rentenalter recht sprunghaft halbiert – ich denke aber, dass das noch gar nicht alles ist. Denn in der steigenden Zahl verursachter Unfälle sind sicherlich auch Alleinunfälle, deren Anteil weniger von der Fahrleistung und eben mehr von der Fahrtüchtigkeit abhängt.
Ich sehe den Fehler hier, dass sich alle auf tödliche Unfälle konzentrieren – das ist aber selten. Das typische Unfallszenario ist dagegen eher "verwechselt Gas und Bremse" oder "verwechselt vorwärts und rückwärts". Ich vermute, wenn man nach Unfällen sucht, wo Gebäude und parkende Autos beschädigt werden, wird sich eine entsprechende Häufung auch finden lassen.
Die Freiheit von senilen Greisen ist halt wichtiger als das Leben von Kindern ![]()
viele stehen auch zwischen Geh- und Radweg und hängen dann nach rechts – man würde also eher den Mast als die Schilder treffen. Und wo es gar keinen Gehweg gibt, hängen sie dann deutlich höher. In der Lindenstraße wäre da das Problem im Straßennamen ![]()
Der hier ist auch noch suboptimal:
"als den 46-Jährigen die Aufmerksamkeit verließ" …WTF? Solche Wortwahl passt vielleicht bei BLÖD wenn jemand aus Doofheit einen Solo-Unfall verursacht, aber nicht wenn andere verletzt werden.
Muss es also tatsächlich einen Zusammenhang mit dem Parkleitsystem geben? Vielleicht auch für "Post hält auf dem Radweg und dötzt oben gegen"?
Gefühlt wäre mir da eine Unterscheidung zwischen Mahnung ((Rechtsabbiege)unfälle, Sch... Infrastruktur, Gefahrenstelle) = Ghostbike und Trauer/Anteilnahme = Kreuz o.ä., je nach evtl. religiösem Kontext, auch näher.
Ich bin mir nichtmal sicher, ob man über die Unfallstatistik überhaupt noch sinnvoll explizite Gefahrenstellen finden kann, oder ob das inzwischen viel zu sehr von Zufallstreffern überlagert wird, die überall passieren können.