Beiträge von TheK

    Die Frage wäre wohl nicht, ob die Stadt es durchsetzen kann, sondern ob sie es überhaupt versucht. Nach dem OSM-Daten finde ich im gesamten Stadtgebiet nirgends Strecken-30 (nur 30-Zonen), nicht einmal da, wo es auch ohne Kurort-Status kein Problem wäre.

    Das hier ist vor dem Haupteingang der Diana-Klinik:

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    Wohlgemerkt, da ist rechts Krankenhaus, links Kurtherme – trotzdem darf man da mit 50 durch und der Zebrastreifen ist die einfachste Ausführung. Vor Krankenhäusern braucht 30 aber keine tiefe Begründung, nichtmal ohne "Kurort"-Status und selbst bei 50 kann man Fußgängerüberwege mit Verkehrsberuhigung (Aufpflasterung und/oder Mittelinsel) bauen.

    Ich wollte gerade fragen, was will man mit dem Versuch denn jetzt herausfinden.

    Wie laut die Bus-Fahrgäste jetzt auf die "Scheiß Radfahrer" schimpfen, die wirklich auf die Idee kommen, das da zu benutzen? Oder wie gut man fliegt (übrigens auch als Fußgänger), wenn die Furt nicht auf die Absenkung zielt?

    Das die Radfahrer weiter links fahren, ist bei der Breite jedenfalls nicht überraschend – zumal, wenn die Autofahrer offenbar die Memo mit dem Tempolimit auch noch nicht bekommen haben.

    Woran erkennt denn der rechtsseitig Radelnde, dass ihm ab dieser Stelle jemand legal entgegenkommen darf?

    Das kann ihm genauso egal sein, wie einem Autofahrer die Benutzungspflicht daneben - es ist nämlich nicht seine Aufgabe, andere Radfahrer zu erziehen. Wenn also einer kommt, kommt eben einer – ob legal oder nicht, macht keinen Unterschied.

    Was davon der Radweg ist, ist ebenfalls klar: Wie überall in Hannover "das schwarze zwischem dem roten". Zwar untypisch, aber doch eindeutig.

    Ich hätte allerdings den Zweirichtungs-Teil verbreitert und an dieser Stelle mit einer Linie um die Ecke "beendet" – das wäre eindeutiger als die Zweckentfremdung eines Umleitungs-Schildes. Ähnlich wie hier, wobei die Markierungen leider nur noch zu erahnen sind:

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    Ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten, dass die Verkehrsbehörden überall dort, wo sie eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer auf der Fahrbahn festgestellt haben (oder meinen, festgestellt zu haben) und die RVA nicht den baulichen Anforderungen der VwV-StVO genügt, sogar T30 auf der Fahrbahn anordnen müssen, um diese besondere Gefahr zu reduzieren. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Behörde ab dem Moment, wo man diese Option ins Spiel bringt, auf einmal keine besondere Gefahr mehr sieht.

    Dafür müsste aber erstmal überhaupt eine sinnvolle Definition von "besonderer Gefahr" her – bisher geschieht dies aber ausschließlich nach der Verkehrslast, während die Unfallstatistik eher sogar das Gegenteil vermeldet: "da wird schon keiner kommen" ist nämlich die größte Gefahr überall im Straßenverkehr. Bei hoher Verkehrslast führen Radwege (so halbwegs sinnvoll ausgeführt…) hingegen dazu, dass man sich nicht gegenseitig im Weg steht: Die Autos können schneller zur nächsten rotem Ampel fahren und wenn sie sich da dann alle selbst im Weg stehen, kann man mit dem Rad in Ruhe vorbeizuckeln.

    Ich denke man kann davon ausgehen, das Senioren weniger und kürzer fahren. Insofern scheitn es mir, dass sie beim Unfallgeschehen niht deutlich unterpropotional vertreten sind.

    Man sieht ja, dass sich die Zahl der Unfallbeteiligten mit dem Rentenalter recht sprunghaft halbiert – ich denke aber, dass das noch gar nicht alles ist. Denn in der steigenden Zahl verursachter Unfälle sind sicherlich auch Alleinunfälle, deren Anteil weniger von der Fahrleistung und eben mehr von der Fahrtüchtigkeit abhängt.

    Ich sehe den Fehler hier, dass sich alle auf tödliche Unfälle konzentrieren – das ist aber selten. Das typische Unfallszenario ist dagegen eher "verwechselt Gas und Bremse" oder "verwechselt vorwärts und rückwärts". Ich vermute, wenn man nach Unfällen sucht, wo Gebäude und parkende Autos beschädigt werden, wird sich eine entsprechende Häufung auch finden lassen.

    viele stehen auch zwischen Geh- und Radweg und hängen dann nach rechts – man würde also eher den Mast als die Schilder treffen. Und wo es gar keinen Gehweg gibt, hängen sie dann deutlich höher. In der Lindenstraße wäre da das Problem im Straßennamen ;)

    Der hier ist auch noch suboptimal:

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    Gefühlt wäre mir da eine Unterscheidung zwischen Mahnung ((Rechtsabbiege)unfälle, Sch... Infrastruktur, Gefahrenstelle) = Ghostbike und Trauer/Anteilnahme = Kreuz o.ä., je nach evtl. religiösem Kontext, auch näher.

    Ich bin mir nichtmal sicher, ob man über die Unfallstatistik überhaupt noch sinnvoll explizite Gefahrenstellen finden kann, oder ob das inzwischen viel zu sehr von Zufallstreffern überlagert wird, die überall passieren können.

    Ist er zum Beispiel hier gestartet, also noch ein Haus weiter vorne, auf der linken Bürgersteigseite, dann hätte er sein Rad entweder schieben müssen oder die vierspurige Straße überqueren müssen, um korrekt rechtsseitig stadtauswärts zu fahren.

    Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob man da auch gleich rechts fahren darf (ob man es KANN, ist ob der diversen Hindernisse dort allerdings auch noch eine andere Frage…) und das links nur den Abschnitt von der Seitenstraße bis zur Ampel meint – auf alle Fälle ist es sehr schlecht beschildert und animiert zu Fehlverhalten.

    Noch dazu: Ohne diesen einen Mast wäre der linksseitige Radweg weit besser für zwei- als der rechte auch nur für eine Richtung geeignet…

    Du siehst aber den Unterschied im Adressaten der Aktion? Bei Autofahrern geht es darum, dass die jungen Leute sich selbst überschätzen (und nein, die Frage ist nicht ob sie mit 80 oder 100 am Baum enden… eher mit 180). Beim Ghostbike wird dagegen nur die "schlechte Infrastruktur" kritisiert.

    Die aufgezeigte vollkommen inhomogene Gemengelage der Unfallhergänge lässt mich ratlos zurück, wenn ich darüber nachdenke, welche Art der Infrastruktur eigentlich die Mahnwachenszene mit ihrem Aktivismus zur Bekämpfung dieses Unfallgeschehens durchsetzen wollen könnte?

    Viele der Unfälle wären sicher durch anders gelöste Details zu vermeiden – etwa wenn Straßen nicht nach rechts in Sandwege übergehen oder wenn Bordsteine sauber abgesenkt sind. Nur wird man sowas nie perfekt überall eliminieren können.

    Anders sieht es mit Stellen aus, wo erkennbar Designstandards grob missachtet wurden, wie das frische Beispiel aus dem Saarland oder der Fall in Hamburg in der Königsreihe (23-277).

    Rechtsabbiegeunfälle können zum Beispiel auch durch Abbiegeassistenz-Systeme verhütet bzw. die Gefahr verringert werden. Außerdem gilt die Regel, dass abbiegende LKW maximal Schritt-Tempo fahren dürfen. Auch eine Ausweitung dieser Regel auf PKW ist vorstellbar.

    Vorstellbar ja, aber nicht nötig: Tödliche RA-Unfälle sind fast ausschließlich mit LKW oder seltener Bussen. Das Problem ist dann auch weniger der ursprüngliche Zusammenprall, sondern dass das ausscherende Fahrzeug den gestürzten Radfahrer überrollt.