Erstens, weil Kinder[TM] den Gehweg benutzen dürfen/müssen, und zweitens, weil besorgte Erziehungsberechtigte für ihre Schutzbefohlenen gerne eine private Benutzungspflicht anordnen können, wenn sie das für besser halten.
Ich denke eher an weiterführende Schulen und dann vor allem an die immensen Mengen von Radfahrern. Wenn da morgens 500+ Radfahrer angeschwärmt kommen, ist es halt Mist, wenn der Schulbus dazwischen stecken bleibt.
„LKW-Umfahrung“ ist wegen der Rechtsabbiege-Problematik ebenfalls kein Grund für eine Benutzungspflicht. Es ist eher ein Grund zur Anordnung eines Radfahrverbots auf dem Nebenweg.
Nicht, wenn keine Einmündungen den Radweg kreuzen. Und eine enge Rechtskurve im Straßenverlauf ist wieder ein guter Grund für einen Radweg… Solche LKW-Umfahrungen sind sowieso etwas, wo man weiträumiger planen und ggf. den Fuß- und Radverkehr vollständig woanders lang leiten muss.