Beiträge von TheK

    Ich glaube nicht, dass damit 2 Mio polizeilich gemeldete Verkehrsunfälle zusammenkommen.

    Nein, in der Tat nicht – DIESE Verstöße sind weitgehend belanglos. Die meisten Unfälle dürften auf missachteter Vorfahrt oder deutlich zu hohen Geschwindigkeiten basieren.

    also ich bin kein perfekter Verkehrsteilnehmer. Ich begehe täglich OWis.:|

    OWIs, die die meisten Verkehrsteilnehmer wohl annähernd täglich begehen:

    Autofahrer: 10% zu schnell, bei Gelb noch über die Ampel.

    Radfahrer: falsche Seite (vor allem im Kreuzungsbereich), Gehweg zum Ausweichen benutzen, bei "Gehweg, Radfahrer frei" schneller fahren.

    Fußgänger: Schräg über die Fahrbahn, mehr als unbedingt notwendig auf Radweg/Fahrbahn laufen.

    Kommt immer drauf an, wen du fragst. Fuss e.V. würde da natürlich sofort hyperventilieren, aber in der Praxis passiert das sowieso – unabhängig davon, ob der Radweg breit genug ist. Das traurige ist nur, dass es in so vielen Fällen gar nicht nötig ist, weil Fahrbahnen viel zu breit sind oder Straßen unbedingt Hauptverkehrsstraße sein müssen, die sich dafür nicht eignen.

    Vor allem ohne jede Not – der RFS ist mit 2,10 Meter angegeben. Runter auf die 1,85 und rechts mit grauen Steinen füllen -> passt.

    Oder man versteht, dass eine Straße entweder Durchgangsfunktion hat (=50, Radweg, kein Parken) oder Ziel-Funktion (=30, kein Radweg, Parkstreifen). Aber dafür muss man wohl erst Herrn Wissing in die Wüste schicken :(

    Was ich interessant finde: Die Liste der Städte, wo die Grünen weiter stärkste Kraft sind und die Liste der klassischen "Fahrradstädte" sind quasi deckungsgleich. Münster, Oldenburg, Kiel, Freiburg, Flensburg, Karlsruhe – und noch ein paar, wo sich zumindest viel in der Richtung tut (Hamburg, Köln, Berlin (sic!)…). Nur Darmstadt ist irgendwie ein Ausreißer :)

    Und der (sehr detaillierte) zweite Teil auch nur knapp abgelehnt. Wenn man jetzt schlau ist, nimmt man das als "so GANZ falsch war der Plan dann wohl nicht, daher werden wir den als Grundlage nutzen, bitten aber alle Seiten nochmals um konstruktive Kritik".

    Die beiden auf dem Bild machen's schon genau richtig… Wobei die ganze Raumaufteilung mehr von einer Bundesstraße hat: Gehwege in Mindestbreite, Haltestellenbuchten (dafür parken die PKW auf der Fahrbahn…) und an den Einmündungen Radien, die manche Rennstrecke neidisch machen…

    Guck dir an, wie viel breiter der Weg in Hannover ist. Während man durchaus streiten kann, ob die 1,6 Meter bei einer Richtung wirklich zwingend erforderlich sind, sind die 2 Meter bei beiden sehr klar nicht verhandelbar. Ich hatte bisher gedacht, dass das außerhalb des Ruhrgebiets und einiger kurzer Zipfel auch allgemein anerkannt wäre.

    Nachdem gerade wegen Radwegen ein kreuzen der Fahrbahn relativ häufig nötig ist, halte ich zumindest einen Teil davon nur durch (einseitige) Radwege indiziert.

    Wenn ich im Winter mal epische Langeweile hab, werde ich die 800 Fälle mal danach absuchen, von was auf was da gequert wurde. Wobei die Berichte das oft nicht hergeben.

    Allgemein:

    * Will man geradeaus, macht der Radweg keinen Unterschied (erhöht allerdings tendenziell die Einsehbarkeit)
    * Ist der Radweg in Fahrtrichtung vor der Fahrbahn, fällt das Problem weg.
    * Ist der Radweg dahinter und man will nach links ist's mit Radweg etwas besser (weil man am Ende wenigstens von der Fahrbahn runter ist).
    * Ist der Radweg dahinter und man will nach rechts, wird tatsächlich erst durch diesen eine Querung erzeugt.

    naja das sind immerhin halb so viele wie Rechtsabbieger-Unfälle (die m.E. berechtigt ausführlich diskutiert werden, z.B. mit Schrittgeschwindigkeitsgebot für Lkw als Folge).

    Nur gibt es eben die RA (die es fast nur mit Radweg gibt) woanders als die Ü (die es per Definition nur ohne Radweg gibt).

    Imho die meisten beim Kreuzen, oder an Kreuzungen.

    Die klassischen Radweg-Unfälle von Innerorts ("an der Kreuzung übersehen" oder "im toten Winkel des Rechtsabbiegers") sind es jedenfalls nicht. Wenn man auf dem Radweg selbst stirbt (Solo-Unfälle mal außen vor) ist in den letzten Jahren "Autofahrer verliert Kontrolle" das häufigste. Vorfahrtsverletzungen (VF) durch Autofahrer sind sogar ohne Radweg häufiger, allerdings beides bei geringen Fallzahlen.

    Die mit Abstand häufigste Ursache außerorts (rund 800 Fälle) ist ein Vorfahrtsfehler durch den Radfahrer, wenn dieser in eine Straße einbiegt oder diese quert – da wird die nötige Lücke im (schnellen) Autoverkehr unterschätzt. Dies hat aber wenig bis nichts mit Radwegen oder keinen Radwegen zu tun.

    Durch den Radweg vermieden wird die _außerorts_ ebenfalls riesige Gruppe der Ü-Unfälle mit inzwischen rund 250 Fällen (zwei alleine diesen Monat schon…). Hier liegt ja genau der Unterschied: Innerorts kommen auf einen Ü 8,5 RA. Außerorts sind es 0,06.

    Sehe ich auch so, demnach gibt es aber außerorts keine reinen Gehwege bzw. diese müssten mit Vz 250 markiert sein.

    Oder [Zeichen 239] ohne Zusatz. Eine Einschränkung des Radverkehrs außerorts sollte allerdings nur punktuell und mit Begründung zulässig sein (außer einem begleitenden Gehweg einer Fahrradstraße, falls es sowas irgendwo gibt). Also etwa ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] am Ausflugslokal vorbei oder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1012-32] über die 2 Meter schmale Klapperbrücke.

    Vorsicht, da verallgemeinerst du zu sehr. Damit läßt du zu , das jeder Wirtschafts-/Forstweg auch von motorisiertem Schleichverkehr benutzt werden darf.

    Auch ein solches Verbot sollte explizit etwa mit [Zeichen 260] ausgeschildert werden.

    Also hier kann man Angebotsradwege daran erkennen, dass sie genauso gestaltet sind wie die benutzungspflichtigen auch – also asphaltiert oder rot gepflastert _neben_ dem Gehweg. Gemeinsam mit den Fußgängern gibt's nur als [Zeichen 240] oder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]. Einzige Ausnahme ist eine zu schmale Brückendurchfahrt unter der Bahn hier, wo das aber mehr ein Gewohnheitsrecht ist und der Bau eines richtigen Radwegs "nur" noch auf die DB wartet. Da hat man jetzt aber sogar ein Piktogramm drauf gesetzt.

    Außerorts sehe ich es noch pragmatischer: Jeder kann jede Verkehrsfläche nutzen, auf die sein Fahrzeug sinnvoll drauf passt. Ausnahmen sind explizit zu beschildern.

    Warum sagt die Mutter eines Babys nicht: »Es hat uns immer gestört wegen der Sitution mit dem Kinderwagen«? Und auf die Frage, ob es wegen des weggefallenen Parkplatzes nicht eine Erschwernis für sie bedeute: »Mit Rampe ist der WEg zum Parkplatz im Schnitt 1,5 Prozent länger, das ist auch okay.« ...

    Weil man sonst nicht von der B.Z. als Beispiel genutzt würde. Ich finde die Lösung genial, wobei ich die Seiten offener gestalten würde, damit keine Sichthindernisse entstehen, wenn da Kinder durch gehen.