Beiträge von jan pi sike tu

    Die "Babyampel" ist eben genau für die, die sich beim ersten Bild das direkte Linksabbiegen nicht zutrauen. Der Radweg knickt dann nach links ab und führt in die Zone 30, also wieder auf die V8. Kommt man per V8 aus Bergedorf fährt man ja quasi dort vorbei und muss vom Langberg in den Langberg links abbiegen. Wenn man es weiß, denn ausgeschildert ist es nicht, kann man mit einem "Schlenker" und zwei(!) Ampelphasen die Verkehrssituation umgehen.

    Die 3 Jungs sind da übrigens sicher lang um danach zielstrebig den Gehweg anzusteuern. Wobei das, bei dem Alter, vermutlich auch Ok wäre. Nur der gewählte Weg dahin halt nicht! Aber zum Fusgängerüberweg wärs halt eben auch eine Ampel mehr gewesen, und is ja auch nicht so schön direkt.

    Also, die "Hauptstraße" ist, wenn man nach rechts abbiegen, sofort Benutzungspflichtig [Zeichen 237] und zwingt einen auch gleich über die Ampel auf die andere Straßenseite, denn rechts-rechts geht es auf die B5 und dort steht ein [Zeichen 254] .

    Will man aber nach schräglinks grade aus, wird die Straße nach wenigen Metern wieder eine [Zeichen 274.1] . Und für alle die Fahrradfahrer, die Angst haben, von der [Zeichen 274.1] nach dem [Zeichen 274.2] wieder in die [Zeichen 274.1] direkt Links abzubiegen, wurde rechts extra eine Radfahrerampel installiert. Man muss dann aber 2x an der Ampel warten, wenn man sich nicht traut.

    Ein besonders hübsches Fundstück göttlicher Sinnlosigkeit ist dieses linksseitige Fußgängerschild [Zeichen 239] am Ende einer Zone 30 [Zeichen 274.1] kurz vor dem Zebrastreifen. Dabei muss man natürlich wissen, dass es in der dreißiger Zone [Zeichen 274.1] eh keinen Radweg gibt und auch in der Sackgasse links, aus der man von links kommen könnte, ebenfalls kein Radweg gibt. Für wen könnte dieses Schild [Zeichen 239] also nun gedacht sein, und was soll es bedeuten? Radfahrer, die die ganze Zeit schon auf dem nur linksseitig verfügbaren Gehweg, das Rechtsfahrgebot missachtend, kampfgeradelt sind, werden wohl kaum nur aufgrund dieses Schildes [Zeichen 239] plötzlich reumütig auf die "gefährliche" Fahrbahn wechseln. Radfahrende, die gesetzestreu auf der Fahrbahn fuhren, werden auch nicht einfach so mir nichts dir nichts vor dem Zebrastreifen durch den Gegenverkehr auf den linksseitigen Gehweg wechseln. Es gab auch vorher keine beidseitige Freigabe [Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1000-31] oder einen gemeinsamen Geh- und Radweg [Zeichen 240] [Zusatzzeichen 1000-31] , den man nun mit diesem Zeichen beenden könnte. Fußgänger und Kampfradler die von rechts über den Fußgängerüberweg kommen, können das Schild [Zeichen 239] außerdem gar nicht lesen. Bleibt als Erklärung nur der benutzungspflichtige Zweirichtungs-Radweg [Zeichen 237] [Zusatzzeichen 1000-31] , der von rechts kommend, gegenüber der Sackgasse in der Zone 30 [Zeichen 274.1] endet [Zeichen 237] [Zusatzzeichen 1012-31] . Aber warum dann das Gehwegschild [Zeichen 239] nur linksseitig und ansonsten nirgendwo anders angeordnet wurde, bleibt weiterhin ein Rätsel! Scheinbar scheint das Gewegradeln in der einen Richtung unangenehm aufgefallen zu sein, in alle anderen Richtungen scheint es aber tolerierbar.

    Ich habe da eine echt ähnliche Ampelkonstellation in Hamburg gefunden:

    Wenn man aus der Lohmühlenstraße bei der Asklepios Klinik kommt und die Lange Reihe queren möchte, um wieder in die Lohmühlenstraße zu gelangen, ist auf der linken Seite eine Fußgängerampel mit Fahrrademblemen in der Scheibe. Für Autos, die aus dieser Straße kommen, gilt einfach Vorfahrt gewähren. Das Vorfahrt gewähren Schild kann man auch eindeutig bei Google Streetview sehen.

    Theoretisch kann der Radfahrer natürlich hier die Bettelampel benutzen, er ist dann jedoch auf der falschen Seite, wenn eher in der Lohmühlenstraße weiter fahren möchte und müsste erst mal 20 m Geisterfahrern, oder absteigen und schieben.

    Auch hier könnte man die theoretische Frage eines Rotlichtverstoßes stellen, wenn der Radfahrern dann einfach gerade über die Kreuzung fährt so wie es jedes normale Auto tun würde, während die Fahrrad/Fußgängerampel jedoch Rot zeigt.

    Ampel und Krankenhausausfahrt liegen hier wirklich sehr sehr nahe beieinander! Im besten Falle ist man als Radfahrer gerade mal 3 m von der Ampel entfernt.

    Aufgrund des traurigen Anlasses, das am Do., 13.01.2014 eine 18-jährige Radfahrerin von einem unaufmerksamen LKW-Fahrer bei dessen Rechtsabbiegevorgang getötet wurde, wird im Rahmen der CM am Folgetag ein Ghostbike am Unfallort (Armgartstr./Mundsburger Damm) aufgestellt und eine Schweigeminute eingelegt.

    Am Unfallort: Bitte Musik aus und [Zusatzzeichen 1012-32]

    Also, die Veloroute 8 () ist nicht mal ansatzweise geräumt. Zustand: größtenteils spiegelglatt!

    Trotzdem waren immernoch erstaunlich viele Radfahrer unterwegs. Ab den Blumenfreunden war waren die Straßen dann auch wieder frei. Dort gab's dann auch gleich Dunkelradler mit Hund auf dem Gehweg und ein Anderer hatte trotz Kälte noch die Muße zu telefonieren.

    Hamburg Alexanderstraße: Was passiert eigentlich, wenn eine Straße ehemals eine Einbahnstraße war, auf einmal am Eingang zugebaut wird?

    Ganz klar, das Zeichen 267 [Zeichen 267] das die Einfahrt am falschen Ende verbietet muss weg! Sonst könnte man ja nur noch raus, aber nicht mehr rein. Allerdings, so ein Schild abzuschrauben dauert natürlich. Also muss es erst mal unkenntlich gemacht werden. Wie am besten? Also, einfach so eine Tüte drüber wäre doch viel zu einfach! Nein, das machen wir anders! Wir haben da doch eh noch eine Stange mit rundem Schild dran, das über ist. Das packen wir einfach umgedreht dagegen! Gut, nun hängt das ein wenig in der Luft, aber das macht Nix. Das tüddeln wir halt fest! Wie? Öh, ja. Warte. Ich hab hier doch noch ne Rolle durchsichtiges Tesa. Einfach ordentlich drum um beide Stangen, bis das hält!

    Ok Chef! Äh, und was ist mit dem komischen kleinen Weißen? - Ach das ist egal! Das lass ma hängen. Radfahrer sind doch sowieso immer frei!

    Bei diesem Leitliniensystem für Blinde wird wahrscheinlich in der Umstzung genauso gepfuscht wir wir es von den Radverkehrsführungen kennen. Wieso sollte es da auch anders sein? Die die es anordnen werden wohl kaum selbst mit dem Stock da lang laufen und es überprüfen. Außerdem haben die Leute die so etwas planen wahrscheinlich genauso wenig Ahnung von den Bedürfnissen eines Blinden wie die durchschnittlichen Verwaltungsmitarbeiter vom Fahrradverkehr.

    Aber morgen soll es bei +3° erst glatt werden und dann tauen, schade . . .

    Ja, schade! Ich habe auch von meinen Kollegen sehr komische Blicke geerntet, als ich nicht darüber beklagte, das ist ja gar nicht ordentlich schneien und schön glatt sein würde. Aber wenn man nun mal extra ein Winter Fahrrad hat, und dies nach einem halben Schön-Wetter-Winter endlich fertig macht, weil die Wettervorhersage vor Schneesturm und Glatteis warnt, dann will man es doch auch verdammt noch mal ausfahren! ;)

    Gilt das [Zeichen 254] nicht für die gesamte Straßenbreite? ...also, damit auch für den Gehweg, der ja nicht extra mit [Zeichen 240] für Radfahrer freigegeben wurde? Allein ein Umleitungsschild kann doch kein Benutzungsverbot einer für Radfahrer verbotenen Sperrfläche aufheben, oder etwa doch?

    Sieht für mich nach einem Kandidaten für den Radverkehrspolitik-Oxymoron-Award aus.