Beiträge von Silence

    Noch ohne Zeitungsmeldung, da gerade erst passiert :(

    Düsseldorf. Pkw kollidiert beim Rechtsabbiegen mit E-Rollerfahrer.

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    Dort, wo der silberne steht. E-Roller querte vermutlich entgegen der Fahrtrichtung des Abbiegers. Also nicht ganz der Klassiker.

    Mir kam heute nämlich auf dem Gehweg ein ungeduldiger Steppke entgegen, der auf dem recht vollen Gehweg ausgiebigst Gebrauch von seiner helltönenden Glocke machte. Alterstechnisch eher ein Grenzfall nach oben. Da dachte ich mir auch, wenn du schon meinst, auf dem Gehweg fahren zu müssen, dann bitte nicht wie die Axt im Walde...

    Vielleicht ein norddeutsches Phänomen?

    In meiner alten Heimat auch.

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    Wie ist das eigentlich mit gehwegradelnden Kindern? Für die gelten dieselben Regeln im Bezug auf Fußgänger wie für alle anderen auf Gehwegen mit Radfreigabe, oder? Schrittgeschwindigkeit und Fußgänger haben immer Vorrang?

    Schmaler ist etwas aerodynamischer, direkteres Lenkverhalten, leichter. Aber weil du sie mit hohem Druck fahren musst halt auch wesentlich härter und auf Dauer ermüdender. Wenn du mit 8 bis 9 bar auf 23ern fährst, dann spürst du jedes Fahrradpiktogramm auf dem Schutzstreifen.

    Als der aktuell goldene Mittelweg haben sich da jetzt halt wieder etwas breitere Varianten etabliert. Dämpfen mehr Vibrationen, sind mit breiteren Felgen kaum weniger aerodynamisch, bieten mehr Grip ohne mit höherem Rollwiderstand zu bezahlen und sind mit 28mm immer noch recht agil.

    Zitat

    Die KI erkenne, sagt Lehrich, wenn Personen länger bräuchten, um über die Straße zu gehen. "Normalerweise würde es die Person nicht schaffen, innerhalb der Phase über die Straße zu kommen", sagt er. Durch die Daten der KI kann das System die Ampelphase automatisch verlängern

    Ich sehe da einen neuen TikTok-Trend. Wer hält die Ampel am längsten rot.

    Gemeinsamer Geh- und Radweg. Wie man im Hintergrund erkennt, ist der Weg im Verlauf durch eine weiße Mittellinie getrennt.

    Ist da jemand nachträglich auf den schlauen Gedanken gekommen, dass ein Fahrstreifen nicht breit genug ist für Gegenverkehr?

    Über diese Frage hatte ich mir heute Morgen auf einem ähnlichen Weg Gedanken gemacht, der als getrennter Geh- und Radweg (Radfahrer links) ausgeschildert ist, als ich hinter einem anderen Radfahrer herfuhr. Der hatte jetzt kein Mountainbike mit besonders breitem Lenker, aber er nahm eigentlich den kompletten Fahrstreifen ein. Die Weghälften dort können eigentlich nicht viel breiter als 1,00 bis 1,20 m sein. Es handelt sich aber um einen Zweirichtungsradweg.

    Nun hat ein eigenständiger Weg ja keine Benutzungspflicht, aber wenn man ihn benutzt, sollte man doch erwarten können, dass das rechtskonform möglich ist? Bei Gegenverkehr ist man aber faktisch gezwungen, auf den Gehweg auszuweichen.

    Interessante Ausschilderung. Ich bin die sehr lange Essener Straße (L441) mit streetview bis Kettwig vor der Brücke gefahren.

    Was an der Straße auch interessant ist, ist dass sie, wenn ich mich recht erinnere, zu großen Teilen, wenn nicht sogar komplett, mit durchgezoger Mittellinie daherkommt.

    Zumal noch mit extra Mofa-Freigabe. Konnte man früher und seit dem hat's keinen mehr gekümmert. Wie das eben so ist.

    Aus eigener Erfahrung halte ich Kettwig übrigens für ein lokales Phänomen. Das ist der einzige Ort, den ich kenne, wo ich mit Sicherheit vorhersagen kann, dass ich wenn ich dort unterwegs bin, garantiert mehrfach unangenehm dicht überholt werden werde.

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    Hier dürfte ein "Radfahrer absteigen" für Ortsfremde tatsächlich mal Wirkung entfalten. Aufgrund der Platzverhältnisse würde ich allerdings eher auf der Fahrbahn schieben... Wobei, dann kann ich auch auf der Fahrbahn fahren. Nur der Übergang von Radweg auf die Fahrbahn ist nicht so flüssig.

    Es ging hier ja aber nicht um das Fortbestehen einer Benutzungspflicht, sondern das Fortbestehen einer Benutzungserlaubnis eines linksseitigen Radwegs in Gegenrichtung ohne Beschilderung. Noch dazu bei Vorhandensein eines benutzungspflichtigen rechten Radweges.

    Die Polizei NRW vertrat in (sachlich erstaunlich guten) Publikationen an Radfahrer mal die Ansicht, dass Benutzungspflicht ohne Wiederholung der Beschilderung an Einmündungen endet, meine ich. Ist aber nur die Exekutive ;).

    Tja, links abbiegen ganz normal. Entweder links auf die Abbiegespur oder geradeaus und indirekt links abbiegen.

    Rechts hoffe ich auch, dass die Leute sich nicht verwirren lassen, sondern sich rechts einordnen.

    Benutzungspflicht sehe ich grundsätzlich nicht.