Hier in der Ecke kenne ich mindestens zwei Wege, die sowohl für Fußgänger/Radfahrer ausgeschildert sind, als auch für Pferde. Die sind auch nicht breiter. Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob das eigentlich zulässig ist.
Beiträge von Silence
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Da war ich tatsächlich noch gar nicht seit der Neugestaltung. Muss ich mir mal ansehen-
Wenn das durchgesetzt wird, ist vermutlich als nächstes die Rheinuferpromenade dran. An sich ein super Radweg. Wird nur leider seitens der Fußgänger in der Altstadt nicht als solcher erkannt oder ignoriert.
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Hier habe ich noch eine Haltestelle, die ich so gar nicht verstehe. Allerdings Straßenbahn. Ich hab mal beim Amt nachgefragt, was das soll, aber noch keine Antwort erhalten.
60 Meter nach Beginn der Straße hängt linksseitig ein Radwegschild (Vz 237). Die Benutzungspflicht müsste aber direkt hinter der Haltestelle wieder enden, sonst führe man falschherum auf einen Schutzstreifen.
Gleichzeitig gibt es rechts einen Gehweg mit Radfahrer frei.
Ich vermute ja stark, dass da links eigentlich Radweg / Ende hängen sollte, aber das nach dem Neubau der Haltestelle irgendwie verschlampt wurde.
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Irgendwie ist mir dunkel in Erinnerung, im VP auch mal die Meinung gelesen zu haben, dass das 367 auch das Schieben auf der Fahrbahn betrifft, weiß aber nicht mehr die Herleitung und Relevanz dieser Meinung ...
Vz 267 oder doch eher Vz 220?
Es stand bis 2010 oder so explizit in der StVO, dass man in einer Einbahnstraße als Fußgänger, der auf der Fahrbahn ein Fahrzeug mitführt, dies nicht entgegen der Fahrtrichtung tun darf.
Aktuell steht es wohl nicht mehr drin.
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Ein Beispiel für das Konfliktpotenzial an Omnibushaltestellen hat Silence im Thread Lustige Schilder veröffentlicht. Hier ein Link dorthin:
BeitragRE: Lustige Schilder
Der normale benutzungspflichtige Radweg ist der rote Teil. Sei mal dahingestellt, dass sich Rad- und Gehweg hier vorne im Bild kreuzen und das vielleicht etwas "ungünstig" ist.
Das "lustige" Schild ist das temporäre (seit Wochen) Vz 237, das mittig im Bild zu sehen ist. Dies kann ja eigentlich nur bedeuten, dass ab dem Schild der Radweg jetzt links ist. Das heißt Radfahrer sollen jetzt auf dem 50 cm breiten Stück VOR dem Buswartehäuschen vorbeifahren.
Blick von der Seite:
Wer erklärt jetzt…
Silence15. August 2022 um 21:17 Wie gewünscht:
Google MapsFind local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.maps.app.goo.gl -
dass die Fußplatten, der VZ-Träger und das Blauschild einfach noch von einer Arbeitsstelle "übrig" geblieben sind, ist außerhalb jeder Vorstellung?

Nein. Eine schlüssige Erklärung wäre, dass dort mal ein Zusatzzeichen 1012-31 (Ende) drunterhing, das mittlerweile entfernt wurde.
Jetzt steht es allerdings so da, wie es ist und das seit mehr als 6 Wochen. -
E) Überhaupt nicht.
Der rot gepflasterte Weg ist dort bereits benutzungspflichtiger Radweg. Das Schild hätte also keine Bedeutung sondern stellt lediglich ein Hindernis dar bzw. stiftet unnötig Verwirrung.
Aufgabe: ordne (warum auch immer) eine Radwegebenutzungspflicht mit Z.237 zwischen Hauseingang und Fahrgastunterstand an.
Das ist, was mich eigentlich interessiert
. Was könnte der Gedankengang gewesen sein, der zur Aufstellung dieses Schilds geführt hat und was möchte man damit erreichen? -
Da Verkehrszeichen regelmäßig rechts stehen, sollte sich das Verkehrszeichen auf den Weg links davon beziehen.
Wie sonst könnte man es deuten, wenn wir die Option, dass das Schild sinnlos ist, ausklammern.
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Der normale benutzungspflichtige Radweg ist der rote Teil. Sei mal dahingestellt, dass sich Rad- und Gehweg hier vorne im Bild kreuzen und das vielleicht etwas "ungünstig" ist.
Das "lustige" Schild ist das temporäre (seit Wochen) Vz 237, das mittig im Bild zu sehen ist. Dies kann ja eigentlich nur bedeuten, dass ab dem Schild der Radweg jetzt links ist. Das heißt Radfahrer sollen jetzt auf dem 50 cm breiten Stück VOR dem Buswartehäuschen vorbeifahren.
Blick von der Seite:
Wer erklärt jetzt den Wartenden an der Haltestelle, dass sie auf einem Radweg stehen?
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Meine Herren! Ich halte mich ja für recht gut informiert. Habe trotzdem nur 30 von 37 Punkten erreicht.
Meine Fehler:
Spoiler anzeigen
- In der Fahrradstraße habe ich angekreuzt, dass Radfahrer "dürfen". Richtig wäre gewesen "müssen".
Den habe ich auch falsch.
Die Frage ist auch blöd. Keiner kann mich zwingen, die Straße zu benutzen und wenn ich absteige bin ich kein Radfahrer mehr.
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Sinnvoller und weniger anfällig für Missverständnisse wäre hier wohl Dauer-Rot für Radfahrer. Oder eine klar beschilderte Vorfahrtsregelung zu Gunsten der Radfahrer.
In meinem Beispiel ist Dauerrot für Radfahrer.
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Sieht zumindest auf dem Foto so aus, als ob es eine Bettelampel ist.
Ja, steht ja auch in meinem ersten Post, Der Fahrbahnfahrer hat nur rot, wenn der Radverkehr grün hat. Sonst ist seine Ampel aus.
Wenn man mit dem Auto die Ecke nicht kennt, schnallt man das nicht unbedingt. Aber besser so herum, dass man die Vorfahrt des Radfahrers vermutet, obwohl er sie nicht hat, als andersherum.
Nicht weit entfernt davon gibt es auch die andere Variante, dass die Fußgänger-/Fahrrad-Ampel nichts anzeigt und nur auf rot springt, wenn Rechtsabbieger auf der Fahrbahn grün haben.
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Warum soll der RF keine Vorfahrt haben?
Weil er eine rote Ampel hat, bis er auf den Knopf drückt und grün bekommt.
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Das VZ 205 gilt aber nicht für den Radweg, sondern die Einmündung danach. Und der Radfahrer hat keine Vorfahrt, wenn die Ampel für das Kfz nichts anzeigt.
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Da musste ich direkt am diesen Abzweig denken, der von der Fahrbahnführung her identisch zu sein scheint, aber anders beschildert ist.
Hier hat der abbiegende Fahrbahnfahrer kein Vorfahrt beachten vor dem Radweg, sondern eine Ampel mit zwei Feldern, die erst einmal nichts anzeigt. Und der Radfahrer auf dem Zweirichtungs-Radweg daneben hat eine Bettelampel, mit einem Knopf, den man gerade eben so ohne abzusteigen erreichen kann.
Da wäre ich mir als ortsunkundiger Autofahrer spontan unsicher, ob ich dem Radfahrer Vorfahrt gewähren muss, weil ich dessen Ampel nicht unbedingt einsehen kann und nicht weiß, dass der da Rot hat.
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Da verhält der orangene sich natürlich falsch, gegen queren und wenden spricht mMn allerdings nichts.
Hier mal eine "lustige" Stelle, an der es eine Kombischeibe für Fußgänger/Radfahrer gibt. Ich habe zumindest gelacht, weil es selten dämlich ist.
Der geneigte Radfahrer bewegt sich auf einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn, welcher dann schön rot markiert auf's Hochbord geführt wird.
An der direkt folgenden Einmündung steht er dann an der Ampel mit Kombischeibe und separaten Furten.
Sobald er die Fahrbahn überquert hat, steht er allerdings... auf dem Gehweg, auf dem zwar Längsparken erlaubt ist, aber nicht Radfahren
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Du fährst aber nicht links auf der Stadtstraße und du biegst nicht links auf der Stadtstraße ab. Du erreichst die Stadtstraße nie.
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Wer aus der Marienstraße kommt und auf der anderen Seite wieder zurück fahren möchte, muss über die diagonale Furt hinter der Stadtstraße queren. Macht natürlich niemand, aber es wurde ja danach gefragt, was erlaubt ist.
Ja, aber was verbietet mir denn, vor der Kreuzung zu queren?
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Wenn er weiter der Marienstraße folgen will, sollte er der Radverkehrsführung folgen, um hinter der Kreuzung über diese diagonale Furt auf den linksseitigen Radweg zu kreuzen. *
Wenn er aber nur kreuzen möchte, um dann auf der Marienstraße zurückzufahren, spricht doch nichts dagegen, das vor der Kreuzung zu tun. Auch ohne abzusteigen.
* Was ist das denn überhaupt für ein Blödsinn hinter der Kreuzung? Du fährst diagonal links rüber. Da steht dann ein
. Soll da der Gehweg enden? In der Gegenrichtung steht
. Und 20 Meter weiter an der nächsten Einmüdung dann
. Wollen die einen in den Sonnenweg nötigen?