Entscheidend ist ja eigentlich: Würde er in Zukunft wieder so verfahren, wenn er weiß, dass er falsch lag.
Beiträge von Silence
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Die Herstellerrahmennummern sind sowieso Kraut und Rüben oder nicht vorhanden. Je älter, je schlimmer.
Wirklich eindeutig sind selbst die EIN der Fahrradcodierung nicht.
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Stimmt schon. Aber die Option mal eben 2 km rückwärts zu fahren, um die Beschilderung zu überprüfen, bevor die Situation aufgelöst wird, hatte er eben auch nicht.
Ob er sich auf eine Abklärung vor Ort über Google Maps o.ä. wohl eingelassen hätte?

Hat sich dann so verhalten wie die meisten anderen Verkehrsteilnehmer, die man auf Fehlverhalten anspricht. Menschlich, aber nicht unbedingt professionell.
In einer idealen Welt würde er jetzt persönlich zurückmailen, sorry, hab's überprüft, lag verkehrt, nächstes Mal bin ich schlauer.
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Wollen wir doch mal hoffen, dass es keine Willkür war sondern nur ein Fehler.
Er kann ja durchaus der Überzeugung gewesen sein, dass dort ein Fahrbahnverbot herrscht. Dann sollte man allerdings auch zur Einsicht fähig sein.
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Plottwist: Es war immer dieselbe Fahrerin.
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Eigentlich gehören auf das Foto anliegende Bürger mit verschränkten Armen...
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Triggerwarnung, falls jemand Duisburg noch nicht aus Fahrradperspektive kennt.
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Da merkt man, dass die Quelle die Feuerwehr war...
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Wie viele nicht tödliche gab es und wie hoch ist die Dunkelziffer?
Will damit nicht sagen, dass es oft passiert, aber ich lasse es möglichst gar nicht erst darauf ankommen. Ich war selbst schon zweimal in der Situation, konnte zum Glück beide im letzten Moment verhindern.
Plötzliches Ausparken hatte ich öfter.
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Das würde nach 1992 das letzte Mal getauscht. Das sind noch keine 40 Jahre
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Der einzige Grund, das nicht zu tun, wäre der Umstand, dass es verboten ist. Das ist ohne Beschilderung nicht anders als mit Beschilderung.
Dann muss man halt einen anderen verbindlichen Weg festlegen, einen Radweg eindeutig als solchen erkennbar zu machen.
Daran ist man bisher ja auch gescheitert.
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Das Problem sind ja eher bereits bestehende Schilder an völlig unzureichenden Wegen. Und das immer noch seit 25 Jahren. Und daran ändert sich offensichtlich nichts, es sei denn, es finden sich Einzelne, die da in Privatinitiative gegen behördliche Widerstände gegen vorgehen. Stück für Stück.
Und auf Radfahrerseite gibt es viele, die diese Wege trotzdem unbedingt nutzen wollen und am besten noch Gehwege.
Diejenigen, die zügiger unterwegs sind und/oder das Fahrrad tatsächlich als Fortbewegungsmittel für längere Strecken, zum Pendeln oder sonst wie nutzen, haben nicht Wahl und müssen dann teilweise mit 10 km/h durch die Innenstadt zockeln. Radwege auf denen man auch mal einen anderen Radfahrer überholen könnte, kenne ich hier keine.
Die bestehenden Schilder einfach zu belassen und die Bedeutung auf das Verbot für andere Verkehrsarten zu beschränken, halte ich für weniger aufwändig als alle Schilder abzumontieren.
Und ohne Schilder gäbe es auch keinen Grund mehr, diese nicht zu Fuß zu nutzen.
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Was spricht eigentlich dagegen? Weil dann jemand darauf käme, stattdessen Streckenverbote auf der Fahrbahn auszuweisen?
Nach meiner Erfahrung werden gute Radwege gerne freiwillig genutzt.
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Crashtest zeigt: So monströs ist der Tesla Cybertruck wirklichFußgänger oder Radfahrer sollten dem Tesla Cybertruck nicht zu nahe kommen – wie Crashtest-Aufnahmen zeigen. Aber auch Insassen sind nicht so sicher.t3n.de
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Das hört sich einfach nur nach aktuell gültigem Stand der StVO an. Ob das so sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn man da anders argumentiert, landet man schnell bei der Frage, ob man denn an roten Ampeln anhalten muss, wenn man offensichtlich allein an der Kreuzung steht.
Die Einschränkung gilt bedingungslos auf freigegebenen Gehwegen. Sollte man also auch seinen Kindern im Zuge der Verkehrserziehung so beibringen.
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Die Dinger haben keine Knautschzone und nicht mal Stoßfänger. Das dürfte mit Genehmigung schwierig werden. Ich weiß nicht, ob andere Regeln für LKW gelten.
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Zumindest dürften wir hier davon verschont bleiben.
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Kann eine Gefährdung oder Behinderung von Fußverkehr zuverlässig ausgeschlossen werden, dann darf auf beiden Wegen schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Nein.
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Wo genau steht das eigentlich in der StVO?
Das war in diesem Falle vermutlich ironisch gemeint.
Wenn gesagt wird, dass sich für sie durch Wechsel von
zu ![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
ja nichts geändert hat, heißt das im Umkehrschluss, dass sie vorher schon Schrittgeschwindigkeit gefahren sind, obwohl sie nicht mussten.