Es gibt sicher Geometrien, die das begünstigen. Am Ende hängt es vermutlich größtenteils am Fahrer. Ich habe auf den Rennrad kein Problem, im Bummeltempo unter 5 km/h neben Fußgängern herzufahren, andere schon.
Bei Kfz in vbB geht die Spanne, dessen was geduldet wird in Gerichtsurteilen, ja auch gerne mal bis 15 km/h und von Geschwindigkeitsmessungen auf Gehwegen hab ich noch nichts gehört.
Es ist für keinen der Beteiligten ein Sicherheitsgewinn, wenn jemand in der Ebene Serpentinen fahren muss, nur damit er nicht umfällt.
Schrittgeschwindigkeit auf Gehwegen deute ich als mindestens so schnell, dass der individuelle Fahrer nicht ins Schlingern gerät.