Welche "Regelbrüche" meinst du denn damit?
Auf der Strecke ist kaum Fußverkehr unterwegs, so dass der Fahrradverkehr die allermeiste Zeit nicht mit Schrittgeschwindigkeit, sondern deutlich schneller unterwegs sein wird. Ob das als Regelbruch zu bewerten ist?
ja, genau diese Regelbrüche. Schrittgeschwindigkeit ist dem Wortlaut immer einzuhalten. Auch wenn im Umkreis von 500m kein einziger zu Fuß unterwegs ist.
Ob es vorwerfbar ist, in diesem Falle mit 30km/h da zu fahren: keine Ahnung. Aber die Diskussion ist dann ja ähnlich wie "wenn nachts die Autobahn frei ist, darf ich doch auch schneller als die dort angeordneten max 120!!!!"
Das ist m. E. nicht der Fall. Erst wenn eine konkrete Gefährdung von Fußverkehr dazu kommt.
spätestens dann wäre es unzweifelhaft vorwerfbar.
Aber auch dort können wir wetten, dass diese 3 seltenen Einhornfußgänger von 99% der Radfahrenden eben nicht mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Damit liegt ein Regelverstoß vor. Bei nahezu allen Überholvorgängen. Das wird in Kauf genommen. Sonst würde man so eine Lösung nicht anordnen.
Aber Fußgänger werden dort aus zwei Gründen eher selten anzutreffen sein. Da ist einmal der Autoverkehr mit Tempo 100, der an den Fußgängern ständig vorbeibrettert und dann stört der Radverkehr, der sich voraussichtlich überwiegend auf dem Fußweg abspielen wird, der ja für den Radverkehr freigegeben ist.
Da muss noch nicht mal das erwartbare Gebrülle "Fuuuuußweeeeg" verbunden mit Hupen und Imponiergehabe ertönen, um Fahrradfahrer mit weniger dickem Fell auf die Nebenanlage zusteuern zu lassen. Die Auto-Raserei mit Tempo 70 und oft mehr als Tempo 100 tun ihr übriges.
Es gibt unter anderem eine Gefahrenstelle an einer kurvigen Brückenüberfahrt und an einer Bushaltestelle, wo ein niedrigeres Tempolimit gilt. Die meiste Zeit gilt Tempo 100.
Tempo 100 ist doch erstmal kein alleiniger Grund, nicht auf der Fahrbahn zu radeln.
Wenn das so wäre, hätten wir flächendeckend an allen "guten" Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ein
prangen.
Oder überall 50. Oder eine StVO, die das Befahren von Kreis-, Land-, Bundesstraßen per se verbietet.
Ja, supergeil entspanntes Fahren zusammen mit Hans-Guck-in-die-Luft ist es in Deutschland auf Außerortsstraßen nur selten. Aber das liegt nicht an den Straßen, nicht am Tempolimit, nicht an vorhandenen oder fehlenden Radwegen, sondern an den Leuten, die hinterm Steuer sitzen.
Zu oft sind das verzogene, ignorante, egoistische Menschen. Denen auch oft genug gesagt wird: Radfahrer => radweg!
Da fühlt man sich irgendwann so im Recht wie überall aufm Gehweg parken zu dürfen.