Beiträge von DMHH

    Das Ding kennt wohl nur die reservierungspflichtigen Stellplätze und zeigt darum fälschlicherweise keine freien Stellplätze mehr an.

    hm. Das ist so ein bisschen "falsch, aber doch richtig"

    wenn nix zum reservieren ist, können auch keine freien Plätze dargestellt/erfasst/ausgewiesen werden.

    Andererseits wäre vllt. ein 3. Symbol besser:

    - freie reservierbare Plätze

    - alle reservierbaren Plätze belegt

    - nicht reservierbare Plätze vorhanden, Auslastung unklar, bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Beförderung haben

    Ich kenne diese "asymmetrische" Beschilderung hier in der Ecke hauptsächlich von fahrbahnbegleitenden Rad-/Fußwegen außerorts. Liegt der Weg in Fahrtrichtung rechts, dann gilt Benutzungspflicht, liegt er links (was ja am Anfang und am Ende eine Querung der Fahrbahn für Radfahrer erfordert), so wurde lediglich ein Benutzungsrecht angeordnet. Das ist bei diesen Wegen insofern konsequent, als die in den VwV vorgeschriebene sichere Querungsmöglichkeit natürlich regelmäßig fehlt.

    ist denn die VwV, die die Querungsmöglichkeiten bei "baulich angelegten Radwegen" vorgibt, auch auf diese Sonderform "Gehweg, Radfahrer frei" anzuwenden?

    Denn in meiner Auslegung ist ein baulich angelegter Radweg eben ein ... Radweg und kein Gehweg.

    Andererseits: folgt man dem Sinn der Vorgabe (sichere Querungsmöglichkeit) müsste man natürlich auch bei Freigaben von Gehwegen derartige Querungsmöglichkeiten anlegen, denn für die Sicherheit ist ziemlich egal, ob ich auf die linke Seite muss, darf, oder darf-aber-dort-nur-Schrittgeschwindigkeit

    ich bin für eine Transformation wie sie in einigen Ländern mit Monarchien durchgeführt wurde.

    Von denen sind heute einige auf ein Level von "Grüß-August" ("Grüß-Lilly") zurechtgestutzt worden und deren ehemalige Aufgaben wurden von Politikern übernommen.

    Ging eine Zeit lang gut wenn es ums Draufhauen auf andere (Länder) ging oder ums Verwalten und fortführen.

    Jetzt sollten wir eine Transformation zu einem Wissenschaftsrat hinlegen. Politiker sind dann auf dem Level Grüß-August und Unterschriften-Erna, Entscheidungsvorlagen werden nach wissenschaftlichen Kriterien erarbeitet, disktutiert und abgesegnet.

    :D

    dass von einem Fahrrad eine geringere Gefährdung ausgeht als von einem KFZ, hat der Gesetzgeber schon berücksichtigt, in dem er die Regel(!)sätze für die Bußgelder entsprechend gestaffelt hat.

    1/2 Satz fürs Radfahren

    1/1 Satz fürs Autofahren

    im Park ist das Radfahren - wenn ich mich recht entsinne - auf vielen Wegen nicht nur "stillschweigend geduldet", sondern durch entsprechende Verkehrszeichen explizit erlaubt. Also auf den Hauptwegen zumindest. Wobei sich dann natürlich zwingend die Frage stellt, wo die Freigabe der Hauptwege endet ;)

    Bedeutet dies beides? Autofahrer dürfen den Radweg benutzen, wenn sie denn Anlieger sind und Radfahrer die Anlieger sind dürfen auf der Fahrbahn fahren?

    Man sieht doch, was gemeint ist :D

    aber rechtlich würde ich argumentieren wollen, dass man nur verbote "befreien" kann.

    Radweg = Verbot der Einfahrt/Nutzung durch andere -> Ausnahme durch ZZ

    Radweg-B-Pflicht = Pflicht zur Nutzung dieses Weges und nur mittelbar ein Verbot (der Fahrbahnnutzung)

    Daher überlege ich gerade, ob es andere Pflichten gibt, von den mit ZZ irgendwer ausgenommen ist.

    Stop, Traktor frei?

    rote Ampel, Rechtsabbieger frei?

    haha, der Mängelmelder hat es jetzt ins Leitner'sche Blog geschafft. Fefe

    ich bleib dabei - mit so einem Portal holt man sich in Summe mehr Probleme ins Haus, als man löst.

    Klar, "Straßenbeleuchtung kaputt" und "Bitte Grünschnitt veranlassen" kann man so schnell erfassen.

    Aber die richtigen Klopper, die aufzeigen, dass die Verwaltung krass fehlerhaft handelt bzw. gerade nicht handelt... uiuiui.

    Aber interessant: Wenn man mit dem Fahrrad durch ne abgesperrte Baustelle fährt, ist das zumindest kein Verstoß mehr gegen die StVO :)

    hm. ich hätte es so gelesen, dass das Einfahren zwar in der Regel verboten ist ( [Zeichen 250] oder Absperrschranken), du innerhalb der abgesperrten Baustelle aber StVO-mäßig Narrenfreiheit hast :D

    aber vermutlich von der Berufsgenossenschaft und der DGUV was aufn Deckel bekommst, weil die einschlägigen baustellenrelevanten vorschriften missachtet wurden. wobei.. :/

    <X

    Tja, da müsste man jetzt eigentlich hingehen und die ganze bauliche Kackscheiße rausreißen und neu (breiter) anlegen.

    Wäre total clever, wenn man eine einheitlich ausgebaute Fläche für Fahrzeuge hätte, bei denen man die Aufteilung mit einfachen Mitteln erreichen könnte. Markierungen evtl.

    Aber ach, wer macht so einen Unfug schon. :rolleyes:

    weil Missstände nur dann als solche Wahrgenommen werden, wenn man "die Seite wechselt".

    Wer immer im Auto unterwegs ist, für den gibts nur wenige Probleme. Und die lassen sich doch lösen, oder?

    - Stau. "intelligente Ampeln!", nicht etwa "weniger Autos!"

    - Parkplatznot. "intelligentes Leitsystem", nicht etwa "weniger Autos!"

    - Steuern/Abgaben. "intelligentes Steuersystem!", nicht etwa "weniger Autos und damit weniger Infrastruktur in BEton und Asphalt"

    - Spritpreis. "intelligentes Preissystem", nicht etwa "weniger Autofahren"

    Ein so gut trainierter Fahrradfahrer bin ich nicht, dass ich 50 km/h oder 60 km/h schnell mit dem Fahrrad fahren könnte. Das bring ich nicht, vielleicht sind Sie da ja besser konstituiert? Dann möchte ich Sie aber bitten, die 50 oder 60 km/h nicht in einer Tempo 30 zu fahren.

    Das sind die Momente, wo zumindest ich nicht weiß, ob das absichtliches Missverstehen oder einfach nur limitierte Möglichkeiten sind.

    Die Frage war:

    warum würdest du außerorts auf der Fahrbahn fahren, wenn dort KFZ mit max. 60km/h fahren dürfen, wenn du das [Fahrbahnfahren] innerorts ablehnst, wo KFZ mit max. 50km/h fahren dürfen?

    Wo ist der Unterschied?

    ohje... das Abendblatt mal wieder :rolleyes:

    Angst vor den Fahrradrowdys auf der Lohbrügger Landstraße

    Und dann darf der ansässige Kneipenchef erzählen.

    Zitat

    „Dabei ist Radfahren hier auf dem Gehweg gar nicht gestattet. Wer mit dem Rad auf der Lohbrügger Landstraße unterwegs ist, kann entweder die Fahrbahn nutzen oder den Radweg auf der Südseite. Der ist nämlich in beide Richtungen freigegeben“, sagt Sander.

    Da hat er recht.

    Der Bergedorfer "polizeichef" darf auch noch erklären, dass man irgendwie kontrolliert (oder auch nicht) und vielleicht mal die Fahrradstaffel vorbeikommen könnte.

    Das Abendblatt ergänzt dann:

    Zitat

    Dann wird es für Fußwegradler teuer: Wer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 15 bis 30 Euro bestraft wird. Wer zudem in die falsche Richtung fährt, also mit besonders viel Tempo bergab am „Sander Treff“ vorbei rauscht, muss mit mindestens 20 Euro rechnen. Nur Kinder bis zehn Jahre dürfen den Gehweg legal mit dem Fahrrad befahren.

    Blöde StVO mit diesen ganzen Ausnahmen. Begleitung von Kindern? :rolleyes:

    Am Ende wir der Beitrag noch kräftig gewürzt mit einem Schuss "die linksgrün versifften Radfahrer haben immer recht!!!"

    Zitat

    Wie wichtig ein Denkzettel für alle anderen ist, zeigt ein Erlebnis von Roland Sander [...]. Damals trat er [...] aus der Kneipe und konnte nur knapp einem Radfahrer ausweichen, der auf dem Fußweg Richtung Hamburg unterwegs war. Sander stieg in sein Auto, fuhr ebenfalls die Lohbrügger Landstraße.

    Den Radler hatte er schon längst vergessen, als er mit seinem Wagen nach 400 Metern rechts [...] einbog. Wieder trafen beide aufeinander, wieder konnte ein Zusammenstoß nur knapp verhindert werden. „Jetzt ging der Mann aber auf mich los. Und als ich ihn darauf hinwies, dass er auf dem Fußweg gar nichts zu suchen hat, wurde er noch lauter“, erinnert sich Sander, der die Situation dann von der Polizei klären ließ.

    Allerdings gab es Wochen später ein böses Erwachen, das ihn bis heute ärgert: „Da bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft. Und die erklärte mir, dass ich mich schuldig gemacht hätte, weil ich den Radler übersehen hatte. Aber kein Wort davon, dass der auf dem Fußweg gar nicht hätte fahren dürfen.“

    Und Ende. :rolleyes:

    wer mit 2bar, dafür aber mit 300W-Tretunterstützung lieber "entspannt" zu zweit nebeneinander fahren will, wird den "Weg" rechts auch noch dann nutzen, wenn der mit Schlachlöchern und Split übersäht ist.

    aus Angst vor "überfahren werden" oder Angst vor "Stress"