man sieht doch, was gemeint ist? bauliche ausführung von Z.295
Beiträge von DMHH
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Diese Dinger, sofern sie mehr Respekt erfahren als die blauen Schilder mit den lustigen Pfeilen drauf, sind eigentlich eine sinnvolle Sache.
joa, durchaus.
erinnert mich an Hamburg...
hier erkennt man recht gut den Unterschied Einmündungsbereich und nicht-Einmündungsbereich
will sagen: krummgefahren zu nicht krummgefahren
aber klar, fast jede Reduzierung von Fehlverhalten ist positiv.
Blöd aber, wenn dafür bauliche Maßnahmen in diesem Umfang nötig sind. Wieder mehr Geraffel auf den Straßen
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Kennt ihn noch jemand aus der Hamburger Bürgerschaft? .-)
und aus dem RegionalAusschuss. gruselig. In jeder Hinsicht. und peinlich. wirklich peinlich.
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Und wenn es sich bis heute um eine "allgemeine Freigabe für den Verkehr" handelt, würde ich da zweifelsfrei den Radverkehr mit dazurechnen.
das ist natürlich ein Argument: Die Aussage von damals ist: "allgemeine Freigabe".
Und wie CKO schrieb: damals durfte man mit dem Rad da fahren.
Da es keinen aktuelleren Widmungsbeschluss gibt, müsste das Verbot des Radfahrens dort begründet werden nach anderen Kriterien.
Wobei natürlich fairerweise gesagt werden muss, dass auf dieser Bundesstraße ein dTV von 42.000 auch bei 2 Fahrstreifen pro Richtung, baulich getrennt nicht ohne ist. Andererseits ist der Fahrbahnverlauf größtenteils geradlinig und mit enorm großen Kurvenradien versehen. Das ist einsehbar.
dennoch sind es vermutlich 2.500KfZ/h in Spitzenzeiten. Das ist nach FGSV schon im Bereich IV: verpflichtender Radweg.
Aber wenn keiner da ist, müssen eben andere Maßnahmen ergriffen werden. Meine Meinung.
Ist aber mal die Widmung geändert, dürfte das auf dem Rechtsweg nur sehr schwer wieder rückgängig zu machen sein. Vor allem muss in dem Fall, dass eine Verkehrsart widmungsrechtlich ausgeschlossen wurde, das entsprechende Verbotsschild auch zwingend aufgestellt werden.
Wenn die Verwaltung clever ist, dann streben sie einen widmungsbeschluss an.
Wenn die Verwaltung Verwaltung ist, dann dauert das 3 Jahre.
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Korrekt, für einen dauerhaften Ausschluss einer Verkehrsart muss die Widmung der Straße entsprechend angepasst werden. Da sticht das "Straßenrecht" das "Straßenverkehrsrecht", siehe u.a. Beschluss des BayVGH, Randnummer 18. Erfahrungsgemäß haben das aber die wenigsten Straßenverkehrsbehörden auf dem Schirm.
ich zögere aber noch wegen DDR-Recht.
Denn wenn es danach geht, gäbe es vermutlich auch für damals gebaute Autobahnabschnitte keinen Widmungsbeschluss bzw. nur eine "allgemeine Freigabe für den Verkehr"
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..., dass die südliche Zufahrt zur KGA dank
ohne sonstige Freigaben eigentlich gar nicht erreichbar ist.
wäre ich in der Politik aktiv, würde ich eine Anfrage stellen, wie viele Ausnahmegenehmigungen die Stadtverwaltung ausgestellt hat.
aufgeschlüsselt nach Begünstigtem (Privat/Gewerblich/Verwaltung), nach Art (parken/halten/befahren) und Verkehrsflächenart.
Und eingrenzung (gesamtes Stadtgebiet / konkrete Ortsangaben)
Für eine Transparenzanfrage dazu rechne ich mich Gebühren. Denn ich würde 20EUR darauf wetten, dass die Stadt diese Übersicht nicht ohne manuelles nachprüfen liefern kann.
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das sieht ja dann eher danach aus, dass der fehlende Widmungsbeschluss dazu führt, dass sämtliche Verkehrsarten zulässig sind.
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Bei der Stadtrodaer Straße handelt es sich um eine Bundesstraße, die auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Jena in Nord-Süd-Richtung verläuft.
Auf ihren ca. 6km ist die Straße fast durchgängig mit 2 Fahrstreifen pro Richtung ausgestattet, die baulich voneinander getrennt sind.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist nicht einheitlich. In einigen Abschnitten beträgt die zHg 70km/h, in anderen 50km/h und ist abschnittsweise auch zeitlich begrenzt (22-6h)
Charakteristisch für die Stadtrodaer Straße ist neben der baulichen Trennung der Fahrspuren auch das Vorhandensein von 2 kreuzungsfreien Knotenpunkten.
einmal im Süden in Lobeda
einmal in der Mitte, Burgau
Übrige Knoten sind signalisiert, darüber hinaus existiert eine signalisierte Fuß- und Radfahrerquerung, sowie je eine Fuß/Radwegüberführung und -unterführung
begleitende Radwege gibt es abschnittsweise, sonst in deutlicher Entfernung und ohne vernünftige Beschilderung.
Darf man auf der Fahrbahn fahren?
ab Friedrich-Engels-Straße: nein
ab Jenatal: nein
ab Stadionzufahrt: nein
ab Unterdorfstraße: nein
ab Wöllnitzer Straße: nein
wobei man ein paar Meter nach der Ampel vermutlich doch auf die Fahrbahn dürfte, nämlich vom Radweg hier nach links rüber und dann auf die Straße
im übrigen Verlauf weiter nach Süden steht kein einziges
mehr herum.
insbesondere die autobahnähnlichen Zubringer kommen ohne das Verbot aus.
und weiter im Süden gibt es gar keine Radwege. Nach StVO ist hier das Fahren auf der Fahrbahn verpflichtend.
möglicherweise hat die StVB das nicht auf dem Schirm, aber nach mittlerweile 3 Jahren hätte das Abhandenkommen von Blauschildern irgendwie ja auch mal auffallen können.
Achja, der Fußverkehr ist auf der gesamten Straße nicht ausgeschlossen.
FunFact: offensichtlich hat jemand via FragdenStaat mal nach der Widmung der Straße gefragt und für ein VZ.254 die Begründung erbeten.
Antwort Widmung:
ZitatEinen förmlichen Widmungsbeschluss [...] gibt es nicht. Nach dem Straßenrecht der DDR reichte es für eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche aus, wenn eine förmliche Verkehrsfreigabe erfolgte. Diese erfolgte im Fall der o.g. Straße Anfang der 1970er Jahre.
von alteingesessenen Radfahrern meine ich schon vernommen zu haben, dass man zu DDR-Zeiten dort einfach auf der Straße fuhr mit dem Rad.
Die erwartungsgemäße Antwort zu Z.254
Zitat[Zum VZ] 254 konnten wir leider keine Unterlagen finden.
Ich kann Ihnen jedoch folgendes mitteilen: Im unmittelbaren Umfeld der Stadtrodaer Straße sind sowohl in Richtung stadtaus- und stadteinwärts [sind] benutzungspflichtige Radwege vorhanden. Die Schnellstraße mit Ihrem Charakter (viele Fahrzeuge und höheres Unfallgeschehen), sind aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet zusätzliche Fahrradströme aufzunehmen. Die im Umfeld der Stadtroader Straße befindlichen Ziele sind sowohl über Radwege, als auch Wohngebietsstraßen immer zu erreichen.
Also keine Widmung "nur Auto"
Umfeld ist "erreichbar" (ich würd aber gern auf direktem Weg nach Lobeda fahren und nicht zickzack durch Verkehrsberuhigte Bereiche, nicht auf Geh- und Radwegen mit Autoverkehr. Ich würde gerne blendungsfrei fahren, was auf dem tiefergelegten Radweg eben nicht der Fall ist.
Wie sieht das eigentlich aus mit Verbot für den Radverkehr und Alternativrouten?
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Kinderverleihstation aufmachen.
wer geister- und/oder gehwegradeln will, kann sich ein Kind ausleihen.
Win-win-win
hoffentlich haben die Vertreter vom Barrierefreien Bauen gelernt: lieber noch 3x selbst gucken, als Fotos falsch interpretieren.
Gerade bei so baulichen Sachen, die ohnehin nicht direkt vor Ort mit Spaten in der Hand behoben werden können.
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Sind Dir da Häufungen auf Zweirichtungsradwegen bekannt?
In Hamburg ist JEDER Hochbordradweg qua gelebtem Recht ein Zweirichtungsradweg.
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Die Differenz von ca. 1400 Unfälle müsste sich demnach auf
- Alleinunfälle
- Rad vs. Rad
- Rad vs. Fußverkehr
- Rad vs. Motorrad/Motorroller/eKFZ beziehen
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https://www.bild.de/regional/hambu…58974.bild.html
Was versucht die Hamburger Polizei zu vertuschen? Bleiben Sie dran, Theri^h^h^h Seelmaecker und Bild sind da einer ganz großen Sache auf der Spur!
hm. vermutlich die Antwort zur Anfrage?
Aufschlüsselung der Verkehrsunfallzahlen mit Lastenrädern in Hamburg
aber schon vom 19.04.2022?
ZitatDie Anzahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrrädern ist der folgenden Tabelle, gegliedert nach Bezirken, zu entnehmen.
Bezirk Anzahl Unfälle 2021 Hamburg Mitte 718 Altona 583 Eimsbütttel 670 Hamburg-Nord 745 Wandsbek 624 Bergedorf 181 Harburg 183 Gesamt 3.704 und dann die Frage/Antwort 6:
ZitatFrage 6: Wie viele der Verkehrsunfälle wurden durch Fahrräder verursacht?
Antwort zu Frage 6:
Bei 1.963 Verkehrsunfällen wurden die Radfahrenden polizeilich als Hauptverursacher eingestuft. Bei weiteren 421 Verkehrsunfällen wurde Radfahrenden eine Mitverursachung vorgeworfen.
Da sollte man aber nicht mit dem Lesen aufhören.
Denn:
ZitatFrage 14:
Wie viele Verkehrsunfälle zwischen Fahrrädern/Lastenrädern und Autos/Lkws gab es 2021 in Hamburg? Bitte nach Bezirken differenziert angeben.
Antwort zu Frage 14:
Hamburg 2.326 Hamburg-Mitte 406 Altona 356 Eimsbüttel 421 Hamburg-Nord 487 Wandsbek 410 Bergedorf 125 Harburg 121 -
aber es hat geschulte Verantwortliche zu geben.
Das ist Vorschrift.
Nicht-Einhaltung kann geahndet werden, wenn denn mal der Wille bestünde.
Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass gerade bei ausgeschriebenen Bauleistungen da bewusst weggeschaut wird, weil
- willst den Bauträger nicht vergraulen fürs nächste Mal
- willst den Bauträger nicht gegen dich aufbringen, weil der seine Mehrkosten dann eben über Nachtragsverhandlungen doppelt wieder reinholt
- deine StVB irgendwelche Schwertransporte genehmigen muss und für Kontrollen (und Ahndung) eh keine Zeit hat
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Ja, da sind wir uns doch einig. 75% aller Wege, die mit dem Auto zurückgelegt werden SIND kürzer als 10km.
mein Beispiel oben sollte gerade zeigen, dass dieser Rückschluss eben nicht zutrifft.
Wenn du jede zurückgelegte Strecke zwischen rote Ampel1 und rote Ampel2 als "Weg" definierst (stehen, anfahren, fahren, bremsen, stehen), dann sind 99% aller innerörtlichen Wege unter 2km.
Und das auch für die Leute, die täglich 80km direkt zur Arbeit fahren, aber dabei durch 2 Städte fahren.
Daraus ergibt sich eben nicht, dass "99% aller Wege mit dem Auto innerorts" kürzer als 2km sind.
Wenn in HH 2 Personen quer durch die Stadt fahren (20km) mit dem Auto,
Person A aber 3 Stops (Einkaufen, pediküre, Tankstelle) einlegt
Person B 0 Stops einlegt
dann haben beide für den eigentlichen Weg 20km zurückgelegt.
Und bei dem einen sagen wir: ja aber du hast nur Wege mit 5km, die kannste auch mitm Fahrrad ersetzen
Nee, die Person legt die 20km one-way zu Grunde. Und das muss man letztendlich in der GEsamtbetrachtung auch machen. Nicht die Einzeletappen-
Aber vielleicht tu ich den ERhebungen auch unrecht und es wird stets Zwischenstoppverhalten rausgenommen.
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Zum Gymnasium können die älteren selbst gehen oder fahren.
Bei den Ermittlungen zurückgelegter Wege geht es aber nicht um "können", sondern um "ist".
Welche Wege wurden tatsächlich (ist) zurückgelegt.
Und diese Wege gibt man an.
NAch Auswertung dieser Angaben: x% aller Wege <10km
Das ist korrekt. Aber Daten müssen manchmal auch interpretiert werden.
In meinem Augen reicht es eben nicht, aus so einer Aggregation einfach abzuleiten, dass diese x% aller Wege durch das Fahrrad einfach "ersetzt" werden könnten.
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In welcher Einöde muss man denn leben, dass der nächste Bäcker 2km entfernt ist und es von dort noch einmal 3km zur Schule sind und von dort 4km zur Kita? Immerhin ein Büro neben der Dönerbude, das ist ein Anfang. Also entweder wohnt man völlig in der Prärie und es sind 10km in den nächsten Ort, wo Bäcker, Schule und Kita alle im Umkreis von 2km zu finden sind, oder man fährt die Orte in der sinnlosesten Reihenfolge ab, die möglich ist, um auf deine Kilometer zu kommen.
ähm - bei allem Respekt:
a) es wird in der Regel die zurückgelegte Strecke erfragt, nicht Luftlinie
b) auch wenn im Bäckerhandwerk die Kettisierung weit fortgeschritten ist: manchmal nimmt man eben den Bäcker, wo Brot/Brötchen am besten schmecken. Ist halt nicht immer der am nächsten gelegene Bäcker
c) Kitaplatz um die Ecke zu bekommen ist je nach Stadt einfach reines Glück. Man nimmt irgendwann das, was da ist. Und vielleicht ist "was da" auch der zwischen Wohnstätte und Arbeitsstätt(en!) günstigste Kindergarten. Oder er ist bei Omma um die Ecke.
d) Auch wenn auf dem Papier Schule=Schule ist: wenn die Schule am anderen Ende die ist mit der Naturwissenschaftlichen Schwerpunkt und die 2 Straßen weiter eher mit dem Musischen Schwerpunkt - du nimmst, was für Kind(er) am besten ist.
In gewisser Weise freue ich mich, dass Stade mit der einen Schule und den 2 Bäckern so ausgestattet ist, dass man keinesfalls mit dem Auto in der Reihe der Erledigungen auf die Kilometer kommt. Für andere Städte ist das ohne Probleme machbar. Auch und gerade wenn man am Rande wohnt.
Vielleicht hilft in deinem Bild die Herangehensweise, dass alle Einrichtungen nicht auf einer "geraden Linie" liegen, sondern vielleicht in einem Halbkreis... -
https://www.mopo.de/hamburg/mopo-b…d-nach-hamburg/
- Die Visualisierung zeigt, wie die Radschnellwege künftig aussehen könnten.
Also ich erkenne auf der Visualisierung eine Fläche, die
entspricht. Schön breit, okay, aber nichts und niemand wird herumtobende Kinder oder von ihnen getretene Bälle daran hindern, auf den "Fahrradhighway" zu gelangen, auf dem ja im Prinzip mit bis zu 45 km/h gefahren werden soll, wenn das mit den S-Pedelecs was wird. Und selbst wenn kein Motor dran ist: Was wäre denn die maximale "angemessene Geschwindigkeit" auf so einem Konstrukt?
hat schon jemand das Buzzword "protected" in den Raum geworfen?
Ich finde, der Fuß e.V. sollte das mit dem selben Eifer tun, wie der gewisse Teil der "Radfahrer".
Da geht's dann auch um Protection vor den Bösen Fahrzeugen, die einfach irgendwas machen.
Die mir noch bekannten Velorouten in Hamburg (Eilbekpark und der Schrott bei der U-Hammer Kirche) werden auch nicht funktionieren (im Sinne eines Schnellweges), wenn man sie etwas breiter macht.
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Es geht doch nicht um diesen einen Zweck, sondern um die 70% aller Autofahrten, die kürzer als 10km sind
Erhebung zu Strecken geht aber genau so:
Bitte geben Sie alle Wege an (Start, Ziel, Verkehrsmittel, zurückgelegte Strecke), die Sie im Untersuchungszeitraum zurücklegen.
zu Hause - Bäcker (Auto: 2km)
Bäcker - Schule (Auto: 3km)
Schule - Kita (Auto: 4km)
Kita - Büro (Auto: 6km)
Büro - Dönerbude (Fuß: 0,5km)
...
und alles wieder zurück
31km, 100% aller Wege <10km.
juchhu.
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ich hab mich auch erst über das 9EUR-Ticket gefreut.
Mittlerweile befürchte ich an Samstagen und Sonntagen auch gnadenlose Überfüllung.
Und das auch im dünn besiedelten Thüringen. Ich mein: hier wohnen knapp so viele Einwohner wie in Hamburg + enger Speckgürtel.
Aber in den Thüringer Wald, in die "großen Städte" (Leipzig, Nürnberg und Erfurt, Hannover) führen genau 2 Strecken.
Ich befürchte wirklich, dass Samstags der Einkaufstourismus nach Nürnberg und Leipzig einsetzt und Samstags und Sonntags viele Räder in den Thüringer Wald befördert werden wollen. Wobei: da gibt's kaum Radwege!!! Da kann man nicht fahren!
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Es war nicht irgendjemand, sondern der Dresdener Schulamtsleiter, der dort totgefahren wurde.
Bei allem nötigen Respekt für verstorbene Personen:
aber die Hervorhebung mit "nicht irgendjemand" irritiert mich.
Wenn es also der Hausmeister oder die Sekratärin des Schulamtes gewesen wäre... ?
Oder wie ist das gemeint?
Anders formuliert: Doch, der Schulamtsleiter ist nur "irgendjemand"