Auf:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
im Presseportal [...]
In der Meldung heisst es: "Die Fahrerin des Fiats bemerkte [das Abbremsen] zu spät und fuhr auf den Nissan auf." Das würde nun nahelegen, dass die auffahrende Person hier das Sichtfahrgebot nach §3 StVO und/oder die Vorgaben zum Abstand nach §4 StVO missachtet hat.
Gleichzeitig wird aber die Überschrift gewählt: "Fußgängerin löst Unfall aus"
Was hat denn die Fußgängerin falsch gemacht, dass angeblich sie den Unfall ausgelöst hat?
Ist sie am rechten und nicht am linken Fahrbahnrand gegangen? War das der auslösende Grund für den Auffahrunfall?
Gibt es also einen konkreten Anlass, aus dem eine Überschrift gewählt wird, mit der der Fußgängerin eine gewisse Schuld angelastet wird?
Ich befürchte fast, dass, wenn ich mit dem Rad auf der L1077 unterwegs bin und hinter mir ein Fahrzeug abbremst, ein weiteres Fahrzeug diesem auffährt, ich dann den Unfall ausgelöst habe.
"Radfahrer auf Landstraße löst Unfall aus"
mit freundlichen Grüßen
kommt:
Zitatdie Ursache für den Verkehrsunfall setzte die Fußgängerin, welche sich zum Teil am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung des Fließverkehrs befand und nicht, wie vorgeschrieben, entgegen. Aufgrund Gegenverkehrs konnte die erstgenannte Fahrzeugführerin keinen Überholvorgang ansetzen, da der gebotenen seitliche Abstand nicht eingehalten worden wäre. Sicherlich ist jeder motorisierte Verkehrsteilnehmer gehalten seinen Abstand zum vorausfahrenden so zu wählen, dass ein gefahrloses Anhalten jederzeit möglich ist. Somit kann Ihre Ausführung sicher mitgetragen werden. Jedoch erwähnten wir in besagter Pressemeldung die Ursache, welche schlussendlich von der Fußgängerin gesetzt wurde. Diesen besagten Vorfall jedoch auf einen Radfahrer umzumüntzen, welcher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einer höheren Geschwindigkeit unterwegs und vorab schon als Teilnehmer des Fließverkehrs erkennbar ist, kann von hier nicht mit getragen werden.
uff...
klingt ein bisschen wie "jaaaa, vielleicht hätten wir das anders... nein, Fußgängerin!!!"
Ursache für den Auffahrunfall wurde letztendlich von der Fußgängerin gesetzt.
Kannst du dir nicht ausmalen.
Sind hier unterschiedliche Bedeutungen des Wortes "ursache" auf beiden Seiten unterwegs?