und die Schwierigkeiten dieser Lösung sieht man ja hier:
wenn ich einmal als legaler Geisterradler bis zum FGÜ unterwegs bin: was genau hält mich davon ab, weiter auf der linken Seite zu fahren?
- der Gelbe Wegweiser "Radverkehr"? Dem ist so wenig verpflichtend nachzukommen wie sonstigen Wegweisern
- die durchgezogene Linie über dem Radweg? pffft
- der Pfeil, der plötzlich auf mich als Geisterradler zeigt? wohl kaum...
Allein schon die Frechheit, so ein schmales Brett für den 2-Richtungs-Radverkehr freizugeben!
ich wäre mir anhand der dortigen Verhältnisse nicht sicher, ob das zulässig ist. Ja klar, es besteht keine Pflicht, dort zu radeln. Aber wenn Radfahren erlaubt ist, muss doch dennoch mindestens bei der linksseitigkeit begründet werden, warum vom Grundsatz der "nicht angeordnet" abgewichen wird... 
edit:
allein schon die Sperrpfosten unmittelbar rechts und links neben dem schmalen 2-richtungs-radweg. aua!
und gegenüber die Bushaltestelle: der Wartebereich direkt neben dem Schmalspurradweg. wieso?! wieso macht man sowas?!
edit: 1,5m breiter Radweg. Kinderanhänger vs. Lastenrad ... kann schon interessant werden, wer da wohin ausweicht. 