naja, vor 60 Jahren hatten die Riegel noch Spitzdach. War das gleiche in rot und schräg
quasi direkt um die Ecke:
naja, vor 60 Jahren hatten die Riegel noch Spitzdach. War das gleiche in rot und schräg
quasi direkt um die Ecke:
bei golem gibt es einen alten Beitrag, der ein bisschen aufpoliert / aktualisiert wurde
Pedelecs und Tuning, Interview mit Polizei.
ZitatDie Kontrolle mit dem Scan-Auto funktioniert allerdings nur dort, wo der Parkschein digital erfasst ist – es braucht also etwa Parkautomaten oder Apps, wo das Kennzeichen des Autos eingegeben werden muss, heißt es vom Ministerium.
"Wir können alles, außer Hochd... Hochdruck bei der Falschparkerbekämpfung"
Kannst also Radfahrstreifen zuparken und auf der FW-Zufahrt stehen: überprüft werden nur bezahlte PArkplätze.
Oder versteh ich da etwas falsch?
die unendliche Geschichte:
Poller in Berlin.
ZitatAxel Porsch, einer der Beteiligten [, die gegen die Anordnung klagen], zählt 30 Gewerbetreibende und Anwohner zu seinen Mitstreitern. Darunter seien Clärchens Ballhaus, das Grande Café Cappucino, Galerien und ein Goldschmied. „Andere möchten aus Angst vor dem Bezirksamt nicht genannt werden“, weil sie Restriktionen befürchteten.
Klar, wenn man dem BA Willkür unterstellt, muss man auch Angst haben, dass Nutzungsuntersagung oder sowas kommt - oder wie?
ZitatMarcus Deschler sieht seinen Kiez auf dem Weg in die Absperrung, ohne dass Leute wie ihn nach ihrer Meinung gefragt worden wären: „Vor zwei Wochen brauchten wir einen Handwerker. In die Auguststraße? Da kommen wir nicht rein“, so hätten laut Deschler mehrere Betriebe den Auftrag abgelehnt.
ich hatte eigentlich das Argument "die Feuerwehr! Die Müllabfuhr! Hurz!" erwartet
Dem Grunde nach ist die BEschränkung des Verkehrs natürlich schon zu begründen. Warum die Bürgerinitiative aber dann noch 300 andere Bauchgefühlsgründe heranzieht, bleibt nebulös.
blick ins Ausland: Bus überfährt Radfahrer
brrrr
Bei Gewitter könnte auch jeder Blitz der letzte sein oder bei starkem Wind jeder Ast der auf mich fallende
Hab jetzt noch nicht gehört, dass Leute bei Wind und Gewitter adrenalingeladen mit dem Rad unterwegs sind
und hier noch vermutlich ein Alleinunfall
Helm gar nicht erwähnt
Gerade außerorts sind oft etliche Kilometer zwischen den Punkten, wo man aufpassen muss – dazwischen kann ich entspannen und nicht wie ein Adrenalin-Junkie ständig auf Alarm sein.
also außerorts hab ich auf der Fahrbahn genau 3 "Aufpass-Aufgaben":
und die Aufgaben ähneln den Radweg-Aufgaben frappierend.
Gegen "von hinten überfahren werden" kann ich doch gar nichts machen. außer - siehe oben - nicht erratische Schlangenlinien fahren.
egal, wie viel Adrenalin ich habe - das ändert nichts an "überfahren / nicht überfahren"
oder die Leute haben mit Pedelec & Co größere Aktionsradien und kommen an Straßen, die gar keine Radwege/Sonderwege haben und merken dann sukzessive, dass sie eben nicht nach jeder 3. Fahrt nach einem "von hinten überfahren"-Unfall tot im Krankenhaus aufwachen.
wobei ich nicht glaube, dass "der" ADFC Radwege aus reinem Selbstzweck oder aus finsteren Gründen fordert.
das sind auf lokaler Ebene ganz normale Menschen, die gerne mit dem Rad fahren und sich aus tiefster Überzeugung für "bloß nicht auf der Straße radeln!" einsetzen. Im einen Ortsverband hast du dann die letzten 3 Leutz, die "vehicular cycling" machen wollen, in allen anderen Ortsgruppen sind die niederdiskutiert worden von den Radwegapologeten.
Ich würde mittlerweile soweit gehen, dass ähnliches dem Fuss e.V. droht. Da gibts auch Leute, die lieber einen 1m schmalen Handtuchweg hätten, als eine Straße ohne Gehweg. Weil man ohne Gehweg eben ganz schnell totgefahren wird.
Gehwege. so sicher
schon lustig, dass bis zu diesem Schild die Fahrbahn nicht beradelt werden darf, aber ab Schild muss dann auch der Fußverkehr auf der Straße laufen. bei identischer Verkehrsbelastung, bei identischer zhG?
bestimmt nur Schild vergessen
Wobei: in Jena hatten wir auch mal exakt diese Kombination, nur begann der Geh- und Radweg nie. Es war der Kotau vor den Kampfradlern, die auf dem Gehweg fuhren, die man vor dem Kreisverkehr aber dann doch noch mal an ein "Ende" erinnern wollte...
dann möchte ich klarstellen, dass es mir persönlich relativ egal ist, ob zukünftig der "ausreichende Raum" per "üblicher Rechtsprechung" zu "es muss mindestens ein Abstand von 1m zwischen Fahrrad und dem linken Fz bleiben" wird oder ob in der übernächsten StVO dann der "ausreichende Raum" mit konrekten Werten benannt wird oder das rechts vorbeifahren in Gänze verboten wird.
Meine Nachfrage bestand in der Frage, wo der von der Sachverständigen(!) behauptete Mindestabstand zu finden ist.
StVO? nein
übliche Rechtsprechung? nein
wo dann?
und beim rechts-vorbeifahren sind wir da jetzt bei 1m Abstand? Dazu gibt's jetzt Urteile, in denen auf "übliche Rechtsprechung" verwiesen wird?
Ich denke, der springende Punkt ist, dass die Definition von „ausreichend“ eben nicht nur einseitig Sache des Radfahrers ist.
hat niemand bestritten. Aber aus der Summe ergibt sich noch immer kein vorgeschriebener Mindestabstand von 1m zum verkehrsbedingt haltenden Fz.
neben dem ausreichenden Raum gibt es auch noch die mäßige Geschwindigkeit und besondere Vorsicht als Anforderung, wann/wie rechts vorbeizufahren ist.
Das gibt es weder beim Überholen, noch beim links an stehenden Fz vorbeifahren.
Daher kann ich den Punkt "ausreichender Raum ist nur dann vorhanden, wenn man nie gedoort werden kann" nicht nachvollziehen und finde den Vergleich zum Überholen (KFZ-Rad) auch nicht ganz passend.
Was wäre denn deine eigene Übersetzung von "ausreichend Raum" i.S. von § 5 Abs. 8 StVO in konkrete Zentimeter? Beachte vor allem, dass die Distanz auch (wie man sieht nicht ohne Grund...) aus der Perspektive des rechtsüberholten KFZ-Führers zu bewerten ist.
ausreichend Raum ist, wenn ich mit meinem Fahrrad (mehrspuriges Lastenrad, einspuriges MTB mit 100cm-Lenker, einspuriges Singlespeed mit 40cm-flatbar) am stehenden Fahrzeug vorbeikomme, ohne auch bei geringen Fahrspurabweichungen (Wind, Schlagloch) zu kollidieren.
der ausreichende Raum kann dabei - wie ersichtlich - von den Fahrzeugabmessungen abhängen. von 100cm Seitenabstand lese ich in der VO nichts.
ja klar, vor der Fest-definition des Überholabstandes bei 1,5m / 2m gab es auch nur ein "ausreichend" und die Gerichte stellten dann wiederholt auf 1,5m / 2m / 2,5m ab. Gibts das beim rechts-vorbeifahren auch so stringent?
zu dem Unfall in der HAfenCity in Hamburg:
ZitatZwar dürfen Radfahrer grundsätzlich rechts an Autos vorbeifahren, wie eine Sachverständige im Prozess erklärte, allerdings müsse dabei ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. „Das war hier nicht gegeben.“ Die 34-Jährige bewegte sich so dicht am Lkw vorbei, dass das Assistenzsystem nicht auslöste: Es erkannte sie nicht, gab weder visuelle noch akustische Warnsignale. Der Kamerawinkel war zu flach, um sie zu erfassen.
wo kommt denn der eine Meter Mindestabstand her?!
stimmt auch wieder...