Zitat§ 10 Abs. 2 Satz 2 BerlStrG vermittle ausdrücklich keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs im Umfang der ursprünglichen Widmung eines Platzes. Einen solchen Anspruch kann der Mann laut Beschluss auch nicht aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG herleiten. Diese gewähre zwar grundsätzlich einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an einem eröffneten Gemeingebrauch, nicht aber auf Verschaffung oder Aufrechterhaltung dieses Gemeingebrauchs.
Beiträge von DMHH
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Unfall beim Rechtsabbiegen in Norderstedt bei Hamburg.
Radweg. BPflicht. Grundstückszufahrt. joa...
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ach, und wenn ein weiß-rotes rundes Schildchen mit 70 drin hinge, führe er dort mit besserem Gefühl?
Was ist, wenn es dunkel und nebelig ist? schnell 50 anordnen? also schon 2 VZ + Zusatzzeichen aufhängen? Wenn die Baumreihe nach 800m endet und die Fahrbahn breiter wird: Aufhebungszeichen? Oder doch besser unter die 70, 50 bei Nebel, noch ein "für 800m"?
Was genau ist jetzt der Punkt von "da gabs einen Unfall" und "Bürger XY fühlt sich unwohl"? Ich habs nicht verstanden.
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Nach meiner Beobachtung gibt es zahlreiche Landstraßen, die nicht dazu geeignet sind, dort Tempo 100 zu fahren, aber es ist kein niedrigeres Tempolimit ausgeschildert.
Wozu auch? Es gilt die StVO. Und in §3 ist das mit der Geschwindigkeit soweit eigentlich klar geregelt. Zusammen mit §45 ist dann auch klar, dass eigentlich nur bei nicht-erkennbaren Gefahrenstellen eine Anordnung zur zHg erfolgen darf. Scharfe Kurve, unerwartete Engstelle, Einmündung/Kreuzung.
Problemei sind die üblichen:
a) fehlende extrinsische Motivation vieler Verkehrsteilnehmer: Verstöße werden nicht geahndet. fairerweise: Verstoß gegen Sichtfahrgebot etc. kann halt nur im Verstoßens-Falle (Unfall) geahndet werden, während konkrete Anordnungen zur zHg dankenswerterweise direkt geprüft werden können
b) fehlende intrinsische Motivation vieler Verkehrsteilnehmer: ich kann das einschätzen, ich hab alles unter Kontrolle...
und das Grundproblem: Regelkenntnis. Unkenntnis. whatever.
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Damit hat die Verkehrsbehörde genau das erreicht, was sie wollte: Die doofen Fahrrad-Asis fahren, wo sie wollen, aber Hauptsache nicht auf der Fahrbahn.
mmmh... ich glaub in der Mehrheit der Fälle haben die keinen Bock auf die lauten Heulbojen, die dann Mails und Briefe schreiben und die Zeitung involvieren, dass die dumme Behörde sie zwingt, mit dem Fahrrad mitten auf der Straße zu fahren. Und ihre 12 jährigen unmündigen Kinder auch noch. Und dann wird schon Unfall und Tod geschwafelt und Sicherheit und Verantwortung.
Und wer will schon für ein totes Kind verantwortlich sein, dass einfach von hinten mitten auf der "Straße" überfahren wurde? also: Freigabe Gehweg und wenn dann etwas passiert, kann man als Behörde und Behördenmitarbeiter oder -leiterin wenigstens sagen, dass man alles mögliche getan hat.
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Artikel zu MILES und deren "Sondergebühren".
geht auch um verbaute Sensoren, die Bewegungsdaten erkennen. Eigentlich ganz intessanter Artikel, bei dem ich mich dann natürlich wieder frage, wieso das eigentlich nur in Mietwagen verbaut wird, und nicht serienmäßig ..
.. ach, schon gut.
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auch diese Echokammer, wo sich alle gegenseitig bestätigen, dass es furchtbar gefährlich dort ist. Also ist das so ein Bermudadreieck des Straßenverkehrs. Es verschwinden zwar keine Personen, aber magischerweise hat dort täglich hunderte gefährliche Situationen, von denen sich keiner zu einem Unfall auswächst. wow. beeindruckend.
Vielleicht mal drüber nachdenken, einen Pilgerort draus zu machen. "Das Wunder von Dingharting"...
Und klar kann ich den Frust verstehen, wenn da eine Geschwindigkeitsbegrenzung T20 hängt, sich aber fast keiner dran hält. Was dann aber "vorsicht Katzen" als selbst gebastelter Blödsinn da soll? Wer also das T20 ignoriert, der wird dann auf sowas reagieren? oh man...
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Zitat
Selbst in dicht besiedelten Stadtvierteln könnte es genug Parkplätze geben, legt eine neue Untersuchung nahe. Forscher sagen: Die Kommunen verzerren den Markt.
sag ich schon seit Jahren.
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ich weiß nicht, ob es einer "Diskussion" zuträglich ist, wenn hier noch 500 weitere Beispiele für "falschfalschfalsch" gepostet werden.
Auch 1.000 Beispiele von "falsche Anordnung" machen den Mumpitz nicht richtiger oder zulässiger.
Der große Vorteil, den die Straßenverkehrsbehörden da draußen haben: derartigem Mist wird fast nie widersprochen, das wird nicht bemängelt und nicht einkassiert. Weil es "nicht relevant" für das Verkehrsgeschehen ist. Wenn aber irgendwo vor einer Schule plötzlich ein T30 fehlt, tobt der Mama-Block. Oder wenn plötzlich T30 gilt, wo gestern noch T50 galt - da wird eifrig Widerspruch eingelegt und die Begründung angegriffen.
Und so lange das so bleibt, wird die Zahl der dummen Anordnungen auch nicht sinken; weil auch stets auf die Beispiele mit "aber da doch auch!" verwiesen werden kann...
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Auch in nett:
Radfahrstreifen in Mittellage auf die Kreuzung zu ...
Zitat"Hallo, ich bin Troy McLure und Sie kennen mich vielleicht aus Filmen wie 'Geradeausfahrer rechts neben Rechtsabbieger'.
neue Filme:
- geradeausfahrer links neben Linksabbieger
- Wir handeln das Rechtsfahrgebot auf der Kreuzung neu aus!
*seufz*
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es zementiert die Ansicht, dass das da rechts ein "Radweg" sei. Nichts anderes. Wer bei so einer Hütchenparade als Autofahrer auf die Idee kommt, Radfahrer anzumaulen, der gehört ohnehin auf einen Sitz hinterm Bus- oder Taxifahrer.
Ich hab hin und wieder dort berufliche Termine - kenn den Abschnitt aber nur mit überbreitem Radfahrstreifen. Auf die 1,5m Abstand wird gesch.. verzichtet
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die Anordnung des
am Gehweg ist Dummfug².
Wenn es ein Gehweg ist, der eine Klarstellung benötigt, ist
anzuordnen. Fertig. Dafür gibt es dieses Verkehrszeichen.
Und wenn noch immer zu viele Radfahrer dort herumgurken, ist das mal wieder ein Problem der Durchsetzung von Regeln.
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immer wenn du glaubst, schon alles gesehen zu haben...
also der rechtsseitige Gehweg wird mit
beschildert und der linksseitige Gehweg mit
und zusätzlich noch Sharrows/Sinnbilder auf der Fahrbahn?
ich bin gerade in Tischkanten-anfress-laune. So etwas wie da hilft mir gerade mental null.
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das Verkehrszeichen mit dem roten und schwarzen PKW drin und dem roten Rand: weiß doch jeder, dass das heißt: "links nicht parken" (rotes Auto), "rechts darf geparkt werden" (schwarzes Auto).
Parkverbot auf dem Gehweg wäre ja ... andersrum. rot rechts!
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autsch. hässliche Ecke, immer schon gewesen.
geradeaus-Sonderwege rechts von Rechtsabbiege-Fahrstreifen. Ohne getrennte Signalisierung schon immer eine depperte Idee gewesen, an der das herumdoktorn mit "abbiegen in Schrittgeschwindigkeit" halt wenig ändert.
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da gibts kein Furt. die Unfallstelle liegt zwischen zwei signalisierten Knoten.
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mh. tödlicher Unfall LKW-Radfahrer in Hamburg.
Sievekingsallee. Das war für einige Jahre Teil einer meiner Arbeitsplatzwege.
Und eine der Straßen, bei der ich auf die RWBP geschissen hab wegen Unzumutbarkeit.
Im Pressefoto (vergleich: Streetview) liegt das Fahrrad ca. 15
minMeter hinter Kreuzung Sievekingsallee / Hammer Steindamm. Der Hammer Steindamm ist afair eine Radverkehrsroute.Es könnte also u.U ein Abbiegunfall mit "weiterschleifen" sein.
Denn die anderen Erklärungen bedingen ein Verhalten des Opfers, was an der Stelle eher unwahrscheinlich ist:
Unfall im Längsverkehr:
- die SiKA ist mit den 2 Richtungsfahrstreifen, baulicher Mitteltrennung und bpflichtigen Radwegen nicht gerade die Straße, wo unbedarfte Radlerinnen einfach auf der Fahrbahn fahren. Hier "von hinten" überfahren worden sein? hm.
Unfall bei Fahrstreifenwechsel:
- Wenn man im Hammer Steindamm fahrend nach Südwesten will, ist die Weiterfahrt über den Sievekingdamm direkter als die Umwege-Radroute. Hier kann man dann auf der SiKA direkt links abbiegen, muss aber eben 2 Fahrstreifen queren. Da kann(!) es sein, dass es hier zum Unfall kam.
... am Ende kommt raus, dass das Opfer von diesem "Radweg" auf die Fahrbahn gestürzt ist. Jahrelang wurde da zwischen Radweg und Gehweg kampfgeparkt; Radweg hat auch 0cm Sicherheitsstrennstreifen zur Fahrbahn.
edit: gerade wieder daran erinnert worden, dass ich an der Ecke SiKA/Hammer Steindamm auch mal einen Unfall hatte und von einem Rechtsabbieger abgeräumt wurde, bzw. ich über den Lenker abgestiegen bin
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ich erbat nach ThürTG
Zitat- vollständige verkehrsrechtliche Anordnung inclusive sämtlicher zugehöriger Lagepläne sowie
- des vollständigen Schriftverkehr für die Sperrung Lehmbergtal / Neustädter Straße in sämtlichen Bauphasen
- vollständige Protokolle der Kontrollen der korrekten Aufstellung der VAO
Pläne werden (s.o.) nicht zur Verfügung gestellt, für den Rest wollen sie ca. 30,-
einerseits tendiere ich zu Widerspruch, weil dieses permanente "Pläne kommen von Dritten und die stimmen der BEreitstellung nicht zu!" ankotzt. Andererseits kann mir das auch alles egal sein, weil auch mit Akteneinsicht nichts anders läuft. StVB macht weiter Unfug, ich kann noch deutlicher drauf hinweisen, nachdem ich 30 EUR auf den Tisch gelegt hab, aber alles bleibt wie es ist