Beiträge von DMHH

    und weiter hinten "Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen"


    Zitat

    1 Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Bei der Straßenbaubehörde ist gegebenenfalls eine Prüfung anzuregen, ob an Stelle von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen vorrangig durch verkehrstechnische oder bauliche Maßnahmen eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann.

    2 Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Die vorstehenden Sätze gelten nicht für Anordnungen, die auf Grundlage von § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Absatz 1g oder Absatz 1h StVO getroffen werden.

    3 Verkehrszeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo dies nach den Umständen geboten ist. Über die Anordnung von Verkehrszeichen darf in jedem Einzelfall und nur nach gründlicher Prüfung entschieden werden; die Zuziehung ortsfremder Sachverständiger kann sich empfehlen.

    4 Beim Einsatz moderner Mittel zur Regelung und Lenkung des Verkehrs ist auf die Sicherheit besonders Bedacht zu nehmen. :/:/:/Verkehrszeichen, Markierungen, Verkehrseinrichtungen sollen den Verkehr sinnvoll lenken, einander nicht widersprechen und so den Verkehr sicher führen. Die Wahrnehmbarkeit darf nicht durch Häufung von Verkehrszeichen beeinträchtigt werden.

    5 Die Flüssigkeit des Verkehrs Leichtigkeit aller Verkehrsarten ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht der Leichtigkeit des Verkehrs vor. Dabei ist die besondere Schutzbedürftigkeit der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer und der Menschen mit Behinderung besonders zu berücksichtigen. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des nichtmotorisierten Verkehrs ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.


    ok, + Schutzbedürftigkeit von Menschen mit Behinderung und Fuß/Radverkehr...

    und die oben genannten Punkte in §45 StVO: es darf auf kommunaler Ebene "experimentiert" werden, wenn es um Umweltschutz, Sonderfahrstreifen, E-Autos, Car-Sharing-Parkplätze geht, ohne direkt die oberste Landesbehörde ins Boot zu nehmen. :/

    oha, direkt der Einstieg geht ja gut los mit dem Schutzstreifen:

    Zitat

    Ein Schutzstreifen für den Radverkehr ist ein am rechten Fahrbahnrand mit Zeichen 340 markierter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ versehener Teil der Fahrbahn. Er darf nur innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden und nur, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radverkehr bietet. Befindet sich rechts von dem Schutzstreifen ein Seitenstreifen, kommt ein Schutzstreifen in der Regel nicht in Betracht, es sei denn, es wird ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum ruhenden Verkehr geschaffen. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig. Zum Schutzstreifen vgl. Nummer II zu Zeichen 340, Randnummer 2 ff.

    Damit kann jetzt auch auf ultra-schmalen Fahrbahnen überall Farbe hingekleistert werden. :rolleyes:

    die haben es aber in Sichtweite. und könnten auch in 10 Sekunden weg sein. und aus dem Foto geht nicht hervor, wie lange der Haltvorgang dauerte. Nicht falsch verstehen: die Bußgeldstelle mag da gerne Parken draus machen. Als Zeuge könnte ich nur sagen: hab das Fahrzeug stehend vorgefunden, bin dran vorbei und weiter. Wie lange das Fz vorher oder nachher noch stand, kann ich nicht sagen. Die 3 Herren haben sich ca. 10m vom Fz entfernt hingestellt. Was genau sie gemacht haben, kann ich nicht mit Gewissheit sagen, nur vermuten: Stellwand aufgestellt oder Plakat geklebt oder Sicherungsstangen neu gesetzt...

    ja, das hatten wir damals thematisiert :S

    Und ich hatte mich nach dem Anruf beim Verwaltungsamt damals dann letztlich doch dagegen entschieden, weil...

    ja weil ich weiß wie es ist, wenn der Schreibtisch hackevoll ist und dann noch jemand mit "jetzt! hier! ich!" kommt. Klar, ist in dem Fall deren Problem, nicht meins. :whistling:

    nach 2,5 Jahren hat das Landesverwaltungsamt Thüringen als obere StVB entschieden: Wiederspruch ist unbegründet und teilweise unzulässig, wird zurückgewiesen, Anordnung ist korrekt.

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    so eine schöne korrekte Anordnung, bei der die Nutzbarkeit des Gehweges erhalten bleibt :rolleyes:

    Andererseits: wenn das Landesverwaltungsamt vom "Parkstreifen" spricht, der mit Zeichen 315 angeordnet wurde... :rolleyes:

    in der Plakatsaison stellt die Law-and-Order-Partei ebenfalls große Stellwände auf.

    Für mich ist das ein Halten (Be- und Entladen) auf dem Gehweg. ich komme aus Blickrichtung.

    Das ist einer der ersten mir bekannt gewordenen Fälle, in denen die Bußgeldstelle meinen Tatvorwurf korrigiert. Auf "parken auf gemeinsamem Geh- und Radweg". :/

    Ok - wenn ich vom Standpunkt aus ca. 300m Rückwärts gehe: da steht wirklich ein [Zeichen 240]. Wieder so ein Problemfall mit Radwegen. Man weiß als Fußgänger hinten nicht, was vorn angeordnet ist.

    Aber finde ich interessant, da man meiner Meinung nach das "Halten" durchaus hätte begründen können: Kofferraum offen, es wurden Plakatwände ausgeladen und aufgestellt.

    Aber man macht ein Parken draus, weil offensichtlich ist, dass nicht nur etwas ausgeladen wurde und dann weggefahren wird. Sondern nach dem Entladen noch andere Tätigkeiten (Plakat aufstellen) ausgeführt wurden, die nicht im Zusammenhang mit dem Halten standen. Im Unterschied z.B. zu Spedition, bei der Entladen, hochschaffen, Unterschrift holen, Vollständigkeit prüfen zum Entladevorgang und damit dem Halten zählen.

    Bin gespannt :)

    Schwerer Sturz nach Überholunfall.

    Polizei Hamburg: Junge Radfahrerin kämpft nach Kollision in Winterhude um ihr Leben
    Bei einem Überholvorgang auf der Barmbeker Straße in Hamburg-Winterhude stürzt eine 35-Jährige und wird lebensgefährlich verletzt. Wer hat etwas beobachtet?…
    www.abendblatt.de

    Barmbeker Straße.. Barmbeker Straße :/ ah, ja, die hier:

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    ah, weiterlesen: Überholmanöver auf Radweg. Sturz. :whistling:

    und direkt ganz unten:

    Zitat

    Der Vorfall zeigte einmal mehr die Gefahren des Radsports auch außerhalb der Rennen auf

    jaaaa... neee. der Fahrer des PKW wär vermutlich auch in eine Gruppe Mopedfahrer gerauscht. Aber gut, so lange auf den Mopeds Sportler säßen, die sonst an Radrennen oder Motorradrennen teilnehmen, würde die Aussage ja immer noch stimmen, nicht wahr?

    Ey, Malle muss doch eigentlich die Region sein, in der die meisten Kilometer mit Rennrädern abgerissen werden. :/
    Und soooo oft kracht es da nun auch nicht. hier eben blöderweise ein Unfall mit direkt 6 Radfahrern.

    btw: weeeer hat im März 2 Wochen auf der Insel zum Radfahren gebucht? :whistling::whistling::saint:
    wird schon nix passieren... den obligatorischen Eng-überholer, den Geschwindigkeits-Unterschätzer und den "ich muss da jetzt vorbei!!!"-Deppen wird es auch diesmal geben und unter Garantie werd ich mich mindestens genauso oft über die Vollpfosten auf Rennrädern aufregen, die bergab noch Autos rechts überholen oder andere Radfahrer mit 10cm Abstand. :rolleyes:

    btw:

    wer eigene Kaufentscheidungen (oder die seines Arbeitgebers) von politischen Ansichten des Verkäufers abhängig macht, der sollte zukünftig einen Bogen um einen doch recht aufstrebenden Online-Versender machen: Böttcher AG.

    Udo Böttcher: 999.990 Euro für die AfD? »Die Spende kommt nicht von mir«
    Im Fall der Millionenzuwendung an die AfD meldet sich Unternehmer Udo Böttcher zu Wort. Der Spender dagegen schweigt bislang – nach SPIEGEL-Recherchen hatte er…
    www.spiegel.de
    Zitat

    Auf die Frage, ob er womöglich selbst hinter der Zuwendung stecken könnte, antwortete Böttcher dem Blatt: »Nein, die Spende kommt nicht von mir.« Zur Rolle seines Aufsichtsrats erklärte der Firmenchef dem Bericht zufolge, dass er das fragliche Mitglied »zur Rede gestellt« habe. »Aber ich bekomme von ihm keine Antwort«.

    :/X/

    Mallorca: übersehen. frontal hineingefahren. brrrrr

    und aus dem T-30-Beitrag:

    Zitat

    Da, wo Fußwege ausreichend abgesichert seien, könne auch in Zukunft mit 50 Stundenkilometern oder schneller gefahren werden

    weiß jemand ad hoc, welche Hersteller von Gittern / Pollern etc börsennotiert sind? Ich würd gern rechtzeitig einsteigen.

    Quasi das "Rheinmetall" im Straßenverkehrskampf. So schnell wird hier niemand gucken können, wie Straßen auf voller Länger abgegittert werden und der Pöbel nur noch an gesicherten Querung über die Fahrbahn gelassen wird.

    so hier: https://www.google.de/maps/@50.92197…SoASAFQAw%3D%3D

    btw:

    wer eigene Kaufentscheidungen (oder die seines Arbeitgebers) von politischen Ansichten des Verkäufers abhängig macht, der sollte zukünftig einen Bogen um einen doch recht aufstrebenden Online-Versender machen: Böttcher AG.

    Unternehmen hat vor den Toren Jenas ein fettes Logistik-Zentrum hochgezogen:

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    :|

    Hier in Jena hat es diverse Straßen, an denen absolut untermaßigste Gehwegelchen hingesetzt wurden.

    und ja, dort fahren Eltern mit kleinen Kindern auf der Fahrbahn herum. Wo auch sonst? Denn in dieser 100.000-EW-Stadt gibt's nicht nur schmale Gehwege - nein, auch diverse Straßen ganz ohne Gehwege. Auch dort klappt das Radfahren mit Kindern. Oder das zu Fuß gehen.

    Was übrigens zu beobachten ist: das von Th(oma)s beschriebene Stammtisch-gelaber von gefährlich. lässt sich immer wieder im Mängelmelder nachlesen. hier unfassbar gefährlich, dort nur eine Frage der Zeit bis ein Unfall passiert.

    Aber klar sagen muss man auch: es gehen nicht alle vom Gas, wenn ein Kind unterwegs ist. Und wie so oft: diese wenigen Vollpfosten / Ignoranten sind es, die die Wahrnehmung im Straßenverkehr mitprägen. fährste 80km in der Stadt, alles geil, bis so ein Typ kommt und dir den Außenspiegel an den Ellenbogen kloppt. Was bleibt hängen, was wird kommuniziert: eng überholt worden, war scheiße. Nehm ich mich übrigens gar nicht aus...

    das Abendblatt, der ADFC.. es ist ... "schwierig"

    Verkehr Hamburg: Ärger um Winterdienst – Eis auf Radwegen ist für ADFC „inakzeptabel“
    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club empört über schlecht geräumte Radwege. Die Stadtreinigung Hamburg erklärt, wie sie bei Winterwetter vorgeht.
    www.abendblatt.de
    Zitat

    Kritik äußert der ADFC auch am Streugut. Denn das Material mache die Fahrradreifen kaputt: „Und wenn gestreut wird, sollte die Stadtreinigung ihr Streugut bitte einmal checken. Diese spitzen Splitter, die sie auf die Wege wirft, sind sehr unschön für nicht ganz so dicke Reifen.“

    Dazu erklärt Gerner-Beuerle: „Die Stadtreinigung verwendet als abstumpfenden Streustoff gewaschenen und feinkörnigen Kies mit einer Größe von ein bis vier Millimeter. Wird die Streuung feiner, so sinkt die Wirksamkeit gegen Schnee und Matsch. Eine gröbere Körnung geht mit schlechterer Befahrbarkeit einher.“

    ja, liebe Stadtreinigung Hamburg, es mag sein, dass ihr "feinkörnigen Kies" bestellt. Aber das sind eben nicht rundgeschliffene steinchen, sondern einfach Bruchmaterial in gewünschter Korngröße. Und wenn man oben in den Brecher Steine und Flint reinkippt, kommen unten 2-6mm Bruch und Flintsplitter, die spitz wie Nadeln und scharf wie Rasierklingen sein können, raus. :rolleyes:


    Zitat

    Auf Radfahrstreifen, die Teil der Fahrbahn sind, ist der Einsatz von Taumitteln erlaubt.

    Aha, Radfahrstreifen Teil der Fahrbahn. :/

    Zitat

    Wichtig zu wissen: Das Hamburgische Wegegesetz (HWG) sieht keine Verpflichtung zur Durchführung eines Winterdienstes auf Radwegen vor. Somit müssen Anliegerinnen und Anlieger dort, wo sie zur Reinigung der Geh- und Radwege verpflichtet sind, die Radwege vor ihren Grundstücken nicht von Schnee befreien oder streuen.

    aha. Und was genau sagt das HWG dazu?

    oh, ach...

    Zitat

    § 30
    Umfang und Häufigkeit der Reinigung durch die Anliegerinnen und Anlieger

    (1) Die Reinigungspflicht nach § 29 umfasst die gesamte die Anliegereigenschaft der Reinigungsverpflichteten begründende Strecke auf folgenden Wegeflächen:

    1. die dem Fußgängerverkehr oder dem Fahrradverkehr dienenden, von der Fahrbahn baulich abgesetzten Wegeanlagen (Gehwege und Fahrradwege) in voller Breite,

    Radfahrstreifen sind doch baulich abgesetzt... :/