Es gibt doch nur die eine - nämlich die ohne Gänsefüßchen.
komisch. anderes Bild im Nutzerprofil als ich bei so einer Antwort üblicherweise erwartet hätte.
Es gibt doch nur die eine - nämlich die ohne Gänsefüßchen.
komisch. anderes Bild im Nutzerprofil als ich bei so einer Antwort üblicherweise erwartet hätte.
und auf welche "Wirklichkeit" beziehst du dich konkret?
dann ist ja gut, dass Radfahrer auf ihren Schienenfahrzeugen nur gering und das auch noch symmetrisch pendeln.
Zitat... griff die Behörde ein und zog die Anordnung für den stadtauswärts verlaufenden Radweg zurück. Deshalb fehlt bis heute eine Markierung im hinteren Teil. Öffentlich wurde das erst jetzt.
ach, das tut schon wieder weh. Mit dem Radweg ist bestimmt der SChutzstreifen gemeint.
Und hey, "die Polizei" stoppt den Umbau? Etwa die selbe Polizei, die für die Anordnung zuständig ist, weil sie eben die untere StVB ist?!
oh, achnee, geht darum, dass Planung und Ausführung wohl nicht ganz übereinstimmen.
und deshalb "endet der Schutzstreifen plötzlich!!!!". Was natürlich so nicht geht, weil... äh.. gefährlich!
Wann hört diese beschissene Schutzstreiferitis denn endlich auf? Vermutlich nicht mal dann, wenn sie aus den Planungsrichtlinien verschwindet.
Der ganze Artikel liest wie ausm Postillion. Unfassbar. Zum Haare raufen.
Kommt auch die eigene Erwartungshaltung und Zeithorizonte an
nach §45 Abs. 1 können sie die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten
HV-Zone = Beschränkung der Nutzung. Darfst ja nicht mehr halten/parken.
und der §45 Abs. 9 ist eben: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.
HV-Zone = Verkehrszeichen. Ist es zwingend erforderlich? Mag sein, aber genau das hat die Stadt ja nicht dargelegt.
also die "dagebliebenen". wohingegen die "weggegangenen" in den Großstädten an der Uni sitzen und dort dank Kopfprämie / Meldebestimmungen auch ihren Hauptwohnsitz haben.
Besorgniserregend fände ich es, wenn die gesamte Kohorte der Jugendlichen in Deutschland mehr AfD wählt als die ältere Kohorte.
Sind wir wieder bei dem Thema: es geht uns gesamtgesellschaftlich zu gut, während gleichzeitig die Schere zw. "arm" und reich weiter auseinandergeht. Biste aufm Land, haste das Gefühl, du wirst abgehängt. Aber gleichzeitig geht's dir 100x besser als der Jugend vor 40 Jahren.
Und Schuld sind "die da oben" (Politik) oder "die da drüben" (Geflüchtete). Auf keinen Fall aber "die da hinten" (Demagogen)
Zitat von VG-UrteilDenn jedenfalls als Verkehrsteilnehmer kann er gegenüber einer Verkehrsbeschränkung als Verletzung eigener Rechte geltend machen, die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen der auch ihn treffenden Regelung lägen nicht vor oder aber seine eigenen Belange seien bei der behördlichen Ermessensausübung rechtsfehlerhaft mit den für die Anordnung sprechenden Belangen abgewogen worden.
Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993 – 11 C 35.92; VG Köln, Urteil vom 25. September 2012 – 18 K 4164/11
ZitatDie Antragsgegnerin konnte entgegen ihres Vortrags im Eilverfahren die straßenverkehrsrechtliche Anordnung nicht auf STVO § 45 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9stützen. Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.
Zu derartigen Verkehrsbeschränkungen gehört auch die Anordnung einer Fahrradstraße (VZ 244.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) und eines „Beginns eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone“ (VZ 290.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. dem Zusatzzeichen 1053-30 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“).
könnte hier der Hund begraben liegen?
Stadt hat Fahrradstraße damit begründet, dass das Parken da doof und gefährlich ist. in der Folge dann auch HV-Zone angeordnet. Damit hat sie sich also gerade doch auf den Punkt "sicherheit und Ordnung" berufen, anstatt einfach hinzuschreiben: "netzbedeutung! Fahrradstraße!" und dann nach 2 Jahren eben geschickt die HV-Zone nachzuschieben, weil zu viel passiert ist / beinahe passiert ist
... würdest du es dir dann selbst kaufen, wenn der AG-Zuschuss dann eingefroren wird? Also du selbst dann die Differenz von knapp 10,- zahlen müsstest?
Kassandra, Kassandra... riefen sie
zu dieser Fuß- und Radfahrerquerung: StreetView gibt es diverse Meldungen im Mängelportal der Stadt Jena.
Klassiker ist der Vorwurf, die Fußgänger würden ganz frech über den Teil der Furt laufen, bei dem die schöne 0-Absenkung vorhanden ist, die doch aber bitteschön nur dem Radverkehr vorbehalten sei! Und die Stadt möge unverzüglich getrennte Furten für Fuß- und Radverkehr markieren.
Deutlich schwerer wiegt der Hinweis, dass es an dieser Querung wiederholt zu "beinahe-Unfällen" kommt, weil einige KFZ-Lenker das "rot" missachten / übersehen. So eine Meldung hier zum Beispiel
Und wenn man nur lange genug wartet, wird die Prognose "es wird zu Unfällen kommen!" auch eintreffen. Hier gings aber mal "schneller". Nämlich heute früh.
https://www.otz.de/lokales/jena/a…r-verletzt.html (leider gerade hinter paywall verschwunden)
tjanun... ich bin gespannt, wie laut die Vorwürfe-Trommel gegenüber der Stadtverwaltung schlägt und ob sich diese zu irgendwelchen "Maßnahmen" hinreißen lässt. Jena-typisch wäre sowas hier angsagt: StreetView
wobei ich persönlich der Meinung bin, dass die BedarfsAmpel so eine Pest-Cholera-Sache ist. zu dicht an der nächsten großen Kreuzung für "gute Querungsphasen" (weil diese Querungsampel eben in die Umlaufphase der großen Kreuzung eingehängt werden muss) und unaufmerksame Verkehrsteilnehmer bei der Fahrt auf die Querungsampel sehr wohl das "vordere" rot zu Gunsten des "hinteren" Grüns an der großen Kreuzung "übersehen". Aber die "überseher" würden auch an einem FGÜ drüberbrettern. Insofern bin ich jetz gespannt, was passiert.
PArk&Ride nach Oxfort vllt?
relativ zentral auf der Fläche sind Busbuchten angeordnet
was macht das Bremsgeraffel gewichtstechnisch aus?
schön ist natürlich, dass bei hydraulik die Schläuche etwas freier geführt werden können. hm.
Zur gefahrenen Geschwindigkeit heißt es: "Allerdings hat das Unfallgutachten ergeben, dass beide Autos zum Unfallzeitpunkt mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren. (...) Laut Staatsanwaltschaft fuhr der BMW 98 Stundenkilometer. Auch der Nissan soll zu schnell gewesen sein, ..."
Trotzdem wird es voraussichtlich kein niedrigeres Tempolimit geben.
wozu denn auch? Was hätte ein angeordnetes Tempolimit von 20km/h an dieser Stelle denn genutzt?
Wer zu schnell fahren will, der fährt zu schnell. Wer sich ein "Rennen" liefert, dem ist auch egal, ob da vorn ein T30 steht. Und dem ist auch egal, ob möglicherweise die Rennleitung da mitm LAser stehen könnte. Könnte. macht sie ja nicht. Und selbst bei Verdopplung der Messtrupps / Kontrolldichte ist das doch immer noch Banane.
Wenn ich mir hier für Thüringen so einige Straßen anschaue: da fahren zur Rush-hour pro Stunde 50 Autos durch. Was willste da effektiv kontrollieren? Aufwand-Nutzen und so?
Wtf?! Es gab einen "Unfall" mit Todesfolge. Als Grund wird ein illegales Autorennen angenommen.
Und man prüft vor Ort, welche Schilder und Spiegelchen man aufstellen kann, um derartiges zu verhindern!?
Ich bin gerade relativ sprachlos. Vermutlich könnte man auch einfach 2 Radfahrer auf einer Straße absichtlich überfahren und schon kommt eine Radwegebenutzungspflicht hin, weil es schließlich zwei "Unfälle" im Mischverkehr gab. Wo ist da eigentlich die Grenze? Aus dem fahrenden Auto erschossen werden? Auch noch Unfall? bah.
genau. In Hamburg sind nämlich die Radfahrstreifen an Bushaltestellen mit unterbrochenem Breitstrich ausgeführt.
ich frag mich schon länger, wie das eigentlich mit dem Radfahrstreifen und den Bushaltestellen ist.
in der StVO gibt es doch meiner Meinung nach nur eine einzige Ausnahme, wann man den Radfahrstreifen überfahren darf: Parkplätze, Grundstückszufahrten.
Busbucht ist kein Parkplatz, Linienverkehr hat keine Ausnahme von der Regel. Demnach würde jeder Bus verbotswidrig über den Radfahrstreifen fahren. Oder der LKW im gegenzug dann "erlaubt" über den Radfahrstreifen zur Busbucht
wenn ich in die Glaskugel schaue, sehe ich:
die Dame fuhr an der Einmündung Steinhöft nicht auf den Radfahrstreifen [...]
ach guck, fuhr doch aufm Radfahrstreifen und wurde vom LKW dortselbst überfahren, dessen Fahrer auf die Seite der Busbucht wollte. Und der LKW kam aus Richtung Innenstadt, fuhr also die ganze Zeit parallel zum Radfahrstreifen/Radweg, auf dem auch die Seniorin fuhr?
tjanun, aber jetzt verstärkt man die Baken nochmal und stellt mehr Schilder auf
Für mich wieder mal ein unschönes Beispiel der "ich hab alles gesehen!"-Zeugen. vom Gehweg runtergefahren vs. aufm Radfahrstreifen gefahren
wenn ich in die Glaskugel schaue, sehe ich:
die Dame fuhr an der Einmündung Steinhöft nicht auf den Radfahrstreifen, weil die Ampel rot zeigte, sondern ist schön aufm Gehweg daneben gefahren. dann gilt die rote Ampel ja auch nicht.
und dann in Höhe der roten Ampel auf den Radfahrstreifen über den abgesenkten Bordstein. Während der LKW hier links abgebogen ist und natürlich keinen querenden Verkehr erwartet hat. In Höhe Busbucht ist er auf selbige gefahren. wo dann aber die Radfahrerin neben ihm war.
vielleicht. möglicherweise. oder auch ganz anders
das könnte daran liegen, dass eine relativ große Zahl der aktiven Nutzer einen direkten Bezug zu Hamburg haben
tödlicher Unfall in Hamburg, Baumwall.
Geht in den einschlägigen Gruppen bestimmt direkt los mit dem Gewimmer, dass ein PBL den Unfall verhindert hätte...
Streetview (ohne Arbeitsstelle / Ummarkierung)