Beiträge von DMHH

    sobald in Deutschland eine Seilbahn als ÖPNV-Maßnahme gefordert wird, darf man sicher davon ausgehen, dass es sich um ein Feigenblatt handelt. Oder um den bildlichen Knochen, den man den steunenden Hunden vorwirft, damit sie beschäftigt sind.

    wenns ein Stück weit "zukunftsorientier" sein soll, schlägt man ersatzweise "Magnetschwebebahn" vor.

    Keine dieser Lösungen hat es innerhalb Deutschlands jemals zu einer Realisierung geschafft. Weil keine der Feigenblattknochen den Ansprüchen und Erwartungen hinreichend genügt. Über so eine "Lösung" auch nur weiter zu diskutieren, nimmt Kapazitäten von den begründeten Forderungen nach Erweiterungen des Bestandsnetzes.

    Dann kommt da eben eine Brücke hin. Oder zwei Brücken. Oder drei. Oder eine Überführung über bestehende Bahngleise. Das ist Hannover. Nicht Venedig oder Machu Pichu. Brücke hin, fertig. Radweg daneben und schon haben die fahrradaffinen Wasserstädter auch etwas davon und nicht mehr nur Halbinsellage.

    naja, das [Zeichen 250] hat 2 Einschränkungen:

    es gilt für eine Zielgruppe: Ausweichverkehr

    es gilt für einen Zeitraum: Fr-So

    Verbot für Fahrzeuge aller Art, die sonst auf der BAB fahren.

    Radverkehr kann kein Ausweichverkehr sein, für den gilt das VZ nicht. Ob das zulässig ist mit diesem VZ.250? vermutlich so wenig wie die Anordnung als Ganzes :|

    1. Wenn eine Baufirma diese Verkehrszeichen aufstellt, ohne dass dafür eine verkehrsbehördliche Anordnung / ein genehmigter Verkehrszeichenplan vorliegt.

    TBNR 145606:

    Sie unterließen es als Verantwortlicher, vor Beginn von Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der Beschilderung/Regelung *) des Verkehrs einzuholen.

    und 145612 formuliert dann die fehlerhafte Umsetzung einer VAO.

    kostet beides 75,- und ist nicht mehr punktewürdig.

    Fazit:

    für geplante Guerillia-Aktionen im Straßenverkehr wäre es viel zielführender, ein Unternehmen als Verkehrssicherer anzumelden (Schulung/Zertifizierung erforderlich) und dann einfach durchs Land fahren, Schilder aufstellen und Markierungen aufpinseln

    kostet jeweils nur 75,-

    Problematisch wird es erst, wenn Vorsatz unterstellt wird und viele Bußgeldanhörungen eintrudeln :):S

    Die typische von-hinten-Konstellation:

    Tja - klar: der Auffahrer wäre auf alles draufgebrettert, was vor ihm steht oder langsam fährt. Radfahrer, Fußgänger, Moped, Pannenfahrzeug.

    ADFC/Radwegebefürworter werden aber stets genau diese Unfälle als Begründung für "Radwege sind sicher!" heranziehen. Mit dem Hinweis darauf, dass "dieser Unfall auf dem Radweg niemals passiert wäre!". Stimmt ja auch. So ein Unfall wäre auf dem Radweg nicht passiert. Die übrigen Unfälle interessieren dann aber nicht bei so einer Diskussion.


    einen von-hinten-aufgefahren-Unfall gibt's hier direkt noch einmal, diesmal aber in anderer Konstellation. :whistling:

    Tödlicher Unfall im Saale-Orla-Kreis: 83-Jährige stirbt nach Kollision mit Lkw
    Bei einem tödlichen Unfall im Saale-Orla-Kreis erliegt eine 83-jährige Autofahrerin nach einem Zusammenstoß mit einem Lkw ihren Verletzungen. Was bisher…
    www.otz.de

    am Sonntag, 11. August 2025 gab es einen tödlichen Fahrradunfall in Thüringen, Haßleben

    Radfahrer bei Unfall getötet – Mutmaßlicher Unfallverursacher ermittelt
    Ein Radfahrer ist im Landkreis Sömmerda bei einem Zusammenstoß mit einem Kleinbus ums Leben gekommen. Nun hat die Polizei den mutmaßlichen Verursacher…
    www.otz.de

    auf der Landstraße von hinten erfasst...

    Fahrerflucht.

    mutmaßlicher Unfallverursacher ermittelt:

    https://archive.ph/gXg1q

    :(

    Deutlich mehr Radunfälle in Thüringen – was ist der Grund?
    Die Zahl der Radunfälle in Thüringen ist deutlich gestiegen. Was laut Polizei und Experten zu der Entwicklung beiträgt – und was sich ändern soll.
    www.otz.de
    Zitat

    „Die Statistik belegt, dass die Angst vieler Menschen auf das Rad zu steigen, um es vermehrt auch im Alltagsverkehr zu nutzen, begründet ist“, sagte der Vorsitzende des Fahrradclubs ADFC in Thüringen, Karsten Pehlke.

    ADFC..

    und was fordert der ADFC dann wieder? richtig:

    Zitat

    Einen zügigen Bau von sicherer und komfortabler Radinfrastruktur.

    Ey der Verein widert mich zunehmend sogar an

    Offenbar hat die Behörde den Platz aber umgewidmet? Denn sonst wäre ja die StVO einschlägig und nicht das BerlStrG.

    Teileinziehung ist erfolgt.

    Pressemitteilung bei Beck dazu:

    Zitat

    Der Friedrich-Ebert-Platz befindet sich zwischen dem Reichstagsgebäude und dem Jacob-Kaiser-Haus und ist im Bebauungsplan als "verkehrsberuhigte Fläche" vorgesehen. Im Mai gab das Bezirksamt Mitte bekannt, dass der Platz nicht mehr zeitlich unbegrenzt für den Gemeingebrauch zur Verfügung steht. In den regulären Sitzungswochen des Deutschen Bundestages im Jahr 2025 seien Zutritt, Zufahrt und Aufenthalt von Dienstag bis Freitag nur Mitgliedern des Deutschen Bundestages, deren Mitarbeitern und Besuchern sowie sonstigen Zutrittsberechtigten gestattet.

    Das Bezirksamt wollte mit der Teileinziehung den störungsfreien Ablaufs des parlamentarischen Betriebs zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages gewährleisten. Dagegen erhob der Mann Widerspruch und beantrage die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Antrags.

    Das VG Berlin lehnte den Eilantrag nun als unzulässig ab (Beschluss vom 29.07.2025 - VG 1 L 615/25). Es fehle schon an der Antragsbefugnis. Die Teileinziehung des Friedrich-Ebert-Platzes verletze den Mann nicht in seinen eigenen subjektiv-öffentlichen Rechten. Er sei weder Anlieger des Friedrich-Ebert-Platzes, noch habe er als allgemeiner Verkehrsteilnehmer einen Anspruch darauf, dass der Gemeingebrauch im Umfang der ursprünglichen Widmung des Platzes aufrechterhalten bleibe.

    Die Grundrechte, insbesondere die allgemeine Handlungsfreiheit, vermittelten ihm nur ein Recht auf Teilhabe an der Nutzung der öffentlichen Straße im Rahmen der durch das Bezirksamt bestimmten Widmung. Weder könne er mehr verlangen, noch sich gegen eine Einschränkung zur Wehr setzen, so das VG. Ihm sei auch nicht ausnahmsweise die Möglichkeit der Klage einzuräumen, denn von der Sperrung sei er aufgrund der Umfahrungsmöglichkeiten weder schwer betroffen, noch sei ein missbräuchliches Handeln des Bezirksamtes bei der Teileinziehung erkennbar, begründete die 1. Kammer. Über die geltend gemachten Zweifel an der materiellen Rechtmäßigkeit der Teileinziehung sei daher nicht zu entscheiden gewesen.


    ich würde die PM gerne verlinken - aber Beck schaffs mal wieder nicht, so etwas erkennbar bereitzustellen. die Suche nach dem AZ: VG 1 L 615/25 führt zur PM

    Zitat

    § 10 Abs. 2 Satz 2 BerlStrG vermittle ausdrücklich keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs im Umfang der ursprünglichen Widmung eines Platzes. Einen solchen Anspruch kann der Mann laut Beschluss auch nicht aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG herleiten. Diese gewähre zwar grundsätzlich einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe an einem eröffneten Gemeingebrauch, nicht aber auf Verschaffung oder Aufrechterhaltung dieses Gemeingebrauchs.

    :/