Beiträge von DMHH

    Zitat

    Für Radwege gilt: Eine einfache Radspur am Fahrbahnrand dürfen Kinder unter acht nicht nutzen, Ausnahmen bilden Radwege, die von der Fahrbahn durch Poller oder Ähnliches getrennt sind. Dort dürfen auch kleinere Kinder fahren.

    StVO §2 (5)

    Zitat

    Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.

    :/


    und dann wundert man, wo die ganze High-Viz-Bagage herkommt X/

    Zitat

    Ans Rad gehören deswegen Reflektoren, am besten auch an Ranzen, Helm und Kleidung. Außerdem ratsam: helle Kleidung, Warnwesten, Helme mit Licht.

    oh, mir war nicht bewusst, dass im Tunnel bisher auch zhG60 galt :|

    ich bin wirklich davon ausgegangen, dass die zhG60 (immerhin per LED) nur für den Zeitraum der Aufhebung Kraftfahrstraße galt.

    Ich werd wohl Montag eine Antwort direkt an die höhere StVB schicken, SHK im CC / z.K.

    Es ist absurd, dass 1km weiter in richtung Süden die identische Verkehrsmenge durchläuft, da aber zhG100 angeordnet ist. Und in meiner Antwort werd ich auch erwähnen, dass ich mittlerweile mehrfach mit dem Rad durch den Tunnel gefahren bin.

    Und 1 Woche vor Ende der Maßnahme bekommt die StVB des Landkreises die Fragen präsentiert, wieso die Beschilderung seit 3 Monaten unkorrigiert und ungeprüft blieb. Denn Aufhebung der KRaftfahrstraße gibt's ja aus Richtung Jena kommend nicht... Schrödingers Verkehrsregelung: gleichzeitig Kraftfahrstraße und keine Kraftfahrstraße. :evil:

    Lösung für Elbchaussee in Hamburg gefunden: Polizei zieht die Notbremse
    Nachdem die Polizei Hamburg den Umbau auf dem Abschnitt zwischen Nienstedten und Blankenese gestoppt hat, kam es nun zu einer Einigung. Die Details.
    www.abendblatt.de

    kommt man ja ausm Lachen nicht mehr heraus. :S

    Mit Schutzstreifen = Gefahr! Und beim Überholen muss man Abstand einhalten, was oft nicht möglich sei, "ohne dass die Autos in den Gegenverkehr fahren". Ich mein: ich würd ja dann aufs Überholen verzichten, bevor ich den Gegenverkehr fahre :rolleyes:

    aber sei es drum.

    Die Lösung, die jetzt kommt, ist genial:

    Zitat

    Vorgesehen ist jetzt eine Demarkierung des Schutzstreifens

    ka-ching! 8)

    und plötzlich muss man beim Überholen nich.. ach doch .. und das Ausweichen ist dann ... ach, auch noch unverändert. ja hm.

    Aaaaah, eine Zeile weiter die eigentlich Lösung:

    Zitat

    „Darüber hinaus werden in den kommenden Monaten Schilder errichtet“, so Krämer. Diese weisen auf den gesetzlich vorgeschriebenen Überholabstand zur Radfahrern von 1,5 Metern (innerorts) hin.

    kool. kommen dann auch noch Schilder, die darauf hinweisen, dass man nur bei grüner Ampel fahren darf? und Schilder, die auf die zhG hinweisen? Und werden diese Abstands-Hinweis-Schilder dann auf allen anderen 5000-Straßenkilometern in HH auch aufgestellt?

    Achso, der Artikel ist da schon zu Ende. Schade, Funke-Medien. Wieder Chance verpasst :sleeping:

    Sachverhalt: Die B 88 verläuft von Jena aus in südliche Richtung nach Kahla, weiter nach Saalfeld. Die Straße wurde am Stadtgrenze Jena vor einigen Jahren ausgebaut zu 2|2 bzw. 1|2 und im neu gebauten Tunnel Rothenstein ist es eine 1|1-Variante.

    Der Kraftfahrstraßenteil ist hier blau dargestellt, Radwege / Radrouten sind rot dargestellt

    Was ist Stein des Anstoßes? Die Brücke zwischen Rothenstein und Oelknitz muss saniert werden. Dafür sollte sie voll gesperrt werden, ein temporärer Ersatzbau sei nicht möglich. Das hätte zur Folge gehabt, dass zwar ein Großteil des Kraftverkehrs den Weg über die Kraftfahrstraße hätte nehmen können, der Rest (Landwirtschaftlicher Verkehr, Radverkehr, Fußverkehr, Mofas) etliche Kilometer Umweg hätten in Kauf nehmen müssen.

    Erster Schritt: man hat für die Brückensanierung die umständliche Variante gewählt = Sanierung bei eingeschränkter Passierbarkeit. Für den Fuß- und Radverkehr. Gemeint ist: man hat eine Brückenseite erhalten und beschildert mit [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1012-32]

    Und meinte damit: Radverkehr kann über die Brücke. aber muss schieben.

    Nach Klarstellung steht jetzt an der Brücke [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1012-32]

    Für Fußgänger und Radfahrer ist also aus Sicht der StVB gesorgt

    Zweiter Schritt: Aufhebung der Anordnung Kraftfahrstraße für den südlichen Teil der bisherigen Regelung, um eben der "Restmenge Verkehr" auch noch die enormen Umwege zu ersparen.

    Grün: aufhebung Kraftfahrstraßenregelung

    Und weil in Schritt 1 ja nach Meinung der StVB der Radverkehr versorgt ist, hat man an den Zufahrten zum grünen Abschnitt jeweils [Zeichen 254] aufgestellt.

    Folge: der Radverkehr kann fahrend keinen der dargestellten Wege nehmen. Bundesstraße verboten, Brücke ist Gehweg.

    Wer darf im grün hervorgehobenen Teil verkehren?

    • Mofa
    • landwirtschaftlicher Verkehr
    • Mopeds
    • Pferde, Pferdekutschen
    • Fußgänger

    Fußgänger?! Ja, denn die Regelung Kraftfahrstraße wurde aufgehoben. Damit ist es eine "normale Straße", auf der Fußverkehr erlaubt ist. Mit Handkarren, ohne Handkarren... es ist ausschließlich der Radverkehr verboten. :evil:

    Im Tunnel selbst ist zhG-60 angeordnet. Wer mit Streetview von Norden nach Süden durchfahren will: klick. das ist die Anschlussstelle nördlich des Tunnels, hier ist das VZ zur Kraftfahrstraßen-Regelung verhüllt. Hinweis: bei Streetview sind aufnahmen aus 2022 drin, als das noch keine Kraftfahrstraße war, man aber damals schon brav den Radverkehr raushaben wollte und vorher einfach so VZ.254 aufgestellt hat (und Fußverkehr, Pferde... ach, lassen wir das)

    Also: Widerspruch geschrieben

    Widerspruch_B88_Z254_geschw.pdf

    Und kurz vor dem Urlaub kommt die Antwort: nö, weil: nö.

    Antwort_Widerspruch_geschwärzt_.pdf

    Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich das nun an obere StVB eskalieren lasse und die Baumaßnahme Ende Nov. beendet ist?

    Interessanter Fall, der mir da in meine Presseschau gespült wurde.

    Bei Wittenberge quert die Bahnstrecke Magdeburg-Wittenberge die Elbe. An dieser Brücke befindet sich ein Seitenweg, der offensichtlich in der Vergangenheit schon für Diskussionen sorgte. Eigentümer der Brücke ist "die Deutsche Bahn" und es stellte sich wie immer die Frage der Verantwortung für die Instandhaltung des Weges an der Brücke, zeitweise war der Zugang auch einfach dicht.

    Irgendwie hatte sich die Stadt aber mit der Bahn dann doch geeinigt, weil die Brücke so fürchterbar wichtig ist für den Radverkehr (haha). Die nächste Brücke über die Elbe liegt ca. 2km stromabwärts: Brücke der B189 ohne Radweg. Ansonsten hat es in etlichen Kilometern Entfernung noch ein paar Fähren. Sonst keine Brücke im 50km-Radius.

    Über die Eisenbahnbrücke wird die D-Route 10 (Elberadweg) geführt, die Stadt Wittenberge (und die Gemeinde auf der anderen Elbseite) haben wohl die Verantwortung für den Seitenweg übernommen und dessen Instandhaltung.

    A) der Seitenweg der Eisenbahnbrücke ist mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1012-32] garniert. von beiden Seiten. --> Ja gut, dann steigt man eben ab und schiebt die 1100m

    B) der Seitenweg besteht aus Holzbohlen. Mapillary

    Instandhaltung des Weges mit Holzbohlen ist wohl recht kostenintensiv.

    Überlegung 1: wir nehmen Metall

    Überlegung 2: ... und lassen uns das Fördern. Aus dem Programm "Radnetz Deutschland"

    Presse dazu: https://www.nordkurier.de/regional/prign…weichen-2943861

    :/:/:/

    Radnetz... Fördermittel... auf einer Schiebestrecke? :/

    Anfrage an die Stadt: Ist nach Fertigstellung der Maßnahme eine Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnung geplant?

    Antwort: nein, der Weg ist zu schmal. Das Radfahren wird auch nach den Sanierungsarbeiten nicht erlaubt sein


    Ach, achwas... :|

    Na mal gucken, was so im Antrag steht...

    Fördermittel Seitenweg Eisenbahnbrücke
    Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln für die Sanierung des "Bohlenweges" der Eisenbahnbrücke der Strecke Magdeburg-Wittenberge über die Elbe bei…
    fragdenstaat.de

    :evil:

    wir sind in den letzten Wochen gefahren:

    RE von München in Richtung Garmisch-Partenkirchen. Im Zug konnte man die Fahrräder einhängen, senkrecht. koole Sache das. Also zumindest im Prinzip. Denn die Einhäng-Vorrichtung war sehr, seeeehr weit oben. Mit Pedelec vermutlich keine Chance. Aber die Hinterrad-Einhängung unter den Klappsitzen find ich clever.

    Und weil wir zwar eine Fahrradkarte für den ICE von Erfurt nach München hatten, im RE weiterfahren wollten: bedurfte es natürlich einer Fahrradkarte für Bayern :rolleyes:. Zum Glück nicht vorher gekauft sondern bei Team Zugbegleiter nachgefragt: jaja, man kommt dann vorbei. Als man vorbei kam, fiel dem Teamleiter ein, dass man jetzt noch etwas ganz dringendes vorn im anderen Wagen erledigen müsse, dafür hätte man nun keine Zeit. :S ... Danke.

    Dann noch einen Regionalzug von Levico-Terme nach Trentino genommen (ohne Fahrrad). Auch hier gabs Einhängevorrichtungen, der Zugbegleiter achtete sehr vehement drauf, dass die auch genutzt wurden. die MTBs passten aber nicht so richtig rein.

    man achte auf die Bremsscheibe hinten :/

    Dann noch einen Regionalzug von Brescia nach Bergamo genommen: Standard, keine Einhängevorrichtung, nur den üblichen Klappsitz-Bereich zum Anlehnen.

    Zug-Alternative: wir haben FlixBus ausprobiert, 2 Fahrradstellplätze gebucht. Der Bus kam aber ohne Fahrradträger an. Busfahrer räume dann im Gepäckbereich unten im Bus etwas frei. Da sollten wir die Räder hinlegen. :|
    Das hab ich nicht gemacht. Stattdessen passten die Räder stehend in das Gepäckfach. Zum Glück hatte ich noch ein bisschen Zurrgurt-Material von der kleinen Packtasche und Schulterriemen zur Hand, konnte die Räder so wenigstens etwas "sichern". Was aber dem Busfahrer nicht so recht gefiel. Weil: Abfahrzeit! Man hat schließlich schon 5min Verspätung!

    Bei Zwischenstopp dann mal geschaut: war alles gut. Wäre viel weniger ein Problem gewesen, wenn wir uns nicht vorher durchgelesen hätten: vor Fahrtantritt alles Abbauen. Hatten wir gemacht. Leider auch die Taschenhalterungen am Rennrad. Blöd. Wären die dran geblieben, wäre das alles einfacher gewesen mit Befestigung/Rollsicherung/Kippsicherung.

    Weil es aber auch aus Eimern schüttete, war ich nicht soooooo unfroh, die Räder im Gepäckraum zu wissen. hm.

    RegionalExpress München-Nürnberg: vollvollvoll und so einen komischen Zugtyp (Doppelstockwagen), bei dem das Fahrradabteil ums Eck und die Rampe runter erreichbar ist. Puh. schwierig, da die Rampe so schmal ist, dass man nur hinter dem Rad gehen kann. Möchte nicht wissen, wie das bei einem ausgewachsenen Pedelec funktionieren soll :/

    /edit: fotos ergänzt

    Ja, in meinem Fall habe ich das mit meinem AG so geklärt, dass die Zeit für das AG als Arbeitszeit angerechnet wird. Und die Justizkasse überweist an meinen AG den Ausfall.

    Ich vermerke das in meiner Arbeitszeitübersicht, dass ich quasi einen "Termin außer Haus" hatte.

    Der Grund, weshalb ich diesen Weg wähle: Nach meinem Verständnis erhalte ich von der Justizkasse ja lediglich den Netto-Verdienstausfall. Beispiel: ich nehme 4h lang an einer Gerichtsverhandlung teil, mein Arbeitgeber passt daraufhin die Gehaltsberechnung für den Monat an: ich erhalte 200,- weniger Nettogehalt. Diese 200,- bekomme ich ersetzt. Aber ich habe ja nicht nur Ausfälle beim Nettogehalt, sondern eigentlich beim Bruttogehalt. Also Einzahlung in die Rentenkasse z.B.

    Aber mit der Lösung oben kann mir das egal sein: ich erhalte auch im Monat 10/2024 das gleiche, ungekürzte Gehalt. Und die Dritte Alternative = Freizeit, Fehlzeit nacharbeiten ist für mich auch nicht attraktiv :|

    Du hattest Aussicht, etwas zu "gewinnen" bzw. deinen Verlust zu minimieren.

    mein Punkt ist: wieso geht man bei dieser Faktenlage hier dennoch vor Gericht?

    Wenn die Aussgangssituation wäre: 7 Flenspunkte aufm Konto, nach Akteneinsicht komische Begründung und ohne Fotos oder so: ja, da hätte ich es verstanden, wieso man mit vollem Kostenrisiko (Bußgeld + Gericht + Anwalt) in die Verhandlung geht und durch geschicktes Fragen wenigstens den Vorwurf der Behinderung wegzubekommen.

    Aber hier? 1 Pkt aufm Konto und der Anwalt erklärt quasi erst aufm Flur, was so geht und wie das läuft? Das verstehe ich nicht.

    Ich schieb mal einen Erfahrungsbericht aus einer Verhandlung hinterher.

    Ladung erhalten für Termin in 7 Wochen.
    kurze Zeit später: Umladung erhalten für Termin in 4 Monaten.

    Damit ist dann die vorgeworfene OWi ziemlich genau 12 Monate her. Aber mir egal. Dankbarerweise hatte die Bußgeldstelle mich über die Abgabe des Verfahrens an die StA informiert, so dass ich mir dank der Fotos in Erinnerung rufen konnte, wie das war.

    Tatvorwurf lautete: Halten auf Schutzstreifen mit Behinderung.

    Begründung: Fz hielt auf Schutzstreifen, ich konnte beobachten, wie Radfahrer hinter dem Fz den Gegenverkehr abwartete, dann auf den Gehweg am Hindernis vorbeifuhr

    Terminbeginn: 11:30 Uhr

    auf der Ladung hieß es schon, dass man wegen Einlasskontrollen rechtzeitig kommen soll. Ich war um 11:10 Uhr am Eingang. Flughafen-Feeling mit Metalldetektor und Ausweis zeigen.

    Um 11:12 war ich vor dem Sitzungssaal. Keiner sonst aufm Flur. Gut, also warten.

    Gegen 11:20 Uhr tauchte der Fz-Führer auf (von dem hatte ich unbewusst sogar ein Foto gemacht, konnte das also abgleichen), wenige Minuten später sein Anwalt. beide blieben zu mir auf Abstand. Die Unterhaltung zwischen beiden hatte nach dem, was ich mitbekam, wenig mit der Owi zu tun :/

    11:40 Uhr - der laufende Termin war beendet und man bat alle Verfahrensbeteiligten zur Sache XY in den Verhandlungssaal.

    Kurze Anwesenheitsprüfung durch den Vorsitzenden. Ich wurde gebeten, draußen zu warten. Also wieder vor die Türe. :)

    Im Verhandlungssaal lief es dann so ab*, dass eine kurze Bestandsaufnahme der Situation (Vorwurf, Bußgeldbescheid) stattfand und der Vorsitzende direkt klar machte, dass er am Bußgeldbescheid inhaltlich nichts auszusetzen hätte. Es klang wohl auch so ein wenig die Frage durch, warum man sich hier treffen würde...

    Der Fz-Führer argumentierte, dass er nicht woanders hätte halten können.
    Vorsitzender: doch, andere Straßenseite.
    Fz-Führer: das wäre ja viel gefährlicher, wenn er von dort aus die 6 Heizkörper hätte entladen müssen.
    Vorsitzender: da stellt sich aber die Frage: für wen. Nämlich nicht für die Radfahrer, für dessen Schutz der Schutzstreifen da ist.
    Fz-Führer: außerdem waren das ja nur 3, höchstens 4 Minuten
    Vorsitzender: in der Zeit laden Sie 6 Heizkörper aus und könnten das Fz jederzeit entfernen? Außerdem ist schon das halten verboten.
    Fz-Führer: wusste das mit dem Halten nicht
    Vorsitzender: Autofahrer müssten auch mal lernen, dass ihnen nicht die gesamte Straße von Hauswand zu Hauswand gehört.

    Daraufhin kam dann die Frage des Vorsitzenden, ob man dann in die Verhandlung einsteigen wolle. RA bat um Unterbrechung, verließ mit Fz-Führer den Verhandlungssaal auf den Flur.

    RA: ich würde die Beschwerde(?) zum OLG empfehlen. Aber das müssen Sie wissen. Das ist ja auch eine Frage des Geldes
    Fz-Führer: *unverständlich*
    RA: das kann ich nicht sagen, aber so ungefähr 500-2000 EUR kämen da zusammen. Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung hätten, würde ich den Gang zum OLG unbedingt empfehlen.
    Fz-Führer: *unverständlich*
    RA: Aber für diesen Schritt braucht es dann hier das Urteil. Sonst geht das nicht. Wenn wir das jetzt sein lassen, ja dann haben Sie den einen Punkt. Der ist dann fix.
    Fz-Führer: ist ja dann mein erster
    RA: dann ist das doch eigentlich auch kein Problem. Aber das müssen Sie wissen.
    Fz-Führer: *unverständlich*
    RA: aber so ist das im Ordnungsrecht aufgebaut: Verstoß, mit Behinderung, mit Gefährdung und dann Unfall mit allem
    Fz-Führer: Radfahrer .... einfach so.. (teilweise unverständlich)
    RA: ja, das ist die Behinderung

    Beide sind dann rein, 1 Minute später wurde ich in den Saal gebeten und der Vorsitzende informierte mich, dass meine Aussage nicht mehr erforderlich sei, bedankte sich dennoch für mein Erscheinen und fragte nach evtl. Ansprüchen. Ich hatte ja das Formular bereits ausgefüllt, die Rechtspflegerin/Protokollantin unterschrieb das dann und ich kanns die nächsten Tage dann abgeben. Mein AG möchte die Kohle direkt haben, weil mir persönlich dann kein Abzug vom Gehalt droht. Ich bekomm also in dem Fall mein übliches Monatsgehalt und der AG dann den Bruttolohn für die Ausfallzeit.

    Tjo. :rolleyes: Ich kenne das Verhältnis Mandant-RA in diesem Falle nicht. Ich sehe aber, dass offensichtlich keine RSVersicherung vorhanden war. Und dennoch(!) geht man vor Gericht?! Um dem Mandanten dann auf dem Flur die OWi zu erklären?! :huh:
    Da frag ich mich schon, was da im Verhältnis schief gelaufen ist. Als Unterstellung könnte ich formulieren, dass es dem RA darum ging, Geld zu machen. Aber immerhin hat er seinen Mandanten mit Rücknahme wohl vor den Gerichtskosten bewahrt. Und nun zahlt die Justizkasse meinen Arbeitsausfall, anstatt der Fz-Führer? :/


    * weil ich wusste, dass ich als Zeuge vom Anfang nix mitbekommen werde, hatte ich Unterstützung dabei ;)

    Ich bin gerade im Urlaub und sehr eingeschränkt online.

    Aber kann jemand bitte mal dem - ja, ich sage es so - dummen Praktikanten bei der OTZ mal freundlich mitteilen, dass er bullshit schreibt?

    Vielleicht speziell jemand mit Kenntnissen vor Ort? MTL ?

    Die beschriebenen Kreuzungen sind Sig-na-li-siert. So dämlich kann ein einziger Mensch doch gar nicht sein, oder?

    Ausserdem gibt es keine "schnellstrasse" dort, sondern eine strasse mit zhg50 und 2 fahrstreifen pro Richtung.

    und hier noch ein Artikel aus der Zeit, direkt mit Brompton-Bezug, Malte ^^

    Zitat

    Und mir rutscht beim Gaffen der Sitz des Leihrads runter, sodass ich mitten in der Fahrt abwärts plumpse. Fast so tief wie so ein Trottel auf seinem Klapprad.

    :whistling:;)

    aber keine Sorge, ist ja ein Zeit-Magazin-Beitrag :*

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    www.zeit.de