Beiträge von DMHH

    stell dir vor, du hast einen ca. 80m langen verkehrsberuhigten Bereich in der Innenstadt ausgewiesen, durch den du bestimmte Buslinien fahren lässt, aber auch MIV. Immerhin hast du es geschafft, den vbB auch wirklich in einen niveaugleichen Ausbauzustand zu überführen. Der tatsächlich intensive Fußverkehr dankt es dir immerhin. Klar könntest du den MIV da rausnehmen, aber das willst du nicht, weil ... (Zufahrt TG zu einem kleinen Hotel-chen). Stattdessen lässt du das Durchfahren zu und legst auch beim tagtäglich praktizierten Falschparken die Hände in den Schoß und guckst zu. Du willst ja nicht unbegründet deinen hinterletzten Platz auf der Liste der abschlepp-durchsetzungs-stärksten Städte aufgeben.

    Leider werden die Buslinien regelmäßig durch Falschparker aufgehalten.

    Und als Stadtverwaltung kommst du auf welche grandiose Lösung? Na?

    Knöllchen-Alarm in Jena: Wo das wilde Parken bald vorbei ist
    Eine neue Tempo-20-Zone und ein Halteverbot werden von der Stadt vorbereitet.
    www.otz.de
    Zitat

    In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt, kurzes Halten jedoch sei zulässig. Zusätzlich dürfen Fahrzeugführer mit einem blauen EU-Behindertenparkausweis oder mit einem orangefarbenen Behindertenausweis in einem solchen Bereich parken, solange sie den Verkehrsfluss nicht behindern oder gefährden. Dadurch sei die Ahndung von Verstößen in der Praxis oft schwierig, heißt es von der Stadt.

    Richtig! du hebst die Anordnung zum vbB kurzerhand auf und verdammst den Fußverkehr ins Nirvana. Auf Grund der fehlenden Gehwege ist also nach StVO fast immer im Gänsemarsch hintereinander zu gehen. Vorsicht, nicht stolpern (die Blumenkästen stehen auf dem Vorsprung schon nicht mehr). und nicht über die Außengasto steigen!

    Und natürlich wird sich das Falschparken und Legalparken jetzt ... äh... sofort ändern. :whistling::saint:

    Es ist zum Mäusemelken mit dieser Stadt...

    Radwegenetz mit Optimierungsbedarf
    Wer sich in #Heidelberg mit dem #Fahrrad bewegt und ein wenig aufmerksam ist, kann schnell bemerken, wo es klemmt. Und es gibt auch gute ...
    text.tchncs.de

    X/ *stöhn*

    ich verstehe zunehmend die Aversion von Stadtverwaltungen, sich mit dem Radfahrerpöbel auseinanderzusetzen. Da kommen ohne Ende

    • Beschwerden rein ("ist gefährlich!!!"),
    • garniert mit Behauptungen ("es fehlen Fahrbahnmarkierungen für die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn") und
    • Verbesserungsvorschlägen, die zu Kopf->Tisch führen ("Es fehlt eine Fahrbahnmarkierung über die Albert-Fritz-Straße." = an einer Einmündung bei Rechts-vor-Links fehlt als Fahrbahnmarkierung. Über die Fahrbahn. Für Radfahrer.... ||)

    ich wüsste auch gerade nicht, ob eine Veröffentlichung der FGSV-Werke unter einer eingeschränkt-freien Lizenz da helfen könnte - aber vielleicht würde es gegen solche Auswüchse helfen? :/

    Oder alles noch schlimmer machen? :/

    So wie bei den Juristen, die - glaubt man den Wasserstandsmeldungen - zunehmend von KI-generierten Klagen konfrontiert werden incl. erfundener Urteile und herbeifantasierter Fundstellen.

    Im vorliegenden Fall stützt das Gericht das Urteil allerdings zunächst einmal auf den vollständigen Ermessensausfall der Beklagten, welchen sie auch im laufenden Verfahren nicht versucht hat zu heilen, was ihr wegen § 114 (2) VwGO allerdings ohnehin verwehrt war (und was das Gericht auch so festhält).

    Zitat von VwGO - §114, Satz 2

    Die Verwaltungsbehörde kann ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsaktes auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen.

    die Ermessenserwägung kann von der Stadt im laufenden Verfahren hier nicht ergänzt werden, weil ein Ergänzen ein Ausüben voraussetzt; hier aber gar nichts ausgeübt (Ermessensausfall), sondern nur angeordnet wurde?

    ist auch so ein Fall von "mitm Hammer mal am Kopf anklopfen". Wenn ein Großteil autonom unterwegs ist mit Autos, die sich an die StVO halten, wird niemand ein Verkehrshindernis sein. Weil alle Autos so schnell fahren, wie es vor Ort angeordnet / angebracht ist...

    Das fällt für mich in die gleiche Kategorie wie die Behauptung, dass bei autonom fahrenden Autos plötzlich Fußgänger einfach so über die Fahrbahn laufen würden, in dem Wissen, dass das autonom fahrende Fahrzeug schon bremsen wird. Wer so etwas verbreitet, muss ja daran glauben, dass aktuell menschliche Fahrer entweder nicht rechtzeitig reagieren oder drauf halten, wenn ein Fußgänger jetzt die Fahrbahn quert... Damit hat sich die Frage, welchen "Fahrer" man für geeigneter hält, dann erledigt :whistling:

    "Es brauche mehr Kontrollen..."

    Schön. Und wer soll das machen?

    ich wohne in Jena. Jena hat einen Profi-Fußballverein, der seit langem in der Regionalliga-Nordost spielt. Zum Stadion, das seit Jahren mit Millionen-Kosten neu gebaut wird, kann ich fast hingucken. Was an einem Freitag/Samstag/Sonntag großflächig rund um das Stadion an "Dunkelblau" aufgeboten wird, wenn Fußballclubs aus dem benachbarten Erfurt, aus Leipzig, Halle, Chemnitz etc zu Gast sind, ist grotesk.

    Da macht man "Prävention" und traut sich gleichzeitig nicht, sogenannte "Hochrisiko-Spiele" unter Ausschluss von Fans durchzuführen.

    Ich wüsste, wo ich Personal herbekäme, wenn ich wollte. :|

    aber hey, nicht einmal dem von Bremen erstrittenen Grundsatzurteil (Kostenübernahme Polizeieinsatz durch Profi-Fußball) möchte man sich hier anschließen...

    Gleichzeitig kommt von der lokalen Polizei die Ausrede, dass so viele Überstunden angefallen sind etc., so dass man unmöglich gezielt Kontrollen machen könne, sondern nur "während Einsatzfahrten" das "Geschehen im Auge behält". Wem der Duktus bekannt vorkommt: hat die Polizei in Hamburg als StVB ja stets auch angegeben bei der Frage nach Verkehrsschauen: "während der Einsatzfahrten bzw. der Rückkehr" :whistling::saint:

    Wegen der fehlenden Radstreuscheibe und zugleich fehlenden Sonstigerfahrverkehrsampel?

    nein, wegen fehlender Radverkehrsfreigabe auf der anderen Seite.

    Wenn etwas nicht aussieht wie Radweg, nicht beschildert ist wie ein Radweg oder nicht baulich hergestellt ist wie ein Radweg, dann ist es auch kein Radweg.

    aber gibt auch noch die Unterführung:

    Mapillary

    kommt auch ohne explizite Rad-Beschilderung aus, geht aber von einem gem. Geh- und Radweg mit Blauschild ab.

    Öffnet der Diskussion "durfte dort fahren! nein! doch! Schrittgeschwindigkeit! gar nicht! wohl!" dann Tür und Tor :S

    und noch ein schwer verletzter Radfahrer wegen ... äh ... *raschel* ... ah, hier: tiefstehender Sonne.

    Radfahrer wird bei Verkehrsunfall im Saale-Orla-Kreis schwer verletzt
    Eine Autofahrerin hatte die Silhouette aufgrund der tief stehenden Sonne offenbar nicht erkannt.
    www.otz.de

    hier der Abschnitt in StreeView: https://www.google.de/maps/@50.49619…SoASAFQAw%3D%3D

    Zitat

    Der Straßenabschnitt gilt schon immer als besonders gefährlich für Radfahrer. Im vorigen Jahr war daher das lange Bemühen der Stadt Saalburg-Ebersdorf umgesetzt worden, eine vom Kraftfahrzeugverkehr getrennte Radwegverbindung zwischen Pöritzsch und Zoppoten herzustellen. Warum der Radfahrer nicht den neu gebauten Radweg nutzte, ist bislang nicht bekannt.

    schon immer!

    und klar, wenn man über die schwurbel-Formulierung "eine vom Kraftfahrzeugverkehr getrennte Radwegverbindung" stolpert:

    genau, das ist ein asphaltierter Feldweg irgendwo über den Acker. Beschluss Stadtrat: klick.

    so ist die Führung:

    Landstraße in grün, Radwegführung orange

    Weil die Stadt 100.000 EUR locker gemacht hat, darf jetzt implizit dem Radfahrer ein "selbst schuld" zugerufen werden. Hurra.

    tödlicher Unfall Radfahrer in Jena:

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126722/6222512 (ohne Aktualisierung zum Tod)

    Radfahrer nach Straßenbahn-Unfall in Jena gestorben
    Der 90-Jährige war am Montag in Winzerla mit einer Bahn zusammengestoßen. Die Polizei ermittelt, der Unfall wird aufgearbeitet.
    www.otz.de

    das ist die Stelle: https://www.google.com/maps/place/Jen…SoASAFQAw%3D%3D

    Die Straßenbahn fuhr in Blickrichtung (nach Süden) und dem Radfahrer entgegen. Dieser kam den geneigten Gehweg herunter gefahren. ADFC wird direkt wieder "fehlende Sichtbeziehungen" in den Raum. "nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren, wie nach StVO auf freigegebenen Gehwegen gefordert" kam aber nicht.

    Wobei ich mir gerade nicht sicher bin, ob da wirklich noch "Gehweg frei" hängt. der "Hang" hat eher platzcharakter und nur an einer stelle ein "Gehweg, Radfahrer frei"... in jedem Falle kein Radweg

    lies erneut:

    -> nein. nein, Falschparken stellt nicht per se ein Verkehrsrisiko dar. Es ist lästig, es ist behindernd - aber nicht direkt ein Verkehrsrisiko...

    Da steht nicht, dass Falschparken niemals ein "Risiko" darstellt. Deswegen gibt es im BKAT-Owi ja die Verschärfung "mit Gefährdung". Wenn z.B. hinter einer nicht einsehbaren Kurve bergab ein LKW auf dem Radfahrstreifen steht.

    Das ist Gefährdungsmeierei. Immer schön weitermachen. In 20 Jahren haben dann alle Gehwege Zäune als Abtrennung zur Fahrbahn und man kommt nur noch an Ampeln über die Straße, weil alles andere einfach zu gefährlich ist.

    oh man sind das seltsame Fragen. Haben Warnwesten-Dieter und Gehweg-Gabi das abends beim Stammtisch in 30min zusammengestellt?

    Frage 7 zu Vision Zero. Man stellt also fest, dass Vision Zero bereits Handlungsleitfaden ist. Fordert aber für Fuß- und Radverkehr besondere Maßnahmen, weil ...

    Frage 8 zu falsch parkenden Autos(!) (also nicht e-Scooter?) stellen ein Verkehrsrisiko für Menschen zu Fuß oder auf dem Rad dar, deshalb

    -> nein. nein, Falschparken stellt nicht per se ein Verkehrsrisiko dar. Es ist lästig, es ist behindernd - aber nicht direkt ein Verkehrsrisiko...

    ach, ich hör auf, da weiter zu klicken

    Woher soll das ISA wissen, dass hier die Kartendaten richtig sind und nicht das Schild? Klar kann ein verbesserter Algorithmus das irgendwie erkennen. Aber eine durchschnittliche Schildererkennung derzeit halt noch nicht zuverlässig.

    sorry, das ist Rückzug auf einen rein technischen Ansatz mit der Vorgabe, dass nur implementiert werden darf, was 99,995%-ig zuverlässig ist. Das mag unter der Vorgabe "voll-autonomes Fahren" sinnvoll sein. Bei der technischen Beschränkung einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist er es nicht. Ein Fahrzeug beschleunigt nicht autonom in einer T30-Zone auf 60kmh, nur weil am Fahrbahnrand ein LKW-Trailer mit [Zeichen 274-56]-Aufkleber am Heck rumsteht.

    Und wenn fälschlich 10km/h erkannt werden: so what?! Dafür gibt es die Straßenverkehrsbehörde. Da schreibt man hin, da ruft man an. Da meldet man den Fehler. So, wie man dort auch jetzt schon anrufen kann und fehlerhafte Beschilderung wie z.B. fehlende Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder umgefahrenes VZ. melden kann.

    Und gerade mit dem letzten Punkt dürfte man gar keine Assistenten einführen: schließlich kann jederzeit ein VZ. falschrum gedreht, an- und umgefahren werden, nachts von Vandalen überklebt werden oder oder oder. :|

    Ja und? dann kann der Fahrer halt 2km nach der Schule nicht 50 fahren. Möge er sich eben an die StVB wenden, damit diese die Beschilderung anpasst oder die bestehende Beschilderung dem Erkennbarkeitsgrundsatz anpasst.

    Oder anders herum: es ist schon 30 angeordnet, Auto lässt aber weiterhin zu, 50 zu fahren. wo ist das Problem? dann haben wir in diesem Abschnitt eben den Sachverhalt "wie früher = Übertretung locker möglich". Im übrigen Bereich aber das gewünschte "keine Übertretung möglich"

    klingt ein wenig so, als verspürtest du einen Rechtfertigungsdruck bei Nutzung des PKW.

    Dazu besteht doch kein Anlass. Mit 3 Personen und 3 (guten) Rädern terminiert irgendwo ankommen: das ist nicht (mehr) der Beförderungsfall der DB im Fernverkehr. Sofern er das überhaupt jemals war und nicht nur in den Konzernzielen für die nächsten 15 Jahre bei Anschaffung des richtigen Rollenmaterials formuliert wurde.

    Andere Beförderungsgesellschaften (Fluglinien) lassen sich diese Sonderwünsche fürstlich entlohnen und verlangen darüber hinaus noch eine umfangreiche Transportsicherung in Eigenleistung.

    Ja, es wäre schön, wenn wir ein innerdeutsches Schnellzugnetz hätten, das relativ pünktlich und verlässlich Transportleistungen auch für Fahrräder erbringen kann. Kostet halt. Sowohl auf der Invest-Seite als auch auf Verbraucher-Seite.

    Hier im Haushalt schieben wir die Idee eines Autokaufs auch schon seit geraumer Zeit vor uns her. Einerseits... Andererseits.

    Wir waren Anfang Februar in Berchtesgaden. Anreisezeit mit ICE + Nahverkehr = 9h. Mitm Auto wärs auch nicht langsamer gewesen, aber wir hätten spontan die Fahrräder mitnehmen können (Wetter war ... +5°C, Sonne statt 30cm Schnee). Tja.

    ... kann man sowohl vorsätzliche Übergriffe [...] aus logischen Gründen weder durch Abstandsregeln noch durch Abstandskontrollen verhindern.

    den Teil herausgepickt: doch, ich bin der Meinung, dass man einen Teil der Übergriffe durch Kontrollen verhindern kann. Wie groß der Teil ist (0<n<100), oder wie hoch die Kontrolldichte sein müsste, oder in welchen Abhängigkeiten beide Größen zueinander stehen: keine Ahnung.

    Aber grundsätzlich ist natürlich richtig, dass Abstand beim Überholen nicht per se das Problem ist.