Beiträge von DMHH

    Die eigentlich Frage ist, regelt diese Ampel irgendetwas, was den Radweg betrifft? Soweit ich das auf dem Foto erkennen kann, würde ich das in diesem Falle verneinen. Und auf Basis dessen würde ich sie, spätestens beim zweiten Vorbeikommen, ignorieren.

    nein, die Ampel regelt überhaupt nichts für den Radverkehr. Denn an der eigentlichen Kreuzung (Baustelle) kann der Radverkehr einfach nach rechts abbiegen bzw. weiter auf dem Radweg rechts herum fahren. Nach links kann dort niemand abbiegen (Baustelle). Lediglich für den Geradeausverkehr könnte die Ampel etwas regeln. fällt aber ins Wasser, da die Strecke so lang ist, dass die dafür nötigen Umlaufzeiten (Radverkehr) es nicht ermöglichen würden, 3 Arme der Kreuzung in die eine Blockampel einzutakten.

    im Tagesspiegel gibt es einen Artikel zu einem Dooring-Unfall am Ku'damm.

    https://archive.ph/Qwy6y

    Zitat

    [er] fährt über die Ampel und hält sich, normal, am rechten Rand des Ku’damms – da schwingt für [ihn] aus dem Nichts, links neben ihm, eine Autotür eines Taxis auf und reißt ihn aus voller Fahrt vom Rad.

    :rolleyes:?(

    Streetview an der Stelle

    und am 15.09. gabs in Hamburg noch einen tödlichen Abbiegeunfall:

    https://archive.ph/Kc4YA

    ADFC mit Mahnwachenaufruf: https://archive.ph/LDgfQ

    und am 21.09. dann die Mahnwache: https://archive.ph/ZwTmN

    das ist die Stelle aus Sicht der Autofahrerin: StreetView

    Zitat

    Aus Sicht des Interessenverbands wären viele dieser Todesfälle vermeidbar gewesen – auch der in Farmsen-Berne. Eine sichere Infrastruktur gebe es dort nicht, vielmehr sei die Markierung der Fahrradfurt fast unsichtbar, eine Rotfärbung fehle. Auch sei die Ampelschaltung auf den Kfz-Verkehr ausgerichtet und „Ausdruck der autogerechten Stadt“, so der Verband.

    Für mich hat dieser Teil der Kreuzung frappierende Ähnlichkeit zu der von anderen Gruppen geforderten "Schutzkreuzung" :rolleyes:

    Kreuzungssperrung wegen Bauarbeiten. Blockampel für alle 3 fahrbahren Knotenarme.

    Radwegebenutzungspflicht angeordnet.

    Gilt die LSA für den Radverkehr?

    der eigentliche Knoten ist 200m entfernt. Für den Fußverkehr ist dort eine gesonderte LSA aufgestellt. natürlich nur mit Streuscheibe "Fußverkehr".

    Nach StVO gilt: keine Kombistreuscheibe, kein gesondertes Signal für Radverkehr = es gilt Signal für den Fahrverkehr. Das steht aber 200m weiter hinten...

    ey, ich hab schon wieder keinen Bock, mit dem Rad loszufahren. :cursing:

    WEnn ich BRouter anwerfe und mich wundere, wieso trotz hinterlegtem Profil wieder auf "irgendwo" geroutet wird, ist mein erster Impuls natürlich, dass da jemand in OSM einen Radweg mit explizitem Fahrbahnverbot gleichsetzt...

    guckste nach: https://www.google.de/maps/@50.33818…SoASAFQAw%3D%3D

    ach leck mich doch am Arsch.

    Wenn beginnt "Betroffenheit"? :whistling:

    erst wenn ich wirklich vorbei fahre, oder? :S

    Befassung mit einem Thema befreit nicht von Ignoranz. Is schon klar, Konflikte finden nur auf solchem Untergrund statt. Wenn ich meine Bremsen teste, dann im normalen Gebrauch, wo ich grad bin.

    Wenn es darum geht, Vollbremsungen zu üben - also etwas zu machen, das man vorher (un-)bewusst noch nie gemacht hat - dann ist selbstverständlich die Empfehlung, das Ungewohnte, das Ungeübte ersteinmal unter kontrollierten Bedingungen (Oberfläche, Verkehr) durchzuführen.

    Was wäre deine Empfehlung an Onkel Klaus, der mit seinem Pedelec bisher stets nur zaghaft bremste, weil ihm das nicht so ganz Geheuer ist mit der Vorderradbremse und dem Gewicht? Erster Versuch einer Vollbremsung auf geschottertem, abschüssigem Feldweg mit Schlaglöchern?

    :/

    in Hamburg Eppendorf möchte man eine "barrierefreie Umlaufsperre" an der Meenckbrücke einbauen, um die Rüpelradler fernzuhalten. :rolleyes:

    https://archive.ph/Ac7rI

    da bin ich ja mal gespannt, wie dann der Wagen blitzeschnelle, langsam um die Ecke fährt. :/

    ich finde es richtig, dass Radverkehr weitestgehend aus GRünanlagen herausgehalten werden soll - aber die Maßnahmen sind doch jeweils unzureichend.

    Frage an ortskundige: wie ist eigentlich die Situation parallel zur Fahrradstraße an der westseite der Außenalster? Das war damals großes Kino, weil da trotz Fahrradstraße gefühlt 50% der Radfahrer weiter den "Panorama-Alsterweg" entlang fuhren und man irgendwie dann doch das Radfahren verbieten wollte / verboten hat :/

    an der Ecke kommt das sogenannte Mistfortschreibungsgesetz zur Anwendung. Das Wohngebiet südlich der PArkstraße / Bahnlinie ist schon mit einem einseitigen 2-Richtungs-Radweg "angeschlossen". Auch von Westen kommend: 2-Ri-Geh- und Radweg. Also macht man das weiter. :S

    Und man darf nicht vergessen: der Bestand an Verkehrswegen rund-herum dürfte Planung aus den 90ern sein. Wobei ich mir bei der Charakteristik der Parkstraße mit fast durchgehender Anbaufreiheit auf der Südseite nicht sicher wäre, ob man heute nicht wieder identisch planen würde: Radverkehr auf einer Seite führen, fertig.

    einseitiger Zwei-Richtungs-Radweg = "wir unternehmen etwas gegen Geisterradler!" :whistling:

    X/

    "Mühltal" ist an der B7 keine Straßenbezeichnung (#2) - gleichwohl haben die Straßen dort alle Namen, nur nicht "Mühltal"

    Mühltal ist aber sehr wohl aber innerorts ein Straßenname (#1). Und die Unfallmeldungen im Presseportal hab ich ehrlich gesagt nicht gefunden. Dort wären bestimmt korrekte Straßennamen genannt und nicht noch irgendwelche Gewanne oder historische Fluren. :|

    Tradition. Einer fängt mit dem Bullshit an, wird in der Hierarchie nach oben gespült, während alle Mitarbeitenden, die neu hinzukommen, mit solchem Bullshit "angelernt" werden. Und auch wenn du dann als Mitarbeiter sagst: "äh - nee? das ist doch so aber nicht korrekt", wirst du ein "doch. das haben wir an der XY-Straße genau so gemacht" zu hören bekommen.

    Und irgendwann hast du keinen Bock mehr auf Diskussion, die Hälfte des Unfugs ist sowieso von deinem Vorgesetzten angeordnet worden - also machst du Dienst nach Vorschrift. Leider nach der "internen Vorschrift", die so ein wenig auf Kriegsfuß mit StVO, VwV-StVO und FGSV-Werken steht. Aber so lange niemand quakt, hast du deine Ruhe. Und von den "normalen" Radfahrern wird niemand quaken. Die kommen aber aus den Löchern, sobald du es richtig machen würdest.

    https://archive.ph/9IMPM

    "Tochter auf der B7 angefahren" - und daneben das Symbolfoto von "Unfallfahrrad im Dunkeln außerorts", was aber mit der Örtlichkeit und dem Unfallhergang / -folgen nichts zu tun hat.


    wo ist es passiert? Entweder hier, igO, von B7 links ab in Straße "Mühltal".

    Oder aber hier, agO, von B7 links ab in Richtung Münchenroda (wie im Text beschrieben)

    jeweils der selbe 2-Richtungs-Benutzungspflicht-Radweg auf rot markierter Furt. Aber klar, das muss noch sicherer werden.

    Wie eigentlich? LSA mit kreuzungs-konfliktfreier Schaltung? :rolleyes:

    Ich hätt ja eine Idee :whistling::/

    Die beinhaltet die Forderung nach ein paar kleinen [Zeichen 205] und einen dann folgenden Widerspruch gegen das Blauschild :saint:

    es bedarf für ein Begehren auf Zugang zu Informationen keiner Betroffenheit, auch muss kein "berechtigtes Interesse" dargelegt werden. Thüringen hat in der Hinsicht und auch mit der de-jure-Schaffung eines Transparenz-Portals (das nicht gefüttert wird) ein recht gutes TG verabschiedet.

    das finde ich über einen Antrag auf Akteneinsicht heraus, bei dem die geforderten Unterlagen eingesehen werden können. Einen Widerspruch gegen die Baustellen-Beschilderung kann ich mir klemmen. 3 Monate untere StVB, 23 Monate Landesverwaltungsamt (Obere StVB). bis dahin ist schon die nächste Brückensanierung dort fällig ;)

    Und so lange wir hier ein Transparenzgesetz haben, nehm ich das.

    a) Die Anordnung kann geprüft und für richtig befunden worden sein - aber die Aufstellung ist Grütze.

    b) Die VAO wurde nicht / oberflächlich geprüft, die enthaltenen groben Fehler sind nicht aufgefallen - auf die nach Plan korrekte Umsetzung vor Ort kommt es hier nicht mehr an, weil auch eine 100%ige Orientierung am Plan ... fehlerhaft bleibt.

    für mich wiegt b) schwerer als a), obwohl es da draußen keinen Unterschied macht.

    Denn es ist - und so ehrlich muss man sich machen - eben eine hehre Erwartung, dass jede Arbeitsstelle hinsichtlich der korrekten Umsetzung des Regelplans kontrolliert werden kann. Ja, sie sollte kontrolliert werden. Ohne jede Frage. Aber das ist dann ein Vorwurf an den Landrat bzw. die Fachabteilung bzgl. Ressourcenplanung.

    "VAO nicht geprüft" ist aber direkt der Fachabteilung anzulasten ohne jegliche Frage nach Personalausstattung, Geld, Zeit.