Beiträge von DMHH

    auch diese Echokammer, wo sich alle gegenseitig bestätigen, dass es furchtbar gefährlich dort ist. Also ist das so ein Bermudadreieck des Straßenverkehrs. Es verschwinden zwar keine Personen, aber magischerweise hat dort täglich hunderte gefährliche Situationen, von denen sich keiner zu einem Unfall auswächst. wow. beeindruckend.

    Vielleicht mal drüber nachdenken, einen Pilgerort draus zu machen. "Das Wunder von Dingharting"... X/

    Und klar kann ich den Frust verstehen, wenn da eine Geschwindigkeitsbegrenzung T20 hängt, sich aber fast keiner dran hält. Was dann aber "vorsicht Katzen" als selbst gebastelter Blödsinn da soll? Wer also das T20 ignoriert, der wird dann auf sowas reagieren? oh man...

    ich weiß nicht, ob es einer "Diskussion" zuträglich ist, wenn hier noch 500 weitere Beispiele für "falschfalschfalsch" gepostet werden.

    Auch 1.000 Beispiele von "falsche Anordnung" machen den Mumpitz nicht richtiger oder zulässiger.

    Der große Vorteil, den die Straßenverkehrsbehörden da draußen haben: derartigem Mist wird fast nie widersprochen, das wird nicht bemängelt und nicht einkassiert. Weil es "nicht relevant" für das Verkehrsgeschehen ist. Wenn aber irgendwo vor einer Schule plötzlich ein T30 fehlt, tobt der Mama-Block. Oder wenn plötzlich T30 gilt, wo gestern noch T50 galt - da wird eifrig Widerspruch eingelegt und die Begründung angegriffen.

    Und so lange das so bleibt, wird die Zahl der dummen Anordnungen auch nicht sinken; weil auch stets auf die Beispiele mit "aber da doch auch!" verwiesen werden kann...

    Auch in nett:

    Radfahrstreifen in Mittellage auf die Kreuzung zu ... :/

    X/

    Zitat

    "Hallo, ich bin Troy McLure und Sie kennen mich vielleicht aus Filmen wie 'Geradeausfahrer rechts neben Rechtsabbieger'.

    neue Filme:

    - geradeausfahrer links neben Linksabbieger

    - Wir handeln das Rechtsfahrgebot auf der Kreuzung neu aus!

    :|

    *seufz*

    es zementiert die Ansicht, dass das da rechts ein "Radweg" sei. Nichts anderes. Wer bei so einer Hütchenparade als Autofahrer auf die Idee kommt, Radfahrer anzumaulen, der gehört ohnehin auf einen Sitz hinterm Bus- oder Taxifahrer.

    Ich hab hin und wieder dort berufliche Termine - kenn den Abschnitt aber nur mit überbreitem Radfahrstreifen. Auf die 1,5m Abstand wird gesch.. verzichtet :whistling:

    Zu Besuch in Bayern... :rolleyes:

    aus der Kategorie "fast richtig" ... tjanun. X/

    Schutzstreifen wird neu markiert und Radfahrer mögen bitte die Fahrbahn benutzt. JA WAS DENN SONST, IHR ... tiefbauamtmenschen aus dingensstadt!

    die Anordnung des [Zeichen 254] am Gehweg ist Dummfug².

    Wenn es ein Gehweg ist, der eine Klarstellung benötigt, ist [Zeichen 239] anzuordnen. Fertig. Dafür gibt es dieses Verkehrszeichen.

    Und wenn noch immer zu viele Radfahrer dort herumgurken, ist das mal wieder ein Problem der Durchsetzung von Regeln.

    immer wenn du glaubst, schon alles gesehen zu haben...

    also der rechtsseitige Gehweg wird mit [Zeichen 254] beschildert und der linksseitige Gehweg mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und zusätzlich noch Sharrows/Sinnbilder auf der Fahrbahn?

    ich bin gerade in Tischkanten-anfress-laune. So etwas wie da hilft mir gerade mental null. X(

    :rolleyes::|:sleeping:

    das Verkehrszeichen mit dem roten und schwarzen PKW drin und dem roten Rand: weiß doch jeder, dass das heißt: "links nicht parken" (rotes Auto), "rechts darf geparkt werden" (schwarzes Auto).

    Parkverbot auf dem Gehweg wäre ja ... andersrum. rot rechts!

    autsch. hässliche Ecke, immer schon gewesen.

    geradeaus-Sonderwege rechts von Rechtsabbiege-Fahrstreifen. Ohne getrennte Signalisierung schon immer eine depperte Idee gewesen, an der das herumdoktorn mit "abbiegen in Schrittgeschwindigkeit" halt wenig ändert.

    mh. tödlicher Unfall LKW-Radfahrer in Hamburg.

    Sievekingsallee. Das war für einige Jahre Teil einer meiner Arbeitsplatzwege. :| Und eine der Straßen, bei der ich auf die RWBP geschissen hab wegen Unzumutbarkeit.

    https://archive.ph/karws

    Im Pressefoto (vergleich: Streetview) liegt das Fahrrad ca. 15min Meter hinter Kreuzung Sievekingsallee / Hammer Steindamm. Der Hammer Steindamm ist afair eine Radverkehrsroute.

    Es könnte also u.U ein Abbiegunfall mit "weiterschleifen" sein.

    Denn die anderen Erklärungen bedingen ein Verhalten des Opfers, was an der Stelle eher unwahrscheinlich ist:

    Unfall im Längsverkehr:

    • die SiKA ist mit den 2 Richtungsfahrstreifen, baulicher Mitteltrennung und bpflichtigen Radwegen nicht gerade die Straße, wo unbedarfte Radlerinnen einfach auf der Fahrbahn fahren. Hier "von hinten" überfahren worden sein? hm.

    Unfall bei Fahrstreifenwechsel:

    • Wenn man im Hammer Steindamm fahrend nach Südwesten will, ist die Weiterfahrt über den Sievekingdamm direkter als die Umwege-Radroute. Hier kann man dann auf der SiKA direkt links abbiegen, muss aber eben 2 Fahrstreifen queren. Da kann(!) es sein, dass es hier zum Unfall kam.

    ... am Ende kommt raus, dass das Opfer von diesem "Radweg" auf die Fahrbahn gestürzt ist. Jahrelang wurde da zwischen Radweg und Gehweg kampfgeparkt; Radweg hat auch 0cm Sicherheitsstrennstreifen zur Fahrbahn. X/:(


    edit: gerade wieder daran erinnert worden, dass ich an der Ecke SiKA/Hammer Steindamm auch mal einen Unfall hatte und von einem Rechtsabbieger abgeräumt wurde, bzw. ich über den Lenker abgestiegen bin

    ich erbat nach ThürTG

    Zitat
    • vollständige verkehrsrechtliche Anordnung inclusive sämtlicher zugehöriger Lagepläne sowie
    • des vollständigen Schriftverkehr für die Sperrung Lehmbergtal / Neustädter Straße in sämtlichen Bauphasen
    • vollständige Protokolle der Kontrollen der korrekten Aufstellung der VAO

    Pläne werden (s.o.) nicht zur Verfügung gestellt, für den Rest wollen sie ca. 30,-

    einerseits tendiere ich zu Widerspruch, weil dieses permanente "Pläne kommen von Dritten und die stimmen der BEreitstellung nicht zu!" ankotzt. Andererseits kann mir das auch alles egal sein, weil auch mit Akteneinsicht nichts anders läuft. StVB macht weiter Unfug, ich kann noch deutlicher drauf hinweisen, nachdem ich 30 EUR auf den Tisch gelegt hab, aber alles bleibt wie es ist :/

    bei aller angenommenden Boshaftigkeit der StVB: für eine genehmigte Arbeitsstelle in dem Umfang (Brückenabriss, Behelfsbrücke Fußverkehr, verrohrter Damm für Behelfsstraße) ist ein Verkehrszeichenplan zwingend zu erstellen.

    Entweder von der StVB oder sofern befähigt vom ausführenden Unternehmen oder aber von diesem beauftragt. Aber ein Plan muss vorhanden sein. Ist keiner vorhanden und die Baustelle läuft an, weiß die StVB spätestens seit meiner ersten Mail davon und hätte alles abbauen lassen müssen oder Ersatzvornahme...

    Akteneinsicht wurde mir nicht angeboten. Und wie gesagt: die StVB ist der Meinung, dass der Baustellensicherer überhaupt nicht vom ThürTG erfasst wird...

    Einerseits nicht erfasst und zusätzlich Urheberrecht :S

    Doppelt hält besser. Ach würden sie mit dem Elan doch auch nur die VAOs prüfen... :whistling:

    ich hatte explizit nach dem Verkehrszeichenplan gefragt. Weil daraus ja letztendlich hervorgeht, wann die StVB Unfug verzapft hat.

    Vor Ort stehen VZ. falsch / fehlen. Gibt ja jetzt nur 3 Optionen:

    a) Die VZ stehen vor Ort exakt so, wie im Verkehrszeichenplan. --> StVB hat den Verkehrszeichenplan also nicht / unzureichend geprüft

    b) die VZ stehen vor Ort anders als im Verkehrszeichenplan, fehlen sogar. --> StVB hat keine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt

    c) Kombi aus a+b...

    erwartbar schmettert die StVB die Transparenzanfrage ab.

    Zitat

    Der Verkehrssicherer unterliegt nicht der Anwendbarkeit des ThürTG. In diesem konkreten Fall macht das Unternehmen Urheberrechte geltend, weshalb urheberrechtlich geschützte Dokumente nicht bereitgestellt werden können

    Sososo, für eine Baumaßnahme des Landkreises im öffentlichen Raum erstellt der Verkehrssicherer also einen Verkehrszeichenplan. Die untere StVB prüft den Plan, verlangt ggfs. Änderungen und genehmigt diesen. Nach Aufstellung der im Verkehrszeichen im öffentlichen Raum müsste die unteres StVB eigentlich auch prüfen, ob alles richtig ist.

    Was sagt das ThürTG?

    Zitat

    §1

    amtliche Informationen:

    amtlichen Zwecken dienende vorhandene Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung; Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu,

    Und was zur Hölle haben die "Urheberrechte" des Unternehmens damit zu tun?

    Ich überleg aktuell wirklich, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Das ist langsam lächerlich...

    Zitat

    Das Ergebnis: Der junge Fahrer des Mitsubishi trug an dem Unglück nicht die Schuld.

    strafbares Verhalten konnte nicht nachgewiesen werden, Einstellung nach §170 Abs.2 StPO

    Zitat

    Die Unfallstelle, die die erfahrene Radfahrerin passierte, war ihr gut bekannt Die Strecke durch den Wald unterhalb des Pumpspeicherwerks und über die Bundesstraße 5 zum Parkplatz des Waldfriedhofs war ihre tägliche Route.

    und sonst steht halt nur drin, dass Gutachter mit Untersuchung beauftragt wurde. Scheint, als ob dann der Gutachter festgestellt hat, dass der Autofahrer die zHg nicht überschritten hat. :|

    https://archive.ph/LdNmo#selection-3985.0-3985.223